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Gemäß §14 Gefahrstoffverordnung GISBAU 06/2010  
Baustelle / Tätigkeit: Druckdatum:

Zementhaltige Produkte, chromatarm
GISCODE: ZP 1
Gefahren für Mensch und Umwelt
Einatmen staubförmiger Produkte kann zu Gesundheitsschäden führen. Reizt die Atemwege, Augen, Haut. Auch verdünnte, angerührte zementhaltige Produkte können Reizungen verursachen.
Eindringen in Boden, Gewässer und Kanalisation vermeiden!
Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
Staubentwicklung vermeiden! Verspritzen des gebrauchsfertigen zementhaltigen Produktes vermeiden! Berührung mit Augen und Haut vermeiden! Nach Arbeitsende und vor jeder Pause Hände gründlich reinigen! Hautpflegemittel verwenden! Stark verunreinigte Kleidung wechseln! Nach Arbeitsende Kleidung wechseln! Vor Arbeitsbeginn und nach jeder Pause fetthaltige Hautschutzsalbe auftragen.
Beschäftigungsbeschränkungen beachten!
Augenschutz: Bei Staubentwicklung oder Spritzgefahr: Gestellbrille
Handschutz: Nitrilgetränkte Baumwollhandschuhe.
Atemschutz: Bei Überschreitung des Grenzwertes ist Atemschutz mit Partikelfilter P2 (weiß) erforderlich.
Hautschutz: Für alle unbedeckten Körperteile fetthaltige Hautschutzsalbe verwenden:

Verhalten im Gefahrenfall
Unter Staubvermeidung aufnehmen und entsorgen! Produkt ist nicht brennbar. Durch Löschwasser entsteht eine alkalische Lösung, die zu Reizungen führen kann.
Zuständiger Arzt:
Unfalltelefon:
Erste Hilfe
Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten und umgehend Arzt verständigen.
Nach Augenkontakt: 10 Minuten unter fließendem Wasser bei gespreizten Lidern spülen oder Augenspüllösung nehmen. Immer Augenarzt aufsuchen!
Nach Hautkontakt: Stark verunreinigte Kleidung ausziehen. Mit viel Wasser und Seife reinigen.
Nach Einatmen: Personen aus dem staubbelasteten Bereich bringen.
Ersthelfer:
Sachgerechte Entsorgung
Nicht in Ausguss oder Mülltonne schütten! Anbruch- und Restmengen können weiter verwendet werden. Nur nicht verwertbare Reste mit Wasser mischen und aushärten lassen.
Ausgehärtete Produktreste:
Restentleerte Verpackungen (rieselfrei):