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Betonzusatzmittel, ätzend
Produkt-Code: BZM 3
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| Charakterisierung |
| Ätzende Betonzusatzmittel sind farblose oder leicht gelbliche Flüssigkeiten oder Pulver. In diese Gruppe werden Betonzusatzmittel gefasst, die aufgrund ihrer Inhaltsstoffe ätzende Eigenschaften besitzen. Die Produkte werden dem Anmachwasser zugesetzt und verändern entsprechend ihrer Wirkgruppe die Eigenschaften des Betons. Die folgenden Hinweise beziehen auf die reinen Produkte. Nach dem Zusatz zum Beton gehen die Gesundheitsgefahren von der alkalischen Betonmischung aus (s. 'Transportbeton'). |
| Gesundheitsgefährdung |
| Einatmen staubförmiger Produkte kann zu Gesundheitsschäden führen. Verursacht Verätzungen, d.h. schädigt Atemwege, Augen und Haut bis zur Zerstörung. |
| Hygienemaßnahmen |
| Im Arbeitsbereich keine Lebensmittel aufbewahren sowie weder essen, trinken, schnupfen noch rauchen! Berührung mit Augen, Haut und Kleidung vermeiden! Nach Arbeitsende und vor Pausen Hände gründlich reinigen! Hautpflegemittel nach der Arbeit verwenden (rückfettende Creme). Benetzte/verunreinigte Kleidung sofort wechseln, in Wasser legen und erst nach deren Reinigung wieder benutzen! |
| Technische und Organisatorische Schutzmaßnahmen |
| Verspritzen vermeiden. Bei Pulverprodukten Staubentwicklung vermeiden. Vorratsmenge am Arbeitsplatz auf einen Schichtbedarf beschränken. Gefäße nicht offen stehen lassen. Waschgelegenheit im Arbeitsbereich vorsehen. Augendusche oder Augenspülflasche bereitstellen. |
| Persönliche Schutzmaßnahmen |
| Augenschutz: Korbbrille. Handschutz: Handschuhe aus: Naturgummilatex, Polychloropren, Nitril, Butylkautschuk. Beim Tragen von Schutzhandschuhen sind Baumwollunterziehhandschuhe empfehlenswert! Hautschutz: Für alle unbedeckten Körperteile fetthaltige Hautschutzsalbe verwenden! Atemschutz: Bei Staubentwicklung: Partikelfilter P2 (weiß). Körperschutz: Alkalibeständige Schutzkleidung! |
| Erste Hilfe |
| Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten (z.B. Handschutz, Atemschutz); immer auch Arzt verständigen! Nach Augenkontakt: 10 Minuten unter fließendem Wasser bei gespreizten Lidern spülen oder Augenspüllösung nehmen. Immer Augenarzt aufsuchen! Nach Hautkontakt: Verunreinigte Kleidung sofort ausziehen. Betroffene Stellen mindestens 15 Minuten unter fließendes kaltes Wasser halten. Nach Einatmen: Person an die frische Luft bringen. Nach Verschlucken: Kein Erbrechen herbeiführen. In kleinen Schlucken viel Wasser trinken lassen. |
| Handhabung |
| Greift Aluminium und Zink an. Reagiert mit Säuren unter Wärmeentwicklung (Spritzgefahr!). Pulverprodukte reagieren mit Wasser unter Wärmeentwicklung (Spritzgefahr!). Auch Lösungen oder Verdünnungen sind gesundheitsgefährdend. |
| Beschäftigungsbeschränkungen |
| Jugendliche ab 15 Jahren dürfen hiermit nur beschäftigt werden, wenn dieses zum Erreichen des Ausbildungszieles erforderlich und die Aufsicht eines Fachkundigen sowie betriebsärztliche oder sicherheitstechnische Betreuung gewährleistet ist. |
| Vorsorgeuntersuchungen |
| Personen, die Umgang mit diesem Stoff/Produkt haben, sind spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach Grundsatz - G(24): Hauterkrankungen (mit Ausnahme von Hautkrebs) anzubieten. |
| Entsorgung |
| Nicht in Ausguss oder Mülltonne schütten. Abfälle nicht vermischen! Zur ordnungsgemäßen Beseitigung bzw. Rückgewinnung in beständigen, verschließbaren und gekennzeichneten Gefäßen getrennt sammeln. Restmengen sind unter Beachtung der örtlichen Vorschriften einer geordneten Abfallbeseitigung zuzuführen! Folgende EAK/AVV-Abfallschlüssel können in Frage kommen: Produktreste: 060499 Abfälle anders nicht genannt |
| Lagerung |
| Behälter verschlossen an einem gut gelüfteten Ort lagern. Pulverprodukte vor Feuchtigkeit und Wasser schützen. Getrennt von explosionsgefährlichen Stoffen lagern! Getrennte Räume oder ausreichender Sicherheitsabstand (z.B. Palettenbreite). Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Unter Verschluss aufbewahren oder lagern! Zugang dürfen nur Fachkundige haben! |
| Schadensfall |
| Bei Pulverprodukten: Verschüttetes Produkt unter Staubvermeidung aufnehmen und wie unter 'Entsorgung' beschrieben behandeln. Bei Flüssigprodukten: Nach Verschütten mit saugfähigem Material (z.B. Kalksteinmehl oder Sand ) aufnehmen und wie unter Entsorgung beschrieben behandeln. Vorsicht! Rutschgefahr durch ausgelaufene Lösung ! Produkt ist nicht brennbar, im Brandfall Löschmaßnahmen auf Umgebung abstimmen. Wenn möglich, trocken löschen! Bei Nasslöschung Bildung stark ätzender Lauge. Das Eindringen in Boden, Gewässer und Kanalisation muss vermieden werden (schwach wassergefährdend - WGK 1). |
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| Die Informationen beziehen sich ausschließlich auf Arbeits- und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit den Produkten. Aussagen über die technisch chemische Anwendung, die Einsatzzwecke und die Eigenschaften werden nicht getroffen. Diese Produkt-/gruppen-Information unterstützt Sie bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach §7 der neuen Gefahrstoffverordnung und kann ggf. für Dokumentationszwecke verwendet werden. Betriebsspezifische oder tätigkeitsbezogene Abweichungen oder Ergänzungen sind dann im Kapitel 'Gefährdungsbeurteilung' anzugeben. |
| Copyright |
| by GISBAU Erstellt nach Sicherheitsdatenblättern verschiedener Hersteller und sonstigen Unterlagen |
| Erläuterung: |
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| Allgemein | |
| Gefährdung durch Einatmen | |
| Gefährdung durch Hautkontakt | |
| Brand-/Explosionsgefährdung |
| Allgemein | |
| Handschutz | JA |
| Hautschutz | JA |
| Atemschutz | NEIN |
| Augenschutz | JA |
| Körperschutz | JA |
| Betriebsanweisung | JA |
| Ersatzstoff notwendig | JA |
| Grenzwertüberschreitung | NEIN |
| Vorsorgeuntersuchungen | JA |
| Beschäftigungsbeschränkungen | JA |