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Beschichtungen, methylmethacrylathaltig, gesundheitsschädlich
GISCODE: RMA 20
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| Charakterisierung |
| Beschichtungen auf der Basis von Methylmethacrylat bestehen aus mindestens zwei Komponenten. Vor der Verarbeitung wird die stechend riechende Flüssigkomponente mit der Pulverkomponente versetzt. Häufig wird der Mischung noch ein Füllstoff zugesetzt. Verwendung finden die Systeme bei der Beschichtung von Böden. Vorteile sind die sehr kurze Aushärtzeit und die Möglichkeit der Beschichtung bei tiefen Temperaturen Die Pulverkomponente enthält Dibenzoylperoxid und Füllstoffe; die Flüssigkomponente enthält Methylmethacrylat und andere Ester der Acryl- und Methacrylsäure, aromatische Amine sowie Isocyanate. Gesundheitsgefahren gehen nach heutiger Kenntnis überwiegend von dem Methylmethacrylat, den aromatischen Amin und denIsocyanaten aus. |
| Grenzwerte und Einstufungen |
| Methylmethacrylat AGW: 210 mg/m³ bzw. 50 ml/m³ (ppm) Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des AGW und des BGW nicht befürchtet zu werden. Gefahr der Sensibilisierung (S) Diphenylmethan-4,4'-diisocyanat AGW: 0,05 mg/m³ Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des AGW und des BGW nicht befürchtet zu werden. Gefahr der Sensibilisierung (S) K3 (EG) Stoffe, die wegen möglicher krebserzeugender Wirkung beim Menschen Anlass zur Besorgnis geben. Dibenzoylperoxid AGW: 5 mg/m³ gemessen in der einatembaren Fraktion 2-Ethylhexylacrylat AGW: 38 mg/m³ bzw. 5 ml/m³ (ppm) Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des AGW und des BGW nicht befürchtet zu werden. Gefahr der Sensibilisierung (S) |
| Gefahrstoffmessungen / Ermittlung |
| Eine Grenzwertüberschreitung für Methylmethacrylat ist bei Arbeiten in Innenräumen zu erwarten. Auch der Kurzzeitwert wird überschritten. |
| Gesundheitsgefährdung |
| Einatmen oder Aufnahme über die Haut kann zu Gesundheitsschäden führen. Reizt die Atemwege, Augen und Haut: z.B. Husten, Atemnot, Augentränen, Brennen. Vorübergehende Beschwerden wie Kopfschmerzen, Übelkeit, Appetitlosigkeit, Schwindel können auftreten. In höheren Konzentrationen können Gesundheitsstörungen wie Magenschleimhautentzündung, Blutdrucksenkungen, Blutbildveränderungen, Hirnleistungsstörungen und Asthma auftreten. Bei höheren Konzentrationen können Atem- und Herz-Kreislaufstillstand auftreten. Kann zu Allergien der Atemwege und der Haut führen. Sensibilisierte Personen können schon auf sehr geringe Konzentrationen an MDI bzw. Methylmethacrylat reagieren und sollten deshalb keinen weiteren Kontakt mit diesen Stoffen haben. |
| Brand- und Explosionsgefahren |
| Das Produkt ist leichtentzündlich. Dämpfe sind schwerer als Luft und bilden mit Luft explosionsfähige Gemische. Kriechende Dämpfe können in größerer Entfernung zur Entzündung führen! Bei durchtränktem Material (z.B. Kleidung, Putzlappen) besteht Entzündungsgefahr. Vorsicht mit leeren Gebinden - bei Entzündung Explosionsgefahr. |
| Hygienemaßnahmen |
| Im Arbeitsbereich keine Lebensmittel aufbewahren sowie weder essen, trinken, schnupfen noch rauchen! Berührung mit Augen, Haut und Kleidung vermeiden! Vorbeugend Hautschutzsalbe auftragen, um die Hautreinigung zu erleichtern. Produktreste nur mit einem geeigneten Reinigungsmittel (Wasser und Seife) von der Haut entfernen. Auf keinen Fall Löse-/ Verdünnungsmittel für die Hautreinigung verwenden! Nach Arbeitsende und vor Pausen Hände gründlich reinigen! Hautpflegemittel nach der Arbeit verwenden (rückfettende Creme). Straßen- und Arbeitsbekleidung getrennt aufbewahren! Verunreinigte Kleidung wechseln und reinigen! |
| Technische und Organisatorische Schutzmaßnahmen |
| Arbeiten bei Frischluftzufuhr, vor allem im Bodenbereich, da Dämpfe schwerer als Luft. Auftretende Dämpfe direkt an der Entstehungs- oder Austrittstelle absaugen. Kann durch technische Maßnahmen die Einhaltung der Grenzwerte nicht sichergestellt werden, muß mit Atemschutz gearbeitet werden. In diesen Fällen ist bei der zuständigen Behörde eine Ausnahmegenehmigung von §19 (5) GefStoffV zu beantragen. Von Zündquellen (auch elektrische Geräte ohne Ex-Schutz) fernhalten, nicht rauchen, offene Flammen vermeiden, kriechende Dämpfe können in größerer Entfernung zur Entzündung führen! Schlag und Reibung vermeiden. Nur ex-geschützte und funkenfreie Werkzeuge verwenden. Arbeitsbereich abgrenzen, z.B. durch Flatterband! Schilder "Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten" und "Warnung vor explosionsfähiger Atmosphäre" aufstellen! Gefäße nicht offen stehen lassen. Nach Zugabe des Härters zügig verarbeiten, da beim Aushärten hohe Temperaturen erreicht werden können. Waschgelegenheit im Arbeitsbereich vorsehen. Augendusche oder Augenspülflasche bereitstellen. |
| Persönliche Schutzmaßnahmen |
| Augenschutz: Korbbrille. Handschutz: Handschuhe aus: Butylkautschuk. Beim Tragen von Schutzhandschuhen sind Baumwollunterziehhandschuhe empfehlenswert! Hautschutz: Für alle unbedeckten Körperteile fettfreie oder fettarme (Öl-in-Wasser-Emulsion) Hautschutzsalbe verwenden! Atemschutz: Atemschutz bei Grenzwertüberschreitung, z.B. an Vollmaske: Gasfilter A__ (braun) Bei unklaren Verhältnissen und in engen Räumen (z.B. Schächten und Silos) nur umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden ! Körperschutz: Flammhemmende, antistatische Schutzkleidung. |
| Erste Hilfe |
| Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten (z.B. Handschutz, Atemschutz); immer auch Arzt verständigen! Nach Augenkontakt: 10 Minuten unter fließendem Wasser bei gespreizten Lidern spülen oder Augenspüllösung nehmen. Immer Augenarzt aufsuchen! Nach Hautkontakt: Verunreinigte Kleidung sofort ausziehen. Mit viel Wasser und Seife reinigen. Kein Verdünner o.ä. verwenden. Nach Einatmen: Person an die frische Luft bringen. Bei Bewusstlosigkeit Atemwege freihalten (Zahnprothesen, Erbrochenes entfernen, stabile Seitenlagerung), Atmung und Puls überwachen. Bei Atem- oder Herzstillstand: künstliche Beatmung und Herzdruckmassage. Nach Verschlucken: Kein Erbrechen herbeiführen. In kleinen Schlucken viel Wasser trinken lassen. Keine Gabe von Hausmitteln (Milch, Alkohol usw.). Hinweise für den Arzt: Benetzte Hautstellen mit PEG (z.B. Lutrol) spülen, nach 10 Minuten mit Wasser entfernen. Magenspülung, anschließend Gabe von Aktivkohle. Nach Einatmen, auch bei fehlenden Krankheitszeichen, inhalatives Corticoid (z.B. Ventolair) geben. Antidot: bei Methämoglobinämie Methylenblau, Toluidinblau. |
| Handhabung |
| Reagiert mit starken Oxydationsmitteln. |
| Beschäftigungsbeschränkungen |
| Jugendliche dürfen hiermit nicht beschäftigt werden. Werdende oder stillende Mütter dürfen hiermit nicht beschäftigt werden. |
| Vorsorgeuntersuchungen |
| Personen, die Umgang mit diesem Stoff/Produkt haben, sind spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach Grundsatz - G(33): Aromatische Nitro- oder Aminoverbindungen anzubieten. Wird der Arbeitsplatzgrenzwert nicht eingehalten, sind die Vorsorgeuntersuchungen regelmäßig zu veranlassen - entsprechendes gilt bei unmittelbarem Hautkontakt zu hautresorptiven Stoffen (H-Stoffe). Beim Tragen von Atemschutz ist eine spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nach - G(26): Atemschutzgeräte zu veranlassen. Kann ein regelmäßiger Hautkontakt zu Isocyanaten nicht vermieden werden oder ist die Luftkonzentration von 0,05 mg/m³ überschritten, ist eine spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nach - G(27): Isocyanate zu veranlassen. |
| Entsorgung |
| Nicht in Ausguss oder Mülltonne schütten. Abfälle nicht vermischen! Zur ordnungsgemäßen Beseitigung bzw. Rückgewinnung in beständigen, verschließbaren und gekennzeichneten Gefäßen getrennt sammeln. Nicht ausgehärtete Produktreste sind Sonderabfall. Ausgehärtete Produktreste sind kein Sonderabfall. Gebinde mit nicht ausgehärteten Produktresten sind Sonderabfall. Restentleerte Gebinde mit ausgehärteten Produktresten (tropffrei, spachtelrein) der Schadstoffsammelstelle zuführen. Restmengen sind unter Beachtung der örtlichen Vorschriften einer geordneten Abfallbeseitigung zuzuführen! Folgende EAK/AVV-Abfallschlüssel können in Frage kommen: Produktreste: 080111* Farb- und Lackabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten 080199 Abfälle a. n. g. Ausgehärtete Produktreste: 080112 Farb- und Lackabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 11 fallen 080410 Klebstoff- und Dichtmassenabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 04 09 fallen |
| Lagerung |
| Nicht im Pausen- oder Aufenthaltsraum lagern. Behälter dicht geschlossen an einem kühlen, gut gelüfteten Ort lagern. Getrennt von explosionsgefährlichen, giftigen oder brandfördernden Stoffen lagern! Getrennte Räume oder ausreichender Sicherheitsabstand (z.B. Palettenbreite). Für Betriebsfremde unzugänglich aufbewahren. VbF-Klasse: A I Flüssigkeiten mit Flammpunkt < 21°C, nicht wasserlöslich. |
| Schadensfall |
| Nach Verschütten mit saugfähigem, unbrennbarem Material (z.B. Kieselgur, Blähglimmer, Sand) aufnehmen und wie unter Entsorgung beschrieben behandeln. Produkt ist brennbar, geeignete Löschmittel: Kohlendioxid, Löschpulver oder Wasser im Sprühstrahl. Brandbekämpfung nur mit umgebungsluftunabhängigem Atemschutzgerät und Schutzkleidung. Berst- und Explosionsgefahr durch Druckanstieg bei Erhitzung. Bei Brand in der Umgebung Behälter mit Sprühwasser kühlen. Das Eindringen in Boden, Gewässer und Kanalisation muss vermieden werden (wassergefährdend - WGK 2). |
| Copyright |
| by GISBAU Erstellt nach Sicherheitsdatenblättern verschiedener Hersteller und sonstigen Unterlagen |
| Erläuterung: |
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| Allgemein | |
| Gefährdung durch Einatmen | |
| Gefährdung durch Hautkontakt | |
| Brand-/Explosionsgefährdung |
| Allgemein | |
| Handschutz | JA |
| Hautschutz | JA |
| Atemschutz | JA |
| Augenschutz | JA |
| Körperschutz | - |
| Betriebsanweisung | JA |
| Ersatzstoff notwendig | JA |
| Grenzwertüberschreitung | JA |
| Vorsorgeuntersuchungen | JA |
| Beschäftigungsbeschränkungen | JA |