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Holzschutzmittel, bekämpfend, lösemittelhaltig, aromatenarm
(Spritzen)
Produkt-Code: HSM-LB 40
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| Charakterisierung |
| Bekämpfende Holzschutzmittel sind wasserunlösliche Flüssigkeiten mit benzinartigem Geruch. Die Produkte enthalten als Wirkstoffe z.B. Pyrethroide, Azole und Benzoylharnstoffderivate bis ca. 1%. Als Lösemittel sind aromatenarme Kohlenwasserstoffe (Testbenzine mit Siedebereich von 170 - 220 Grad C) mit einem Aromatengehalt von 1% - 25% enthalten. Weiterhin können Glykolether bis ca. 10% und Weichmacher (z.B. Di-sec-octylphthalat) bis ca. 5% enthalten sein. Das enthaltene aromatenarme Kohlenwasserstoffgemisch enthält 1-25% Aromaten und <1% Summe Hexane. Die Präparate werden eingesetzt zur Bekämpfung von Insekten mit zugleich vorbeugendem Schutz des Holzes (allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) gegen Insekten- und/oder Pilzbefall. Diese Information berücksichtigt nur die Verarbeitung im Spritzverfahren. Für die Anwendung von Bekämpfungsmitteln mit giftigen oder gesundheitsschädlichen Stoffen ist ein Sachkundenachweis nötig. Gesundheitsgefahren gehen (nach heutiger Kenntnis) überwiegend von den Kohlenwasserstoffen aus. Die Gesundheitsgefährdung, die von den Wirkstoffen ausgeht, kann noch nicht abschließend beurteilt werden. |
| Ersatzstoffe - Ersatzprodukte - Ersatzverfahren |
| Aufgrund der Gesundheitsgefahren, die insbesondere von den aromatischen Lösemitteln ausgehen, sollte der Einsatz dieser Produkte vermindert werden. Es sind wasserbasierte, lösemittelreduzierte und entaromatisierte Produkte im Handel, deren Verwendung vorzuziehen ist. DIBt- bzw. RAL-geprüfte Produkte verwenden, da diese gesundheitlich und technisch bewertet worden sind! |
| Grenzwerte und Einstufungen |
| Butyldiglykol AGW: 100 mg/m³ Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des AGW und des BGW nicht befürchtet zu werden. Di-sec-octylphthalat AGW: 10 mg/m³ Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des AGW und des BGW nicht befürchtet zu werden. RE2 (EG) Stoffe, die als fruchtschädigend für den Menschen angesehen werden sollten. RF2 (EG) Stoffe, die als beeinträchtigend für die Fortpflanzungsfähigkeit des Menschen angesehen werden sollten. Kohlenwasserstoffe aromatenarm AGW: 250 mg/m³ - Der Grenzwert eines Kohlenwasserstoffgemisches hängt von seiner Zusammensetzung ab. Der hier aufgeführte Wert wurde basierend auf dem RCP-Konzept der TRGS 900 als ‚worst-case-Grenzwert’ berechnet. |
| Gefahrstoffmessungen / Ermittlung |
| Eine Grenzwertüberschreitung ist bei Anwendung im Spritzverfahren zu erwarten. |
| Gesundheitsgefährdung |
| Einatmen oder Aufnahme über die Haut kann zu Gesundheitsschäden führen. Reizt die Atemwege, Augen und Haut: z.B. Husten, Atemnot, Augentränen, Brennen. Vorübergehende Beschwerden wie Kopfschmerzen, Übelkeit, Schwindel können auftreten. Kann Gesundheitsstörungen wie Erbrechen, Nervenschaden verursachen. Sensibilisierte Personen können schon auf sehr geringe Konzentrationen an Permethrin reagieren und sollten deshalb keinen weiteren Kontakt mit diesen Stoffen haben. |
| Brand- und Explosionsgefahren |
| Das Produkt ist brennbar. Dämpfe sind schwerer als Luft und bilden mit Luft explosionsfähige Gemische. Kriechende Dämpfe können in größerer Entfernung zur Entzündung führen! Bei durchtränktem Material (z.B. Kleidung, Putzlappen) besteht erhöhte Entzündungsgefahr. Vorsicht mit leeren Gebinden - bei Entzündung Explosionsgefahr. |
| Hygienemaßnahmen |
| Im Arbeitsbereich keine Lebensmittel aufbewahren sowie weder essen, trinken, schnupfen noch rauchen! Berührung mit Augen, Haut und Kleidung vermeiden! Vorbeugender Hautschutz erforderlich. Produktreste von der Haut entfernen! Nach Arbeitsende und vor jeder Pause Hände und Gesicht gründlich reinigen! Hautpflegemittel nach der Arbeit verwenden (rückfettende Creme). Verunreinigte Kleidung wechseln und reinigen! Nach Arbeitsende Kleidung wechseln! Straßen- und Arbeitsbekleidung getrennt aufbewahren! |
| Technische und Organisatorische Schutzmaßnahmen |
| Arbeiten bei Frischluftzufuhr, vor allem im Bodenbereich, da Dämpfe schwerer als Luft. Von Zündquellen (auch elektrische Geräte ohne Ex-Schutz) fernhalten, nicht rauchen, offene Flammen vermeiden, kriechende Dämpfe können in größerer Entfernung zur Entzündung führen! Schlag und Reibung vermeiden. Vorratsmenge am Arbeitsplatz auf einen Schichtbedarf beschränken. Gefäße nicht offen stehen lassen. Beim Ab- und Umfüllen Verspritzen vermeiden. Waschgelegenheit im Arbeitsbereich vorsehen. Augendusche oder Augenspülflasche bereitstellen. |
| Persönliche Schutzmaßnahmen |
| Augenschutz: Korbbrille. Handschutz: Handschuhe aus: Nitril, Fluorkautschuk. Beim Tragen von Schutzhandschuhen sind Baumwollunterziehhandschuhe empfehlenswert! Hautschutz: Für alle unbedeckten Körperteile fettfreie oder fettarme (Öl-in-Wasser-Emulsion) Hautschutzsalbe verwenden! Atemschutz: Kombinationsfilter A__-P2 (braun-weiß) Körperschutz: (Einweg-)Chemikalienschutzanzug und Kunststoffstiefel. |
| Erste Hilfe |
| Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten (z.B. Handschutz, Atemschutz); immer auch Arzt verständigen! Nach Augenkontakt: 10 Minuten unter fließendem Wasser bei gespreizten Lidern spülen oder Augenspüllösung nehmen. Immer Augenarzt aufsuchen! Nach Hautkontakt: Verunreinigte Kleidung sofort ausziehen. Mit viel Wasser und Seife reinigen. Kein Verdünner o.ä. verwenden. Nach Einatmen: Person an die frische Luft bringen. Bei Bewusstlosigkeit Atemwege freihalten (Zahnprothesen, Erbrochenes entfernen, stabile Seitenlagerung), Atmung und Puls überwachen. Bei Atem- oder Herzstillstand: künstliche Beatmung und Herzdruckmassage. Nach Verschlucken: Bei Verschlucken besteht Gefahr ernster Lungenschädigung: Stationäre Behandlung notwendig! Kein Erbrechen herbeiführen. Hinweise für den Arzt: Bei Aspiration Gefahr von Lungenödem oder Pneumonitis. |
| Handhabung |
| Kunststoffe und Gummi werden angegriffen. Kann mit Oxydationsmitteln reagieren. Das Produkt ist nur zugelassen zur Verarbeitung durch Streichen, Tauchen, Bohrlochtränkung und Spritzen (nur durch qualifizierte Fachbetriebe). |
| Beschäftigungsbeschränkungen |
| Jugendliche ab 15 Jahren dürfen hiermit nur beschäftigt werden, wenn dieses zum Erreichen des Ausbildungszieles erforderlich und die Aufsicht eines Fachkundigen sowie betriebsärztliche oder sicherheitstechnische Betreuung gewährleistet ist. |
| Vorsorgeuntersuchungen |
| Beim Tragen von Atemschutz ist eine spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nach - G(26): Atemschutzgeräte zu veranlassen. |
| Entsorgung |
| Nicht in Ausguss oder Mülltonne schütten. Abfälle nicht vermischen! Zur ordnungsgemäßen Beseitigung bzw. Rückgewinnung in beständigen, verschließbaren und gekennzeichneten Gefäßen getrennt sammeln. Verpackungen nur wiederverwenden, wenn dies ausdrücklich auf dem Gebinde angegeben ist. Restmengen sind unter Beachtung der örtlichen Vorschriften einer geordneten Abfallbeseitigung zuzuführen! Folgende EAK/AVV-Abfallschlüssel können in Frage kommen: Produktreste: 030201* halogenfreie organische Holzschutzmittel 030202* chlororganische Holzschutzmittel 080111* Farb- und Lackabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten |
| Lagerung |
| Behälter dicht geschlossen an einem kühlen, gut gelüfteten Ort lagern. Nicht im Pausen- oder Aufenthaltsraum lagern. Getrennt von explosionsgefährlichen und brandfördernden Stoffen lagern! Getrennte Räume oder ausreichender Sicherheitsabstand (z.B. Palettenbreite). Für Betriebsfremde unzugänglich aufbewahren. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. VbF-Klasse: A III Flüssigkeiten mit Flammpunkt 55-100°C, nicht wasserlöslich. |
| Schadensfall |
| Nach Verschütten mit saugfähigem, unbrennbarem Material (z.B. Kieselgur, Blähglimmer, Sand) aufnehmen und wie unter Entsorgung beschrieben behandeln. Brandbekämpfung nur mit umgebungsluftunabhängigem Atemschutzgerät und Schutzkleidung. Bei Brand entstehen gefährliche Gase/Dämpfe. Bei Brand in der Umgebung Behälter mit Sprühwasser kühlen. Produkt ist brennbar, geeignete Löschmittel: Kohlendioxid, Löschpulver oder Wasser im Sprühstrahl. Berst- und Explosionsgefahr durch Druckanstieg bei Erhitzung. Das Eindringen in Boden, Gewässer und Kanalisation muss vermieden werden (stark wassergefährdend - WGK 3). |
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| Produkt-Code ist die Zuordnung von Produkten zu einer Produktgruppe; siehe Gebinde, Sicherheitsdatenblätter, Technische Merkblätter und Preislisten der verwendeten Produkte. Die Informationen beziehen sich ausschließlich auf Arbeits- und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit den Produkten. Aussagen über die technisch chemische Anwendung, die Einsatzzwecke und die Eigenschaften werden nicht getroffen. Produkte, die dieser Produktgruppe zugeordnet sind, können im Einzelfall eine abweichende Kennzeichnung (Symbole, R/S-Sätze) oder abweichende sonstige Einstufungen (WGK, GGVSEB usw.) aufweisen. Diese Produkt-/gruppen-Information unterstützt Sie bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach §7 der neuen Gefahrstoffverordnung und kann ggf. für Dokumentationszwecke verwendet werden. Betriebsspezifische oder tätigkeitsbezogene Abweichungen oder Ergänzungen sind dann im Kapitel 'Gefährdungsbeurteilung' anzugeben. |
| Copyright |
| by GISBAU Erstellt nach Sicherheitsdatenblättern verschiedener Hersteller und sonstigen Unterlagen |
| Erläuterung: |
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| Spritzverfahren | |
| Gefährdung durch Einatmen | |
| Gefährdung durch Hautkontakt | |
| Brand-/Explosionsgefährdung |
| Spritzverfahren | |
| Handschutz | JA |
| Hautschutz | JA |
| Atemschutz | JA |
| Augenschutz | JA |
| Körperschutz | JA |
| Betriebsanweisung | JA |
| Ersatzstoff notwendig | JA |
| Grenzwertüberschreitung | JA |
| Vorsorgeuntersuchungen | JA |
| Beschäftigungsbeschränkungen | JA |