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Holzschutzmittel, vorbeugend, wässrig/ wasserverdünnbar
(Spritzen)
Produkt-Code: HSM-LV 10
Unter Verschluss und für Kinder unzugänglich aufbewahren. (S1/2)
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. (S13)
Bei der Arbeit nicht essen und trinken. (S20)
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. (S24/25)
Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. (S37/39)
Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden. (S51)
Charakterisierung
Vorbeugende Holzschutzmittel auf Wasserbasis werden entweder durch Verdünnen eines Konzentrates hergestellt oder sind anwendungsfertig.
Die Produkte enthalten - abhängig vom Verdünnungsgrad - im anwendungsfertigen Präparat als Wirkstoffe z.B. Carbamate, Azole und selten Pyrethroide bis ca. 1%.
Als Lösemittel können in den Konzentraten Kohlenwasserstoffe (Siedebereich 170-220°C) bis ca. 1%, Glykolether (z.B. Dipropylenglykolmethylether) und Glykole (z.B. Butylglykol) bis ca. 5% enthalten sein.
In den anwendungsfertigen Produkten sind bis ca. 5% Lösemittel enthalten.
Das enthaltene Kohlenwasserstoffgemisch wird nach der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 900 'Grenzwerte in der Luft am Arbeitsplatz' in Gruppe 2 oder Gruppe 3 eingestuft.
Diese Information berücksichtigt nur die Verarbeitung im Spritzverfahren!
Die Präparate werden weiterhin eingesetzt zum vorbeugenden Schutz statisch nicht beanspruchter Hölzer (RAL-Gütezeichen) gegen Insekten- und/oder Pilzbefall und/oder Bläue.
Gesundheitsgefahren gehen nach heutiger Kenntnis überwiegend von den Lösemitteln aus.
Die Gesundheitsgefährdung, die von den Wirkstoffen ausgeht, kann noch nicht abschließend beurteilt werden.
Das Produkt ist einer Produktgruppe zugeordnet. Die angegebene Kennzeichnung sowie die unter Grenzwerte und Einstufungen aufgeführten Stoffe müssen nicht unbedingt auch für dieses Produkt zutreffen.
Ersatzstoffe - Ersatzprodukte - Ersatzverfahren
Diese Produkte mit deutlich vermindertem Lösemittelgehalt sind den stark lösemittelhaltigen Produkten vorzuziehen.
Produkte mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung oder RAL-Gütezeichen verwenden, da diese gesundheitlich und technisch bewertet worden sind!
Grenzwerte und Einstufungen
Kohlenwasserstoffe (Gr. 2, TRGS 900 aus 2004)
AGW: 267 mg/m³ - Für Kohlenwasserstofflösemittel ist im Dezember 2007 ein neues Grenzwert-Berechnungsverfahren festgelegt worden (RCP-Methode, TRGS 900), das die Anwendung im Prinzip ‚produktbezogener’ Grenzwerte vorschreibt. Diese produktbezogenen Grenzwerte können nur vom Hersteller berechnet werden und sind im Sicherheitsdatenblatt anzugeben. Solange GISBAU nicht genügend solcher produktbezogenen Grenzwerte vorliegen, erfolgt die Beurteilung der Kohlenwasserstoffexposition weiterhin mit den ‚alten’ Kohlenwasserstoffgruppen der TRGS 900 aus 2004. Dabei wurden für diese Gruppen basierend auf dem RCP-Konzept neue ‚worst-case-Grenzwerte’ berechnet.
Kohlenwasserstoffe (Gr. 3, TRGS 900 aus 2004)
AGW: 100 mg/m³ - Für Kohlenwasserstofflösemittel ist im Dezember 2007 ein neues Grenzwert-Berechnungsverfahren festgelegt worden (RCP-Methode, TRGS 900), das die Anwendung im Prinzip ‚produktbezogener’ Grenzwerte vorschreibt. Diese produktbezogenen Grenzwerte können nur vom Hersteller berechnet werden und sind im Sicherheitsdatenblatt anzugeben. Solange GISBAU nicht genügend solcher produktbezogenen Grenzwerte vorliegen, erfolgt die Beurteilung der Kohlenwasserstoffexposition weiterhin mit den ‚alten’ Kohlenwasserstoffgruppen der TRGS 900 aus 2004. Dabei wurden für diese Gruppen basierend auf dem RCP-Konzept neue ‚worst-case-Grenzwerte’ berechnet.
1-Methoxy-2-propanol
AGW: 370 mg/m³ bzw. 100 ml/m³ (ppm)
Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des AGW und des BGW nicht befürchtet zu werden.
Dipropylenglykolmethylether
AGW: 310 mg/m³ bzw. 50 ml/m³ (ppm)
2-Butoxyethanol
AGW: 98 mg/m³ bzw. 20 ml/m³ (ppm)
Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des AGW und des BGW nicht befürchtet zu werden.
Gefahr der Hautresorption (H)
Gefahrstoffmessungen / Ermittlung
Bei unmittelbarem Hautkontakt mit Stoffen, die durch die Haut aufgenommen werden können (H), ist die Möglichkeit einer Gesundheitsgefährdung durch Hautkontakt bei der Gefährdungsbeurteilung besonders zu berücksichtigen.
Gesundheitsgefährdung
Einatmen oder Hautkontakt kann zu Gesundheitsschäden führen.
Kann die Atemwege, Augen und Haut reizen: z.B. Brennen, Augentränen, Jucken.
Einige Inhaltsstoffe wie z.B. Permethrin können bei empfindlichen Personen zu Reizungen und allergischen Reaktionen führen.
Hygienemaßnahmen
Im Arbeitsbereich keine Lebensmittel aufbewahren sowie weder essen, trinken, schnupfen noch rauchen!
Augen- und Hautkontakt mit Konzentrat vermeiden!
Vorbeugender Hautschutz erforderlich.
Produktreste von der Haut entfernen!
Nach Arbeitsende und vor Pausen Hände gründlich reinigen!
Hautpflegemittel nach der Arbeit verwenden (rückfettende Creme).
Stark verunreinigte Kleidung wechseln und reinigen!
Technische und Organisatorische Schutzmaßnahmen
Arbeiten bei Frischluftzufuhr (Fenster und Türen öffnen).
Gefäße nicht offen stehen lassen.
Beim Ab- und Umfüllen Verspritzen vermeiden.
Waschgelegenheit im Arbeitsbereich vorsehen.
Augendusche oder Augenspülflasche bereitstellen.
Persönliche Schutzmaßnahmen
Augenschutz: Korbbrille.
Handschutz: Handschuhe aus: Polychloropren, Nitril, Fluorkautschuk, Butylkautschuk.
Beim Tragen von Schutzhandschuhen sind Baumwollunterziehhandschuhe empfehlenswert!
Hautschutz: Für alle unbedeckten Körperteile fetthaltige Hautschutzsalbe verwenden!
Atemschutz: Bei Überschreitung des Grenzwertes ist Atemschutz mit Kombinationsfilter A__-P2 erforderlich.
Körperschutz: Bei Anwendung im Spritzverfahren muss Körperschutz (z.B. Kunststoffschürze und Gesichtsschutz oder besser Chemikalienschutzanzug) getragen werden!
Erste Hilfe
Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten (z.B. Handschutz, Atemschutz); immer auch Arzt verständigen!
Nach Augenkontakt: 10 Minuten unter fließendem Wasser bei gespreizten Lidern spülen oder Augenspüllösung nehmen. Immer Augenarzt aufsuchen!
Nach Hautkontakt: Stark verunreinigte Kleidung ausziehen.
Mit viel Wasser und Seife reinigen.
Kein Verdünner o.ä. verwenden.
Nach Einatmen: Person an die frische Luft bringen.
Nach Verschlucken: Kein Erbrechen herbeiführen.
In kleinen Schlucken viel Wasser trinken lassen.
Keine Gabe von Hausmitteln (Milch, Alkohol usw.).
Handhabung
Beim Ansetzen von Verdünnungen sind persönliche Schutzmaßnahmen einzusetzen.
Spritzen nur in stationären Anlagen durch Fachbetriebe!
Keine Verwendung von Produkten mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung.
Die vom Hersteller empfohlene Dosierung und sonstige Anwendungshinweise müssen sorgfältig beachtet werden.
Beschäftigungsbeschränkungen
Jugendliche ab 15 Jahren dürfen hiermit nur beschäftigt werden, wenn dieses zum Erreichen des Ausbildungszieles erforderlich und die Aufsicht eines Fachkundigen sowie betriebsärztliche oder sicherheitstechnische Betreuung gewährleistet ist.
Vorsorgeuntersuchungen
Beim Tragen von Atemschutz ist eine spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nach
- G(26): Atemschutzgeräte
zu veranlassen.
Entsorgung
Nicht in Ausguss oder Mülltonne schütten.
Abfälle nicht vermischen! Zur ordnungsgemäßen Beseitigung bzw. Rückgewinnung in beständigen, verschließbaren und gekennzeichneten Gefäßen getrennt sammeln.
Verpackungen nur wiederverwenden, wenn dies ausdrücklich auf dem Gebinde angegeben ist.
Restmengen sind unter Beachtung der örtlichen Vorschriften einer geordneten Abfallbeseitigung zuzuführen! Folgende EAK/AVV-Abfallschlüssel können in Frage kommen:
Produktreste:
030201* halogenfreie organische Holzschutzmittel
030202* chlororganische Holzschutzmittel
Lagerung
Behälter dicht geschlossen an einem kühlen, gut gelüfteten Ort lagern.
Nicht im Pausen- oder Aufenthaltsraum lagern.
Nur im Originalgebinde oder in vom Hersteller empfohlenen Gebinden lagern.
Für Betriebsfremde unzugänglich aufbewahren.
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Schadensfall
Nach Verschütten mit saugfähigem Material (z.B. Erde, Kalksteinmehl, Sand ) aufnehmen und wie unter Entsorgung beschrieben behandeln.
Produkt ist nicht brennbar, im Brandfall Löschmaßnahmen auf Umgebung abstimmen.
Bei Brand in der Umgebung Behälter mit Sprühwasser kühlen.
Das Eindringen in Boden, Gewässer und Kanalisation muss vermieden werden (schwach wassergefährdend - WGK 1).
______________________________
Produkt-Code ist die Zuordnung von Produkten zu einer Produktgruppe; siehe Gebinde, Sicherheitsdatenblätter, Technische Merkblätter und Preislisten der verwendeten Produkte.
Die Informationen beziehen sich ausschließlich auf Arbeits- und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit den Produkten. Aussagen über die technisch chemische Anwendung, die Einsatzzwecke und die Eigenschaften werden nicht getroffen.
Produkte, die dieser Produktgruppe zugeordnet sind, können im Einzelfall eine abweichende Kennzeichnung (Symbole, R/S-Sätze) oder abweichende sonstige Einstufungen (WGK, GGVSE usw.) aufweisen.
Diese Produkt-/gruppen-Information unterstützt Sie bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach §7 der neuen Gefahrstoffverordnung und kann ggf. für Dokumentationszwecke verwendet werden. Betriebsspezifische oder tätigkeitsbezogene Abweichungen oder Ergänzungen sind dann im Kapitel 'Gefährdungsbeurteilung' anzugeben.
Copyright
by GISBAU
Erstellt nach Sicherheitsdatenblättern verschiedener Hersteller und sonstigen Unterlagen

Hilfe zur Gefährdungsbeurteilung
Orientierender Überblick zur inhalativen, dermalen und chemisch/physikalischen Gefährdung:
Erläuterung:  
  Spritzverfahren
Gefährdung durch Einatmen
Gefährdung durch Hautkontakt
Brand-/Explosionsgefährdung

Die folgenden Angaben geben Auskunft darüber, ob die jeweiligen Punkte bei der Gefährdungsbeurteilung besonders zu berücksichtigen sind.

  Spritzverfahren
Handschutz JA
Hautschutz JA
Atemschutz JA
Augenschutz JA
Körperschutz JA
Betriebsanweisung JA
Ersatzstoff notwendig NEIN
Grenzwertüberschreitung JA
Vorsorgeuntersuchungen JA
Beschäftigungsbeschränkungen JA

Gefährdungsbeurteilung
Die Tätigkeiten mit diesem Gefahrstoff werden entsprechend der Maßnahmen dieser GISBAU-Information durchgeführt. Im folgenden sind die betriebsspezifischen oder tätigkeitsbezogenen Ergänzungen und Abweichungen dokumentiert:

Gefährliche Eigenschaften:

Herstellerinformationen:

Physikalisch-chemische Wirkungen:

Substitutionsmöglichkeiten:

Arbeitsbedingungen:

Arbeitsplatzgrenzwerte / biologische Grenzwerte:

Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen:

Schlussfolgerungen aus arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen:

Sonstiges: