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Betonzusatzmittel, reizend
Produkt-Code: BZM 2
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| Charakterisierung |
| Betonzusatzmittel, reizend sind farblose oder farbige Flüssigkeiten oder Pulver. In diese Gruppe werden Betonzusatzmitteln gefasst, die aufgrund der alkalischen Wirkung ihrer Inhaltstoffe die Augen und die Haut reizen. Die Produkte werden dem Anmachwasser oder dem vorgemischten Beton zugegeben und verändern entsprechend ihrer Wirkungsgruppe die Eigenschaften des Betons. Die folgenden Hinweise beziehen sich auf die reinen Produkte. Nach der Zugabe zum Beton gehen die Gesundheitsgefahren von der alkalischen Betonmischung aus. Beim Umgang mit dem Beton sind die Hinweise zu 'Transportbeton' zu beachten. |
| Gesundheitsgefährdung |
| Einatmen von staubförmigen Produkten kann zu Gesundheitsschäden führen. Reizt die Atemwege, Augen und Haut: z.B. Husten, Atemnot, Augentränen, Brennen. |
| Hygienemaßnahmen |
| Im Arbeitsbereich keine Lebensmittel aufbewahren sowie weder essen, trinken, schnupfen noch rauchen! Berührung mit Augen und Haut vermeiden! Nach Arbeitsende und vor Pausen Hände gründlich reinigen! Hautpflegemittel nach der Arbeit verwenden (rückfettende Creme). Stark verunreinigte Kleidung wechseln und reinigen! |
| Technische und Organisatorische Schutzmaßnahmen |
| Bei Pulverprodukten Staubentwicklung vermeiden. Gefäße nicht offen stehen lassen. Augendusche oder Augenspülflasche bereitstellen. Waschgelegenheit im Arbeitsbereich vorsehen. |
| Persönliche Schutzmaßnahmen |
| Augenschutz: Bei Spritzgefahr: Gestellbrille. Handschutz: Handschuhe aus: Polychloropren, Nitril, Butylkautschuk. Beim Tragen von Schutzhandschuhen sind Baumwollunterziehhandschuhe empfehlenswert! Hautschutz: Für alle unbedeckten Körperteile fetthaltige Hautschutzsalbe verwenden! Atemschutz: Bei Staubentwicklung: Partikelfilter P2 (weiß). |
| Erste Hilfe |
| Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten (z.B. Handschutz, Atemschutz); immer auch Arzt verständigen! Nach Augenkontakt: 10 Minuten unter fließendem Wasser bei gespreizten Lidern spülen oder Augenspüllösung nehmen. Immer Augenarzt aufsuchen! Nach Hautkontakt: Verunreinigte Kleidung sofort ausziehen. Mit viel Wasser und Seife reinigen. Nach Einatmen: Person an die frische Luft bringen. Nach Verschlucken: Kein Erbrechen herbeiführen. In kleinen Schlucken viel Wasser trinken lassen. |
| Handhabung |
| Greift Aluminium und Zink an. Reagiert mit Säuren. |
| Beschäftigungsbeschränkungen |
| Jugendliche ab 15 Jahren dürfen hiermit nur beschäftigt werden, wenn dieses zum Erreichen des Ausbildungszieles erforderlich und die Aufsicht eines Fachkundigen sowie betriebsärztliche oder sicherheitstechnische Betreuung gewährleistet ist. |
| Vorsorgeuntersuchungen |
| Personen, die Umgang mit diesem Stoff/Produkt haben, sind spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach Grundsatz - G(24): Hauterkrankungen (mit Ausnahme von Hautkrebs) anzubieten. |
| Entsorgung |
| Nicht in Ausguss oder Mülltonne schütten. Abfälle nicht vermischen! Zur ordnungsgemäßen Beseitigung bzw. Rückgewinnung in beständigen, verschließbaren und gekennzeichneten Gefäßen getrennt sammeln. Restmengen sind unter Beachtung der örtlichen Vorschriften einer geordneten Abfallbeseitigung zuzuführen! Folgende EAK/AVV-Abfallschlüssel können in Frage kommen: Produktreste: 060499 Abfälle anders nicht genannt |
| Lagerung |
| Behälter verschlossen an einem gut gelüfteten Ort lagern. Pulverprodukte vor Feuchtigkeit und Wasser schützen. Nicht im Pausen- oder Aufenthaltsraum lagern. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. |
| Schadensfall |
| Bei Pulverprodukten: Verschüttetes Produkt unter Staubvermeidung aufnehmen und wie unter 'Entsorgung' beschrieben behandeln. Bei Flüssigprodukten: Nach Verschütten mit saugfähigem Material (z.B. Kalksteinmehl oder Sand ) aufnehmen und wie unter Entsorgung beschrieben behandeln. Vorsicht! Rutschgefahr durch ausgelaufene Lösung ! Produkt ist nicht brennbar, im Brandfall Löschmaßnahmen auf Umgebung abstimmen. Das Eindringen in Boden, Gewässer und Kanalisation muss vermieden werden (schwach wassergefährdend - WGK 1). |
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| Die Informationen beziehen sich ausschließlich auf Arbeits- und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit den Produkten. Aussagen über die technisch chemische Anwendung, die Einsatzzwecke und die Eigenschaften werden nicht getroffen. Diese Produkt-/gruppen-Information unterstützt Sie bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach §7 der neuen Gefahrstoffverordnung und kann ggf. für Dokumentationszwecke verwendet werden. Betriebsspezifische oder tätigkeitsbezogene Abweichungen oder Ergänzungen sind dann im Kapitel 'Gefährdungsbeurteilung' anzugeben. |
| Copyright |
| by GISBAU Erstellt nach Sicherheitsdatenblättern verschiedener Hersteller und sonstigen Unterlagen |
| Erläuterung: |
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| Allgemein | |
| Gefährdung durch Einatmen | |
| Gefährdung durch Hautkontakt | |
| Brand-/Explosionsgefährdung |
| Allgemein | |
| Handschutz | JA |
| Hautschutz | JA |
| Atemschutz | NEIN |
| Augenschutz | JA |
| Körperschutz | NEIN |
| Betriebsanweisung | JA |
| Ersatzstoff notwendig | - |
| Grenzwertüberschreitung | NEIN |
| Vorsorgeuntersuchungen | NEIN |
| Beschäftigungsbeschränkungen | JA |