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Korrosionsschutz-Beschichtungsstoffe, aromatenhaltige Lösemittel, gesundheitsschädlich
GISCODE: BS 60
Entzündlich. (R10)
Gesundheitsschädlich beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut. (R20/21)
Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen. (S23)
Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. (S29)
Bei unzureichender Belüftung Atemschutzgerät anlegen. (S38)
Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden. (S51)
Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder dieses Etikett vorzeigen. (S62)
Charakterisierung
Korrosionsschutz-Beschichtungsstoffe, aromatenhaltige Lösemittel, gesundheitsschädlich sind farbige Flüssigkeiten mit bezinartigem Geruch.
Sie werden auf Basis von Polymerisatharzen unter Verwendung anorganischer/organischer Pigmente, evtl. Füllstoffen und Lösemittel hergestellt.
Das enthaltene aromatenreiche Kohlenwasserstoffgemisch enthält >25% Aromaten.
Die im folgenden beschriebenen Gefahren und Maßnahmen beziehen sich auf die Bedingungen, unter denen das Produkt laut Herstellerangaben verarbeitet werden soll.
Bei Zugabe von Verdünnungsmitteln verstärkt sich die Gesundheitsgefahr; die dazugehörige Produktinformation ist ggf. ebenfalls zu berücksichtigen.
Ersatzstoffe - Ersatzprodukte - Ersatzverfahren
Die Verwendung von lösemittelreichen Korrosionsschutz-Beschichtungsstoffe ist in vielen Fällen technisch begründet.
Es ist jedoch zu prüfen, ob lösemittelreiche aromatenfreie Produkte (GISCODE BS 40) eingesetz werden können. Falls möglich sollten wasserverdünnbare Korrosionsschutz-Beschichtungsstoffe (GISCODE BS 10 - BS 30) eingesetzt werden.
Grenzwerte und Einstufungen
1-Methoxy-2-propanol
AGW: 370 mg/m³ bzw. 100 ml/m³ (ppm)
Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des AGW und des BGW nicht befürchtet zu werden.
1-Methoxypropylacetat-2
AGW: 270 mg/m³ bzw. 50 ml/m³ (ppm)
Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des AGW und des BGW nicht befürchtet zu werden.
Isobutanol
AGW: 310 mg/m³ bzw. 100 ml/m³ (ppm)
Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des AGW und des BGW nicht befürchtet zu werden.
Kohlenwasserstoffe aromatenreich
AGW: 100 mg/m³ - Der Grenzwert eines Kohlenwasserstoffgemisches hängt von seiner Zusammensetzung ab. Der hier aufgeführte Wert wurde basierend auf dem RCP-Konzept der TRGS 900 als ‚worst-case-Grenzwert’ berechnet.
Xylol
AGW: 440 mg/m³ bzw. 100 ml/m³ (ppm)
Gefahr der Hautresorption (H)
Ethylbenzol
AGW: 440 mg/m³ bzw. 100 ml/m³ (ppm)
Gefahr der Hautresorption (H)
Gesundheitsgefährdung
Einatmen oder Aufnahme über die Haut kann zu Gesundheitsschäden führen.
Kann die Atemwege, Augen und Haut reizen: z.B. Brennen, Augentränen, Jucken.
Vorübergehende Beschwerden wie Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeit, Konzentrationsstörungen, Müdigkeit können auftreten.
Kann Gesundheitsstörungen wie Erbrechen, Rausch, Nervenschaden, Blutbildveränderungen, Leberschaden, Nierenschaden, Herzrhythmusstörung verursachen.
Bei höheren Konzentrationen können Atem- und Herz-Kreislaufstillstand auftreten.
Entfettet die Haut.
Brand- und Explosionsgefahren
Das Produkt ist entzündlich.
Dämpfe sind schwerer als Luft und können mit Luft explosionsfähige Gemische bilden.
Kriechende Dämpfe können in größerer Entfernung zur Entzündung führen!
Bei durchtränktem Material (z.B. Kleidung, Putzlappen) besteht erhöhte Entzündungsgefahr.
Vorsicht mit leeren Gebinden - bei Entzündung Explosionsgefahr.
Hygienemaßnahmen
Im Arbeitsbereich keine Lebensmittel aufbewahren sowie weder essen, trinken, schnupfen noch rauchen!
Berührung mit Augen, Haut und Kleidung vermeiden!
Produktreste von der Haut entfernen!
Nach Arbeitsende und vor Pausen Hände gründlich reinigen!
Farbreste nur mit einem geeigneten Reinigungsmittel von der Haut entfernen. Auf keinen Fall Löse-/ Verdünnungsmittel für die Hautreinigung verwenden!
Hautpflegemittel nach der Arbeit verwenden (rückfettende Creme).
Stark verunreinigte Kleidung wechseln und reinigen!
Technische und Organisatorische Schutzmaßnahmen
Arbeiten bei Frischluftzufuhr, vor allem im Bodenbereich, da Dämpfe schwerer als Luft.
Von Zündquellen (auch elektrische Geräte ohne Ex-Schutz) fernhalten, nicht rauchen, offene Flammen vermeiden, kriechende Dämpfe können in größerer Entfernung zur Entzündung führen!
Nur ex-geschützte und funkenfreie Werkzeuge verwenden.
Schlag und Reibung vermeiden.
BEI ANWENDUNG IM SPRITZVERFAHREN:
Arbeitsbereich abgrenzen, z.B. durch Flatterband! Schilder "Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten" und "Warnung vor explosionsfähiger Atmosphäre" aufstellen!
ALLGEMEIN GILT:
Beim Ab- und Umfüllen Verspritzen vermeiden.
Gefäße nicht offen stehen lassen.
Waschgelegenheit im Arbeitsbereich vorsehen.
Augendusche oder Augenspülflasche bereitstellen.
Persönliche Schutzmaßnahmen
Augenschutz: Gestellbrille.
Bei Spritzverfahren: Korbbrille!
Handschutz: Handschuhe aus: Nitril, Butylkautschuk.
Beim Tragen von Schutzhandschuhen sind Baumwollunterziehhandschuhe empfehlenswert!
Hautschutz: Für alle unbedeckten Körperteile fettfreie oder fettarme (Öl-in-Wasser-Emulsion) Hautschutzsalbe verwenden!
Atemschutz: Atemschutz bei Grenzwertüberschreitung, z.B. an Vollmaske:
Gasfilter A_ (braun)
Bei unklaren Verhältnissen und in engen Räumen (z.B. Schächten und Silos) nur umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden !
Bei Verarbeitung im Spritzverfahren partikel- und gasfiltrierende Halbmaske FFA___P___ tragen.
Körperschutz: Bei Spritzverfahren: (Einweg-)Chemikalienschutzanzug.
Erste Hilfe
Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten (z.B. Handschutz, Atemschutz); immer auch Arzt verständigen!
Nach Augenkontakt: 10 Minuten unter fließendem Wasser bei gespreizten Lidern spülen oder Augenspüllösung nehmen. Immer Augenarzt aufsuchen!
Nach Hautkontakt: Verunreinigte Kleidung sofort ausziehen.
Mit viel Wasser und Seife reinigen.
Kein Verdünner o.ä. verwenden.
Nach Einatmen: Person an die frische Luft bringen.
Bei Bewusstlosigkeit Atemwege freihalten (Zahnprothesen, Erbrochenes entfernen, stabile Seitenlagerung), Atmung und Puls überwachen.
Bei Atem- oder Herzstillstand: künstliche Beatmung und Herzdruckmassage.
Nach Verschlucken: Kein Erbrechen auslösen, nichts zu trinken geben.
Hinweise für den Arzt: Vorsicht mit Katecholamingaben (Gefahr ventrikulärer Rhythmusstörungen)!
Nach Einatmen, auch bei fehlenden Krankheitszeichen, inhalatives Corticoid (z.B. Ventolair) geben.
Handhabung
Reagiert mit starken Oxydationsmitteln.
Beschäftigungsbeschränkungen
Jugendliche ab 15 J dürfen hiermit nur beschäftigt werden, wenn es zum Erreichen des Ausbildungszieles erforderlich, der Luftgrenzwert unterschritten, die Aufsicht eines Fachkundigen und ärztl./sicherheitstechn. Betreuung gewährleistet ist.
Werdende oder stillende Mütter dürfen hiermit nur beschäftigt werden, wenn der Luftgrenzwert unterschritten ist.
Werdende oder stillende Mütter dürfen hiermit nur beschäftigt werden, wenn keine wesentliche Hautexposition besteht.
Vorsorgeuntersuchungen
Personen, die Umgang mit diesem Stoff/Produkt haben, sind spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach Grundsatz
- G(29): Benzolhomologe
anzubieten. Wird der Arbeitsplatzgrenzwert nicht eingehalten, sind die Vorsorgeuntersuchungen regelmäßig zu veranlassen - entsprechendes gilt bei unmittelbarem Hautkontakt zu hautresorptiven Stoffen (H-Stoffe).
Beim Tragen von Atemschutz ist eine spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nach
- G(26): Atemschutzgeräte
zu veranlassen.
Gefahrguttransport
Die Produktgruppe ist der Klasse 3 mit UN-Nummer UN1263 und Verpackungsgruppe III zugeordnet.
Soll der Transport unter erleichterten Bedingungen (Kleinmengentransport) durchgeführt werden, muss die transportierte Menge in Litern mit dem Faktor 1 multipliziert werden. Als Kleinmengentransporte gelten nur Transporte, bei denen bei der Aufaddierung der Multiplikationsergebnisse die Zahl 1000 nicht überschritten wird.
Entsorgung
Nicht in Ausguss oder Mülltonne schütten.
Abfälle nicht vermischen! Zur ordnungsgemäßen Beseitigung bzw. Rückgewinnung in beständigen, verschließbaren und gekennzeichneten Gefäßen getrennt sammeln.
Restmengen sind unter Beachtung der örtlichen Vorschriften einer geordneten Abfallbeseitigung zuzuführen! Folgende EAK/AVV-Abfallschlüssel können in Frage kommen:
Flüssige Produktreste:
080111* Farb- und Lackabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten
080199 Abfälle a. n. g.
Ausgetrocknete Produktreste:
080112 Farb- und Lackabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 11 fallen
Restentleerte Gebinde:
150102 Verpackungen aus Kunststoff
150104 Verpackungen aus Metall
Lagerung
Nicht im Pausen- oder Aufenthaltsraum lagern.
Behälter dicht geschlossen an einem gut gelüfteten Ort lagern.
Getrennt von brandfördernden, giftigen oder explosionsgefährlichen Stoffen lagern! Getrennte Räume oder ausreichender Sicherheitsabstand (z.B. Palettenbreite).
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Schadensfall
Nach Verschütten mit saugfähigem, unbrennbarem Material (z.B. Kieselgur, Blähglimmer, Sand) aufnehmen und wie unter Entsorgung beschrieben behandeln.
Produkt ist brennbar, geeignete Löschmittel: Kohlendioxid, Löschpulver, Wasser im Sprühstrahl.
Brandbekämpfung nur mit persönlicher Schutzausrüstung.
Berst- und Explosionsgefahr durch Druckanstieg bei Erhitzung.
Bei Brand in der Umgebung Behälter mit Sprühwasser kühlen.
Das Eindringen in Boden, Gewässer und Kanalisation muss vermieden werden (schwach wassergefährdend - WGK 1).
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Als Lösemittel werden hier alle flüchtigen organischen Verbindungen mit einem Siedepunkt bei Normaldruck bis einschließlich 250°C bezeichnet.
Die Informationen beziehen sich ausschließlich auf Arbeits- und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit den Produkten. Aussagen über die technisch chemische Anwendung, die Einsatzzwecke und die Eigenschaften werden nicht getroffen.
GISCODE ist die Zuordnung von Korrosionsschutz-Beschichtungsstoffen zu einer Produktgruppe; siehe Gebinde, Sicherheitsdatenblätter, Technische Merkblätter und Preislisten.
Produkte, die dieser Produktgruppe zugeordnet sind, können im Einzelfall eine abweichende Kennzeichnung (Symbole, R/S-Sätze) oder abweichende sonstige Einstufungen (WGK, GGVSEB usw.) aufweisen.
Diese Produkt-/gruppen-Information unterstützt Sie bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach §7 der neuen Gefahrstoffverordnung und kann ggf. für Dokumentationszwecke verwendet werden. Betriebsspezifische oder tätigkeitsbezogene Abweichungen oder Ergänzungen sind dann im Kapitel 'Gefährdungsbeurteilung' anzugeben.
Copyright
by GISBAU
Erstellt nach Sicherheitsdatenblättern verschiedener Hersteller und sonstigen Unterlagen