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Betontrennmittel, dünnflüssig
Produkt-Code: BTM 20
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| Charakterisierung |
| Betontrennmittel sind farbige Flüssigkeiten mit einem schwachen Geruch. Sie werden vor dem Einbringen des Betons auf die verschiedenen Schalungen (Metall, Holz usw.) aufgebracht, um ein einfaches Ausschalen zu ermöglichen. Die Produkte bestehen im wesentlichen aus schwerflüchtigen Mineralölen. Darüber hinaus enthalten sie Additive wie Korrosionschutzmittel oder Spreitungsmittel. |
| Gefahrstoffmessungen / Ermittlung |
| Nur im Spritzverfahren (Aerosolbildung) besteht eine Belastung der Atemluft. Messergebnisse können wegen fehlender Grenzwerte nicht beurteilt werden. |
| Gesundheitsgefährdung |
| Einatmen kann zu Gesundheitsschäden führen. Kann die Atemwege, Augen und Haut reizen: z.B. Brennen, Augentränen, Jucken. |
| Brand- und Explosionsgefahren |
| Das Produkt ist brennbar. Bei durchtränktem Material (z.B. Kleidung, Putzlappen) besteht Entzündungsgefahr. |
| Hygienemaßnahmen |
| Im Arbeitsbereich keine Lebensmittel aufbewahren sowie weder essen, trinken, schnupfen noch rauchen! Berührung mit Augen, Haut und Kleidung vermeiden! Nach Arbeitsende und vor Pausen Hände gründlich reinigen! Hautpflegemittel nach der Arbeit verwenden (rückfettende Creme). Ölgetränkte Putzlappen nicht in die Taschen der Arbeitskleidung stecken! Stark verunreinigte Kleidung wechseln und reinigen! Straßen- und Arbeitsbekleidung getrennt aufbewahren! |
| Technische und Organisatorische Schutzmaßnahmen |
| Bei Arbeiten in Räumen für Frischluftzufuhr sorgen (Türen öffnen). Beim Verspritzen Über-Kopf-Arbeiten vermeiden. Stattdessen längere Sprüharme verwenden. Im Freien nicht gegen den Wind sprühen. Gefäße nicht offen stehen lassen. Waschgelegenheit vorsehen. Augendusche oder Augenspülflasche bereitstellen. |
| Persönliche Schutzmaßnahmen |
| Augenschutz: Bei Spritzauftrag: Gestellbrille oder Helmvisier. Handschutz: Handschuhe aus: Nitril. Beim Tragen von Schutzhandschuhen sind Baumwollunterziehhandschuhe empfehlenswert! Hautschutz: Für alle unbedeckten Körperteile fettfreie oder fettarme (Öl-in-Wasser-Emulsion) Hautschutzsalbe verwenden! Atemschutz: Bei Spritzverfahren: Partikelfilter P2 (weiß) an Halbmaske. Körperschutz: Beim Aufsprühen Kunststoffschürze tragen. |
| Erste Hilfe |
| Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten (z.B. Handschutz, Atemschutz); immer auch Arzt verständigen! Nach Augenkontakt: 10 Minuten unter fließendem Wasser bei gespreizten Lidern spülen oder Augenspüllösung nehmen. Immer Augenarzt aufsuchen! Nach Hautkontakt: Verunreinigte Kleidung sofort ausziehen. Mit viel Wasser und Seife reinigen. Kein Verdünner o.ä. verwenden. Nach Einatmen: Person an die frische Luft bringen. Nach Verschlucken: Bei Verschlucken besteht Gefahr ernster Lungenschädigung: Stationäre Behandlung notwendig! Kein Erbrechen auslösen, nichts zu trinken geben. Hinweise für den Arzt: Bei Aspiration Gefahr von Lungenödem oder Pneumonitis. |
| Beschäftigungsbeschränkungen |
| Jugendliche ab 15 Jahren dürfen hiermit nur beschäftigt werden, wenn dieses zum Erreichen des Ausbildungszieles erforderlich und die Aufsicht eines Fachkundigen sowie betriebsärztliche oder sicherheitstechnische Betreuung gewährleistet ist. |
| Vorsorgeuntersuchungen |
| Beim Tragen von Atemschutz ist eine spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nach - G(26): Atemschutzgeräte zu veranlassen. |
| Entsorgung |
| Nicht in Ausguss oder Mülltonne schütten. Abfälle nicht vermischen! Zur ordnungsgemäßen Beseitigung bzw. Rückgewinnung in beständigen, verschließbaren und gekennzeichneten Gefäßen getrennt sammeln. Restentleerte Gebinde (bestimmungsgemäß ausgeschöpft, tropffrei, spachtelrein) dem Recycling zuführen. Produktreste sind Sonderabfall. Ölgetränkte Putzlappen bzw. Pads sind Sonderabfall. Restmengen sind unter Beachtung der örtlichen Vorschriften einer geordneten Abfallbeseitigung zuzuführen! Folgende EAK/AVV-Abfallschlüssel können in Frage kommen: Flüssige Produktreste: 080111* Farb- und Lackabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten 080199 Abfälle a. n. g. Ausgetrocknete Produktreste: 080112 Farb- und Lackabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 11 fallen |
| Lagerung |
| Behälter dicht geschlossen an einem gut gelüfteten Ort lagern. Nicht im Pausen- oder Aufenthaltsraum lagern. |
| Schadensfall |
| Nach Verschütten mit saugfähigem, unbrennbarem Material (z.B. Kieselgur, Blähglimmer, Sand) aufnehmen und wie unter Entsorgung beschrieben behandeln. Produkt ist brennbar, geeignete Löschmittel: Kohlendioxid, Löschpulver oder Wasser im Sprühstrahl (kein Vollstrahl). Bei Brand in der Umgebung Behälter mit Sprühwasser kühlen. Das Eindringen in Boden, Gewässer und Kanalisation muss vermieden werden. |
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| Produkt-Code ist die Zuordnung von Produkten zu einer Produktgruppe; siehe Gebinde, Sicherheitsdatenblätter, Technische Merkblätter und Preislisten der verwendeten Produkte. Diese Produkt-/gruppen-Information unterstützt Sie bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach §7 der neuen Gefahrstoffverordnung und kann ggf. für Dokumentationszwecke verwendet werden. Betriebsspezifische oder tätigkeitsbezogene Abweichungen oder Ergänzungen sind dann im Kapitel 'Gefährdungsbeurteilung' anzugeben. |
| Copyright |
| by GISBAU Erstellt nach Sicherheitsdatenblättern verschiedener Hersteller und sonstigen Unterlagen |
| Erläuterung: |
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| Handanstrich | Spritzverfahren | |
| Gefährdung durch Einatmen | ||
| Gefährdung durch Hautkontakt | ||
| Brand-/Explosionsgefährdung |
| Handanstrich | Spritzverfahren | |
| Handschutz | JA | JA |
| Hautschutz | JA | JA |
| Atemschutz | NEIN | JA |
| Augenschutz | NEIN | JA |
| Körperschutz | NEIN | JA |
| Betriebsanweisung | JA | JA |
| Ersatzstoff notwendig | JA | JA |
| Grenzwertüberschreitung | NEIN | JA |
| Vorsorgeuntersuchungen | NEIN | JA |
| Beschäftigungsbeschränkungen | JA | JA |