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Gemäß §14 Gefahrstoffverordnung GISBAU 06/2010  
Baustelle / Tätigkeit: Druckdatum:

Epoxidharzprodukte, giftig, lösemittelarm, sensibilisierend
(Spritzen)
GISCODE: RE 6
Gefahren für Mensch und Umwelt
Einatmen oder Aufnahme durch die Haut kann zu Gesundheitsschäden führen. Reizt die Atemwege, Augen, Haut. Direkter Kontakt kann Verätzungen verursachen, d.h. Hautgewebe und Schleimhäute zerstören. Vorübergehende Beschwerden (Schwindel, Kopfschmerzen, Konzentrationsstörungen) möglich. Kann Erbrechen, Nervenschaden, Lungenschaden verursachen. Kann zu Allergien führen. Personen mit Epoxidharzen-Allergie sollten keinen Kontakt mit diesem Stoff haben. Das Produkt ist entzündlich. Erhöhte Entzündungsgefahr bei durchtränktem Material (z.B. Kleidung, Putzlappen). Vorsicht bei Gebinden mit Restmengen, bei Entzündung Explosionsgefahr.
Eindringen in Boden, Gewässer und Kanalisation vermeiden!
Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
Arbeiten bei Frischluftzufuhr, vor allem im Bodenbereich! In schlecht gelüfteten Räumen nur mit Absaugung arbeiten. Von Zündquellen fernhalten! Nicht rauchen! Keine offenen Flammen! Schlag und Reibung vermeiden! Nur ex-geschützte und funkenfreie Werkzeuge verwenden! Vorratsmenge auf einen Schichtbedarf beschränken! Arbeitsgeräte, Türklinken usw. sauber halten. Beim Ab-/Umfüllen/Mischen der Komponenten Verspritzen vermeiden. Nach Härterzugabe zügig verarbeiten (Erhitzung möglich). Gefäße nicht offen stehen lassen! Giftige Inhaltsstoffe können über die intakte Haut in den Körper gelangen. Berührung mit Augen, Haut und Kleidung vermeiden! Nach Arbeitsende und vor jeder Pause Hände und Gesicht gründlich reinigen! Epoxidharze nur mit geeignetem Reinigungsmittel von der Haut entfernen. Auf keinen Fall Lösemittel verwenden! Hautpflegemittel verwenden! Nach Arbeitsende Kleidung wechseln! Straßenkleidung getrennt von Arbeitskleidung aufbewahren! Verunreinigte Kleidung wechseln!
Beschäftigungsbeschränkungen beachten!
Augenschutz: Korbbrille!
Handschutz: Es gibt kein Handschuhmaterial, das gegen alle Lösemittel beständig ist. Handschuhe aus Nitril oder Butylkautschuk nur als Spritzschutz verwenden. Beim Tragen von Schutzhandschuhen sind Baumwollunterziehhandschuhe empfehlenswert.
Atemschutz: Kombinationsfilter A_-P3 (braun/weiß)
In Gruben, Schächten und Silos nur umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden!
Körperschutz: (Einweg-)Chemikalienschutzanzug und Kunststoffstiefel.


Verhalten im Gefahrenfall
Mit saugfähigem unbrennbaren Material (z.B. Kieselgur, Sand) aufnehmen und entsorgen! Produkt ist brennbar, geeignete Löschmittel: Kohlendioxid, Löschpulver und Wasser im Sprühstrahl! Bei Brand entstehen gefährliche Dämpfe ! Brandbekämpfung nur mit persönlicher Schutzausrüstung! Berst- und Explosionsgefahr bei Erhitzung! Bei Brand in der Umgebung Behälter mit Sprühwasser kühlen! Das Eindringen in Boden, Gewässer und Kanalisation muss vermieden werden.
Zuständiger Arzt:
Unfalltelefon:
Erste Hilfe
Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten und umgehend Arzt verständigen.
Nach Augenkontakt: 10 Minuten unter fließendem Wasser bei gespreizten Lidern spülen oder Augenspüllösung nehmen. Immer Augenarzt aufsuchen!
Nach Hautkontakt: Verunreinigte Kleidung sofort ausziehen. 15 Minuten mit Wasser spülen. Keine Verdünnungs-/Lösemittel!
Nach Einatmen: Frischluft! Bei Bewusstlosigkeit Atemwege freihalten (Zahnprothesen, Erbrochenes entfernen, stabile Seitenlagerung), Atmung und Puls überwachen. Bei Atem- oder Herzstillstand: künstliche Beatmung und Herzdruckmassage.
Nach Verschlucken: Kein Erbrechen herbeiführen. Mund mit Wasser ausspülen. In kleinen Schlucken viel Wasser trinken lassen.
Ersthelfer:
Sachgerechte Entsorgung
Nicht in Ausguss oder Mülltonne schütten! Nicht mehr verwendbare Einzelkomponenten zur Aushärtung vermischen.
Ausgehärtete Produktreste:
Nicht ausgehärtete Produktreste:
Gebinde mit nicht ausgehärteten Produktresten:
Ausgetrocknete Gebinde: