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Holzschutzmittel, vorbeugend, lösemittelhaltig, aromatenreich
(Spritzen)
Produkt-Code: HSM-LV 40
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| Charakterisierung |
| Vorbeugende Holzschutzmittel sind wasserunlösliche Flüssigkeiten mit benzinartigem Geruch. Die Produkte enthalten als Wirkstoffe z.B. Pyrethroide, Fluanide, Carbamate bis ca. 2,5%, Aluminium-HDO bis ca. 10%. Als Lösemittel sind u.a. aromatenreiche Kohlenwasserstoffe (Siedebereich von 170 - 220 Grad C) mit einem Aromatengehalt von >25% enthalten. Weiterhin können Glykole (z.B. Butylglykol) bis ca. 10% enthalten sein. Desweiteren können Cobalt(II)-Salze und Butanonoxim enthalten sein. Das enthaltene Kohlenwasserstoffgemisch wird nach der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 900 'Grenzwerte in der Luft am Arbeitsplatz' aus 2004 in Gruppe 3 eingestuft. Diese Information berücksichtigt nur die Verarbeitung im Spritzverfahren. Einige Produkte werden vorbeugend eingesetzt gegen Insekten- und/oder Pilzbefall bei Bauteilen aus Holz und Holzwerkstoffen, die tragende oder aussteifende Funktion in baulichen Anlagen haben (allgemeine bauaufsichtliche Zulassung). Die Präparate werden eingesetzt zum vorbeugendem Schutz gegen Insekten- und/oder Pilzbefall und/oder Bläue statisch nicht beanspruchter Hölzer (RAL-Gütezeichen). Das Produkt ist einer Produktgruppe zugeordnet. Die angegebene Kennzeichnung sowie die unter Grenzwerte und Einstufungen aufgeführten Stoffe müssen nicht unbedingt auch für dieses Produkt zutreffen. Gesundheitsgefahren gehen (nach heutiger Kenntnis) überwiegend von den Kohlenwasserstoffen aus. Die Gesundheitsgefährdung, die von den Wirkstoffen ausgeht, kann noch nicht abschließend beurteilt werden. |
| Ersatzstoffe - Ersatzprodukte - Ersatzverfahren |
| Aufgrund der Gesundheitsgefahren, die insbesondere von den aromatischen Lösemitteln ausgehen, sollte der Einsatz dieser Produkte vermindert werden. Es sind entaromatisierte Produkte im Handel, deren Verwendung bei nicht-tragenden Hölzern (RAL-Produkte) vorzuziehen ist. Sofern die Maßhaltigkeit der Hölzer nicht von Bedeutung ist, kann auf wasserlösliche (z.B. borhaltige) Produkte zurückgegriffen werden, bei denen die Gesundheitsgefahren bedeutend geringer sind. DIBt- bzw. RAL-geprüfte Produkte verwenden, da diese gesundheitlich und technisch bewertet worden sind! |
| Grenzwerte und Einstufungen |
| Kohlenwasserstoffe (Gr. 3, TRGS 900 aus 2004) AGW: 100 mg/m³ - Für Kohlenwasserstofflösemittel ist im Dezember 2007 ein neues Grenzwert-Berechnungsverfahren festgelegt worden (RCP-Methode, TRGS 900), das die Anwendung im Prinzip ‚produktbezogener’ Grenzwerte vorschreibt. Diese produktbezogenen Grenzwerte können nur vom Hersteller berechnet werden und sind im Sicherheitsdatenblatt anzugeben. Solange GISBAU nicht genügend solcher produktbezogenen Grenzwerte vorliegen, erfolgt die Beurteilung der Kohlenwasserstoffexposition weiterhin mit den ‚alten’ Kohlenwasserstoffgruppen der TRGS 900 aus 2004. Dabei wurden für diese Gruppen basierend auf dem RCP-Konzept neue ‚worst-case-Grenzwerte’ berechnet. 2-Butoxyethanol AGW: 98 mg/m³ bzw. 20 ml/m³ (ppm) Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des AGW und des BGW nicht befürchtet zu werden. Gefahr der Hautresorption (H) |
| Gefahrstoffmessungen / Ermittlung |
| Eine Grenzwertüberschreitung ist bei Anwendung im Spritzverfahren zu erwarten. Da häufig auch die Kurzzeitwerte überschritten sind, ist auch bei kurzfristigen Spritzvorgängen Atemschutz zu tragen! Bei unmittelbarem Hautkontakt mit Stoffen, die durch die Haut aufgenommen werden können (H), ist die Möglichkeit einer Gesundheitsgefährdung durch Hautkontakt bei der Gefährdungsbeurteilung besonders zu berücksichtigen. |
| Gesundheitsgefährdung |
| Einatmen oder Aufnahme über die Haut kann zu Gesundheitsschäden führen. Reizt die Atemwege, Augen und Haut: z.B. Husten, Atemnot, Augentränen, Brennen. Vorübergehende Beschwerden wie Kopfschmerzen, Übelkeit, Schwindel können auftreten. Kann Gesundheitsstörungen wie Erbrechen, Nasenbluten, Nervenschaden verursachen. Einige Inhaltsstoffe (2-Butanonoxim, Cobalt(II)-Sikkative, Dichlofluanid, Permethrin) können bei empfindlichen Personen zu Reizungen und allergischen Reaktionen führen. |
| Hygienemaßnahmen |
| Im Arbeitsbereich keine Lebensmittel aufbewahren sowie weder essen, trinken, schnupfen noch rauchen! Berührung mit Augen, Haut und Kleidung vermeiden! Vorbeugender Hautschutz erforderlich. Produktreste von der Haut entfernen! Nach Arbeitsende und vor jeder Pause Hände und Gesicht gründlich reinigen! Hautpflegemittel nach der Arbeit verwenden (rückfettende Creme). Verunreinigte Kleidung wechseln und reinigen! Nach Arbeitsende Kleidung wechseln! Straßen- und Arbeitsbekleidung getrennt aufbewahren! |
| Technische und Organisatorische Schutzmaßnahmen |
| Arbeiten bei Frischluftzufuhr, vor allem im Bodenbereich, da Dämpfe schwerer als Luft. Auftretende Dämpfe direkt an der Entstehungs- oder Austrittstelle absaugen. Von Zündquellen (auch elektrische Geräte ohne Ex-Schutz) fernhalten, nicht rauchen, offene Flammen vermeiden, kriechende Dämpfe können in größerer Entfernung zur Entzündung führen! Schlag und Reibung vermeiden. Vorratsmenge am Arbeitsplatz auf einen Schichtbedarf beschränken. Gefäße nicht offen stehen lassen. Beim Ab- und Umfüllen Verspritzen vermeiden. Waschgelegenheit im Arbeitsbereich vorsehen. Augendusche oder Augenspülflasche bereitstellen. |
| Persönliche Schutzmaßnahmen |
| Augenschutz: Korbbrille. Handschutz: Handschuhe aus: Nitril, Fluorkautschuk. Beim Tragen von Schutzhandschuhen sind Baumwollunterziehhandschuhe empfehlenswert! Hautschutz: Für alle unbedeckten Körperteile fettfreie oder fettarme (Öl-in-Wasser-Emulsion) Hautschutzsalbe verwenden! Atemschutz: Bei Spritzverfahren: Atemschutz bei Grenzwertüberschreitung, z.B. an Vollmaske: Kombinationsfilter A1-P2 (braun-weiß) Kombinationsfilter A2-P2 (braun-weiß) Körperschutz: (Einweg-)Chemikalienschutzanzug und Kunststoffstiefel. Antistatische Schutzkleidung! |
| Erste Hilfe |
| Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten (z.B. Handschutz, Atemschutz); immer auch Arzt verständigen! Nach Augenkontakt: 10 Minuten unter fließendem Wasser bei gespreizten Lidern spülen oder Augenspüllösung nehmen. Immer Augenarzt aufsuchen! Nach Hautkontakt: Verunreinigte Kleidung sofort ausziehen. Mit viel Wasser und Seife reinigen. Kein Verdünner o.ä. verwenden. Nach Einatmen: Person an die frische Luft bringen. Bei Bewusstlosigkeit Atemwege freihalten (Zahnprothesen, Erbrochenes entfernen, stabile Seitenlagerung), Atmung und Puls überwachen. Bei Atem- oder Herzstillstand: künstliche Beatmung und Herzdruckmassage. Nach Verschlucken: Bei Verschlucken besteht Gefahr ernster Lungenschädigung: Stationäre Behandlung notwendig! Kein Erbrechen herbeiführen. Hinweise für den Arzt: Bei Aspiration Gefahr von Lungenödem oder Pneumonitis. |
| Handhabung |
| Dämpfe sind schwerer als Luft und bilden mit Luft explosionsfähige Gemische. Kunststoffe und Gummi werden angegriffen. Kann mit Oxydationsmitteln reagieren. Bei durchtränktem Material (z.B. Kleidung, Putzlappen) besteht erhöhte Entzündungsgefahr. Das Produkt ist nur zum Spritzen (Sprühen) in stationären Anlagen zugelassen. Die vom Hersteller empfohlene Dosierung und sonstige Anwendungshinweise müssen sorgfältig beachtet werden. |
| Beschäftigungsbeschränkungen |
| Jugendliche ab 15 Jahren dürfen hiermit nur beschäftigt werden, wenn dieses zum Erreichen des Ausbildungszieles erforderlich und die Aufsicht eines Fachkundigen sowie betriebsärztliche oder sicherheitstechnische Betreuung gewährleistet ist. Werdende oder stillende Mütter dürfen hiermit nur beschäftigt werden, wenn der Luftgrenzwert unterschritten ist. |
| Vorsorgeuntersuchungen |
| Beim Tragen von Atemschutz ist eine spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nach - G(26): Atemschutzgeräte zu veranlassen. Personen, die Umgang mit diesem Stoff/Produkt haben, sind spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach Grundsatz - G(24): Hauterkrankungen (mit Ausnahme von Hautkrebs) anzubieten. |
| Entsorgung |
| Nicht in Ausguss oder Mülltonne schütten. Abfälle nicht vermischen! Zur ordnungsgemäßen Beseitigung bzw. Rückgewinnung in beständigen, verschließbaren und gekennzeichneten Gefäßen getrennt sammeln. Verpackungen nur wiederverwenden, wenn dies ausdrücklich auf dem Gebinde angegeben ist. Restmengen sind unter Beachtung der örtlichen Vorschriften einer geordneten Abfallbeseitigung zuzuführen! Folgende EAK/AVV-Abfallschlüssel können in Frage kommen: Produktreste: 030201* halogenfreie organische Holzschutzmittel 030202* chlororganische Holzschutzmittel 080111* Farb- und Lackabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten |
| Lagerung |
| Behälter dicht geschlossen an einem kühlen, gut gelüfteten Ort lagern. Nicht im Pausen- oder Aufenthaltsraum lagern. Vorsicht mit leeren Gebinden - bei Entzündung Explosionsgefahr. Getrennt von explosionsgefährlichen und brandfördernden Stoffen lagern! Getrennte Räume oder ausreichender Sicherheitsabstand (z.B. Palettenbreite). Für Betriebsfremde unzugänglich aufbewahren. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Unter Verschluss aufbewahren oder lagern! Zugang dürfen nur Fachkundige haben! VbF-Klasse: A III Flüssigkeiten mit Flammpunkt 55-100°C, nicht wasserlöslich. |
| Schadensfall |
| Nach Verschütten mit saugfähigem, unbrennbarem Material (z.B. Kieselgur, Blähglimmer, Sand) aufnehmen und wie unter Entsorgung beschrieben behandeln. Brandbekämpfung nur mit umgebungsluftunabhängigem Atemschutzgerät und Schutzkleidung. Bei Brand entstehen gefährliche Gase/Dämpfe. Bei Brand in der Umgebung Behälter mit Sprühwasser kühlen. Produkt ist brennbar, geeignete Löschmittel: Kohlendioxid, Löschpulver oder Wasser im Sprühstrahl. Berst- und Explosionsgefahr durch Druckanstieg bei Erhitzung. Das Eindringen in Boden, Gewässer und Kanalisation muss vermieden werden (stark wassergefährdend - WGK 3). |
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| Produkt-Code ist die Zuordnung von Produkten zu einer Produktgruppe; siehe Gebinde, Sicherheitsdatenblätter, Technische Merkblätter und Preislisten der verwendeten Produkte. Die Informationen beziehen sich ausschließlich auf Arbeits- und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit den Produkten. Aussagen über die technisch chemische Anwendung, die Einsatzzwecke und die Eigenschaften werden nicht getroffen. Produkte, die dieser Produktgruppe zugeordnet sind, können im Einzelfall eine abweichende Kennzeichnung (Symbole, R/S-Sätze) oder abweichende sonstige Einstufungen (WGK, GGVSE usw.) aufweisen. Diese Produkt-/gruppen-Information unterstützt Sie bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach §7 der neuen Gefahrstoffverordnung und kann ggf. für Dokumentationszwecke verwendet werden. Betriebsspezifische oder tätigkeitsbezogene Abweichungen oder Ergänzungen sind dann im Kapitel 'Gefährdungsbeurteilung' anzugeben. |
| Copyright |
| by GISBAU Erstellt nach Sicherheitsdatenblättern verschiedener Hersteller und sonstigen Unterlagen |
| Erläuterung: |
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| Spritzverfahren | |
| Gefährdung durch Einatmen | |
| Gefährdung durch Hautkontakt | |
| Brand-/Explosionsgefährdung |
| Spritzverfahren | |
| Handschutz | JA |
| Hautschutz | JA |
| Atemschutz | JA |
| Augenschutz | JA |
| Körperschutz | JA |
| Betriebsanweisung | JA |
| Ersatzstoff notwendig | JA |
| Grenzwertüberschreitung | JA |
| Vorsorgeuntersuchungen | JA |
| Beschäftigungsbeschränkungen | JA |