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Holzschutzmittel, vorbeugend, Borverbindungen
Produkt-Code: HSM-W 10
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| Charakterisierung |
| Holzschutzmittel auf Basis von Borverbindungen sind geruchlose, gut wasserlösliche Produkte mit unterschiedlicher Farbe. Die Produkte enthalten als Wirkstoffe Borate bzw. Borsäure. Weiterhin können Amine (z.B. 2-Aminoethanol-1) als Lösevermittler enthalten sein. Holzschutzmittel auf der Basis von Borverbindungen sind für alle witterungsgeschützten Holzbauteile, nicht für Holz, das Niederschlägen, der Erdfeuchtigkeit bzw. einem Kontakt mit Wasser ausgesetzt ist, anwendbar. Sie werden vorbeugend eingesetzt gegen Insekten- und/oder Pilzbefall bei Bauteilen aus Holz und Holzwerkstoffen, die tragende oder aussteifende Funktion in baulichen Anlagen haben (allgemeine bauaufsichtliche Zulassung). Die Verarbeitung erfolgt mittels Streichen, Tauchen, Spritzen (Sprühen) nur in stationären Anlagen, Trog- und Kesseldrucktränkung, aber auch durch Verschäumen, Leimuntermischverfahren und Bohrlochtränkung. Borsäure und Borate sind als fortpflanzungsgefährdend der Kat.2 (R60:"Kann die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen" , R61: "Kann das Kind im Mutterleib schädigen") eingestuft. Die möglichen Einbringverfahren und Anwendungsbereiche des Produktes sind den Angaben des Herstellers zu entnehmen. |
| Ersatzstoffe - Ersatzprodukte - Ersatzverfahren |
| Sofern die Maßhaltigkeit der Hölzer nicht von Bedeutung ist, sind diese wasserlöslichen, borhaltigen Produkte den Produkten auf Basis von Kohlenwasserstoffen vorzuziehen. DIBt- bzw. RAL-geprüfte Produkte verwenden, da diese gesundheitlich und technisch bewertet worden sind! |
| Grenzwerte und Einstufungen |
| 2-Aminoethanol-1 AGW: 5,1 mg/m³ bzw. 2 ml/m³ (ppm) Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des AGW und des BGW nicht befürchtet zu werden. Gefahr der Hautresorption (H) Triethanolamin ehem. MAK: 5 mg/m³ * gemessen in der einatembaren Fraktion Diethylenglykol AGW: 44 mg/m³ bzw. 10 ml/m³ (ppm) Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des AGW und des BGW nicht befürchtet zu werden. Natriumtetraborat AGW: 0,5 mg/m³ Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des AGW und des BGW nicht befürchtet zu werden. RE2 (EG) Stoffe, die als fruchtschädigend für den Menschen angesehen werden sollten. RF2 (EG) Stoffe, die als beeinträchtigend für die Fortpflanzungsfähigkeit des Menschen angesehen werden sollten. Borsäure AGW: 0,5 mg/m³ Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des AGW und des BGW nicht befürchtet zu werden. RE2 (EG) Stoffe, die als fruchtschädigend für den Menschen angesehen werden sollten. RF2 (EG) Stoffe, die als beeinträchtigend für die Fortpflanzungsfähigkeit des Menschen angesehen werden sollten. _______________________ *Übergangsweise werden hier die zur Gefährdungsbeurteilung mit herangezogenen 'ehemaligen MAK-Werte der TRGS 900 von 2004' aufgeführt, die jedoch gesetzlich nicht verbindlich sind. |
| Gefahrstoffmessungen / Ermittlung |
| Bei unmittelbarem Hautkontakt mit Stoffen, die durch die Haut aufgenommen werden können (H), ist die Möglichkeit einer Gesundheitsgefährdung durch Hautkontakt bei der Gefährdungsbeurteilung besonders zu berücksichtigen. Eine Grenzwertüberschreitung ist nicht zu erwarten. |
| Gesundheitsgefährdung |
| Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme über die Haut kann zu Gesundheitsschäden führen. Kann die Atemwege, Augen und Haut reizen: z.B. Brennen, Augentränen, Jucken. Borsäure, Natriumtetraborat kann das Kind im Mutterleib schädigen! Borsäure, Natriumtetraborat kann die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen! |
| Hygienemaßnahmen |
| Im Arbeitsbereich keine Lebensmittel aufbewahren sowie weder essen, trinken, schnupfen noch rauchen! Berührung mit Augen, Haut und Kleidung vermeiden! Nach Arbeitsende und vor Pausen Hände gründlich reinigen! Stark verunreinigte Kleidung wechseln und reinigen! |
| Technische und Organisatorische Schutzmaßnahmen |
| Beim Ab- und Umfüllen Verspritzen vermeiden. Gefäße nicht offen stehen lassen. Waschgelegenheit im Arbeitsbereich vorsehen. Augendusche oder Augenspülflasche bereitstellen. |
| Persönliche Schutzmaßnahmen |
| Augenschutz: Gestellbrille. Handschutz: Handschuhe aus: Naturgummilatex, Polychloropren, Nitril, Polyvinylchlorid, Fluorkautschuk, Butylkautschuk. Beim Tragen von Schutzhandschuhen sind Baumwollunterziehhandschuhe empfehlenswert! Hautschutz: Für alle unbedeckten Körperteile fetthaltige Hautschutzsalbe verwenden! Atemschutz: Bei Auftreten von Aerosolen : Kombinationsfilter: A__-P2 Körperschutz: Arbeitsschutzkleidung tragen. Beim Verdünnen bzw. Abfüllen: Kunststoffschürze. |
| Erste Hilfe |
| Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten (z.B. Handschutz, Atemschutz); immer auch Arzt verständigen! Nach Augenkontakt: 10 Minuten unter fließendem Wasser bei gespreizten Lidern spülen oder Augenspüllösung nehmen. Immer Augenarzt aufsuchen! Nach Hautkontakt: Stark verunreinigte Kleidung ausziehen. Mit viel Wasser reinigen. Nach Einatmen: Person an die frische Luft bringen. Nach Verschlucken: Den Mund mit Wasser ausspülen. In kleinen Schlucken viel Wasser trinken lassen. |
| Handhabung |
| Bei Anlieferung in flüssiger Form ist das Mittel entweder gebrauchsfertig oder muß noch in der erforderlichen Wassermenge eingebracht werden. Bei Anlieferung in fester Form wird das Salz zur Herstellung der gebrauchsfertigen Lösung unter Rühren dem Wasser zugegeben, um Klumpenbildung zu vermeiden. |
| Beschäftigungsbeschränkungen |
| Jugendliche ab 15 J dürfen hiermit nur beschäftigt werden, wenn es zum Erreichen des Ausbildungszieles erforderlich, der Luftgrenzwert unterschritten, die Aufsicht eines Fachkundigen und ärztl./sicherheitstechn. Betreuung gewährleistet ist. Werdende Mütter dürfen diesem Stoff/Produkt nicht ausgesetzt sein, d.h. die arbeitsbedingte Exposition darf nicht höher als die Hintergrundbelastung sein. Stillende Mütter dürfen hiermit nur beschäftigt werden, wenn der Luftgrenzwert unterschritten ist. Stillende Mütter dürfen hiermit nur beschäftigt werden, wenn keine wesentliche Hautexposition besteht. Gebärfähige Arbeitnehmerinnen dürfen hiermit nur beschäftigt werden, wenn der Luftgrenzwert unterschritten ist. |
| Vorsorgeuntersuchungen |
| Beim Tragen von Atemschutz ist eine spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nach - G(26): Atemschutzgeräte zu veranlassen. |
| Gefahrguttransport |
| Die Produktgruppe ist kein Gefahrgut im Sinne der GGVSE. |
| Entsorgung |
| Nicht in Ausguss oder Mülltonne schütten. Abfälle nicht vermischen! Zur ordnungsgemäßen Beseitigung bzw. Rückgewinnung in beständigen, verschließbaren und gekennzeichneten Gefäßen getrennt sammeln. Restmengen sind unter Beachtung der örtlichen Vorschriften einer geordneten Abfallbeseitigung zuzuführen! Folgende EAK/AVV-Abfallschlüssel können in Frage kommen: Produktreste: 030204* anorganische Holzschutzmittel |
| Lagerung |
| Behälter dicht geschlossen an einem gut gelüfteten Ort lagern. Vor Feuchtigkeit und Wasser schützen. Nicht im Pausen- oder Aufenthaltsraum lagern. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. |
| Schadensfall |
| Nach Auslaufen/Verschütten des Produktes mit saugfähigem Material (z.B. Universalbinder, Sägemehl) abstreuen, mechanisch entfernen. Reste mit Wasser wegspülen! Bei Brand in der Umgebung Behälter mit Sprühwasser kühlen. Produkt ist nicht brennbar, im Brandfall Löschmaßnahmen auf Umgebung abstimmen. Das Eindringen in Boden, Gewässer und Kanalisation muss vermieden werden (schwach wassergefährdend - WGK 1). |
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| Produkt-Code ist die Zuordnung von Produkten zu einer Produktgruppe; siehe Gebinde, Sicherheitsdatenblätter, Technische Merkblätter und Preislisten der verwendeten Produkte. Die Informationen beziehen sich ausschließlich auf Arbeits- und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit den Produkten. Aussagen über die technisch chemische Anwendung, die Einsatzzwecke und die Eigenschaften werden nicht getroffen. Produkte, die dieser Produktgruppe zugeordnet sind, können im Einzelfall eine abweichende Kennzeichnung (Symbole, R/S-Sätze) oder abweichende sonstige Einstufungen (WGK, GGVSEB usw.) aufweisen. Diese Produkt-/gruppen-Information unterstützt Sie bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach §7 der neuen Gefahrstoffverordnung und kann ggf. für Dokumentationszwecke verwendet werden. Betriebsspezifische oder tätigkeitsbezogene Abweichungen oder Ergänzungen sind dann im Kapitel 'Gefährdungsbeurteilung' anzugeben. |
| Copyright |
| by GISBAU Erstellt nach Sicherheitsdatenblättern verschiedener Hersteller und sonstigen Unterlagen |
| Erläuterung: |
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| Allgemein | |
| Gefährdung durch Einatmen | |
| Gefährdung durch Hautkontakt | |
| Brand-/Explosionsgefährdung |
| Allgemein | |
| Handschutz | JA |
| Hautschutz | JA |
| Atemschutz | JA |
| Augenschutz | JA |
| Körperschutz | JA |
| Betriebsanweisung | JA |
| Ersatzstoff notwendig | NEIN |
| Grenzwertüberschreitung | NEIN |
| Vorsorgeuntersuchungen | JA |
| Beschäftigungsbeschränkungen | JA |