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Betontrennmittel, entaromatisiert
Produkt-Code: BTM 30
Gesundheitsschädlich: Kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. (R65)
Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. (R66)
Berührung mit der Haut vermeiden. (S24)
Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. (S46)
Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder dieses Etikett vorzeigen. (S62)
Charakterisierung
Betontrennmittel sind farbige Flüssigkeiten mit einem benzinartigen Geruch. Sie werden vor dem Einbringen des Betons auf die verschiedenen Schalungen (Metall, Holz usw.) aufgebracht, um ein einfaches Ausschalen zu ermöglichen.
Die Produkte enthalten schwerflüchtige Mineralöle. Darüber hinaus sind entaromatisiertes Testbenzin und Additive wie Korrosionschutzmittel oder Spreitungsmittel zugesetzt.
Gesundheitsgefahren gehen nach heutiger Kenntnis überwiegend von dem Testbenzin (Kohlenwasserstoffe) aus.
Ersatzstoffe - Ersatzprodukte - Ersatzverfahren
Diese Betontrennmittel enthalten Lösemittel. Es ist zu prüfen, ob lösemittelfreie Betontrennmittel verwendet werden können.
Grenzwerte und Einstufungen
Kohlenwasserstoffe aromatenfrei
AGW: 600 mg/m³ - Der Grenzwert eines Kohlenwasserstoffgemisches hängt von seiner Zusammensetzung ab. Der hier aufgeführte Wert wurde basierend auf dem RCP-Konzept der TRGS 900 als ‚worst-case-Grenzwert’ berechnet.
Gefahrstoffmessungen / Ermittlung
Es liegen keine Gefahrstoffmessungen vor.
Gesundheitsgefährdung
Einatmen kann zu Gesundheitsschäden führen.
Kann die Atemwege, Augen und Haut reizen: z.B. Brennen, Augentränen, Jucken.
Entfettet die Haut.
Vorübergehende Beschwerden wie Kopfschmerzen, Schwindel, Benommenheit können auftreten.
Brand- und Explosionsgefahren
Das Produkt ist brennbar.
Beim Versprühen besteht erhöhte Entzündungsgefahr!
Bei durchtränktem Material (z.B. Kleidung, Putzlappen) besteht erhöhte Entzündungsgefahr.
Vorsicht mit leeren Gebinden - bei Entzündung Explosionsgefahr.
Hygienemaßnahmen
Im Arbeitsbereich keine Lebensmittel aufbewahren sowie weder essen, trinken, schnupfen noch rauchen!
Berührung mit Augen, Haut und Kleidung vermeiden!
Hautpflegemittel nach der Arbeit verwenden (rückfettende Creme).
Nach Arbeitsende und vor Pausen Hände gründlich reinigen!
Ölgetränkte Putzlappen nicht in die Taschen der Arbeitskleidung stecken!
Stark verunreinigte Kleidung wechseln und reinigen!
Straßen- und Arbeitsbekleidung getrennt aufbewahren!
Technische und Organisatorische Schutzmaßnahmen
Bei Arbeiten in Räumen für Frischluftzufuhr sorgen (Türen öffnen).
Von Zündquellen (auch elektrische Geräte ohne Ex-Schutz) fernhalten, nicht rauchen, offene Flammen vermeiden! Beim Versprühen besteht erhöhte Entzündungsgefahr!
Beim Verspritzen Über-Kopf-Arbeiten vermeiden. Stattdessen längere Sprüharme verwenden.
Im Freien nicht gegen den Wind sprühen.
Gefäße nicht offen stehen lassen.
Waschgelegenheit vorsehen.
Augendusche oder Augenspülflasche bereitstellen.
Persönliche Schutzmaßnahmen
Augenschutz: Bei Spritzauftrag: Gestellbrille oder Helmvisier.
Handschutz: Handschuhe aus: Nitril.
Beim Tragen von Schutzhandschuhen sind Baumwollunterziehhandschuhe empfehlenswert!
Hautschutz: Für alle unbedeckten Körperteile fettfreie oder fettarme (Öl-in-Wasser-Emulsion) Hautschutzsalbe verwenden!
Atemschutz: Atemschutz bei Grenzwertüberschreitung, z.B. an Vollmaske:
Kombinationsfilter A_-P2 (braun/weiß)
Körperschutz: Beim Aufsprühen Kunststoffschürze tragen.
Erste Hilfe
Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten (z.B. Handschutz, Atemschutz); immer auch Arzt verständigen!
Nach Augenkontakt: 10 Minuten unter fließendem Wasser bei gespreizten Lidern spülen oder Augenspüllösung nehmen. Immer Augenarzt aufsuchen!
Nach Hautkontakt: Verunreinigte Kleidung sofort ausziehen.
Mit viel Wasser und Seife reinigen.
Kein Verdünner o.ä. verwenden.
Nach Einatmen: Person an die frische Luft bringen.
Nach Verschlucken: Bei Verschlucken besteht Gefahr ernster Lungenschädigung: Stationäre Behandlung notwendig!
Kein Erbrechen auslösen, nichts zu trinken geben.
Hinweise für den Arzt: Bei Aspiration Gefahr von Lungenödem oder Pneumonitis.
Beschäftigungsbeschränkungen
Jugendliche ab 15 J dürfen hiermit nur beschäftigt werden, wenn es zum Erreichen des Ausbildungszieles erforderlich, der Luftgrenzwert unterschritten, die Aufsicht eines Fachkundigen und ärztl./sicherheitstechn. Betreuung gewährleistet ist.
Werdende oder stillende Mütter dürfen hiermit nur beschäftigt werden, wenn der Luftgrenzwert unterschritten ist.
Vorsorgeuntersuchungen
Beim Tragen von Atemschutz ist eine spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nach
- G(26): Atemschutzgeräte
zu veranlassen.
Personen, die Umgang mit diesem Stoff/Produkt haben, sind spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach Grundsatz
- G(24): Hauterkrankungen (mit Ausnahme von Hautkrebs)
anzubieten.
Gefahrguttransport
Die Produktgruppe ist der Klasse 3 mit UN-Nummer UN1993 und Verpackungsgruppe III zugeordnet.
Soll der Transport unter erleichterten Bedingungen (Kleinmengentransport) durchgeführt werden, muss die transportierte Menge in Litern mit dem Faktor 1 multipliziert werden. Als Kleinmengentransporte gelten nur Transporte, bei denen bei der Aufaddierung der Multiplikationsergebnisse die Zahl 1000 nicht überschritten wird.
Entsorgung
Nicht in Ausguss oder Mülltonne schütten.
Abfälle nicht vermischen! Zur ordnungsgemäßen Beseitigung bzw. Rückgewinnung in beständigen, verschließbaren und gekennzeichneten Gefäßen getrennt sammeln.
Restentleerte Gebinde (bestimmungsgemäß ausgeschöpft, tropffrei, spachtelrein) dem Recycling zuführen.
Produktreste sind Sonderabfall.
Ölgetränkte Putzlappen bzw. Pads sind Sonderabfall.
Restmengen sind unter Beachtung der örtlichen Vorschriften einer geordneten Abfallbeseitigung zuzuführen! Folgende EAK/AVV-Abfallschlüssel können in Frage kommen:
Flüssige Produktreste:
080111* Farb- und Lackabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten
080199 Abfälle a. n. g.
Ausgetrocknete Produktreste:
080112 Farb- und Lackabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 11 fallen
Lagerung
Nicht im Pausen- oder Aufenthaltsraum lagern.
Behälter dicht geschlossen an einem gut gelüfteten Ort lagern.
VbF-Klasse: A III
Flüssigkeiten mit Flammpunkt 55-100°C, nicht wasserlöslich.
Schadensfall
Nach Verschütten mit saugfähigem, unbrennbarem Material (z.B. Kieselgur, Blähglimmer, Sand) aufnehmen und wie unter Entsorgung beschrieben behandeln.
Produkt ist brennbar, geeignete Löschmittel: Kohlendioxid, Löschpulver oder Wasser im Sprühstrahl (kein Vollstrahl).
Berst- und Explosionsgefahr durch Druckanstieg bei Erhitzung.
Bei Brand in der Umgebung Behälter mit Sprühwasser kühlen.
Das Eindringen in Boden, Gewässer und Kanalisation muss vermieden werden (schwach wassergefährdend - WGK 1).
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Produkt-Code ist die Zuordnung von Produkten zu einer Produktgruppe; siehe Gebinde, Sicherheitsdatenblätter, Technische Merkblätter und Preislisten der verwendeten Produkte.
Diese Produkt-/gruppen-Information unterstützt Sie bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach §7 der neuen Gefahrstoffverordnung und kann ggf. für Dokumentationszwecke verwendet werden. Betriebsspezifische oder tätigkeitsbezogene Abweichungen oder Ergänzungen sind dann im Kapitel 'Gefährdungsbeurteilung' anzugeben.
Copyright
by GISBAU
Erstellt nach Sicherheitsdatenblättern verschiedener Hersteller und sonstigen Unterlagen

Hilfe zur Gefährdungsbeurteilung
Orientierender Überblick zur inhalativen, dermalen und chemisch/physikalischen Gefährdung:
Erläuterung:  
  Handanstrich Spritzverfahren
Gefährdung durch Einatmen
Gefährdung durch Hautkontakt
Brand-/Explosionsgefährdung

Die folgenden Angaben geben Auskunft darüber, ob die jeweiligen Punkte bei der Gefährdungsbeurteilung besonders zu berücksichtigen sind.

  Handanstrich Spritzverfahren
Handschutz JA JA
Hautschutz JA JA
Atemschutz NEIN JA
Augenschutz NEIN JA
Körperschutz NEIN JA
Betriebsanweisung JA JA
Ersatzstoff notwendig JA JA
Grenzwertüberschreitung NEIN JA
Vorsorgeuntersuchungen JA JA
Beschäftigungsbeschränkungen JA JA

Gefährdungsbeurteilung
Die Tätigkeiten mit diesem Gefahrstoff werden entsprechend der Maßnahmen dieser GISBAU-Information durchgeführt. Im folgenden sind die betriebsspezifischen oder tätigkeitsbezogenen Ergänzungen und Abweichungen dokumentiert:

Gefährliche Eigenschaften:

Herstellerinformationen:

Physikalisch-chemische Wirkungen:

Substitutionsmöglichkeiten:

Arbeitsbedingungen:

Arbeitsplatzgrenzwerte / biologische Grenzwerte:

Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen:

Schlussfolgerungen aus arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen:

Sonstiges: