| DOC |
|
Grundbeschichtungsstoffe auf Basis Ethylsilikat, leichtentzündlich
GISCODE: ESI 20
|
| Charakterisierung |
| Leichtentzündliche Beschichtungsstoffe auf Basis Ethylsilikat sind zinkstaubhaltige Korrosionsschutzfarben mit weniger als 1% Tetraethylsilikat und maximal 21% Lösemittel. Als Lösemittel werden Kohlenwasserstoffgemische (Solvent Naphta und Testbenzin) verwendet. Das enthaltene aromatenreiche Kohlenwasserstoffgemisch enthält >25% Aromaten. Neben den Kohlenwasserstoffen wird durch die Reaktion des Tetraethylsilikats mit Wasser noch Ethanol freigesetzt. Grundbeschichtungsstoffe auf Basis von Ethylsilikat werden als hochhitzebeständige Zinkstaub-Grundierungen für gestrahlten Stahl eingesetzt. Gesundheitsgefahren gehen nach heutiger Kenntnis überwiegend von den Kohlenwasserstoffen aus. |
| Ersatzstoffe - Ersatzprodukte - Ersatzverfahren |
| Es ist zu prüfen, ob weniger gefährliche Produkte verwendet werden können. |
| Grenzwerte und Einstufungen |
| Kohlenwasserstoffe aromatenreich AGW: 100 mg/m³ - Der Grenzwert eines Kohlenwasserstoffgemisches hängt von seiner Zusammensetzung ab. Der hier aufgeführte Wert wurde basierend auf dem RCP-Konzept der TRGS 900 als ‚worst-case-Grenzwert’ berechnet. Xylol AGW: 440 mg/m³ bzw. 100 ml/m³ (ppm) Gefahr der Hautresorption (H) Tetraethylorthosilikat DFG-MAK: 86 mg/m³ bzw. 10 ml/m³ (ppm) * Ethanol AGW: 960 mg/m³ bzw. 500 ml/m³ (ppm) Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des AGW und des BGW nicht befürchtet zu werden. _______________________ *Übergangsweise werden hier die zur Gefährdungsbeurteilung mit herangezogenen 'aktuellen MAK-Werte der DFG' aufgeführt, die jedoch gesetzlich nicht verbindlich sind. |
| Gefahrstoffmessungen / Ermittlung |
| Bei unmittelbarem Hautkontakt mit Stoffen, die durch die Haut aufgenommen werden können (H), ist die Möglichkeit einer Gesundheitsgefährdung durch Hautkontakt bei der Gefährdungsbeurteilung besonders zu berücksichtigen. Es liegen keine Gefahrstoffmessungen vor. |
| Gesundheitsgefährdung |
| Einatmen oder Aufnahme über die Haut kann zu Gesundheitsschäden führen. Kann die Atemwege, Augen und Haut reizen: z.B. Brennen, Augentränen, Jucken. Vorübergehende Beschwerden wie Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeit, Konzentrationsstörungen können auftreten. Kann Gesundheitsstörungen wie Rausch, Herzrhythmusstörung, Leberschaden, Nierenschaden, Nervenschaden, Hirnleistungsstörung, Lungenschaden verursachen. Bei höheren Konzentrationen können Atem- und Herz-Kreislaufstillstand auftreten. |
| Brand- und Explosionsgefahren |
| Das Produkt ist leichtentzündlich. Dämpfe sind schwerer als Luft und bilden mit Luft explosionsfähige Gemische. Kriechende Dämpfe können in größerer Entfernung zur Entzündung führen! Bei durchtränktem Material (z.B. Kleidung, Putzlappen) besteht erhöhte Entzündungsgefahr. Vorsicht mit leeren Gebinden - bei Entzündung Explosionsgefahr. |
| Hygienemaßnahmen |
| Im Arbeitsbereich keine Lebensmittel aufbewahren sowie weder essen, trinken, schnupfen noch rauchen! Berührung mit Augen, Haut und Kleidung vermeiden! Produktreste nur mit einem geeigneten Reinigungsmittel von der Haut entfernen. Auf keinen Fall Löse-/ Verdünnungsmittel für die Hautreinigung verwenden! Vorbeugend Hautschutzsalbe auftragen, um die Hautreinigung zu erleichtern. Nach Arbeitsende und vor Pausen Hände gründlich reinigen! Hautpflegemittel nach der Arbeit verwenden (rückfettende Creme). Verunreinigte Kleidung wechseln und reinigen! |
| Technische und Organisatorische Schutzmaßnahmen |
| Arbeiten bei Frischluftzufuhr, vor allem im Bodenbereich, da Dämpfe schwerer als Luft. Auftretende Dämpfe direkt an der Entstehungs- oder Austrittstelle absaugen. Nur ex-geschützte Be-/ Entlüftungsgeräte verwenden. Von Zündquellen (auch elektrische Geräte ohne Ex-Schutz) fernhalten, nicht rauchen, offene Flammen vermeiden, kriechende Dämpfe können in größerer Entfernung zur Entzündung führen! Schlag und Reibung vermeiden. Nur ex-geschützte und funkenfreie Werkzeuge verwenden. BEI ANWENDUNG IM SPRITZVERFAHREN: Arbeitsbereich abgrenzen, z.B. durch Flatterband! Schilder "Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten" und "Warnung vor explosionsfähiger Atmosphäre" aufstellen! ALLGEMEIN GILT: Vorratsmenge am Arbeitsplatz auf einen Schichtbedarf beschränken. Gefäße nicht offen stehen lassen. Waschgelegenheit im Arbeitsbereich vorsehen. Augendusche oder Augenspülflasche bereitstellen. |
| Persönliche Schutzmaßnahmen |
| Augenschutz: Bei Spritzverfahren: Korbbrille! Handschutz: Handschuhe aus: Butylkautschuk. Beim Tragen von Schutzhandschuhen sind Baumwollunterziehhandschuhe empfehlenswert! Hautschutz: Für alle unbedeckten Körperteile fettfreie oder fettarme (Öl-in-Wasser-Emulsion) Hautschutzsalbe verwenden! Atemschutz: Bei Spritzverfahren: Atemschutz bei Grenzwertüberschreitung, z.B. an Vollmaske: Kombinationsfilter A_-P2 (Braun/weiß) Bei Handanstrich können anstelle der Kombifilter die entsprechenden Gasfilter A_ (braun) getragen werden. Körperschutz: Bei Spritzverfahren: (Einweg-)Chemikalienschutzanzug. |
| Erste Hilfe |
| Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten (z.B. Handschutz, Atemschutz); immer auch Arzt verständigen! Nach Augenkontakt: 10 Minuten unter fließendem Wasser bei gespreizten Lidern spülen oder Augenspüllösung nehmen. Immer Augenarzt aufsuchen! Nach Hautkontakt: Kein Verdünner o.ä. verwenden. Verunreinigte Kleidung sofort ausziehen. Mit viel Wasser und Seife reinigen. Nach Einatmen: Person an die frische Luft bringen. Bei Bewusstlosigkeit Atemwege freihalten (Zahnprothesen, Erbrochenes entfernen, stabile Seitenlagerung), Atmung und Puls überwachen. Bei Atem- oder Herzstillstand: künstliche Beatmung und Herzdruckmassage. Nach Verschlucken: Kein Erbrechen auslösen, nichts zu trinken geben. Hinweise für den Arzt: Vorsicht mit Katecholamingaben (Gefahr ventrikulärer Rhythmusstörungen)! |
| Beschäftigungsbeschränkungen |
| Jugendliche ab 15 J dürfen hiermit nur beschäftigt werden, wenn es zum Erreichen des Ausbildungszieles erforderlich, der Luftgrenzwert unterschritten, die Aufsicht eines Fachkundigen und ärztl./sicherheitstechn. Betreuung gewährleistet ist. Werdende oder stillende Mütter dürfen hiermit nur beschäftigt werden, wenn der Luftgrenzwert unterschritten ist. |
| Vorsorgeuntersuchungen |
| Personen, die Umgang mit diesem Stoff/Produkt haben, sind spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach Grundsatz - G(29): Benzolhomologe anzubieten. Wird der Arbeitsplatzgrenzwert nicht eingehalten, sind die Vorsorgeuntersuchungen regelmäßig zu veranlassen - entsprechendes gilt bei unmittelbarem Hautkontakt zu hautresorptiven Stoffen (H-Stoffe). Beim Tragen von Atemschutz ist eine spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nach - G(26): Atemschutzgeräte zu veranlassen. |
| Entsorgung |
| Nicht in Ausguss oder Mülltonne schütten. Abfälle nicht vermischen! Zur ordnungsgemäßen Beseitigung bzw. Rückgewinnung in beständigen, verschließbaren und gekennzeichneten Gefäßen getrennt sammeln. Ausgehärtete Produktreste sind Sonderabfall (Hinweise des Herstellers beachten). Gebinde mit nicht ausgehärteten Produktresten sind Sonderabfall. Restentleerte, ausgetrocknete Gebinde (tropffrei, spachtelrein) dem Recycling zuführen. Restmengen sind unter Beachtung der örtlichen Vorschriften einer geordneten Abfallbeseitigung zuzuführen! Folgende EAK/AVV-Abfallschlüssel können in Frage kommen: Produktreste: 080111* Farb- und Lackabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten Ausgetrocknete Produktreste: 080112 Farb- und Lackabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 11 fallen Ausgetrocknete Gebinde: 150104 Verpackungen aus Metall |
| Lagerung |
| Nicht im Pausen- oder Aufenthaltsraum lagern. Behälter dicht geschlossen an einem kühlen, gut gelüfteten Ort lagern. Getrennt von explosionsgefährlichen, brandfördernden oder giftigen Stoffen lagern! Getrennte Räume oder ausreichender Sicherheitsabstand (z.B. Palettenbreite). Für Betriebsfremde unzugänglich aufbewahren. VbF-Klasse: A I Flüssigkeiten mit Flammpunkt < 21°C, nicht wasserlöslich. |
| Schadensfall |
| Nach Verschütten mit saugfähigem, unbrennbarem Material (z.B. Kieselgur, Blähglimmer, Sand) aufnehmen und wie unter Entsorgung beschrieben behandeln. Produkt ist brennbar, geeignete Löschmittel: Kohlendioxid, Löschpulver oder Wasser im Sprühstrahl. Berst- und Explosionsgefahr durch Druckanstieg bei Erhitzung. Bei Brand in der Umgebung Behälter mit Sprühwasser kühlen. Das Eindringen in Boden, Gewässer und Kanalisation muss vermieden werden (wassergefährdend - WGK 2). |
| ______________________________ |
| GISCODE ist die Zuordnung von Beschichtungsstoffen zu einer Produktgruppe; siehe Gebinde, Sicherheitsdatenblätter, Technische Merkblätter und Preislisten. Produkte, die dieser Produktgruppe zugeordnet sind, können im Einzelfall eine abweichende Kennzeichnung (Symbole, R/S-Sätze) oder abweichende sonstige Einstufungen (WGK, GGVSEB usw.) aufweisen. Diese Produkt-/gruppen-Information unterstützt Sie bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach §7 der neuen Gefahrstoffverordnung und kann ggf. für Dokumentationszwecke verwendet werden. Betriebsspezifische oder tätigkeitsbezogene Abweichungen oder Ergänzungen sind dann im Kapitel 'Gefährdungsbeurteilung' anzugeben. |
| Copyright |
| by GISBAU Erstellt nach Sicherheitsdatenblättern verschiedener Hersteller und sonstigen Unterlagen |