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Holzschutzmittel, vorbeugend, lösemittelhaltig, entaromatisiert
(Spritzen)
Produkt-Code: HSM-LV 20
Gesundheitsschädlich: Kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. (R65)
Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. (R52/53)
Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. (R66)
Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder dieses Etikett vorzeigen. (S62)
Bei der Arbeit nicht essen, trinken oder rauchen. (S20/21)
Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. (S29)
Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. (S36/37/39)
Charakterisierung
Vorbeugende Holzschutzmittel sind wasserunlösliche Flüssigkeiten mit benzinartigem Geruch.
Die Produkte enthalten als Wirkstoffe z.B. Pyrethroide, Azole, Carbamate, Fluanide bis ca. 2,3%.
Als Lösemittel sind u.a. entaromatisierte Kohlenwasserstoffe (Siedebereich von 170 - 220 Grad C) mit einem Aromatengehalt von <1% enthalten.
Weiterhin können Glykolether (z.B. Dipropylenglykolmethylether) bis ca. 10% und Glykole (z.B. Butyldiglykol) bis ca. 25% enthalten sein.
Bei einigen Produkten können weitere Inhaltsstoffe wie z.B. Zinkoktoat bis ca. 4%, Cobalt(II)-Salze und Butanonoxim enthalten sein.
Das enthaltene Kohlenwasserstoffgemisch wird nach der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 900 'Grenzwerte in der Luft am Arbeitsplatz' aus 2004 in Gruppe 1 eingestuft.
Die Präparate werden eingesetzt zum vorbeugendem Schutz gegen Insekten- und/oder Pilzbefall und/oder Bläue statisch nicht beanspruchter Hölzer (RAL-Gütezeichen).
Einige Produkte werden vorbeugend eingesetzt gegen Insekten- und/oder Pilzbefall bei Bauteilen aus Holz und Holzwerkstoffen, die tragende oder aussteifende Funktion in baulichen Anlagen haben (allgemeine bauaufsichtliche Zulassung).
In dieser Information wird nur die Verarbeitung im Spritzverfahren berücksichtigt.
Gesundheitsgefahren gehen (nach heutiger Kenntnis) überwiegend von den Kohlenwasserstoffen aus.
Die Gesundheitsgefährdung, die von den Wirkstoffen ausgeht, kann noch nicht abschließend beurteilt werden.
Ersatzstoffe - Ersatzprodukte - Ersatzverfahren
Falls der Einsatz lösemittelhaltiger Produkte notwendig ist, ist die Verwendung dieser aromatenfreien Produkte zu empfehlen.
Sofern die Maßhaltigkeit der Hölzer nicht von Bedeutung ist, kann auf wasserlösliche (z.B. borhaltige) Produkte zurückgegriffen werden, bei denen die Gesundheitsgefahren geringer sind.
DIBt- bzw. RAL-geprüfte Produkte verwenden, da diese gesundheitlich und technisch bewertet worden sind!
Grenzwerte und Einstufungen
Kohlenwasserstoffe (Gr. 1, TRGS 900 aus 2004)
AGW: 600 mg/m³ - Für Kohlenwasserstofflösemittel ist im Dezember 2007 ein neues Grenzwert-Berechnungsverfahren festgelegt worden (RCP-Methode, TRGS 900), das die Anwendung im Prinzip ‚produktbezogener’ Grenzwerte vorschreibt. Diese produktbezogenen Grenzwerte können nur vom Hersteller berechnet werden und sind im Sicherheitsdatenblatt anzugeben. Solange GISBAU nicht genügend solcher produktbezogenen Grenzwerte vorliegen, erfolgt die Beurteilung der Kohlenwasserstoffexposition weiterhin mit den ‚alten’ Kohlenwasserstoffgruppen der TRGS 900 aus 2004. Dabei wurden für diese Gruppen basierend auf dem RCP-Konzept neue ‚worst-case-Grenzwerte’ berechnet.
Butyldiglykol
AGW: 100 mg/m³
Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des AGW und des BGW nicht befürchtet zu werden.
Dipropylenglykolmethylether
AGW: 310 mg/m³ bzw. 50 ml/m³ (ppm)
Gefahrstoffmessungen / Ermittlung
Eine Grenzwertüberschreitung ist bei Anwendung im Spritzverfahren zu erwarten.
Da häufig auch die Kurzzeitwerte überschritten sind, ist auch bei kurzfristigen Spritzvorgängen Atemschutz zu tragen!
Gesundheitsgefährdung
Einatmen kann zu Gesundheitsschäden führen.
Kann die Atemwege, Augen und Haut reizen: z.B. Brennen, Augentränen, Jucken.
Vorübergehende Beschwerden wie Kopfschmerzen, Übelkeit, Schwindel können auftreten.
Kann Gesundheitsstörungen wie Erbrechen, Nervenschaden verursachen.
Einige Inhaltsstoffe (2-Butanonoxim, Cobalt(II)-Sikkative, Dichlofluanid, Permethrin, Propiconazol) können bei empfindlichen Personen zu Reizungen und allergischen Reaktionen führen.
Hygienemaßnahmen
Im Arbeitsbereich keine Lebensmittel aufbewahren sowie weder essen, trinken, schnupfen noch rauchen!
Berührung mit Augen, Haut und Kleidung vermeiden!
Vorbeugender Hautschutz erforderlich.
Produktreste von der Haut entfernen!
Nach Arbeitsende und vor jeder Pause Hände und Gesicht gründlich reinigen!
Hautpflegemittel nach der Arbeit verwenden (rückfettende Creme).
Verunreinigte Kleidung wechseln und reinigen!
Nach Arbeitsende Kleidung wechseln!
Straßen- und Arbeitsbekleidung getrennt aufbewahren!
Technische und Organisatorische Schutzmaßnahmen
Arbeiten bei Frischluftzufuhr, vor allem im Bodenbereich, da Dämpfe schwerer als Luft.
Auftretende Dämpfe direkt an der Entstehungs- oder Austrittstelle absaugen.
Von Zündquellen (auch elektrische Geräte ohne Ex-Schutz) fernhalten, nicht rauchen, offene Flammen vermeiden, kriechende Dämpfe können in größerer Entfernung zur Entzündung führen!
Schlag und Reibung vermeiden.
Vorratsmenge am Arbeitsplatz auf einen Schichtbedarf beschränken.
Gefäße nicht offen stehen lassen.
Beim Ab- und Umfüllen Verspritzen vermeiden.
Waschgelegenheit im Arbeitsbereich vorsehen.
Augendusche oder Augenspülflasche bereitstellen.
Persönliche Schutzmaßnahmen
Augenschutz: Bei Spritzgefahr: Korbbrille.
Handschutz: Handschuhe aus: Nitril, Fluorkautschuk.
Beim Tragen von Schutzhandschuhen sind Baumwollunterziehhandschuhe empfehlenswert!
Hautschutz: Für alle unbedeckten Körperteile fettfreie oder fettarme (Öl-in-Wasser-Emulsion) Hautschutzsalbe verwenden!
Atemschutz: Bei Spritzverfahren:
Atemschutz bei Grenzwertüberschreitung, z.B. an Vollmaske:
Kombinationsfilter A1-P2 (braun-weiß)
Kombinationsfilter A2-P2 (braun-weiß)
Körperschutz: Antistatische Schutzkleidung, z.B. Kleidung aus Baumwolle und Schuhe mit antistatischen Sohlen.
Bei Spritzverfahren: (Einweg-)Chemikalienschutzanzug.
Erste Hilfe
Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten (z.B. Handschutz, Atemschutz); immer auch Arzt verständigen!
Nach Augenkontakt: 10 Minuten unter fließendem Wasser bei gespreizten Lidern spülen oder Augenspüllösung nehmen. Immer Augenarzt aufsuchen!
Nach Hautkontakt: Verunreinigte Kleidung sofort ausziehen.
Mit viel Wasser und Seife reinigen.
Kein Verdünner o.ä. verwenden.
Nach Einatmen: Person an die frische Luft bringen.
Bei Bewusstlosigkeit Atemwege freihalten (Zahnprothesen, Erbrochenes entfernen, stabile Seitenlagerung), Atmung und Puls überwachen.
Bei Atem- oder Herzstillstand: künstliche Beatmung und Herzdruckmassage.
Nach Verschlucken: Bei Verschlucken besteht Gefahr ernster Lungenschädigung: Stationäre Behandlung notwendig!
Kein Erbrechen herbeiführen.
Hinweise für den Arzt: Bei Aspiration Gefahr von Lungenödem oder Pneumonitis.
Handhabung
Dämpfe sind schwerer als Luft und bilden mit Luft explosionsfähige Gemische.
Kunststoffe und Gummi werden angegriffen.
Kann mit Oxydationsmitteln reagieren.
Bei durchtränktem Material (z.B. Kleidung, Putzlappen) besteht erhöhte Entzündungsgefahr.
Spritzen (Sprühen) nur in stationären Anlagen.
Die vom Hersteller empfohlene Dosierung und sonstige Anwendungshinweise müssen sorgfältig beachtet werden.
Beschäftigungsbeschränkungen
Jugendliche ab 15 J dürfen hiermit nur beschäftigt werden, wenn es zum Erreichen des Ausbildungszieles erforderlich, der Luftgrenzwert unterschritten, die Aufsicht eines Fachkundigen und ärztl./sicherheitstechn. Betreuung gewährleistet ist.
Werdende oder stillende Mütter dürfen hiermit nur beschäftigt werden, wenn der Luftgrenzwert unterschritten ist.
Vorsorgeuntersuchungen
Beim Tragen von Atemschutz ist eine spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nach
- G(26): Atemschutzgeräte
zu veranlassen.
Personen, die Umgang mit diesem Stoff/Produkt haben, sind spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach Grundsatz
- G(24): Hauterkrankungen (mit Ausnahme von Hautkrebs)
anzubieten.
Entsorgung
Nicht in Ausguss oder Mülltonne schütten.
Abfälle nicht vermischen! Zur ordnungsgemäßen Beseitigung bzw. Rückgewinnung in beständigen, verschließbaren und gekennzeichneten Gefäßen getrennt sammeln.
Verpackungen nur wiederverwenden, wenn dies ausdrücklich auf dem Gebinde angegeben ist.
Restmengen sind unter Beachtung der örtlichen Vorschriften einer geordneten Abfallbeseitigung zuzuführen! Folgende EAK/AVV-Abfallschlüssel können in Frage kommen:
Produktreste:
030201* halogenfreie organische Holzschutzmittel
030202* chlororganische Holzschutzmittel
080111* Farb- und Lackabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten
Lagerung
Behälter dicht geschlossen an einem kühlen, gut gelüfteten Ort lagern.
Nicht im Pausen- oder Aufenthaltsraum lagern.
Vorsicht mit leeren Gebinden - bei Entzündung Explosionsgefahr.
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
VbF-Klasse: A III
Flüssigkeiten mit Flammpunkt 55-100°C, nicht wasserlöslich.
Schadensfall
Nach Verschütten mit saugfähigem, unbrennbarem Material (z.B. Kieselgur, Blähglimmer, Sand) aufnehmen und wie unter Entsorgung beschrieben behandeln.
Brandbekämpfung nur mit umgebungsluftunabhängigem Atemschutzgerät und Schutzkleidung.
Bei Brand entstehen gefährliche Gase/Dämpfe.
Bei Brand in der Umgebung Behälter mit Sprühwasser kühlen.
Produkt ist brennbar, geeignete Löschmittel: Kohlendioxid, Löschpulver oder Wasser im Sprühstrahl.
Berst- und Explosionsgefahr durch Druckanstieg bei Erhitzung.
Das Eindringen in Boden, Gewässer und Kanalisation muss vermieden werden (wassergefährdend - WGK 2).
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Produkt-Code ist die Zuordnung von Produkten zu einer Produktgruppe; siehe Gebinde, Sicherheitsdatenblätter, Technische Merkblätter und Preislisten der verwendeten Produkte.
Die Informationen beziehen sich ausschließlich auf Arbeits- und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit den Produkten. Aussagen über die technisch chemische Anwendung, die Einsatzzwecke und die Eigenschaften werden nicht getroffen.
Produkte, die dieser Produktgruppe zugeordnet sind, können im Einzelfall eine abweichende Kennzeichnung (Symbole, R/S-Sätze) oder abweichende sonstige Einstufungen (WGK, GGVSE usw.) aufweisen.
Diese Produkt-/gruppen-Information unterstützt Sie bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach §7 der neuen Gefahrstoffverordnung und kann ggf. für Dokumentationszwecke verwendet werden. Betriebsspezifische oder tätigkeitsbezogene Abweichungen oder Ergänzungen sind dann im Kapitel 'Gefährdungsbeurteilung' anzugeben.
Copyright
by GISBAU
Erstellt nach Sicherheitsdatenblättern verschiedener Hersteller und sonstigen Unterlagen

Hilfe zur Gefährdungsbeurteilung
Orientierender Überblick zur inhalativen, dermalen und chemisch/physikalischen Gefährdung:
Erläuterung:  
  Spritzverfahren
Gefährdung durch Einatmen
Gefährdung durch Hautkontakt
Brand-/Explosionsgefährdung

Die folgenden Angaben geben Auskunft darüber, ob die jeweiligen Punkte bei der Gefährdungsbeurteilung besonders zu berücksichtigen sind.

  Spritzverfahren
Handschutz JA
Hautschutz JA
Atemschutz JA
Augenschutz JA
Körperschutz JA
Betriebsanweisung JA
Ersatzstoff notwendig JA
Grenzwertüberschreitung JA
Vorsorgeuntersuchungen JA
Beschäftigungsbeschränkungen JA

Gefährdungsbeurteilung
Die Tätigkeiten mit diesem Gefahrstoff werden entsprechend der Maßnahmen dieser GISBAU-Information durchgeführt. Im folgenden sind die betriebsspezifischen oder tätigkeitsbezogenen Ergänzungen und Abweichungen dokumentiert:

Gefährliche Eigenschaften:

Herstellerinformationen:

Physikalisch-chemische Wirkungen:

Substitutionsmöglichkeiten:

Arbeitsbedingungen:

Arbeitsplatzgrenzwerte / biologische Grenzwerte:

Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen:

Schlussfolgerungen aus arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen:

Sonstiges: