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Beschichtungen, methylmethacrylathaltig, reizend
GISCODE: RMA 10
Leichtentzündlich. (R11)
Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut. (R36/37/38)
Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. (R43)
Behälter dicht geschlossen an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren. (S7/9)
Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen. (S16)
Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. (S26)
Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. (S29)
Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen. (S33)
Charakterisierung
Beschichtungen auf der Basis von Methylmethacrylat bestehen aus mindestens zwei Komponenten.
Vor der Verarbeitung wird die stechend riechende Flüssigkomponente mit der Pulverkomponente versetzt. Häufig wird der Mischung noch ein Füllstoff zugesetzt.
Verwendung finden die Systeme bei der Beschichtung von Böden. Vorteile sind die sehr kurze Aushärtzeit und die Möglichkeit der Beschichtung bei tiefen Temperaturen
Die Pulverkomponente enthält Dibenzoylperoxid und Füllstoffe; die Flüssigkomponente enthält Methylmethacrylat und andere Ester der Acryl- und Methacrylsäure wie 2-Ethylhexylacrylat.
Gesundheitsgefahren gehen nach heutiger Kenntnis überwiegend von dem Methylmethacrylat aus.
Grenzwerte und Einstufungen
Methylmethacrylat
AGW: 210 mg/m³ bzw. 50 ml/m³ (ppm)
Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des AGW und des BGW nicht befürchtet zu werden.
Gefahr der Sensibilisierung (S)
2-Ethylhexylacrylat
AGW: 38 mg/m³ bzw. 5 ml/m³ (ppm)
Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des AGW und des BGW nicht befürchtet zu werden.
Gefahr der Sensibilisierung (S)
Dibenzoylperoxid
AGW: 5 mg/m³ gemessen in der einatembaren Fraktion
Gefahrstoffmessungen / Ermittlung
Eine Grenzwertüberschreitung für Methylmethacrylat ist bei Arbeiten in Innenräumen zu erwarten. Auch der Kurzzeitwert wird überschritten.
Gesundheitsgefährdung
Einatmen oder Aufnahme über die Haut kann zu Gesundheitsschäden führen.
Reizt die Atemwege, Augen und Haut: z.B. Husten, Atemnot, Augentränen, Brennen.
Vorübergehende Beschwerden wie Kopfschmerzen, Übelkeit, Appetitlosigkeit können auftreten.
In höheren Konzentrationen können Gesundheitsstörungen wie Magenschleimhautentzündung, Blutdrucksenkungen, Blutbildveränderungen, Hirnleistungsstörungen auftreten.
Bei höheren Konzentrationen können Atem- und Herz-Kreislaufstillstand auftreten.
Kann zu Allergien der Haut führen.
Sensibilisierte Personen können schon auf sehr geringe Konzentrationen an Methylmethacrylat reagieren und sollten deshalb keinen weiteren Kontakt mit diesen Stoffen haben.
Brand- und Explosionsgefahren
Das Produkt ist leichtentzündlich.
Dämpfe sind schwerer als Luft und bilden mit Luft explosionsfähige Gemische.
Kriechende Dämpfe können in größerer Entfernung zur Entzündung führen!
Bei durchtränktem Material (z.B. Kleidung, Putzlappen) besteht erhöhte Entzündungsgefahr.
Vorsicht mit leeren Gebinden - bei Entzündung Explosionsgefahr.
Hygienemaßnahmen
Im Arbeitsbereich keine Lebensmittel aufbewahren sowie weder essen, trinken, schnupfen noch rauchen!
Berührung mit Augen, Haut und Kleidung vermeiden!
Produktreste nur mit einem geeigneten Reinigungsmittel (Wasser und Seife) von der Haut entfernen. Auf keinen Fall Löse-/ Verdünnungsmittel für die Hautreinigung verwenden!
Nach Arbeitsende und vor Pausen Hände gründlich reinigen!
Hautpflegemittel nach der Arbeit verwenden (rückfettende Creme).
Straßen- und Arbeitsbekleidung getrennt aufbewahren!
Verunreinigte Kleidung wechseln und reinigen!
Technische und Organisatorische Schutzmaßnahmen
Arbeiten bei Frischluftzufuhr, vor allem im Bodenbereich, da Dämpfe schwerer als Luft.
Auftretende Dämpfe direkt an der Entstehungs- oder Austrittstelle absaugen.
Kann durch technische Maßnahmen die Einhaltung der Grenzwerte nicht sichergestellt werden, muß mit Atemschutz gearbeitet werden. In diesen Fällen ist bei der zuständigen Behörde eine Ausnahmegenehmigung von §19 (5) GefStoffV zu beantragen.
Von Zündquellen (auch elektrische Geräte ohne Ex-Schutz) fernhalten, nicht rauchen, offene Flammen vermeiden, kriechende Dämpfe können in größerer Entfernung zur Entzündung führen!
Schlag und Reibung vermeiden.
Nur ex-geschützte und funkenfreie Werkzeuge verwenden.
Arbeitsbereich abgrenzen, z.B. durch Flatterband! Schilder "Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten" und "Warnung vor explosionsfähiger Atmosphäre" aufstellen!
Gefäße nicht offen stehen lassen.
Nach Zugabe des Härters zügig verarbeiten, da beim Aushärten hohe Temperaturen erreicht werden können.
Waschgelegenheit im Arbeitsbereich vorsehen.
Augendusche oder Augenspülflasche bereitstellen.
Persönliche Schutzmaßnahmen
Augenschutz: Korbbrille.
Handschutz: Handschuhe aus: Butylkautschuk.
Beim Tragen von Schutzhandschuhen sind Baumwollunterziehhandschuhe empfehlenswert!
Hautschutz: Für alle unbedeckten Körperteile fettfreie oder fettarme (Öl-in-Wasser-Emulsion) Hautschutzsalbe verwenden!
Atemschutz: Atemschutz bei Grenzwertüberschreitung, z.B. an Vollmaske:
Gasfilter A1 (braun) bis 1000 ml/m³ (ppm)
Gasfilter A2 (braun) bis 5000 ml/m³ (ppm)
Gasfilter A3 (braun) bis 10000 ml/m³ (ppm)
Bei unklaren Verhältnissen und in engen Räumen (z.B. Schächten und Silos) nur umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden !
Der Einsatz von Atemschutzhauben ist zu empfehlen, da keine Tragezeitbegrenzungen gelten und keine Vorsorgeuntersuchungen nach G26 notwendig sind.
Körperschutz: Flammhemmende, antistatische Schutzkleidung.
Erste Hilfe
Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten (z.B. Handschutz, Atemschutz); immer auch Arzt verständigen!
Nach Augenkontakt: 10 Minuten unter fließendem Wasser bei gespreizten Lidern spülen oder Augenspüllösung nehmen. Immer Augenarzt aufsuchen!
Nach Hautkontakt: Verunreinigte Kleidung sofort ausziehen.
Mit viel Wasser und Seife reinigen.
Kein Verdünner o.ä. verwenden.
Nach Einatmen: Person an die frische Luft bringen.
Bei Bewusstlosigkeit Atemwege freihalten (Zahnprothesen, Erbrochenes entfernen, stabile Seitenlagerung), Atmung und Puls überwachen.
Bei Atem- oder Herzstillstand: künstliche Beatmung und Herzdruckmassage.
Nach Verschlucken: Kein Erbrechen herbeiführen.
In kleinen Schlucken viel Wasser trinken lassen.
Keine Gabe von Hausmitteln (Milch, Alkohol usw.).
Hinweise für den Arzt: Nach Einatmen, auch bei fehlenden Krankheitszeichen, inhalatives Corticoid (z.B. Ventolair) geben.
Handhabung
Reagiert mit starken Oxydationsmitteln.
Beschäftigungsbeschränkungen
Jugendliche ab 15 J dürfen hiermit nur beschäftigt werden, wenn es zum Erreichen des Ausbildungszieles erforderlich, der Luftgrenzwert unterschritten, die Aufsicht eines Fachkundigen und ärztl./sicherheitstechn. Betreuung gewährleistet ist.
Werdende oder stillende Mütter dürfen hiermit nur beschäftigt werden, wenn der Luftgrenzwert unterschritten ist.
Vorsorgeuntersuchungen
Beim Tragen von Atemschutz ist eine spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nach
- G(26): Atemschutzgeräte
zu veranlassen.
Personen, die Umgang mit diesem Stoff/Produkt haben, sind spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach Grundsatz
- G(23): Obstruktive Atemwegserkrankungen
anzubieten.
Entsorgung
Nicht in Ausguss oder Mülltonne schütten.
Abfälle nicht vermischen! Zur ordnungsgemäßen Beseitigung bzw. Rückgewinnung in beständigen, verschließbaren und gekennzeichneten Gefäßen getrennt sammeln.
Nicht ausgehärtete Produktreste sind Sonderabfall.
Ausgehärtete Produktreste sind kein Sonderabfall.
Gebinde mit nicht ausgehärteten Produktresten sind Sonderabfall.
Restentleerte Gebinde mit ausgehärteten Produktresten (tropffrei, spachtelrein) der Schadstoffsammelstelle zuführen.
Restmengen sind unter Beachtung der örtlichen Vorschriften einer geordneten Abfallbeseitigung zuzuführen! Folgende EAK/AVV-Abfallschlüssel können in Frage kommen:
Produktreste:
080111* Farb- und Lackabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten
080199 Abfälle a. n. g.
Ausgehärtete Produktreste:
080112 Farb- und Lackabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 11 fallen
080410 Klebstoff- und Dichtmassenabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 04 09 fallen
Lagerung
Nicht im Pausen- oder Aufenthaltsraum lagern.
Behälter dicht geschlossen an einem kühlen, gut gelüfteten Ort lagern.
Getrennt von explosionsgefährlichen, giftigen oder brandfördernden Stoffen lagern! Getrennte Räume oder ausreichender Sicherheitsabstand (z.B. Palettenbreite).
Für Betriebsfremde unzugänglich aufbewahren.
Schadensfall
Nach Verschütten mit saugfähigem, unbrennbarem Material (z.B. Kieselgur, Blähglimmer, Sand) aufnehmen und wie unter Entsorgung beschrieben behandeln.
Produkt ist brennbar, geeignete Löschmittel: Kohlendioxid, Löschpulver oder Wasser im Sprühstrahl.
Brandbekämpfung nur mit umgebungsluftunabhängigem Atemschutzgerät und Schutzkleidung.
Berst- und Explosionsgefahr durch Druckanstieg bei Erhitzung.
Bei Brand in der Umgebung Behälter mit Sprühwasser kühlen.
Das Eindringen in Boden, Gewässer und Kanalisation muss vermieden werden (schwach wassergefährdend - WGK 1).
Copyright
by GISBAU
Erstellt nach Sicherheitsdatenblättern verschiedener Hersteller und sonstigen Unterlagen

Hilfe zur Gefährdungsbeurteilung
Orientierender Überblick zur inhalativen, dermalen und chemisch/physikalischen Gefährdung:
Erläuterung:  
  Allgemein
Gefährdung durch Einatmen
Gefährdung durch Hautkontakt
Brand-/Explosionsgefährdung

Die folgenden Angaben geben Auskunft darüber, ob die jeweiligen Punkte bei der Gefährdungsbeurteilung besonders zu berücksichtigen sind.

  Allgemein
Handschutz JA
Hautschutz JA
Atemschutz JA
Augenschutz JA
Körperschutz -
Betriebsanweisung JA
Ersatzstoff notwendig JA
Grenzwertüberschreitung JA
Vorsorgeuntersuchungen JA
Beschäftigungsbeschränkungen JA

Gefährdungsbeurteilung
Die Tätigkeiten mit diesem Gefahrstoff werden entsprechend der Maßnahmen dieser GISBAU-Information durchgeführt. Im folgenden sind die betriebsspezifischen oder tätigkeitsbezogenen Ergänzungen und Abweichungen dokumentiert:

Gefährliche Eigenschaften:

Herstellerinformationen:

Physikalisch-chemische Wirkungen:

Substitutionsmöglichkeiten:

Arbeitsbedingungen:

Arbeitsplatzgrenzwerte / biologische Grenzwerte:

Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen:

Schlussfolgerungen aus arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen:

Sonstiges: