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Epoxidharzprodukte, krebserzeugend, lösemittelhaltig, sensibilisierend
(Spritzen)
GISCODE: RE 9
Tätigkeiten mit krebserzeugenden Stoffen!

Kann Krebs erzeugen. (R45)
Gesundheitsschädlich beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut. (R20/21/22)
Verursacht Verätzungen. (R34)
Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. (R43)
Kann vererbbare Schäden verursachen. (R46)
Leichtentzündlich. (R11)
Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. (R50/53)
Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen. (S45)
Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. (S46)
Exposition vermeiden - vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. (S53)
Charakterisierung
Krebserzeugende, lösemittelhaltige Epoxidharzprodukte bestehen aus einem Epoxidharz und einem Härtersystem mit insgesamt mehr als 5% Lösemittel.
Diese Produkte werden nur in Spezialfällen eingesetzt, z.B. bei hochchemikalienbeständigen Beschichtungen oder falls bestimmte Norm-Anforderungen erfüllt werden müssen.
Die Harzkomponente besteht aus einem Epoxidharz (Reaktionsprodukt aus Epichlorhydrin und Bisphenol A/F). Es können noch Reaktivverdünner und Teer enthalten sein.
Als Härter werden u.a. cycloaliphatische Amine (z.B. Isophorondiamin), aliphatische Amine (z.B. Triethylentetramin), Polyaminaddukte oder aromatische Amine (z.B. 4,4'-Diaminodiphenylmethan) verwendet.
Lösemittel sind flüchtige organische Stoffe mit einem Siedepunkt bis maximal 200°C (TRGS 610).
Als Lösemittel werden üblicherweise Aromaten (z.B. Xylol oder Ethylbenzol) oder Alkohole (z.B. Butanol) eingesetzt.
Mindestens eine Komponente ist 'giftig'. Zudem können beide Komponenten 'reizend' oder 'ätzend' sein. In dieser Information werden alle Gefährlichkeitsmerkmale berücksichtigt.
Die im folgenden beschriebenen Gefahren und Maßnahmen beziehen sich auf die Bedingungen, unter denen das Produkt laut Herstellerangaben verarbeitet werden soll.
Gesundheitsgefahren gehen nach heutiger Kenntnis überwiegend von dem krebserzeugenden 4,4`Diaminodiphenylmethan oder von demBenzo[a]pyren aus.
Der GISCODE ist eine Zuordnung von Epoxidharzprodukten zu einer Produktgruppe mit gemeinsamen Gefährdungsmerkmalen. Den GISCODE finden Sie auf Gebinden, Sicherheitsdatenblättern und Technischen Merkblättern.
Folgende Lösemittel bzw. krebserzeugende Stoffe können in den Produkten dieser Produktgruppe enthalten sein. Genaue Angaben erhalten Sie vom Hersteller (z.B. durch das Sicherheitsdatenblatt).
Ersatzstoffe - Ersatzprodukte - Ersatzverfahren
Die Verarbeitung von krebserzeugenden, lösemittelhaltigen Epoxidharzen stellt durch die krebserzeugenden, reizenden/ätzenden und sensibilisierenden Einzelkomponenten eine Gesundheitsgefährdung dar.
Der Einsatz von Epoxidharzen ist in der Regel technisch begründet. Es ist zu prüfen, ob der Einsatz weniger gefährlicher Produkte möglich ist.
Grenzwerte und Einstufungen
4,4'-Diaminodiphenylmethan
ERB: 0,07 mg/m³ Akzeptanzwert; 0,7 mg/m³ Toleranzwert
Gefahr der Hautresorption (H)
Gefahr der Sensibilisierung (S)
K2 (EG) Stoffe, die als krebserzeugend für den Menschen angesehen werden sollten.
M3 (EG) Stoffe, die wegen möglicher erbgutverändernder Wirkung beim Menschen Anlass zur Besorgnis geben.
Benzo[a]pyren
ERB: 7E-05 mg/m³ Akzeptanzwert; 0,0007 mg/m³ Toleranzwert
K2 (EG) Stoffe, die als krebserzeugend für den Menschen angesehen werden sollten.
M2 (EG) Stoffe, die als erbgutverändernd für den Menschen angesehen werden sollten.
RE2 (EG) Stoffe, die als fruchtschädigend für den Menschen angesehen werden sollten.
RF2 (EG) Stoffe, die als beeinträchtigend für die Fortpflanzungsfähigkeit des Menschen angesehen werden sollten.
Phenol
AGW: 8 mg/m³ bzw. 2 ml/m³ (ppm)
Gefahr der Hautresorption (H)
M3 (EG) Stoffe, die wegen möglicher erbgutverändernder Wirkung beim Menschen Anlass zur Besorgnis geben.
Butanol, alle Isomere
AGW: 62 mg/m³ bzw. 20 ml/m³ (ppm)
1-Methoxy-2-propanol
AGW: 370 mg/m³ bzw. 100 ml/m³ (ppm)
Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des AGW und des BGW nicht befürchtet zu werden.
Xylol
AGW: 440 mg/m³ bzw. 100 ml/m³ (ppm)
Gefahr der Hautresorption (H)
Ethylbenzol
AGW: 440 mg/m³ bzw. 100 ml/m³ (ppm)
Gefahr der Hautresorption (H)
Kohlenwasserstoffe aromatenreich
AGW: 100 mg/m³ - Der Grenzwert eines Kohlenwasserstoffgemisches hängt von seiner Zusammensetzung ab. Der hier aufgeführte Wert wurde basierend auf dem RCP-Konzept der TRGS 900 als ‚worst-case-Grenzwert’ berechnet.
Gefahrstoffmessungen / Ermittlung
Eine Grenzwertüberschreitung ist zu erwarten.
Bei unmittelbarem Hautkontakt mit Stoffen, die durch die Haut aufgenommen werden können (H), ist die Möglichkeit einer Gesundheitsgefährdung durch Hautkontakt bei der Gefährdungsbeurteilung besonders zu berücksichtigen.
Gesundheitsgefährdung
Einatmen oder Aufnahme über die Haut kann zu Gesundheitsschäden führen.
Kann die Atemwege, Augen und Haut reizen: z.B. Brennen, Augentränen, Jucken.
Direkter Kontakt kann Verätzungen verursachen, d.h. Hautgewebe und Schleimhäute zerstören.
Das enthaltene Teer bzw. 4,4`Diaminodiphenylmethan kann Krebs erzeugen!
Vorübergehende Beschwerden wie Schwindel, Kopfschmerzen, Konzentrationsstörungen können auftreten.
Kann Gesundheitsstörungen wie Erbrechen, Nervenschaden, Lungenschaden verursachen.
Kann zu Allergien der Haut führen.
Sensibilisierte Personen können schon auf sehr geringe Konzentrationen an Epoxidharzen bzw. Härtern reagieren und sollten deshalb keinen weiteren Kontakt mit diesen Stoffen haben.
Brand- und Explosionsgefahren
Das Produkt ist leichtentzündlich.
Dämpfe sind schwerer als Luft und bilden mit Luft explosionsfähige Gemische.
Kriechende Dämpfe können in größerer Entfernung zur Entzündung führen!
Bei durchtränktem Material (z.B. Kleidung, Putzlappen) besteht erhöhte Entzündungsgefahr.
Vorsicht bei Gebinden mit Restmengen - bei Entzündung Explosionsgefahr.
Hygienemaßnahmen
Im Arbeitsbereich keine Lebensmittel aufbewahren sowie weder essen, trinken, schnupfen noch rauchen!
Krebserzeugende Inhaltsstoffe können über die intakte Haut in den Körper gelangen.
Berührung mit Augen, Haut und Kleidung vermeiden!
Vorbeugend Hautschutzsalbe auftragen, um die Hautreinigung zu erleichtern.
Nach Arbeitsende und vor jeder Pause Hände, Unterarme und Gesicht gründlich reinigen!
Epoxidharze nur mit einem geeigneten Reinigungsmittel von der Haut entfernen. Auf keinen Fall Löse-/ Verdünnungsmittel für die Hautreinigung verwenden!
Hautpflegemittel nach der Arbeit verwenden (rückfettende Creme).
Nach Arbeitsende Kleidung wechseln!
Straßen- und Arbeitsbekleidung getrennt aufbewahren!
Verunreinigte Kleidung sofort wechseln und erst nach deren Reinigung wieder benutzen!
Mit Epoxidharz verunreinigte Schutzhandschuhe sind zu entsorgen. Dabei sind die Hinweise zu Produktresten unter Entsorgung zu beachten.
Reinigung der Arbeitskleidung durch den Betrieb!
Technische und Organisatorische Schutzmaßnahmen
Die Zahl der mit diesen Produkten umgehenden Verarbeiter ist so gering wie möglich zu halten.
Arbeiten nur bei Frischluftzufuhr (Fenster und Türen öffnen).
Auftretende Dämpfe direkt an der Entstehungs- oder Austrittstelle absaugen.
Von Zündquellen (auch elektrische Geräte ohne Ex-Schutz) fernhalten, nicht rauchen, offene Flammen vermeiden, kriechende Dämpfe können in größerer Entfernung zur Entzündung führen!
Schlag und Reibung vermeiden.
Nur ex-geschützte und funkenfreie Werkzeuge verwenden.
Vorratsmenge am Arbeitsplatz auf einen halben Schichtbedarf beschränken.
Beim Ab- und Umfüllen bzw. beim Mischen der Komponenten Verspritzen vermeiden.
Nach Zugabe des Härters zügig verarbeiten, da beim Aushärten hohe Temperaturen erreicht werden können.
Arbeitsgeräte, Türklinken usw. sauber halten.
Gefäße nicht offen stehen lassen.
Waschgelegenheit im Arbeitsbereich vorsehen.
Augendusche oder Augenspülflasche bereitstellen.
Persönliche Schutzmaßnahmen
Augenschutz: Korbbrille.
Handschutz: Es gibt kein Handschuhmaterial, das gegen alle Lösemittel beständig ist.
Als Spritzschutz können Handschuhe aus Butylkautschuk oder Nitril verwendet werden.
Beim Tragen von Schutzhandschuhen sind Baumwollunterziehhandschuhe empfehlenswert.
Atemschutz: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät.
Körperschutz: (Einweg-)Chemikalienschutzanzug und Kunststoffstiefel.
Erste Hilfe
Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten (z.B. Handschutz, Atemschutz); immer auch Arzt verständigen!
Nach Augenkontakt: 10 Minuten unter fließendem Wasser bei gespreizten Lidern spülen oder Augenspüllösung nehmen. Immer Augenarzt aufsuchen!
Nach Hautkontakt: Verunreinigte Kleidung sofort ausziehen.
Betroffene Stellen mindestens 15 Minuten unter fließendes kaltes Wasser halten.
Keine Verdünnungs-/Lösemittel o.ä. verwenden.
Nach Einatmen: Person an die frische Luft bringen.
Bei Bewusstlosigkeit Atemwege freihalten (Zahnprothesen, Erbrochenes entfernen, stabile Seitenlagerung), Atmung und Puls überwachen.
Bei Atem- oder Herzstillstand: künstliche Beatmung und Herzdruckmassage.
Nach Verschlucken: Kein Erbrechen herbeiführen.
Den Mund mit Wasser ausspülen.
In kleinen Schlucken viel Wasser trinken lassen.
Hinweise für den Arzt: Benetzte Hautstellen mit PEG (z.B. Lutrol) spülen, nach 10 Minuten mit Wasser entfernen.
Bei Aspiration Gefahr von Lungenödem oder Pneumonitis.
Lungenödem nach symptomfreiem Intervall möglich.
Vorsicht mit Katecholamingaben (Gefahr ventrikulärer Rhythmusstörungen)!
Handhabung
Reagiert mit Oxidationsmitteln und Säuren.
Zersetzt sich bei Erhitzen/Verbrennen in gefährliche Gase.
Beschäftigungsbeschränkungen
Jugendliche dürfen hiermit nicht beschäftigt werden.
Werdende oder stillende Mütter dürfen hiermit nicht beschäftigt werden.
Vorsorgeuntersuchungen
Personen, die Umgang mit diesem Stoff/Produkt haben, sind spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach Grundsatz
- G(29): Benzolhomologe
- G(33): Aromatische Nitro- oder Aminoverbindungen
anzubieten. Wird der Arbeitsplatzgrenzwert nicht eingehalten, sind die Vorsorgeuntersuchungen regelmäßig zu veranlassen - entsprechendes gilt bei unmittelbarem Hautkontakt zu hautresorptiven Stoffen (H-Stoffe).
Bei Tätigkeiten mit Belastung durch unausgehärtete Epoxidharze und Kontakt über die Haut oder die Atemwege sind Vorsorgeuntersuchungen nach
- G(24): Hauterkrankungen (mit Ausnahme von Hautkrebs)
zu veranlassen.
Personen, die Umgang mit diesem Stoff/Produkt haben, sind spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach Grundsatz
- G(40): Krebserzeugende Gefahrstoffe - allgemein
anzubieten.
Entsorgung
Nicht in Ausguss oder Mülltonne schütten.
Abfälle nicht vermischen! Zur ordnungsgemäßen Beseitigung bzw. Rückgewinnung in beständigen, verschließbaren und gekennzeichneten Gefäßen getrennt sammeln.
Nicht mehr verwertbare Einzelkomponenten im vorgeschriebenen Verhältnis vermischen und aushärten lassen.
Restentleerte, ausgetrocknete Gebinde (tropffrei, spachtelrein) dem Recycling zuführen.
Gebinde mit nicht ausgehärteten Produktresten sind Sonderabfall.
Ausgehärtete Produktreste sind Sonderabfall (Hinweise des Herstellers beachten).
Nicht ausgehärtete Produktreste sind Sonderabfall.
Restmengen sind unter Beachtung der örtlichen Vorschriften einer geordneten Abfallbeseitigung zuzuführen! Folgende EAK/AVV-Abfallschlüssel können in Frage kommen:
Ausgehärtete Produktreste:
080112 Farb- und Lackabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 11 fallen
080410 Klebstoff- und Dichtmassenabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 04 09 fallen
Lagerung
Nicht im Pausen- oder Aufenthaltsraum lagern.
Behälter dicht geschlossen an einem kühlen, gut gelüfteten Ort lagern.
Getrennt von entzündlichen, brandfördernden oder explosionsgefährlichen Stoffen lagern! Getrennte Räume oder ausreichender Sicherheitsabstand (z.B. Palettenbreite).
Unter Verschluss aufbewahren oder lagern! Zugang dürfen nur Fachkundige haben!
Schadensfall
Bei der Schadensbeseitigung persönliche Schutzausrüstung tragen: Auf jeden Fall Schutzbrille, Handschuhe (Butylkautschuk oder Nitril) sowie Schutzkleidung !
Verunreinigte Flächen und Arbeitsgeräte sofort reinigen!
Nach Verschütten mit saugfähigem, unbrennbarem Material (z.B. Kieselgur, Blähglimmer, Sand) aufnehmen und wie unter Entsorgung beschrieben behandeln.
Bei Brand in der Umgebung Behälter mit Sprühwasser kühlen.
Produkt ist brennbar, geeignete Löschmittel: Schaum, Kohlendioxid, Löschpulver.
Bei Brand entstehen gefährliche Gase/Dämpfe.
Brandbekämpfung nur mit persönlicher Schutzausrüstung; bei unzureichender Belüftungumgebungsluftunabhängigem Atemschutzgerät anlegen.
Das Eindringen in Boden, Gewässer und Kanalisation muss vermieden werden.
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Die Informationen beziehen sich ausschließlich auf Arbeits- und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit den Produkten. Aussagen über die technisch chemische Anwendung, die Einsatzzwecke und die Eigenschaften werden nicht getroffen.
Produkte, die dieser Produktgruppe zugeordnet sind, können im Einzelfall eine abweichende Kennzeichnung (Symbole, R/S-Sätze) oder abweichende sonstige Einstufungen (WGK, GGVSEB usw.) aufweisen.
Diese Produkt-/gruppen-Information unterstützt Sie bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach §7 der neuen Gefahrstoffverordnung und kann ggf. für Dokumentationszwecke verwendet werden. Betriebsspezifische oder tätigkeitsbezogene Abweichungen oder Ergänzungen sind dann im Kapitel 'Gefährdungsbeurteilung' anzugeben.
Copyright
by GISBAU
Erstellt nach Sicherheitsdatenblättern verschiedener Hersteller und sonstigen Unterlagen

Hilfe zur Gefährdungsbeurteilung
Orientierender Überblick zur inhalativen, dermalen und chemisch/physikalischen Gefährdung:
Erläuterung:  
  Spritzverfahren
Gefährdung durch Einatmen
Gefährdung durch Hautkontakt
Brand-/Explosionsgefährdung

Die folgenden Angaben geben Auskunft darüber, ob die jeweiligen Punkte bei der Gefährdungsbeurteilung besonders zu berücksichtigen sind.

  Spritzverfahren
Handschutz JA
Hautschutz JA
Atemschutz JA
Augenschutz JA
Körperschutz JA
Betriebsanweisung JA
Ersatzstoff notwendig JA
Grenzwertüberschreitung JA
Vorsorgeuntersuchungen JA
Beschäftigungsbeschränkungen JA

Gefährdungsbeurteilung
Die Tätigkeiten mit diesem Gefahrstoff werden entsprechend der Maßnahmen dieser GISBAU-Information durchgeführt. Im folgenden sind die betriebsspezifischen oder tätigkeitsbezogenen Ergänzungen und Abweichungen dokumentiert:

Gefährliche Eigenschaften:

Herstellerinformationen:

Physikalisch-chemische Wirkungen:

Substitutionsmöglichkeiten:

Arbeitsbedingungen:

Arbeitsplatzgrenzwerte / biologische Grenzwerte:

Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen:

Schlussfolgerungen aus arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen:

Sonstiges: