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Holzschutzmittel, bekämpfend, wässrig/wasserverdünnbar, Quats
(Injizieren)
Produkt-Code: HSM-LB 15
Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. (R22)
Verursacht Verätzungen. (R34)
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. (S13)
Bei der Arbeit nicht essen, trinken oder rauchen. (S20/21)
Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. (S26)
Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. (S27)
Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser. (S28)
Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. (S36/37/39)
Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen. (S45)
Charakterisierung
Bekämpfende Holzschutzmittel auf Basis von quaternären Ammoniumverbindungen sind wasserlösliche Flüssigkeiten mit unterschiedlicher Einfärbung.
Die Produkte enthalten quaternäre Ammoniumverbindungen (z.B. N,N-Didecyl-N-methyl-polyoxethylammoniumpropionat, Dimethyl-benzyl (C12-C14)-alkyl-ammoniumchlorid). Desweiteren können Borate und Borsäure enthalten sein.
Als weitere Inhaltsstoffe können Glykole (z.B. Ethylenglykol) bis 5% enthalten sein.
Sie werden eingesetzt zur Bekämpfung von Hausschwamm im Mauerwerk. Gleichzeitig dienen sie dem vorbeugenden Schutz gegen erneuten Befall (allgemeine bauaufsichtliche Zulassung).
Diese Information berücksichtigt nur die Verarbeitung durch Bohrlochinjektion.
Gesundheitsgefahren gehen nach heutiger Kenntnis überwiegend von den quaternären Ammoniumverbindungen aus.
Die Gesundheitsgefährdung, die von den Wirkstoffen ausgeht, kann noch nicht abschließend beurteilt werden.
Borsäure ist als fortpflanzungsgefährdend der Kat.2 (R60:"Kann die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen" , R61: "Kann das Kind im Mutterleib schädigen") eingestuft.
Ersatzstoffe - Ersatzprodukte - Ersatzverfahren
DIBt- bzw. RAL-geprüfte Produkte verwenden, da diese gesundheitlich und technisch bewertet worden sind!
Grenzwerte und Einstufungen
Borsäure
AGW: 0,5 mg/m³
Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des AGW und des BGW nicht befürchtet zu werden.
RE2 (EG) Stoffe, die als fruchtschädigend für den Menschen angesehen werden sollten.
RF2 (EG) Stoffe, die als beeinträchtigend für die Fortpflanzungsfähigkeit des Menschen angesehen werden sollten.
Gefahrstoffmessungen / Ermittlung
Gefahrstoffmessungen sind nicht erforderlich.
Gesundheitsgefährdung
Einatmen kann zu Gesundheitsschäden führen.
Verursacht Verätzungen, d.h. schädigt Atemwege, Augen und Haut bis zur Zerstörung.
Borsäure kann das Kind im Mutterleib schädigen!
Borsäure kann die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen!
Hygienemaßnahmen
Im Arbeitsbereich keine Lebensmittel aufbewahren sowie weder essen, trinken, schnupfen noch rauchen!
Berührung mit Augen, Haut und Kleidung vermeiden!
Vorbeugender Hautschutz erforderlich.
Produktreste von der Haut entfernen!
Nach Arbeitsende und vor Pausen Hände gründlich reinigen!
Hautpflegemittel nach der Arbeit verwenden (rückfettende Creme).
Verunreinigte Kleidung sofort wechseln und erst nach deren Reinigung wieder benutzen!
Technische und Organisatorische Schutzmaßnahmen
Verschlüsse vorsichtig öffnen.
Gefäße nicht offen stehen lassen.
Beim Ab- und Umfüllen Verspritzen vermeiden.
Nicht mit anderen Produkten oder Chemikalien mischen.
Waschgelegenheit im Arbeitsbereich vorsehen.
Augendusche oder Augenspülflasche bereitstellen.
Persönliche Schutzmaßnahmen
Augenschutz: Bei Spritzgefahr: Korbbrille.
Handschutz: Bei Hautkontakt:
Handschuhe aus: Naturgummilatex, Polychloropren, Nitril, Polyvinylchlorid, Fluorkautschuk, Butylkautschuk.
Beim Tragen von Schutzhandschuhen sind Baumwollunterziehhandschuhe empfehlenswert!
Hautschutz: Für alle unbedeckten Körperteile fetthaltige Hautschutzsalbe verwenden!
Körperschutz: Beim Verdünnen bzw. Abfüllen: Kunststoffschürze.
Erste Hilfe
Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten (z.B. Handschutz, Atemschutz); immer auch Arzt verständigen!
Nach Augenkontakt: 10 Minuten unter fließendem Wasser bei gespreizten Lidern spülen oder Augenspüllösung nehmen. Immer Augenarzt aufsuchen!
Nach Hautkontakt: Verunreinigte Kleidung sofort ausziehen.
Betroffene Stellen mindestens 15 Minuten unter fließendes kaltes Wasser halten.
Nach Einatmen: Person an die frische Luft bringen.
Nach Verschlucken: Kein Erbrechen herbeiführen.
In kleinen Schlucken viel Wasser trinken lassen.
Keine Gabe von Hausmitteln (Milch, Alkohol usw.).
Handhabung
Auch Lösungen oder Verdünnungen sind gesundheitsgefährdend.
Das Produkt wird zur Herstellung der gebrauchsfertigen Lösung in der vorgeschriebenen Wassermenge unter Rühren eingebracht.
Die vom Hersteller empfohlene Dosierung und sonstige Anwendungshinweise müssen sorgfältig beachtet werden.
Beschäftigungsbeschränkungen
Jugendliche ab 15 Jahren dürfen hiermit nur beschäftigt werden, wenn dieses zum Erreichen des Ausbildungszieles erforderlich und die Aufsicht eines Fachkundigen sowie betriebsärztliche oder sicherheitstechnische Betreuung gewährleistet ist.
Werdende Mütter dürfen diesem Stoff/Produkt nicht ausgesetzt sein, d.h. die arbeitsbedingte Exposition darf nicht höher als die Hintergrundbelastung sein.
Stillende Mütter dürfen hiermit nur beschäftigt werden, wenn der Luftgrenzwert unterschritten ist.
Gebärfähige Arbeitnehmerinnen dürfen hiermit nur beschäftigt werden, wenn der Luftgrenzwert unterschritten ist.
Entsorgung
Nicht in Ausguss oder Mülltonne schütten.
Abfälle nicht vermischen! Zur ordnungsgemäßen Beseitigung bzw. Rückgewinnung in beständigen, verschließbaren und gekennzeichneten Gefäßen getrennt sammeln.
Restmengen sind unter Beachtung der örtlichen Vorschriften einer geordneten Abfallbeseitigung zuzuführen! Folgende EAK/AVV-Abfallschlüssel können in Frage kommen:
Produktreste:
030201* halogenfreie organische Holzschutzmittel
Lagerung
Behälter dicht geschlossen an einem kühlen, gut gelüfteten Ort lagern.
Vor Feuchtigkeit und Wasser schützen.
Nicht im Pausen- oder Aufenthaltsraum lagern.
Für Betriebsfremde unzugänglich aufbewahren.
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Unter Verschluss aufbewahren oder lagern! Zugang dürfen nur Fachkundige haben!
Schadensfall
Nach Verschütten mit saugfähigem Material (z.B. Sand, Kieselgur, Universalbinder oder Sägemehl ) aufnehmen und wie unter Entsorgung beschrieben behandeln.
Produkt ist nicht brennbar, im Brandfall Löschmaßnahmen auf Umgebung abstimmen.
Bei Brand entstehen gefährliche Gase/Dämpfe: Kohlenmonoxid und Stickoxide.
Bei Brand in der Umgebung Behälter mit Sprühwasser kühlen.
Das Eindringen in Boden, Gewässer und Kanalisation muss vermieden werden (stark wassergefährdend - WGK 3).
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Produkt-Code ist die Zuordnung von Produkten zu einer Produktgruppe; siehe Gebinde, Sicherheitsdatenblätter, Technische Merkblätter und Preislisten der verwendeten Produkte.
Die Informationen beziehen sich ausschließlich auf Arbeits- und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit den Produkten. Aussagen über die technisch chemische Anwendung, die Einsatzzwecke und die Eigenschaften werden nicht getroffen.
Produkte, die dieser Produktgruppe zugeordnet sind, können im Einzelfall eine abweichende Kennzeichnung (Symbole, R/S-Sätze) oder abweichende sonstige Einstufungen (WGK, GGVSEB usw.) aufweisen.
Diese Produkt-/gruppen-Information unterstützt Sie bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach §7 der neuen Gefahrstoffverordnung und kann ggf. für Dokumentationszwecke verwendet werden. Betriebsspezifische oder tätigkeitsbezogene Abweichungen oder Ergänzungen sind dann im Kapitel 'Gefährdungsbeurteilung' anzugeben.
Copyright
by GISBAU
Erstellt nach Sicherheitsdatenblättern verschiedener Hersteller und sonstigen Unterlagen

Hilfe zur Gefährdungsbeurteilung
Orientierender Überblick zur inhalativen, dermalen und chemisch/physikalischen Gefährdung:
Erläuterung:  
  Injektion
Gefährdung durch Einatmen
Gefährdung durch Hautkontakt
Brand-/Explosionsgefährdung

Die folgenden Angaben geben Auskunft darüber, ob die jeweiligen Punkte bei der Gefährdungsbeurteilung besonders zu berücksichtigen sind.

  Injektion
Handschutz JA
Hautschutz JA
Atemschutz NEIN
Augenschutz JA
Körperschutz JA
Betriebsanweisung JA
Ersatzstoff notwendig NEIN
Grenzwertüberschreitung NEIN
Vorsorgeuntersuchungen NEIN
Beschäftigungsbeschränkungen JA

Gefährdungsbeurteilung
Die Tätigkeiten mit diesem Gefahrstoff werden entsprechend der Maßnahmen dieser GISBAU-Information durchgeführt. Im folgenden sind die betriebsspezifischen oder tätigkeitsbezogenen Ergänzungen und Abweichungen dokumentiert:

Gefährliche Eigenschaften:

Herstellerinformationen:

Physikalisch-chemische Wirkungen:

Substitutionsmöglichkeiten:

Arbeitsbedingungen:

Arbeitsplatzgrenzwerte / biologische Grenzwerte:

Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen:

Schlussfolgerungen aus arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen:

Sonstiges: