| Betriebsanweisung Nr. | Betrieb: | DOC |
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| Gemäß §14 Gefahrstoffverordnung | GISBAU 10/2011 | |||
| Baustelle / Tätigkeit: | Druckdatum: | |||
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Betonzusatzmittel, reizend
Produkt-Code: BZM 2
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| Gefahren für Mensch und Umwelt | |
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Einatmen von staubförmigen Produkten kann zu Gesundheitsschäden führen. Reizt die Atemwege, Augen, Haut. Eindringen in Boden, Gewässer und Kanalisation vermeiden! |
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| Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln | |
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Bei Pulverprodukten Staubentwicklung vermeiden. Gefäße nicht offen stehen lassen! Berührung mit Augen und Haut vermeiden! Nach Arbeitsende und vor jeder Pause Hände gründlich reinigen! Hautpflegemittel verwenden! Stark verunreinigte Kleidung wechseln! Beschäftigungsbeschränkungen beachten! Augenschutz: Bei Spritzgefahr: Gestellbrille! Handschutz: Handschuhe aus Polychloropren, Nitril, Butylkautschuk. Beim Tragen von Schutzhandschuhen sind Baumwollunterziehhandschuhe empfehlenswert! Atemschutz: Bei Staubentwicklung: Partikelfilter P2 (weiß). Hautschutz: Für alle unbedeckten Körperteile fetthaltige Hautschutzsalbe verwenden: |
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| Verhalten im Gefahrenfall | |
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Bei Pulverprodukten: Unter Staubvermeidung aufnehmen und entsorgen! Bei Flüssigprodukten: Mit saugfähigem Material (z.B. Kalksteinmehl oder Sand ) aufnehmen und entsorgen! Vorsicht! Rutschgefahr durch ausgelaufene Lösung ! Produkt ist nicht brennbar. Zuständiger Arzt: Unfalltelefon: |
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| Erste Hilfe | |
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Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten und umgehend Arzt verständigen. Nach Augenkontakt: 10 Minuten unter fließendem Wasser bei gespreizten Lidern spülen oder Augenspüllösung nehmen. Immer Augenarzt aufsuchen! Nach Hautkontakt: Verunreinigte Kleidung sofort ausziehen. Mit viel Wasser und Seife reinigen. Nach Einatmen: Frischluft! Nach Verschlucken: Kein Erbrechen herbeiführen. In kleinen Schlucken viel Wasser trinken lassen. Ersthelfer: |
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| Sachgerechte Entsorgung | |
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Nicht in Ausguss oder Mülltonne schütten! Zur Entsorgung sammeln in: Produktreste: |
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