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Gemäß §14 Gefahrstoffverordnung GISBAU 10/2011  
Baustelle / Tätigkeit: Druckdatum:

 
Bitumenmassen, aromatenarm, lösemittelhaltig
GISCODE: BBP20
Gefahren für Mensch und Umwelt
Einatmen oder Aufnahme durch die Haut kann zu Gesundheitsschäden führen. Kann die Atemwege, Augen, Haut reizen. Vorübergehende Beschwerden (Schwindel, Kopfschmerzen, Übelkeit, Konzentrationsstörungen) möglich. Kann mit starken Säuren, Laugen, Oxidationsmitteln reagieren. Das Produkt ist entzündlich. Erhöhte Entzündungsgefahr bei durchtränktem Material (z.B. Kleidung, Putzlappen). Vorsicht mit leeren Gebinden, bei Entzündung Explosionsgefahr!
Eindringen in Boden, Gewässer und Kanalisation vermeiden!
Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
Arbeiten bei Frischluftzufuhr, vor allem im Bodenbereich! Von Zündquellen fernhalten! Nicht rauchen! Keine offenen Flammen! Kriechende Dämpfe können in größerer Entfernung zur Entzündung führen! Gefäße nicht offen stehen lassen! Beim Ab- und Umfüllen Verspritzen vermeiden! Berührung mit Augen, Haut und Kleidung vermeiden! Vorbeugend Hautschutzsalbe auftragen, um die Hautreinigung zu erleichtern. Produktreste von der Haut entfernen! Angetrocknetes Bitumen nur mit geeignetem Reinigungsmittel (spezielle Hautreinigungsmittel, Margarine, Pflanzenöl) von der Haut entfernen. Auf keinen Fall Lösemittel oder Diesel für die Hautreinigung verwenden. Nach Arbeitsende und vor jeder Pause Hände gründlich reinigen! Hautpflegemittel verwenden! Stark verunreinigte Kleidung wechseln! Nach Arbeitsende Kleidung wechseln!
Beschäftigungsbeschränkungen beachten!
Augenschutz: Bei Spritzgefahr: Gestellbrille! Bei Spritzverfahren: Korbbrille!
Handschutz: Handschuhe aus Nitril.
Beim Tragen von Schutzhandschuhen sind Baumwollunterziehhandschuhe empfehlenswert!
Atemschutz: Bei Spritzverfahren Kombifilter A1-P2 oder A2-P2 tragen.
Gasfilter A1 (braun)
In Gruben, Schächten und Silos nur umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden!
Hautschutz: Für alle unbedeckten Körperteile fettfreie oder fettarme Hautschutzsalbe verwenden:
Körperschutz: Geschlossene Schutzkleidung tragen. Bei Spritzverfahren: Einwegschutzanzug.


Verhalten im Gefahrenfall
Zäh-pastöse Produkte nach Auslaufen/Verschütten mit Schaufel oder Spachtel aufnehmen. Bei dünnflüssigen Produkten: Mit saugfähigem unbrennbaren Material (z.B. Kieselgur, Sand) aufnehmen und entsorgen! Produkt ist brennbar, geeignete Löschmittel: Kohlendioxid, Schaum, Löschpulver oder Wassernebel. Nicht zu verwenden: Wasser im Vollstrahl! Bei Brand entstehen gefährliche Dämpfe ! Brandbekämpfung nur mit umgebungsluftunabhängigem Atemschutzgerät / Schutzkleidung bei größeren Bränden! Berst- und Explosionsgefahr bei Erhitzung! Bei Brand in der Umgebung Behälter mit Sprühwasser kühlen!
Zuständiger Arzt:
Unfalltelefon:
Erste Hilfe
Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten und umgehend Arzt verständigen.
Nach Augenkontakt: 10 Minuten unter fließendem Wasser bei gespreizten Lidern spülen oder Augenspüllösung nehmen. Immer Augenarzt aufsuchen!
Nach Hautkontakt: Stark verunreinigte Kleidung ausziehen. Mit viel Wasser und Seife reinigen. Keine Verdünner!
Nach Einatmen: Frischluft!
Nach Verschlucken: Kein Erbrechen auslösen, nichts zu trinken geben.
Ersthelfer:
Sachgerechte Entsorgung
Nicht in Kanalisation oder Mülltonne schütten.
Zur Entsorgung sammeln in:
Flüssige Produktreste:
Ausgetrocknete Produktreste:
Nicht ausgetrocknete Gebinde:
Ausgetrocknete Gebinde: