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Holzschutzmittel, bekämpfend, wässrig/wasserverdünnbar
Produkt-Code: HSM-LB 20
Verursacht Verätzungen. (R34)
Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken. (R21/22)
Reizt die Haut. (R38)
Gefahr ernster Augenschäden. (R41)
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. (S13)
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. (S24/25)
Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. (S26)
Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser. (S28)
Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. (S29)
Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. (S36/37/39)
Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen. (S45)
Charakterisierung
Bekämpfende Holzschutzmittel auf Wasserbasis werden üblicherweise durch Verdünnen eines Konzentrates mit Wasser hergestellt.
Die Produkte enthalten - abhängig vom Verdünnungsgrad - im anwendungsfertigen Präparat als Wirkstoffe z.B. Pyrethroide, Azole, Carbamate, Benzoylharnstoffderivate bis ca. 0,5%.
Als Lösemittel können in den Konzentraten Kohlenwasserstoffe (Siedebereich 170-220°C) bis ca. 2,5% sowie Glykolether und Glykole enthalten sein.
Zur Herabsetzung der Oberflächenspannung können z.B Isononylphenol enthalten sein.
Das enthaltene aromatenarme Kohlenwasserstoffgemisch enthält 1-25% Aromaten und <1% Summe Hexane.
Das enthaltene aromatenreiche Kohlenwasserstoffgemisch enthält >25% Aromaten.
Einige Produkte enthalten das Lösemittel N-Methy-2-pyrrolidon, das als fruchtschädigend der Kat.2 (R61: "Kann das Kind im Mutterleib schädigen") eingestuft ist.
Die Verwendung von Produkten mit diesem Inhaltsstoff ist deshalb als kritisch zu betrachten.
Die Präparate werden eingesetzt zur Bekämpfung von Insekten mit zugleich vorbeugendem Schutz des Holzes gegen Insekten- und/oder Pilzbefall (allgemeine bauaufsichtliche Zulassung).
Beurteilt werden in den überwiegenden Punkten die Konzentrate.
Die Verarbeitung erfolgt mittels Streichen, Spritzen, Tauchen, Verschäumen oder Bohrlochinjektion.
Die möglichen Einbringverfahren und Anwendungsbereiche des Produktes sind den Angaben des Herstellers zu entnehmen.
Für die Anwendung von Bekämpfungsmitteln mit giftigen oder gesundheitsschädlichen Stoffen ist ein Sachkundenachweis nötig.
Gesundheitsgefahren gehen nach heutiger Kenntnis überwiegend von den Lösemitteln aus.
Die Gesundheitsgefährdung, die von den Wirkstoffen ausgeht, kann noch nicht abschließend beurteilt werden.
Ersatzstoffe - Ersatzprodukte - Ersatzverfahren
Diese wasserverdünnbaren Produkte mit im Anwendungszustand vermindertem Lösemittelgehalt sind den stark lösemittelhaltigen Produkten vorzuziehen.
Das Lösemittel N-Methy-2-pyrrolidon ist als fruchtschädigend der Kat.2 (RE2 mit R61) eingestuft. Deshalb sollten wasserverdünnbare Produkte ohne diesen Inhaltsstoff verwendet werden.
DIBt- bzw. RAL-geprüfte Produkte verwenden, da diese gesundheitlich und technisch bewertet worden sind!
Grenzwerte und Einstufungen
Butyldiglykol
AGW: 100 mg/m³
Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des AGW und des BGW nicht befürchtet zu werden.
2-Butoxyethanol
AGW: 98 mg/m³ bzw. 20 ml/m³ (ppm)
Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des AGW und des BGW nicht befürchtet zu werden.
Gefahr der Hautresorption (H)
Gefahrstoffmessungen / Ermittlung
Orientierende Messungen zeigen, dass bei Verarbeitung der verdünnten Produkte im Spritzverfahren der Grenzwert eingehalten wird.
Gesundheitsgefährdung
Einatmen oder Hautkontakt kann zu Gesundheitsschäden führen.
Verursacht Verätzungen, d.h. schädigt Atemwege, Augen und Haut bis zur Zerstörung.
Sensibilisierte Personen können schon auf sehr geringe Konzentrationen an Permethrin reagieren und sollten deshalb keinen weiteren Kontakt mit diesen Stoffen haben.
N-Methyl-2-pyrrolidon kann das Kind im Mutterleib schädigen!
Brand- und Explosionsgefahren
Das Produkt ist brennbar.
Kriechende Dämpfe können in größerer Entfernung zur Entzündung führen!
Hygienemaßnahmen
Im Arbeitsbereich keine Lebensmittel aufbewahren sowie weder essen, trinken, schnupfen noch rauchen!
Augen- und Hautkontakt mit Konzentrat vermeiden!
Vorbeugender Hautschutz erforderlich.
Produktreste von der Haut entfernen!
Nach Arbeitsende und vor jeder Pause Hände und Gesicht gründlich reinigen!
Hautpflegemittel nach der Arbeit verwenden (rückfettende Creme).
Verunreinigte Kleidung wechseln und reinigen!
Nach Arbeitsende Kleidung wechseln!
Straßen- und Arbeitsbekleidung getrennt aufbewahren!
Technische und Organisatorische Schutzmaßnahmen
Arbeiten bei Frischluftzufuhr, vor allem im Bodenbereich, da Dämpfe schwerer als Luft.
Von Zündquellen (auch elektrische Geräte ohne Ex-Schutz) fernhalten, nicht rauchen, offene Flammen vermeiden, kriechende Dämpfe können in größerer Entfernung zur Entzündung führen!
Schlag und Reibung vermeiden.
Vorratsmenge am Arbeitsplatz auf einen Schichtbedarf beschränken.
Gefäße nicht offen stehen lassen.
Beim Ab- und Umfüllen Verspritzen vermeiden.
Waschgelegenheit im Arbeitsbereich vorsehen.
Augendusche oder Augenspülflasche bereitstellen.
Persönliche Schutzmaßnahmen
Augenschutz: Korbbrille.
Handschutz: Handschuhe aus: Fluorkautschuk, Butylkautschuk.
Beim Tragen von Schutzhandschuhen sind Baumwollunterziehhandschuhe empfehlenswert!
Hautschutz: Für alle unbedeckten Körperteile fetthaltige Hautschutzsalbe verwenden!
Atemschutz: Bei Verarbeitung im Spritzverfahren partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 tragen.
Körperschutz: Beim Verdünnen bzw. Abfüllen: Kunststoffschürze.
Arbeitsschutzkleidung tragen.
Erste Hilfe
Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten (z.B. Handschutz, Atemschutz); immer auch Arzt verständigen!
Nach Augenkontakt: 10 Minuten unter fließendem Wasser bei gespreizten Lidern spülen oder Augenspüllösung nehmen. Immer Augenarzt aufsuchen!
Nach Hautkontakt: Verunreinigte Kleidung sofort ausziehen.
Betroffene Stellen mindestens 15 Minuten unter fließendes kaltes Wasser halten.
Nach Einatmen: Person an die frische Luft bringen.
Nach Verschlucken: Kein Erbrechen herbeiführen.
In kleinen Schlucken viel Wasser trinken lassen.
Keine Gabe von Hausmitteln (Milch, Alkohol usw.).
Handhabung
Beim Ansetzen von Verdünnungen sind persönliche Schutzmaßnahmen durchzuführen.
Das Produkt ist nur zugelassen zur Verarbeitung durch Streichen, Tauchen, Verschäumen, Bohrlochtränkung. Spritzen nur durch qualifizierte Fachbetriebe.
Die vom Hersteller empfohlene Dosierung und sonstige Anwendungshinweise müssen sorgfältig beachtet werden.
Beschäftigungsbeschränkungen
Jugendliche ab 15 Jahren dürfen hiermit nur beschäftigt werden, wenn dieses zum Erreichen des Ausbildungszieles erforderlich und die Aufsicht eines Fachkundigen sowie betriebsärztliche oder sicherheitstechnische Betreuung gewährleistet ist.
Vorsorgeuntersuchungen
Beim Tragen von Atemschutz ist eine spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nach
- G(26): Atemschutzgeräte
zu veranlassen.
Gefahrguttransport
Die Produktgruppe ist der Klasse 8 mit UN-Nummer UN1760 und Verpackungsgruppe II zugeordnet.
Soll der Transport unter erleichterten Bedingungen (Kleinmengentransport) durchgeführt werden, muss die transportierte Menge in Litern mit dem Faktor 3 multipliziert werden. Als Kleinmengentransporte gelten nur Transporte, bei denen bei der Aufaddierung der Multiplikationsergebnisse die Zahl 1000 nicht überschritten wird.
Entsorgung
Nicht in Ausguss oder Mülltonne schütten.
Abfälle nicht vermischen! Zur ordnungsgemäßen Beseitigung bzw. Rückgewinnung in beständigen, verschließbaren und gekennzeichneten Gefäßen getrennt sammeln.
Verpackungen nur wiederverwenden, wenn dies ausdrücklich auf dem Gebinde angegeben ist.
Restmengen sind unter Beachtung der örtlichen Vorschriften einer geordneten Abfallbeseitigung zuzuführen! Folgende EAK/AVV-Abfallschlüssel können in Frage kommen:
Produktreste:
030201* halogenfreie organische Holzschutzmittel
030202* chlororganische Holzschutzmittel
Lagerung
Behälter dicht geschlossen an einem kühlen, gut gelüfteten Ort lagern.
Nicht im Pausen- oder Aufenthaltsraum lagern.
Nur im Originalgebinde oder in vom Hersteller empfohlenen Gebinden lagern.
Nach Umfüllen Behälter wie Originalgebinde kennzeichnen.
Für Betriebsfremde unzugänglich aufbewahren.
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Schadensfall
Nach Verschütten mit saugfähigem, unbrennbarem Material (z.B. Kieselgur, Blähglimmer, Sand) aufnehmen und wie unter Entsorgung beschrieben behandeln.
Brandbekämpfung nur mit umgebungsluftunabhängigem Atemschutzgerät und Schutzkleidung.
Bei Brand entstehen gefährliche Gase/Dämpfe.
Bei Brand in der Umgebung Behälter mit Sprühwasser kühlen.
Für das unverdünnte Produkt gilt:
Produkt ist brennbar, geeignete Löschmittel: Kohlendioxid, Löschpulver oder Wasser im Sprühstrahl.
Das Eindringen in Boden, Gewässer und Kanalisation muss vermieden werden (wassergefährdend - WGK 2).
______________________________
Produkt-Code ist die Zuordnung von Produkten zu einer Produktgruppe; siehe Gebinde, Sicherheitsdatenblätter, Technische Merkblätter und Preislisten der verwendeten Produkte.
Die Informationen beziehen sich ausschließlich auf Arbeits- und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit den Produkten. Aussagen über die technisch chemische Anwendung, die Einsatzzwecke und die Eigenschaften werden nicht getroffen.
Produkte, die dieser Produktgruppe zugeordnet sind, können im Einzelfall eine abweichende Kennzeichnung (Symbole, R/S-Sätze) oder abweichende sonstige Einstufungen (WGK, GGVSEB usw.) aufweisen.
Diese Produkt-/gruppen-Information unterstützt Sie bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach §7 der neuen Gefahrstoffverordnung und kann ggf. für Dokumentationszwecke verwendet werden. Betriebsspezifische oder tätigkeitsbezogene Abweichungen oder Ergänzungen sind dann im Kapitel 'Gefährdungsbeurteilung' anzugeben.
Copyright
by GISBAU
Erstellt nach Sicherheitsdatenblättern verschiedener Hersteller und sonstigen Unterlagen

Hilfe zur Gefährdungsbeurteilung
Orientierender Überblick zur inhalativen, dermalen und chemisch/physikalischen Gefährdung:
Erläuterung:  
  Allgemein
Gefährdung durch Einatmen
Gefährdung durch Hautkontakt
Brand-/Explosionsgefährdung

Die folgenden Angaben geben Auskunft darüber, ob die jeweiligen Punkte bei der Gefährdungsbeurteilung besonders zu berücksichtigen sind.

  Allgemein
Handschutz JA
Hautschutz JA
Atemschutz JA
Augenschutz JA
Körperschutz JA
Betriebsanweisung JA
Ersatzstoff notwendig JA
Grenzwertüberschreitung NEIN
Vorsorgeuntersuchungen JA
Beschäftigungsbeschränkungen JA

Gefährdungsbeurteilung
Die Tätigkeiten mit diesem Gefahrstoff werden entsprechend der Maßnahmen dieser GISBAU-Information durchgeführt. Im folgenden sind die betriebsspezifischen oder tätigkeitsbezogenen Ergänzungen und Abweichungen dokumentiert:

Gefährliche Eigenschaften:

Herstellerinformationen:

Physikalisch-chemische Wirkungen:

Substitutionsmöglichkeiten:

Arbeitsbedingungen:

Arbeitsplatzgrenzwerte / biologische Grenzwerte:

Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen:

Schlussfolgerungen aus arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen:

Sonstiges: