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Zementhaltige Produkte, chromatarm
GISCODE: ZP 1
Reizt die Haut. (R38)
Gefahr ernster Augenschäden. (R41)
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. (S2)
Staub nicht einatmen. (S22)
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. (S24/25)
Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. (S26)
Geeignete Schutzhandschuhe tragen. (S37)
Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. (S39)
Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. (S46)
Charakterisierung
Unter zementhaltige Produkte werden Produkte wie Fliesenkleber, Fugenmörtel, Putze, Spachtel- und Ausgleichsmassen sowie Reparaturmörtel gefaßt.
Es handelt sich dabei um weiße bis dunkelgraue Pulver, die mit Wasser angerührt die gebrauchsfertigen Produkte ergeben. Zum Teil besitzen sie bereits als Pulver, in jedem Fall aber als angemischte Masse einen Eigengeruch.
Sie werden aus Zement, gegebenenfalls unter Mitverwendung von Redispersions-Kunststoffpulver, mineralischen Füllstoffen und sonstigen Zusätzen hergestellt.
Gesundheitsgefahren gehen nach heutiger Kenntnis überwiegend von der alkalischen Lösung aus, die sich beim Mischen mit Wasser bildet (hoher pH-Wert).
Diese stark alkalische Lösung verursacht Reizungen. Gefahr besteht auch, da das Pulver mit dem Schweiß auf der Haut eine alkalische Lösung bilden kann.
Chromatarme Produkte weisen einen Gehalt an wasserlöslichem Chromat von weniger als 2 ppm bezogen auf den Zement auf. Das Risiko an Maurerkrätze zu erkranken ist stark vermindert.
Die folgenden Hinweise beziehen sich auf die händische Verarbeitung chromatarmer zementhaltiger Produkte.
Ersatzstoffe - Ersatzprodukte - Ersatzverfahren
Die Verwendung von chromatarmen zementhaltigen Produkten ist seit dem 17.Januar 2005 grundsätzlich vorgeschrieben.
Zement und zementhaltige Zubereitungen dürfen nicht verwendet werden, wenn in der gebrauchsfähigen Form der Gehalt an löslichen ChromVI > 2 mg / kg beträgt. Ersatzprodukte für chromatarme zementhaltige Produkte sind nicht bekannt!
Grenzwerte und Einstufungen
Portlandzement (Staub)
AGW: 5 mg/m³ gemessen in der einatembaren Fraktion
Gesundheitsgefährdung
Einatmen staubförmiger Produkte kann zu Gesundheitsschäden führen.
Reizt die Atemwege, Augen und Haut: z.B. Husten, Atemnot, Augentränen, Brennen.
Kann Gesundheitsstörungen wie Augenschaden verursachen.
Hygienemaßnahmen
Im Arbeitsbereich keine Lebensmittel aufbewahren sowie weder essen, trinken, schnupfen noch rauchen!
Berührung mit Augen und Haut vermeiden!
Nach Arbeitsende und vor Pausen Hände gründlich reinigen!
Hautpflegemittel nach der Arbeit verwenden (rückfettende Creme).
Stark verunreinigte Kleidung wechseln und reinigen!
Nach Arbeitsende Kleidung wechseln!
Vor Arbeitsbeginn und nach jeder Pause fetthaltige Hautschutzsalbe auftragen.
Technische und Organisatorische Schutzmaßnahmen
Waschgelegenheit im Arbeitsbereich vorsehen.
Augendusche oder Augenspülflasche bereitstellen.
Staubentwicklung vermeiden.
Verspritzen des gebrauchsfertigen zementhaltigen Produktes vermeiden!
Persönliche Schutzmaßnahmen
Augenschutz: Bei Staubentwicklung oder Spritzgefahr: Gestellbrille.
Handschutz: Nitrilgetränkte Baumwollhandschuhe.
Für Tätigkeiten mit zementhaltigen Zubereitungen sind geeignete Handschuhfabrikate ermittelt worden. Klicken Sie hier, um diese anzuzeigen.
Hautschutz: Für alle unbedeckten Körperteile fetthaltige Hautschutzsalbe verwenden!
Atemschutz: Bei Überschreitung des Grenzwertes ist Atemschutz mit Partikelfilter P2 (weiß) erforderlich.
Erste Hilfe
Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten (z.B. Handschutz, Atemschutz); immer auch Arzt verständigen!
Nach Augenkontakt: 10 Minuten unter fließendem Wasser bei gespreizten Lidern spülen oder Augenspüllösung nehmen. Immer Augenarzt aufsuchen!
Nach Hautkontakt: Stark verunreinigte Kleidung ausziehen.
Mit viel Wasser und Seife reinigen.
Nach Einatmen: Personen aus dem staubbelasteten Bereich bringen.
Handhabung
Auch verdünnte, angerührte zementhaltige Produkte können Reizungen verursachen.
Beschäftigungsbeschränkungen
Jugendliche ab 15 J dürfen hiermit nur beschäftigt werden, wenn es zum Erreichen des Ausbildungszieles erforderlich, der Luftgrenzwert unterschritten, die Aufsicht eines Fachkundigen und ärztl./sicherheitstechn. Betreuung gewährleistet ist.
Gefahrguttransport
Die Produktgruppe ist kein Gefahrgut im Sinne der GGVSE.
Entsorgung
Nicht in Ausguss oder Mülltonne schütten.
Anbruch- und Restmengen können weiter verwendet werden.
Nur nicht verwertbare Reste mit Wasser mischen und aushärten lassen.
Ausgehärtete Produktreste können als hausmüllähnlicher Gewerbeabfall oder Baustellenabfall entsorgt werden.
Restentleerte Verpackungen (rieselfrei) werden über Entsorgungssysteme wiederverwertet.
Restmengen sind unter Beachtung der örtlichen Vorschriften einer geordneten Abfallbeseitigung zuzuführen! Folgende EAK/AVV-Abfallschlüssel können in Frage kommen:
Produktreste:
170101 Beton
Ausgetrocknete Produktreste:
101306 Teilchen und Staub (außer 10 13 12 und 10 13 13)
170101 Beton
170102 Ziegel
170103 Fliesen, Ziegel und Keramik
Lagerung
Säcke dicht geschlossen lagern; vor Feuchtigkeit und Wasser schützen!
Schadensfall
Verschüttetes Produkt unter Staubvermeidung aufnehmen und wie unter 'Entsorgung' beschrieben behandeln.
Produkt ist nicht brennbar, im Brandfall Löschmaßnahmen auf Umgebung abstimmen.
Durch Löschwasser entsteht eine alkalische Lösung, die zu Reizungen führen kann.
Das Eindringen in Boden, Gewässer und Kanalisation muss vermieden werden (schwach wassergefährdend - WGK 1).
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Die Informationen beziehen sich ausschließlich auf Arbeits- und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit den Produkten. Aussagen über die technisch chemische Anwendung, die Einsatzzwecke und die Eigenschaften werden nicht getroffen.
Produkte, die dieser Produktgruppe zugeordnet sind, können im Einzelfall eine abweichende Kennzeichnung (Symbole, R/S-Sätze) oder abweichende sonstige Einstufungen (WGK, GGVSEB usw.) aufweisen.
Diese Produkt-/gruppen-Information unterstützt Sie bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach §7 der neuen Gefahrstoffverordnung und kann ggf. für Dokumentationszwecke verwendet werden. Betriebsspezifische oder tätigkeitsbezogene Abweichungen oder Ergänzungen sind dann im Kapitel 'Gefährdungsbeurteilung' anzugeben.
Copyright
by GISBAU
Erstellt nach Sicherheitsdatenblättern verschiedener Hersteller und sonstigen Unterlagen

Hilfe zur Gefährdungsbeurteilung
Orientierender Überblick zur inhalativen, dermalen und chemisch/physikalischen Gefährdung:
Erläuterung:  
  Allgemein
Gefährdung durch Einatmen
Gefährdung durch Hautkontakt
Brand-/Explosionsgefährdung

Die folgenden Angaben geben Auskunft darüber, ob die jeweiligen Punkte bei der Gefährdungsbeurteilung besonders zu berücksichtigen sind.

  Allgemein
Handschutz JA
Hautschutz JA
Atemschutz -
Augenschutz JA
Körperschutz NEIN
Betriebsanweisung JA
Ersatzstoff notwendig NEIN
Grenzwertüberschreitung -
Vorsorgeuntersuchungen NEIN
Beschäftigungsbeschränkungen JA

Gefährdungsbeurteilung
Die Tätigkeiten mit diesem Gefahrstoff werden entsprechend der Maßnahmen dieser GISBAU-Information durchgeführt. Im folgenden sind die betriebsspezifischen oder tätigkeitsbezogenen Ergänzungen und Abweichungen dokumentiert:

Gefährliche Eigenschaften:

Herstellerinformationen:

Physikalisch-chemische Wirkungen:

Substitutionsmöglichkeiten:

Arbeitsbedingungen:

Arbeitsplatzgrenzwerte / biologische Grenzwerte:

Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen:

Schlussfolgerungen aus arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen:

Sonstiges: