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Holzschutzmittel, bekämpfend, wässrig/wasserverdünnbar, Borverbindungen
(Spritzen)
Produkt-Code: HSM-LB 10
Unter Verschluss und für Kinder unzugänglich aufbewahren. (S1/2)
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. (S13)
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. (S24/25)
Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. (S37/39)
Charakterisierung
Bekämpfende Holzschutzmittel auf Basis von Borverbindungen sind geruchlose, gut wasserlösliche Produkte von unterschiedlicher Farbe.
Wenige Produkte enthalten zusätzlich biozide Wirkstoffe wie z.B. Pyrethroide bis 0,25%.
Die Produkte enthalten als Wirkstoffe Borate bzw. Borsäure. Weiterhin kann z.B. Diethylenglykol als Lösevermittler bis 25% enthalten sein.
Sie werden eingesetzt zur Bekämpfung von Hausschwamm im Mauerwerk und von Hausbocklarven im Holz und dienen dem vorbeugenden Schutz gegen erneuten Befall.
Bei der Imprägnierung von Hölzern mit tragender oder aussteifender Funktion in baulichen Anlagen ist eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung für die Produkte erforderlich.
Wenige Produkte werden bei statisch nicht beanspruchten Hölzern verwendet (RAL-Gütezeichen).
Diese Information berücksichtigt nur die Verarbeitung mittels Spritzen.
Die möglichen Anwendungsbereiche des Produktes sind den Angaben des Herstellers zu entnehmen.
Für die Anwendung von Bekämpfungsmitteln mit giftigen oder gesundheitsschädlichen Stoffen ist ein Sachkundenachweis nötig.
Die Gesundheitsgefährdung, die von den Wirkstoffen ausgeht, kann noch nicht abschließend beurteilt werden.
Ersatzstoffe - Ersatzprodukte - Ersatzverfahren
DIBt- bzw. RAL-geprüfte Produkte verwenden, da diese gesundheitlich und technisch bewertet worden sind! Produkte ohne Pyrethroide sind den Produkten mit Pyrethroiden vorzuziehen.
Grenzwerte und Einstufungen
Diethylenglykol
AGW: 44 mg/m³ bzw. 10 ml/m³ (ppm)
Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des AGW und des BGW nicht befürchtet zu werden.
Borsäure
AGW: 0,5 mg/m³
Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des AGW und des BGW nicht befürchtet zu werden.
RE2 (EG) Stoffe, die als fruchtschädigend für den Menschen angesehen werden sollten.
RF2 (EG) Stoffe, die als beeinträchtigend für die Fortpflanzungsfähigkeit des Menschen angesehen werden sollten.
Natriumtetraborat
AGW: 0,5 mg/m³
Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des AGW und des BGW nicht befürchtet zu werden.
RE2 (EG) Stoffe, die als fruchtschädigend für den Menschen angesehen werden sollten.
RF2 (EG) Stoffe, die als beeinträchtigend für die Fortpflanzungsfähigkeit des Menschen angesehen werden sollten.
Gefahrstoffmessungen / Ermittlung
Nur im Spritzverfahren (Aerosolbildung) besteht eine Belastung der Atemluft.
Gesundheitsgefährdung
Eine Gefährdung durch Einatmen besteht bei Spritzverfahren.
Kann die Atemwege, Augen und Haut reizen: z.B. Brennen, Augentränen, Jucken.
Sensibilisierte Personen können schon auf sehr geringe Konzentrationen an Permethrin reagieren und sollten deshalb keinen weiteren Kontakt mit diesen Stoffen haben.
Borsäure und Natriumtetraborat kann das Kind im Mutterleib schädigen!
Borsäure und Natriumtetraborat kann die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen!
Hygienemaßnahmen
Im Arbeitsbereich keine Lebensmittel aufbewahren sowie weder essen, trinken, schnupfen noch rauchen!
Berührung mit Augen, Haut und Kleidung vermeiden!
Vorbeugender Hautschutz erforderlich.
Produktreste von der Haut entfernen!
Nach Arbeitsende und vor Pausen Hände gründlich reinigen!
Hautpflegemittel nach der Arbeit verwenden (rückfettende Creme).
Stark verunreinigte Kleidung wechseln und reinigen!
Technische und Organisatorische Schutzmaßnahmen
Beim Ab- und Umfüllen Verspritzen vermeiden.
Gefäße nicht offen stehen lassen.
Waschgelegenheit im Arbeitsbereich vorsehen.
Augendusche oder Augenspülflasche bereitstellen.
Persönliche Schutzmaßnahmen
Augenschutz: Korbbrille.
Handschutz: Handschuhe aus: Polychloropren, Nitril, Polyvinylchlorid, Fluorkautschuk, Butylkautschuk.
Beim Tragen von Schutzhandschuhen sind Baumwollunterziehhandschuhe empfehlenswert!
Hautschutz: Für alle unbedeckten Körperteile fetthaltige Hautschutzsalbe verwenden!
Atemschutz: Bei Verarbeitung im Spritzverfahren partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 tragen.
Körperschutz: Geschlossene Arbeitsschutzkleidung oder Schürze und Stiefel tragen.
Erste Hilfe
Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten (z.B. Handschutz, Atemschutz); immer auch Arzt verständigen!
Nach Augenkontakt: 10 Minuten unter fließendem Wasser bei gespreizten Lidern spülen oder Augenspüllösung nehmen. Immer Augenarzt aufsuchen!
Nach Hautkontakt: Stark verunreinigte Kleidung ausziehen.
Mit viel Wasser und Seife reinigen.
Nach Einatmen: Person an die frische Luft bringen.
Bei Bewusstlosigkeit Atemwege freihalten (Zahnprothesen, Erbrochenes entfernen, stabile Seitenlagerung), Atmung und Puls überwachen.
Nach Verschlucken: Kein Erbrechen herbeiführen.
In kleinen Schlucken viel Wasser trinken lassen.
Keine Gabe von Hausmitteln (Milch, Alkohol usw.).
Handhabung
Bei Anlieferung in flüssiger Form ist das Mittel entweder gebrauchsfertig oder muß noch in der erforderlichen Wassermenge eingebracht werden.
Bei Anlieferung in fester Form wird das Salz zur Herstellung der gebrauchsfertigen Lösung unter Rühren dem Wasser zugegeben, um Klumpenbildung zu vermeiden.
Die vom Hersteller empfohlene Dosierung und sonstige Anwendungshinweise müssen sorgfältig beachtet werden.
Beschäftigungsbeschränkungen
Jugendliche ab 15 Jahren dürfen hiermit nur beschäftigt werden, wenn dieses zum Erreichen des Ausbildungszieles erforderlich und die Aufsicht eines Fachkundigen sowie betriebsärztliche oder sicherheitstechnische Betreuung gewährleistet ist.
Werdende Mütter dürfen diesem Stoff/Produkt nicht ausgesetzt sein, d.h. die arbeitsbedingte Exposition darf nicht höher als die Hintergrundbelastung sein.
Stillende Mütter dürfen hiermit nur beschäftigt werden, wenn der Luftgrenzwert unterschritten ist.
Gebärfähige Arbeitnehmerinnen dürfen hiermit nur beschäftigt werden, wenn der Luftgrenzwert unterschritten ist.
Vorsorgeuntersuchungen
Beim Tragen von Atemschutz ist eine spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nach
- G(26): Atemschutzgeräte
zu veranlassen.
Gefahrguttransport
Die Produktgruppe ist kein Gefahrgut im Sinne der GGVSE.
Entsorgung
Nicht in Ausguss oder Mülltonne schütten.
Abfälle nicht vermischen! Zur ordnungsgemäßen Beseitigung bzw. Rückgewinnung in beständigen, verschließbaren und gekennzeichneten Gefäßen getrennt sammeln.
Verpackungen nur wiederverwenden, wenn dies ausdrücklich auf dem Gebinde angegeben ist.
Restmengen sind unter Beachtung der örtlichen Vorschriften einer geordneten Abfallbeseitigung zuzuführen! Folgende EAK/AVV-Abfallschlüssel können in Frage kommen:
Produktreste:
030204* anorganische Holzschutzmittel
Lagerung
Behälter dicht geschlossen an einem gut gelüfteten Ort lagern.
Vor Feuchtigkeit und Wasser schützen.
Nicht im Pausen- oder Aufenthaltsraum lagern.
Für Betriebsfremde unzugänglich aufbewahren.
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Unter Verschluss aufbewahren oder lagern! Zugang dürfen nur Fachkundige haben!
Schadensfall
Nach Auslaufen/Verschütten des Produktes mit saugfähigem Material (z.B. Universalbinder, Sägemehl) abstreuen, mechanisch entfernen.
Reste mit Wasser wegspülen!
Bei Brand in der Umgebung Behälter mit Sprühwasser kühlen.
Produkt ist nicht brennbar, im Brandfall Löschmaßnahmen auf Umgebung abstimmen.
Das Eindringen in Boden, Gewässer und Kanalisation muss vermieden werden (schwach wassergefährdend - WGK 1).
______________________________
Produkt-Code ist die Zuordnung von Produkten zu einer Produktgruppe; siehe Gebinde, Sicherheitsdatenblätter, Technische Merkblätter und Preislisten der verwendeten Produkte.
Die Informationen beziehen sich ausschließlich auf Arbeits- und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit den Produkten. Aussagen über die technisch chemische Anwendung, die Einsatzzwecke und die Eigenschaften werden nicht getroffen.
Produkte, die dieser Produktgruppe zugeordnet sind, können im Einzelfall eine abweichende Kennzeichnung (Symbole, R/S-Sätze) oder abweichende sonstige Einstufungen (WGK, GGVSEB usw.) aufweisen.
Diese Produkt-/gruppen-Information unterstützt Sie bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach §7 der neuen Gefahrstoffverordnung und kann ggf. für Dokumentationszwecke verwendet werden. Betriebsspezifische oder tätigkeitsbezogene Abweichungen oder Ergänzungen sind dann im Kapitel 'Gefährdungsbeurteilung' anzugeben.
Copyright
by GISBAU
Erstellt nach Sicherheitsdatenblättern verschiedener Hersteller und sonstigen Unterlagen

Hilfe zur Gefährdungsbeurteilung
Orientierender Überblick zur inhalativen, dermalen und chemisch/physikalischen Gefährdung:
Erläuterung:  
  Spritzverfahren
Gefährdung durch Einatmen
Gefährdung durch Hautkontakt
Brand-/Explosionsgefährdung

Die folgenden Angaben geben Auskunft darüber, ob die jeweiligen Punkte bei der Gefährdungsbeurteilung besonders zu berücksichtigen sind.

  Spritzverfahren
Handschutz JA
Hautschutz JA
Atemschutz JA
Augenschutz JA
Körperschutz JA
Betriebsanweisung JA
Ersatzstoff notwendig NEIN
Grenzwertüberschreitung JA
Vorsorgeuntersuchungen JA
Beschäftigungsbeschränkungen JA

Gefährdungsbeurteilung
Die Tätigkeiten mit diesem Gefahrstoff werden entsprechend der Maßnahmen dieser GISBAU-Information durchgeführt. Im folgenden sind die betriebsspezifischen oder tätigkeitsbezogenen Ergänzungen und Abweichungen dokumentiert:

Gefährliche Eigenschaften:

Herstellerinformationen:

Physikalisch-chemische Wirkungen:

Substitutionsmöglichkeiten:

Arbeitsbedingungen:

Arbeitsplatzgrenzwerte / biologische Grenzwerte:

Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen:

Schlussfolgerungen aus arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen:

Sonstiges: