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Bitumenemulsionen
GISCODE: BBP10
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| Charakterisierung |
| Bitumenemulsionen sind braun bis schwarz gefärbte Flüssigkeiten oder Pasten. Die hier behandelten Produkte werden u.a. eingesetzt als Anstriche, Kleber und Beschichtungen im Bereich des Bau-, Abdicht- und Dachdeckerhandwerks. Sie werden üblicherweise kalt aufgetragen im Streich-, Spritz-, Spachtel- oder Rollverfahren. Der Gehalt an Bitumen beträgt größenordnungmäßig etwa 50%. Bitumenemulsionen können Füllstoffe und Kunststoffzusätze enthalten, der Bitumengehalt kann sich dann bis auf ca. 25% verringern. Neben Wasser, anionischen oder kationischen Emulgatoren können bis zu ca. 3% organische Hilfskomponenten (z.B. Lösemittel als Filmbildehilfsmittel) in Bitumenemulsionen enthalten sein. Als Lösemittel werden hier alle flüchtigen organischen Verbindungen mit einem Siedepunkt bei Normaldruck bis einschließlich 250°C bezeichnet. Die eingesetzten Bitumen enthalten kein Teer bzw. Pech. Es gibt zweikomponentige Bitumenemulsionen, bei denen vor der Verarbeitung eine hydraulische Pulverkomponente mit eingemischt wird. In solchen Fällen ist auch die Information zu zementhaltigen Produkten - GISCODE ZP1 - heranzuziehen. |
| Ersatzstoffe - Ersatzprodukte - Ersatzverfahren |
| Falls technisch möglich, ist der Einsatz von Bitumenemulsionen grundsätzlich dem Einsatz von lösemittelhaltigen Bitumenmassen sowie der Heißverarbeitung von Bitumen vorzuziehen. |
| Gefahrstoffmessungen / Ermittlung |
| Nur im Spritzverfahren (Aerosolbildung) besteht eine Belastung der Atemluft. Bei ersten Messungen beim Spritzen von Bitumenemulsionen (teilweise bei Temperaturen bis 50°C) wurden Expositionen von max. 6,6 mg/m³ des zum Vergleich herangezogenen Messverfahrens für Dämpfe/Aerosole aus heißem Bitumen ermittelt. |
| Gesundheitsgefährdung |
| Eine Gefährdung durch Einatmen besteht bei Spritzverfahren. Kann die Atemwege, Augen und Haut reizen: z.B. Brennen, Augentränen, Jucken. Sensibilisierte Personen können schon auf sehr geringe Konzentrationen an Emulgatoren reagieren und sollten deshalb keinen weiteren Kontakt mit diesen Stoffen haben. |
| Brand- und Explosionsgefahren |
| Das Produkt in Lieferform ist nicht brennbar, sondern nur in ausgetrockneter Form. |
| Hygienemaßnahmen |
| Im Arbeitsbereich keine Lebensmittel aufbewahren sowie weder essen, trinken, schnupfen noch rauchen! Berührung mit Augen, Haut und Kleidung vermeiden! Vorbeugend Hautschutzsalbe auftragen, um die Hautreinigung zu erleichtern. Produktreste von der Haut entfernen! Angetrocknetes Bitumen nur mit geeignetem Reinigungsmittel (spezielle Hautreinigungsmittel, gut geeignet ist auch Margarine oder Pflanzenöl) von der Haut entfernen. Auf keinen Fall Lösemittel oder Diesel für die Hautreinigung verwenden. Nach Arbeitsende und vor Pausen Hände gründlich reinigen! Hautpflegemittel nach der Arbeit verwenden (rückfettende Creme). Bei der Arbeit geschlossene Arbeitskleidung tragen. Nach Arbeitsende Kleidung wechseln! |
| Technische und Organisatorische Schutzmaßnahmen |
| Beim Ab- und Umfüllen bzw. beim Mischen der Komponenten Verspritzen vermeiden. Bei Pulverprodukten Staubentwicklung vermeiden. |
| Persönliche Schutzmaßnahmen |
| Augenschutz: Bei Spritzgefahr: Gestellbrille. Handschutz: Handschuhe aus: Nitril. Beim Tragen von Schutzhandschuhen sind Baumwollunterziehhandschuhe empfehlenswert! Als Spritzschutz können verwendet werden: Nitrilgetränkte Baumwollhandschuhe. Für Tätigkeiten mit Bitumenemulsionen sind geeignete Handschuhfabrikate ermittelt worden. Klicken Sie hier, um diese anzuzeigen. Hautschutz: Für alle unbedeckten Körperteile fettfreie oder fettarme (Öl-in-Wasser-Emulsion) Hautschutzsalbe verwenden! Atemschutz: Bei Anwendung im Spritzverfahren (bei starker Aerosolbildung) werden Partikelfilter P2 empfohlen. Körperschutz: Bei Spritzverfahren: Einwegschutzanzug. |
| Erste Hilfe |
| Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten (z.B. Handschutz, Atemschutz); immer auch Arzt verständigen! Nach Augenkontakt: 10 Minuten unter fließendem Wasser bei gespreizten Lidern spülen oder Augenspüllösung nehmen. Immer Augenarzt aufsuchen! Nach Hautkontakt: Stark verunreinigte Kleidung ausziehen. Mit viel Wasser reinigen. Kein Verdünner o.ä. verwenden. Nach Einatmen: Person an die frische Luft bringen. Nach Verschlucken: Kein Erbrechen auslösen, nichts zu trinken geben. |
| Beschäftigungsbeschränkungen |
| Jugendliche ab 15 Jahren dürfen hiermit nur beschäftigt werden, wenn dieses zum Erreichen des Ausbildungszieles erforderlich und die Aufsicht eines Fachkundigen sowie betriebsärztliche oder sicherheitstechnische Betreuung gewährleistet ist. |
| Vorsorgeuntersuchungen |
| Beim Tragen von Atemschutz ist eine spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nach - G(26): Atemschutzgeräte zu veranlassen. |
| Gefahrguttransport |
| Die Produktgruppe ist kein Gefahrgut im Sinne der GGVSE. |
| Entsorgung |
| Nicht in Kanalisation oder Mülltonne schütten. Abfälle nicht vermischen! Zur ordnungsgemäßen Beseitigung bzw. Rückgewinnung in beständigen, verschließbaren und gekennzeichneten Gefäßen getrennt sammeln. Entleerte Gebinde sowie Produktreste austrocknen lassen, sie sind dann kein Sonderabfall mehr. Restentleerte, ausgetrocknete Gebinde (tropffrei, spachtelrein) dem Recycling zuführen. Flüssige, nicht ausgetrocknete Produktreste sind Sonderabfall. Restmengen sind unter Beachtung der örtlichen Vorschriften einer geordneten Abfallbeseitigung zuzuführen! Folgende EAK/AVV-Abfallschlüssel können in Frage kommen: Flüssige Produktreste: 080410 Klebstoff- und Dichtmassenabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 04 09 fallen 080414 wässrige Schlämme, die Klebstoffe oder Dichtmassen enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 13 fallen 080499 Abfälle a. n. g. Ausgetrocknete Produktreste: 170302 Bitumengemische mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 03 01 fallen 170904 gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 09 01, 17 09 02 und 17 09 03 fallen Nicht ausgetrocknete Gebinde: 150110* Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind Ausgetrocknete Gebinde: 150104 Verpackungen aus Metall 150102 Verpackungen aus Kunststoff |
| Lagerung |
| Nicht im Pausen- oder Aufenthaltsraum lagern. Frostfrei lagern. Pulverprodukte vor Feuchtigkeit und Wasser schützen. Nur im Originalgebinde oder in vom Hersteller empfohlenen Gebinden lagern. Nach Umfüllen Behälter wie Originalgebinde kennzeichnen. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. |
| Schadensfall |
| Zäh-pastöse Produkte nach Auslaufen/Verschütten mit Schaufel oder Spachtel aufnehmen. Bei dünnflüssigen Produkten: Nach Verschütten mit saugfähigem Material (z.B. Sand ) aufnehmen und wie unter Entsorgung beschrieben behandeln. Geeignete Löschmittel: Kohlendioxid, Schaum, Löschpulver oder Wassernebel. Bei Brand entstehen gefährliche Gase/Dämpfe. Das Eindringen in Boden, Gewässer und Kanalisation muss vermieden werden (schwach wassergefährdend - WGK 1). |
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| Die Informationen beziehen sich ausschließlich auf Arbeits- und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit den Produkten. Aussagen über die technisch chemische Anwendung, die Einsatzzwecke und die Eigenschaften werden nicht getroffen. GISCODE ist die Zuordnung von Bitumenemulsionen zu einer Produktgruppe; siehe Gebinde, Sicherheitsdatenblätter, Technische Merkblätter und Preislisten. Produkte, die dieser Produktgruppe zugeordnet sind, können im Einzelfall eine abweichende Kennzeichnung (Symbole, R/S-Sätze) oder abweichende sonstige Einstufungen (WGK, GGVSEB usw.) aufweisen. Diese Produkt-/gruppen-Information unterstützt Sie bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach §7 der neuen Gefahrstoffverordnung und kann ggf. für Dokumentationszwecke verwendet werden. Betriebsspezifische oder tätigkeitsbezogene Abweichungen oder Ergänzungen sind dann im Kapitel 'Gefährdungsbeurteilung' anzugeben. |
| Copyright |
| by GISBAU Erstellt nach Sicherheitsdatenblättern verschiedener Hersteller und sonstigen Unterlagen |
| Erläuterung: |
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| Handanstrich | Spritzverfahren | |
| Gefährdung durch Einatmen | ||
| Gefährdung durch Hautkontakt | ||
| Brand-/Explosionsgefährdung |
| Handanstrich | Spritzverfahren | |
| Handschutz | JA | JA |
| Hautschutz | JA | JA |
| Atemschutz | NEIN | JA |
| Augenschutz | JA | JA |
| Körperschutz | JA | JA |
| Betriebsanweisung | JA | JA |
| Ersatzstoff notwendig | NEIN | NEIN |
| Grenzwertüberschreitung | NEIN | - |
| Vorsorgeuntersuchungen | NEIN | JA |
| Beschäftigungsbeschränkungen | JA | JA |