| Betriebsanweisung Nr. | Betrieb: | DOC |
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| Gemäß §14 Gefahrstoffverordnung | GISBAU 10/2011 | |||
| Baustelle / Tätigkeit: | Druckdatum: | |||
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Epoxidharzprodukte, lösemittelarm, sensibilisierend
GISCODE: RE 2
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| Gefahren für Mensch und Umwelt | |
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Einatmen oder Aufnahme durch die Haut kann zu Gesundheitsschäden führen. Kann die Atemwege, Augen, Haut reizen. Direkter Kontakt kann Verätzungen verursachen, d.h. Hautgewebe und Schleimhäute zerstören. Kann zu Allergien führen. Vorübergehende Beschwerden (Schwindel, Kopfschmerzen, Konzentrationsstörungen) möglich. Personen mit Epoxidharzen-Allergie sollten keinen Kontakt mit diesem Stoff haben. Das Produkt ist entzündlich. Erhöhte Entzündungsgefahr bei durchtränktem Material (z.B. Kleidung, Putzlappen). Vorsicht bei Gebinden mit Restmengen, bei Entzündung Explosionsgefahr. Eindringen in Boden, Gewässer und Kanalisation vermeiden! |
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| Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln | |
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Arbeiten bei Frischluftzufuhr, vor allem im Bodenbereich! In schlecht gelüfteten Räumen nur mit Absaugung arbeiten. Von Zündquellen fernhalten! Nicht rauchen! Keine offenen Flammen! Schlag und Reibung vermeiden! Nur ex-geschützte und funkenfreie Werkzeuge verwenden! Nach Härterzugabe zügig verarbeiten (Erhitzung möglich). Beim Ab-/Umfüllen/Mischen der Komponenten Verspritzen vermeiden. Gefäße nicht offen stehen lassen! Berührung mit Augen, Haut und Kleidung vermeiden! Nach Arbeitsende und vor jeder Pause Hände gründlich reinigen! Epoxidharze nur mit geeignetem Reinigungsmittel von der Haut entfernen. Auf keinen Fall Lösemittel verwenden! Hautpflegemittel verwenden! Verunreinigte Kleidung wechseln! Beschäftigungsbeschränkungen beachten! Augenschutz: Gestellbrille! Bei Spritzgefahr: Korbbrille! Handschutz: Es gibt kein Handschuhmaterial, das gegen alle Lösemittel beständig ist. Handschuhe aus Nitril oder Butylkautschuk nur als Spritzschutz verwenden. Beim Tragen von Schutzhandschuhen sind Baumwollunterziehhandschuhe empfehlenswert. Atemschutz: Gasfilter A_ (braun) In Gruben, Schächten und Silos nur umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden! Körperschutz: langärmelige Arbeitsschutzkleidung tragen. beim Anmischen (Einweg-)Chemikalienschutzanzug tragen. Bei Anwendung im Spritzverfahren muss Körperschutz (z.B. Kunststoffschürze und Gesichtsschutz oder besser Chemikalienschutzanzug) getragen werden! |
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| Verhalten im Gefahrenfall | |
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Mit saugfähigem unbrennbaren Material (z.B. Kieselgur, Sand) aufnehmen und entsorgen! Produkt ist brennbar, geeignete Löschmittel: Kohlendioxid, Löschpulver und Wasser im Sprühstrahl! Bei Brand entstehen gefährliche Dämpfe ! Brandbekämpfung nur mit persönlicher Schutzausrüstung! Berst- und Explosionsgefahr bei Erhitzung! Bei Brand in der Umgebung Behälter mit Sprühwasser kühlen! Das Eindringen in Boden, Gewässer und Kanalisation muss vermieden werden. Zuständiger Arzt: Unfalltelefon: |
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| Erste Hilfe | |
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Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten und umgehend Arzt verständigen. Nach Augenkontakt: 10 Minuten unter fließendem Wasser bei gespreizten Lidern spülen oder Augenspüllösung nehmen. Immer Augenarzt aufsuchen! Nach Hautkontakt: Verunreinigte Kleidung sofort ausziehen. 15 Minuten mit Wasser spülen. Keine Verdünnungs-/Lösemittel! Nach Einatmen: Frischluft! Nach Verschlucken: Kein Erbrechen herbeiführen. Mund mit Wasser ausspülen. In kleinen Schlucken viel Wasser trinken lassen. Ersthelfer: |
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| Sachgerechte Entsorgung | |
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Nicht in Ausguss oder Mülltonne schütten! Nicht mehr verwendbare Einzelkomponenten zur Aushärtung vermischen. Ausgehärtete Produktreste: Nicht ausgehärtete Produktreste: Gebinde mit nicht ausgehärteten Produktresten: Ausgetrocknete Gebinde: |
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