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Epoxidharzprodukte, lösemittelarm, sensibilisierend
(Streichen/Spachteln/Rollen)
GISCODE: RE 2
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| Charakterisierung |
| Lösemittelarme Epoxidharzprodukte bestehen aus einem Epoxidharz und einem Härtersystem mit insgesamt bis zu 5% Lösemittel. Die Harzkomponente besteht aus einem Epoxidharz (Reaktionsprodukt aus Epichlorhydrin und Bisphenol A/F); zusätzlich sind Reaktivverdünner (Glycidylether) enthalten. Als Härter werden in der Regel aliphatische Amine (z.B. Triethylentetramin), cycloaliphatische Amine (z.B. Isophorondiamin), Polyaminaddukte oder Polyaminoamide verwendet. Lösemittel sind flüchtige organische Stoffe mit einem Siedepunkt bis maximal 200°C (TRGS 610). Als Lösemittel werden üblicherweise Aromaten (z.B. Xylole oder Ethylbenzol), Alkohole (z.B. Ethanol) und Ketone (z.B. Butanon oder 4-Methylpentan-2-on) eingesetzt. Die Harzkomponente kann 'reizend' und die Härterkomponente 'ätzend' oder 'reizend' sein. In dieser Information werden beide Gefährlichkeitsmerkmale berücksichtigt. Die im folgenden beschriebenen Gefahren und Maßnahmen beziehen sich auf die Bedingungen, unter denen das Produkt laut Herstellerangaben verarbeitet werden soll. Der GISCODE ist eine Zuordnung von Epoxidharzprodukten zu einer Produktgruppe mit gemeinsamen Gefährdungsmerkmalen. Den GISCODE finden Sie auf Gebinden, Sicherheitsdatenblättern und Technischen Merkblättern. Folgende Lösemittel können in den Produkten dieser Produktgruppe enthalten sein. Genaue Angaben erhalten Sie vom Hersteller (z.B. durch das Sicherheitsdatenblatt). |
| Ersatzstoffe - Ersatzprodukte - Ersatzverfahren |
| Die Verarbeitung von lösemittelarmen Epoxidharzen stellt durch die reizenden/ätzenden und sensibilisierenden Einzelkomponenten eine Gesundheitsgefährdung dar. Der Einsatz von Epoxidharzen ist in der Regel technisch begründet. Es ist zu prüfen, ob der Einsatz weniger gefährlicher Produkte möglich ist. |
| Grenzwerte und Einstufungen |
| Ethanol AGW: 960 mg/m³ bzw. 500 ml/m³ (ppm) Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des AGW und des BGW nicht befürchtet zu werden. Isopropanol AGW: 500 mg/m³ bzw. 200 ml/m³ (ppm) Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des AGW und des BGW nicht befürchtet zu werden. 1-Methoxy-2-propanol AGW: 370 mg/m³ bzw. 100 ml/m³ (ppm) Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des AGW und des BGW nicht befürchtet zu werden. Butanon AGW: 600 mg/m³ bzw. 200 ml/m³ (ppm) Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des AGW und des BGW nicht befürchtet zu werden. Gefahr der Hautresorption (H) 4-Methyl-pentan-2-on AGW: 83 mg/m³ bzw. 20 ml/m³ (ppm) Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des AGW und des BGW nicht befürchtet zu werden. Gefahr der Hautresorption (H) Toluol AGW: 190 mg/m³ bzw. 50 ml/m³ (ppm) Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des AGW und des BGW nicht befürchtet zu werden. Gefahr der Hautresorption (H) RE3 (EG) Stoffe, die wegen möglicher fruchtschädigender Wirkung beim Menschen Anlass zur Besorgnis geben. Xylol AGW: 440 mg/m³ bzw. 100 ml/m³ (ppm) Gefahr der Hautresorption (H) Ethylbenzol AGW: 440 mg/m³ bzw. 100 ml/m³ (ppm) Gefahr der Hautresorption (H) Trimethylbenzol, Isomere DFG-MAK: 100 mg/m³ bzw. 20 ml/m³ (ppm) * Isopropylbenzol AGW: 100 mg/m³ bzw. 20 ml/m³ (ppm) Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des AGW und des BGW nicht befürchtet zu werden. Gefahr der Hautresorption (H) _______________________ *Übergangsweise werden hier die zur Gefährdungsbeurteilung mit herangezogenen 'aktuellen MAK-Werte der DFG' aufgeführt, die jedoch gesetzlich nicht verbindlich sind. |
| Gefahrstoffmessungen / Ermittlung |
| Bei unmittelbarem Hautkontakt mit Stoffen, die durch die Haut aufgenommen werden können (H), ist die Möglichkeit einer Gesundheitsgefährdung durch Hautkontakt bei der Gefährdungsbeurteilung besonders zu berücksichtigen. |
| Gesundheitsgefährdung |
| Einatmen oder Aufnahme über die Haut kann zu Gesundheitsschäden führen. Kann die Atemwege, Augen und Haut reizen: z.B. Brennen, Augentränen, Jucken. Direkter Kontakt kann Verätzungen verursachen, d.h. Hautgewebe und Schleimhäute zerstören. Kann zu Allergien der Haut führen. Vorübergehende Beschwerden wie Schwindel, Kopfschmerzen, Konzentrationsstörungen können auftreten. Sensibilisierte Personen können schon auf sehr geringe Konzentrationen an Epoxidharzen reagieren und sollten deshalb keinen weiteren Kontakt mit diesen Stoffen haben. |
| Brand- und Explosionsgefahren |
| Das Produkt ist entzündlich. Dämpfe sind schwerer als Luft und können mit Luft explosionsfähige Gemische bilden. Bei durchtränktem Material (z.B. Kleidung, Putzlappen) besteht erhöhte Entzündungsgefahr. Vorsicht bei Gebinden mit Restmengen - bei Entzündung Explosionsgefahr. |
| Hygienemaßnahmen |
| Im Arbeitsbereich keine Lebensmittel aufbewahren sowie weder essen, trinken, schnupfen noch rauchen! Berührung mit Augen, Haut und Kleidung vermeiden! Nach Arbeitsende und vor Pausen Hände gründlich reinigen! Epoxidharze nur mit einem geeigneten Reinigungsmittel von der Haut entfernen. Auf keinen Fall Löse-/ Verdünnungsmittel für die Hautreinigung verwenden! Hautpflegemittel nach der Arbeit verwenden (rückfettende Creme). Verunreinigte Kleidung wechseln und reinigen! Mit Epoxidharz verunreinigte Schutzhandschuhe sind zu entsorgen. Dabei sind die Hinweise zu Produktresten unter Entsorgung zu beachten. |
| Technische und Organisatorische Schutzmaßnahmen |
| Arbeiten bei Frischluftzufuhr, vor allem im Bodenbereich, da Dämpfe schwerer als Luft. Bei Arbeiten in Räumen ohne ausreichende Lüftung auftretende Dämpfe direkt an der Entstehungs- oder Austrittstelle absaugen. Von Zündquellen (auch elektrische Geräte ohne Ex-Schutz) fernhalten, nicht rauchen, offene Flammen vermeiden! Schlag und Reibung vermeiden. Nur ex-geschützte und funkenfreie Werkzeuge verwenden. Nach Zugabe des Härters zügig verarbeiten, da beim Aushärten hohe Temperaturen erreicht werden können. Beim Ab- und Umfüllen bzw. beim Mischen der Komponenten Verspritzen vermeiden. Gefäße nicht offen stehen lassen. Waschgelegenheit im Arbeitsbereich vorsehen. Augendusche oder Augenspülflasche bereitstellen. |
| Persönliche Schutzmaßnahmen |
| Augenschutz: Gestellbrille. Handschutz: Es gibt kein Handschuhmaterial, das gegen alle Lösemittel beständig ist. Als Spritzschutz können Handschuhe aus Nitril oder Butylkautschuk verwendet werden. Beim Tragen von Schutzhandschuhen sind Baumwollunterziehhandschuhe empfehlenswert. Atemschutz: Atemschutz bei Grenzwertüberschreitung, z.B. an Vollmaske: Gasfilter A_ (braun) Bei unklaren Verhältnissen und in engen Räumen (z.B. Schächten und Silos) nur umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden ! Körperschutz: langärmelige Arbeitsschutzkleidung tragen. beim Anmischen (Einweg-)Chemikalienschutzanzug tragen. |
| Erste Hilfe |
| Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten (z.B. Handschutz, Atemschutz); immer auch Arzt verständigen! Nach Augenkontakt: 10 Minuten unter fließendem Wasser bei gespreizten Lidern spülen oder Augenspüllösung nehmen. Immer Augenarzt aufsuchen! Nach Hautkontakt: Verunreinigte Kleidung sofort ausziehen. Betroffene Stellen mindestens 15 Minuten unter fließendes kaltes Wasser halten. Keine Verdünnungs-/Lösemittel o.ä. verwenden. Nach Einatmen: Person an die frische Luft bringen. Nach Verschlucken: Kein Erbrechen herbeiführen. Den Mund mit Wasser ausspülen. In kleinen Schlucken viel Wasser trinken lassen. |
| Handhabung |
| Reagiert mit Säuren und Oxidationsmitteln. |
| Beschäftigungsbeschränkungen |
| Jugendliche ab 15 Jahren dürfen hiermit nur beschäftigt werden, wenn dieses zum Erreichen des Ausbildungszieles erforderlich und die Aufsicht eines Fachkundigen sowie betriebsärztliche oder sicherheitstechnische Betreuung gewährleistet ist. Werdende oder stillende Mütter dürfen hiermit nur beschäftigt werden, wenn der Luftgrenzwert unterschritten ist. Werdende oder stillende Mütter dürfen hiermit nur beschäftigt werden, wenn keine wesentliche Hautexposition besteht. |
| Vorsorgeuntersuchungen |
| Personen, die Umgang mit diesem Stoff/Produkt haben, sind spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach Grundsatz - G(29): Benzolhomologe anzubieten. Wird der Arbeitsplatzgrenzwert nicht eingehalten, sind die Vorsorgeuntersuchungen regelmäßig zu veranlassen - entsprechendes gilt bei unmittelbarem Hautkontakt zu hautresorptiven Stoffen (H-Stoffe). Beim Tragen von Atemschutz ist eine spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nach - G(26): Atemschutzgeräte zu veranlassen. Bei Tätigkeiten mit Belastung durch unausgehärtete Epoxidharze und Kontakt über die Haut oder die Atemwege sind Vorsorgeuntersuchungen nach - G(24): Hauterkrankungen (mit Ausnahme von Hautkrebs) zu veranlassen. |
| Entsorgung |
| Nicht in Ausguss oder Mülltonne schütten. Abfälle nicht vermischen! Zur ordnungsgemäßen Beseitigung bzw. Rückgewinnung in beständigen, verschließbaren und gekennzeichneten Gefäßen getrennt sammeln. Nicht mehr verwertbare Einzelkomponenten im vorgeschriebenen Verhältnis vermischen und aushärten lassen. Ausgehärtete Produktreste sind kein Sonderabfall. Nicht ausgehärtete Produktreste sind Sonderabfall. Gebinde mit nicht ausgehärteten Produktresten sind Sonderabfall. Restentleerte, ausgetrocknete Gebinde (tropffrei, spachtelrein) dem Recycling zuführen. Restmengen sind unter Beachtung der örtlichen Vorschriften einer geordneten Abfallbeseitigung zuzuführen! Folgende EAK/AVV-Abfallschlüssel können in Frage kommen: Ausgehärtete Produktreste: 080112 Farb- und Lackabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 11 fallen 080410 Klebstoff- und Dichtmassenabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 04 09 fallen |
| Lagerung |
| Behälter dicht geschlossen an einem kühlen, gut gelüfteten Ort lagern. Nicht im Pausen- oder Aufenthaltsraum lagern. Getrennt von explosionsgefährlichen, brandfördernden bzw. giftigen Stoffen lagern! Getrennte Räume oder ausreichender Sicherheitsabstand (z.B. Palettenbreite). Für Betriebsfremde unzugänglich aufbewahren. |
| Schadensfall |
| Nach Verschütten mit saugfähigem, unbrennbarem Material (z.B. Kieselgur, Blähglimmer, Sand) aufnehmen und wie unter Entsorgung beschrieben behandeln. Produkt ist brennbar, geeignete Löschmittel: Kohlendioxid, Löschpulver und Wasser im Sprühstrahl. Bei Brand entstehen gefährliche Gase/Dämpfe. Brandbekämpfung nur mit persönlicher Schutzausrüstung. Berst- und Explosionsgefahr durch Druckanstieg bei Erhitzung. Bei Brand in der Umgebung Behälter mit Sprühwasser kühlen. Das Eindringen in Boden, Gewässer und Kanalisation muss vermieden werden. |
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| Die Informationen beziehen sich ausschließlich auf Arbeits- und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit den Produkten. Aussagen über die technisch chemische Anwendung, die Einsatzzwecke und die Eigenschaften werden nicht getroffen. Produkte, die dieser Produktgruppe zugeordnet sind, können im Einzelfall eine abweichende Kennzeichnung (Symbole, R/S-Sätze) oder abweichende sonstige Einstufungen (WGK, GGVSEB usw.) aufweisen. Diese Produkt-/gruppen-Information unterstützt Sie bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach §7 der neuen Gefahrstoffverordnung und kann ggf. für Dokumentationszwecke verwendet werden. Betriebsspezifische oder tätigkeitsbezogene Abweichungen oder Ergänzungen sind dann im Kapitel 'Gefährdungsbeurteilung' anzugeben. |
| Copyright |
| by GISBAU Erstellt nach Sicherheitsdatenblättern verschiedener Hersteller und sonstigen Unterlagen |
| Erläuterung: |
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| Handanstrich | |
| Gefährdung durch Einatmen | |
| Gefährdung durch Hautkontakt | |
| Brand-/Explosionsgefährdung |
| Handanstrich | |
| Handschutz | JA |
| Hautschutz | JA |
| Atemschutz | - |
| Augenschutz | JA |
| Körperschutz | JA |
| Betriebsanweisung | JA |
| Ersatzstoff notwendig | JA |
| Grenzwertüberschreitung | - |
| Vorsorgeuntersuchungen | JA |
| Beschäftigungsbeschränkungen | JA |