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Holzschutzmittel, vorbeugend, wässrig/wasserverdünnbar, reizend
Produkt-Code: HSM-LV 15
Reizt die Augen und die Haut. (R36/38)
Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. (R43)
Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. (R52/53)
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. (S2)
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. (S13)
Bei der Arbeit nicht essen, trinken oder rauchen. (S20/21)
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. (S24/25)
Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. (S26)
Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. (S36/37/39)
Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. (S46)
Charakterisierung
Diese vorbeugenden Holzschutzmittel auf Wasserbasis werden durch Verdünnen eines Konzentrates hergestellt.
Die Produkte enthalten - abhängig vom Verdünnungsgrad - im anwendungsfertigen Präparat als Wirkstoffe z.B. Carbamate, Azole bis ca. 1%.
Als Lösemittel können in den Konzentraten Glykole (z.B. Butyldiglykol ab 20%) und Glykolether (z.B. Dipropylenglykolmethylether) enthalten sein.
Desweiteren können noch andere Inhaltsstoffe wie z.B. 2-Hydroxypropionsäure, Alkylamine bis jeweils 10% enthalten sein.
In den anwendungsfertigen Produkten sind bis ca. 5% Lösemittel enthalten.
Sie werden vorbeugend eingesetzt gegen Insekten- und/oder Pilzbefall bei Bauteilen aus Holz und Holzwerkstoffen, die tragende oder aussteifende Funktion in baulichen Anlagen haben (allgemeine bauaufsichtliche Zulassung).
Die Verarbeitung erfolgt üblicherweise durch Kesseldruckimprägnierung, Trogtränkung und Tauchverfahren in stationären Anlagen.
Die möglichen Einbringverfahren und Anwendungsbereiche des Produktes sind den Angaben des Herstellers zu entnehmen.
Gesundheitsgefahren gehen nach heutiger Kenntnis überwiegend von den Lösemitteln aus.
Die Gesundheitsgefährdung, die von den Wirkstoffen ausgeht, kann noch nicht abschließend beurteilt werden.
Die unter Grenzwerte und Einstufungen aufgeführten Stoffe müssen nicht unbedingt auch in allen dieser Produktgruppe zugeordneten Produkten enthalten sein.
Ersatzstoffe - Ersatzprodukte - Ersatzverfahren
Produkte mit deutlich vermindertem Lösemittelgehalt sind den stark lösemittelhaltigen Produkten vorzuziehen.
Wasserbasierte nicht reizende und nicht sensibilisierende Produkte sind bei gleicher Einsatzmöglichkeit zu bevorzugen.
DIBt- bzw. RAL-geprüfte Produkte verwenden, da diese gesundheitlich und technisch bewertet worden sind!
Grenzwerte und Einstufungen
Butyldiglykol
AGW: 67 mg/m³ bzw. 10 ml/m³ (ppm)
Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des AGW und des BGW nicht befürchtet zu werden.
Dipropylenglykolmethylether
AGW: 310 mg/m³ bzw. 50 ml/m³ (ppm)
2-Butoxyethanol
AGW: 98 mg/m³ bzw. 20 ml/m³ (ppm)
Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des AGW und des BGW nicht befürchtet zu werden.
Gefahr der Hautresorption (H)
Propiconazol
Gefahr der Sensibilisierung (S)
Gefahrstoffmessungen / Ermittlung
Es liegen keine Gefahrstoffmessungen vor.
Bei unmittelbarem Hautkontakt mit Stoffen, die durch die Haut aufgenommen werden können (H), ist die Möglichkeit einer Gesundheitsgefährdung durch Hautkontakt bei der Gefährdungsbeurteilung besonders zu berücksichtigen.
Gesundheitsgefährdung
Einatmen oder Hautkontakt kann zu Gesundheitsschäden führen.
Reizt die Haut und Augen, z.B. Brennen, Augentränen.
Vorübergehende Beschwerden wie Kopfschmerzen, Übelkeit können auftreten.
Propiconazol kann zu Allergien der Haut führen.
Sensibilisierte Personen können schon auf sehr geringe Konzentrationen an Propiconazol reagieren und sollten deshalb keinen weiteren Kontakt mit diesen Stoffen haben.
Hygienemaßnahmen
Im Arbeitsbereich keine Lebensmittel aufbewahren sowie weder essen, trinken, schnupfen noch rauchen!
Augen- und Hautkontakt mit Konzentrat vermeiden!
Vorbeugender Hautschutz erforderlich.
Produktreste von der Haut entfernen!
Nach Arbeitsende und vor jeder Pause Hände und Gesicht gründlich reinigen!
Hautpflegemittel nach der Arbeit verwenden (rückfettende Creme).
Nach Arbeitsende Kleidung wechseln!
Stark verunreinigte Kleidung wechseln und reinigen!
Straßen- und Arbeitsbekleidung getrennt aufbewahren!
Technische und Organisatorische Schutzmaßnahmen
Arbeiten bei Frischluftzufuhr (Fenster und Türen öffnen).
Vorratsmenge am Arbeitsplatz auf einen Schichtbedarf beschränken.
Gefäße nicht offen stehen lassen.
Beim Ab- und Umfüllen Verspritzen vermeiden.
Waschgelegenheit im Arbeitsbereich vorsehen.
Augendusche oder Augenspülflasche bereitstellen.
Persönliche Schutzmaßnahmen
Augenschutz: Beim Verdünnen von Konzentraten ist eine Schutzbrille zu tragen.
Gestellbrille.
Handschutz: Handschuhe aus: Naturgummilatex, Polychloropren, Nitril, Polyvinylchlorid, Fluorkautschuk, Butylkautschuk.
Beim Tragen von Schutzhandschuhen sind Baumwollunterziehhandschuhe empfehlenswert!
Hautschutz: Für alle unbedeckten Körperteile fetthaltige Hautschutzsalbe verwenden!
Atemschutz: Bei Auftreten von Aerosolen :
Kombinationsfilter A__P2 oder A__P3 (braun-weiß).
Körperschutz: Beim Verdünnen bzw. Abfüllen: Kunststoffschürze.
Erste Hilfe
Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten (z.B. Handschutz, Atemschutz); immer auch Arzt verständigen!
Nach Augenkontakt: 10 Minuten unter fließendem Wasser bei gespreizten Lidern spülen oder Augenspüllösung nehmen. Immer Augenarzt aufsuchen!
Nach Hautkontakt: Stark verunreinigte Kleidung ausziehen.
Mit viel Wasser und Seife reinigen.
Kein Verdünner o.ä. verwenden.
Nach Einatmen: Person an die frische Luft bringen.
Nach Verschlucken: Kein Erbrechen herbeiführen.
In kleinen Schlucken viel Wasser trinken lassen.
Keine Gabe von Hausmitteln (Milch, Alkohol usw.).
Handhabung
Beim Ansetzen von Verdünnungen und beim Umfüllen in Lagertanks sind persönliche Schutzmaßnahmen einzusetzen.
Die Produkte dürfen nur in stationären Anlagen (Kesseldruck-, Trogtränk-, Tauchanlagen) verwendet werden.
Die vom Hersteller empfohlene Dosierung und sonstige Anwendungshinweise müssen sorgfältig beachtet werden.
Beschäftigungsbeschränkungen
Jugendliche ab 15 Jahren dürfen hiermit nur beschäftigt werden, wenn dieses zum Erreichen des Ausbildungszieles erforderlich und die Aufsicht eines Fachkundigen sowie betriebsärztliche oder sicherheitstechnische Betreuung gewährleistet ist.
Vorsorgeuntersuchungen
Beim Tragen von Atemschutz ist eine spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nach
- G(26): Atemschutzgeräte
zu veranlassen.Bei Atemschutzgeräten der Gruppe 1 nach BGR 190 ist die Vorsorgeuntersuchung lediglich anzubieten. Dazu gehören zum Beispiel: Filtergeräte mit Partikelfilter der Partikelfilterklassen P1 und P2 und partikelfiltrierende Halbmasken; gebläseunterstützte Filtergeräte mit Voll- oder Halbmaske; Druckluft-Schlauchgeräte und Frischluft-Druckschlauchgeräte, jeweils mit Atemanschlüssen mit Ausatemventilen.
Personen, die Umgang mit diesem Stoff/Produkt haben, sind spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach Grundsatz
- G(24): Hauterkrankungen (mit Ausnahme von Hautkrebs)
anzubieten.
Gefahrguttransport
Die Produktgruppe ist kein Gefahrgut im Sinne der GGVSE.
Entsorgung
Nicht in Ausguss oder Mülltonne schütten.
Abfälle nicht vermischen! Zur ordnungsgemäßen Beseitigung bzw. Rückgewinnung in beständigen, verschließbaren und gekennzeichneten Gefäßen getrennt sammeln.
Verpackungen nur wiederverwenden, wenn dies ausdrücklich auf dem Gebinde angegeben ist.
Restmengen sind unter Beachtung der örtlichen Vorschriften einer geordneten Abfallbeseitigung zuzuführen! Folgende EAK/AVV-Abfallschlüssel können in Frage kommen:
Produktreste:
030201* halogenfreie organische Holzschutzmittel
030202* chlororganische Holzschutzmittel
Lagerung
Behälter dicht geschlossen an einem kühlen, gut gelüfteten Ort lagern.
Nicht im Pausen- oder Aufenthaltsraum lagern.
Nur im Originalgebinde oder in vom Hersteller empfohlenen Gebinden lagern.
Nach Umfüllen Behälter wie Originalgebinde kennzeichnen.
Für Betriebsfremde unzugänglich aufbewahren.
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Unter Verschluss aufbewahren oder lagern! Zugang dürfen nur Fachkundige haben!
Schadensfall
Nach Verschütten mit saugfähigem Material (z.B. Erde, Kalksteinmehl, Sand ) aufnehmen und wie unter Entsorgung beschrieben behandeln.
Produkt ist nicht brennbar, im Brandfall Löschmaßnahmen auf Umgebung abstimmen.
Brandbekämpfung nur mit umgebungsluftunabhängigem Atemschutzgerät und Schutzkleidung.
Bei Brand entstehen gefährliche Gase/Dämpfe.
Bei Brand in der Umgebung Behälter mit Sprühwasser kühlen.
Das Eindringen in Boden, Gewässer und Kanalisation muss vermieden werden (wassergefährdend - WGK 2).
______________________________
Produkt-Code ist die Zuordnung von Produkten zu einer Produktgruppe; siehe Gebinde, Sicherheitsdatenblätter, Technische Merkblätter und Preislisten der verwendeten Produkte.
Die Informationen beziehen sich ausschließlich auf Arbeits- und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit den Produkten. Aussagen über die technisch chemische Anwendung, die Einsatzzwecke und die Eigenschaften werden nicht getroffen.
Produkte, die dieser Produktgruppe zugeordnet sind, können im Einzelfall eine abweichende Kennzeichnung (Symbole, R/S-Sätze) oder abweichende sonstige Einstufungen (WGK, GGVSEB usw.) aufweisen.
Diese Produkt-/gruppen-Information unterstützt Sie bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach §7 der neuen Gefahrstoffverordnung und kann ggf. für Dokumentationszwecke verwendet werden. Betriebsspezifische oder tätigkeitsbezogene Abweichungen oder Ergänzungen sind dann im Kapitel 'Gefährdungsbeurteilung' anzugeben.
Copyright
by GISBAU
Erstellt nach Sicherheitsdatenblättern verschiedener Hersteller und sonstigen Unterlagen

Hilfe zur Gefährdungsbeurteilung
Orientierender Überblick zur inhalativen, dermalen und chemisch/physikalischen Gefährdung:
Erläuterung:  
  Allgemein
Gefährdung durch Einatmen
Gefährdung durch Hautkontakt
Brand-/Explosionsgefährdung

Die folgenden Angaben geben Auskunft darüber, ob die jeweiligen Punkte bei der Gefährdungsbeurteilung besonders zu berücksichtigen sind.

  Allgemein
Handschutz JA
Hautschutz JA
Atemschutz JA
Augenschutz JA
Körperschutz JA
Betriebsanweisung JA
Ersatzstoff notwendig JA
Grenzwertüberschreitung NEIN
Vorsorgeuntersuchungen JA
Beschäftigungsbeschränkungen JA

Gefährdungsbeurteilung
Die Tätigkeiten mit diesem Gefahrstoff werden entsprechend der Maßnahmen dieser GISBAU-Information durchgeführt. Im folgenden sind die betriebsspezifischen oder tätigkeitsbezogenen Ergänzungen und Abweichungen dokumentiert:

Gefährliche Eigenschaften:

Herstellerinformationen:

Physikalisch-chemische Wirkungen:

Substitutionsmöglichkeiten:

Arbeitsbedingungen:

Arbeitsplatzgrenzwerte / biologische Grenzwerte:

Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen:

Schlussfolgerungen aus arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen:

Sonstiges: