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Alkydharzlackfarben, aromatenreich
Produkt-Code: M-LL03
Entzündlich. (R10)
Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. (R52/53)
Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. (R66)
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. (S2)
Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen. (S16)
Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen. (S23)
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. (S24/25)
Bei unzureichender Belüftung Atemschutzgerät anlegen. (S38)
Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden. (S51)
Charakterisierung
Lösemittelverdünnbare, aromatenreiche Alkydharzlackfarben enthalten als Bindemittel Alkydharze sowie anorganische/organische Pigmente, Füllstoffe und ca. 30-55% Lösemittel.
Als Lösemittel enthält das Produkt Testbenzin (Kohlenwasserstoffgemisch). Das Gemisch hat einen Siedebereich von ca. 145-220°C.
Das enthaltene aromatenreiche Kohlenwasserstoffgemisch enthält >25% Aromaten.
Neben dem Testbenzin können auch bis zu 5 % andere Lösemittel wie Ester, Ether und Alkohole etc. enthalten sein, die bei den Arbeitsplatzmessungen mit zu berücksichtigen sind (siehe auch Block "Grenzwerte und Einstufungen").
Die Alkydharzlackprodukte lassen sich als Vorlacke und Decklacke auf Holz, Metall, neutralem Putz und teilweise auch auf Kunststoffen einsetzen.
Die im folgenden beschriebenen Gefahren und Maßnahmen beziehen sich auf die Bedingungen, unter denen das Produkt laut Herstellerangaben verarbeitet werden soll.
Bei Zugabe von Verdünnungsmitteln verstärkt sich die Gesundheitsgefahr; die dazugehörige Produktinformation ist ggf. ebenfalls zu berücksichtigen.
Gesundheitsgefahren gehen nach heutiger Kenntnis überwiegend von den Lösemitteln aus.
Das Produkt ist einer Produktgruppe zugeordnet. Die unter Grenzwerte und Einstufungen aufgeführten Stoffe müssen nicht unbedingt auch in allen dieser Produktgruppe zugeordneten Produkten enthalten sein.
Ersatzstoffe - Ersatzprodukte - Ersatzverfahren
Sind lösemittelverdünnbare Produkte unvermeidlich, sollten entaromatisierte Alkydharzlacke verwendet werden.
In vielen Fällen können Dispersionslackfarben eingesetzt werden. Informationen sind von den Herstellern zu erhalten.
Grenzwerte und Einstufungen
Kohlenwasserstoffe aromatenreich
AGW: 100 mg/m³ - Der Grenzwert eines Kohlenwasserstoffgemisches hängt von seiner Zusammensetzung ab. Der hier aufgeführte Wert wurde basierend auf dem RCP-Konzept der TRGS 900 als ‚worst-case-Grenzwert’ berechnet.
Xylol
AGW: 440 mg/m³ bzw. 100 ml/m³ (ppm)
Gefahr der Hautresorption (H)
Ethylbenzol
AGW: 440 mg/m³ bzw. 100 ml/m³ (ppm)
Gefahr der Hautresorption (H)
Isopropylbenzol
AGW: 100 mg/m³ bzw. 20 ml/m³ (ppm)
Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des AGW und des BGW nicht befürchtet zu werden.
Gefahr der Hautresorption (H)
Butanol, alle Isomere
ehem. MAK: 300 mg/m³ bzw. 100 ml/m³ (ppm) *
1-Methoxy-2-propanol
AGW: 370 mg/m³ bzw. 100 ml/m³ (ppm)
Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des AGW und des BGW nicht befürchtet zu werden.
n-Butylacetat
DFG-MAK: 480 mg/m³ bzw. 100 ml/m³ (ppm) *
_______________________
*Übergangsweise werden hier die zur Gefährdungsbeurteilung mit herangezogenen 'aktuellen MAK-Werte der DFG / ehemaligen MAK-Werte der TRGS 900 von 2004' aufgeführt, die jedoch gesetzlich nicht verbindlich sind.
Gefahrstoffmessungen / Ermittlung
Bei unmittelbarem Hautkontakt mit Stoffen, die durch die Haut aufgenommen werden können (H), ist die Möglichkeit einer Gesundheitsgefährdung durch Hautkontakt bei der Gefährdungsbeurteilung besonders zu berücksichtigen.
Erste Gefahrstoffmessungen haben gezeigt, dass bei Verwendung dieses Produktes im Handanstrich eine Überschreitung der Grenzwerte möglich ist.
Bei Anwendung des Produktes im Spritzverfahren ohne Absaugung, durch Zugabe von Verdünnungsmitteln oder bei ungünstigen Lüftungsbedingungen wird der Grenzwert immer überschritten.
Gesundheitsgefährdung
Einatmen oder Aufnahme über die Haut kann zu Gesundheitsschäden führen.
Kann die Atemwege, Augen und Haut reizen: z.B. Brennen, Augentränen, Jucken.
Vorübergehende Beschwerden wie Schwindel, Kopfschmerzen, Konzentrationsstörungen, Übelkeit können auftreten.
Kann Gesundheitsstörungen wie Erbrechen, Rausch, Nervenschaden, Blutbildveränderungen, Leberschaden, Herzrhythmusstörung verursachen.
Einige Inhaltsstoffe (Butanonoxim, Cobalt-Sikkative) können bei empfindlichen Personen zu Reizungen und allergischen Reaktionen führen.
Entfettet die Haut.
Brand- und Explosionsgefahren
Das Produkt ist entzündlich.
Dämpfe sind schwerer als Luft und bilden mit Luft explosionsfähige Gemische.
Kriechende Dämpfe können in größerer Entfernung zur Entzündung führen!
Bei durchtränktem Material (z.B. Kleidung, Putzlappen) besteht erhöhte Entzündungsgefahr.
Hygienemaßnahmen
Im Arbeitsbereich keine Lebensmittel aufbewahren sowie weder essen, trinken, schnupfen noch rauchen!
Berührung mit Augen, Haut und Kleidung vermeiden!
Vorbeugend Hautschutzsalbe auftragen, um die Hautreinigung zu erleichtern.
Produktreste von der Haut entfernen!
Nach Arbeitsende und vor Pausen Hände gründlich reinigen!
Farbreste nur mit einem geeigneten Reinigungsmittel von der Haut entfernen. Auf keinen Fall Löse-/ Verdünnungsmittel für die Hautreinigung verwenden!
Hautpflegemittel nach der Arbeit verwenden (rückfettende Creme).
Verunreinigte Kleidung wechseln und reinigen!
Nach Arbeitsende Kleidung wechseln!
Technische und Organisatorische Schutzmaßnahmen
Arbeiten bei Frischluftzufuhr, vor allem im Bodenbereich, da Dämpfe schwerer als Luft.
Bei Arbeiten in Räumen ohne ausreichende Lüftung auftretende Dämpfe direkt an der Entstehungs- oder Austrittstelle absaugen.
Nur ex-geschützte Be-/ Entlüftungsgeräte verwenden.
Von Zündquellen (auch elektrische Geräte ohne Ex-Schutz) fernhalten, nicht rauchen, offene Flammen vermeiden, kriechende Dämpfe können in größerer Entfernung zur Entzündung führen!
Schlag und Reibung vermeiden.
Nur ex-geschützte und funkenfreie Werkzeuge verwenden.
BEI ANWENDUNG IM SPRITZVERFAHREN:
Arbeitsbereich abgrenzen, z.B. durch Flatterband! Schilder "Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten" und "Warnung vor explosionsfähiger Atmosphäre" aufstellen!
ALLGEMEIN GILT:
Vorratsmenge am Arbeitsplatz auf einen Schichtbedarf beschränken.
Gefäße nicht offen stehen lassen.
Waschgelegenheit im Arbeitsbereich vorsehen.
Augendusche oder Augenspülflasche bereitstellen.
Persönliche Schutzmaßnahmen
Augenschutz: Bei Spritzverfahren: Korbbrille!
Handschutz: Handschuhe aus: Nitril, Fluorkautschuk.
Beim Tragen von Schutzhandschuhen sind Baumwollunterziehhandschuhe empfehlenswert!
Hautschutz: Für alle unbedeckten Körperteile fettfreie oder fettarme (Öl-in-Wasser-Emulsion) Hautschutzsalbe verwenden!
Atemschutz: Bei Handanstrich können anstelle der Kombifilter die entsprechenden Gasfilter A___(braun) getragen werden.
Bei Spritzverfahren:
Atemschutz bei Grenzwertüberschreitung, z.B. an Vollmaske:
Kombinationsfilter A1-P2 (braun/weiß)
Kombinationsfilter A2-P2 (braun/weiß)
Bei unklaren Verhältnissen und in engen Räumen (z.B. Schächten und Silos) nur umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden !
Körperschutz: Bei Spritzverfahren: (Einweg-)Chemikalienschutzanzug.
Erste Hilfe
Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten (z.B. Handschutz, Atemschutz); immer auch Arzt verständigen!
Nach Augenkontakt: 10 Minuten unter fließendem Wasser bei gespreizten Lidern spülen oder Augenspüllösung nehmen. Immer Augenarzt aufsuchen!
Nach Hautkontakt: Stark verunreinigte Kleidung ausziehen.
Mit viel Wasser und Seife reinigen.
Keine Verdünnungs-/Lösemittel o.ä. verwenden.
Nach Einatmen: Person an die frische Luft bringen.
Bei Bewusstlosigkeit Atemwege freihalten (Zahnprothesen, Erbrochenes entfernen, stabile Seitenlagerung), Atmung und Puls überwachen.
Bei Atem- oder Herzstillstand: künstliche Beatmung und Herzdruckmassage.
Nach Verschlucken: Kein Erbrechen herbeiführen.
In kleinen Schlucken viel Wasser trinken lassen.
Gabe von medizinischem Kohlepulver, keine Hausmittel (Milch, Alkohol usw.).
Handhabung
Der Hand- und Hautschutz ist besonders zu beachten, weil verschiedene Inhaltsstoffe auch durch die Haut in den Körper gelangen können.
Beschäftigungsbeschränkungen
Jugendliche ab 15 J dürfen hiermit nur beschäftigt werden, wenn es zum Erreichen des Ausbildungszieles erforderlich, der Luftgrenzwert unterschritten, die Aufsicht eines Fachkundigen und ärztl./sicherheitstechn. Betreuung gewährleistet ist.
Werdende oder stillende Mütter dürfen hiermit nur beschäftigt werden, wenn der Luftgrenzwert unterschritten ist.
Vorsorgeuntersuchungen
Personen, die Umgang mit diesem Stoff/Produkt haben, sind spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach Grundsatz
- G(29): Benzolhomologe
anzubieten. Wird der Arbeitsplatzgrenzwert nicht eingehalten, sind die Vorsorgeuntersuchungen regelmäßig zu veranlassen - entsprechendes gilt bei unmittelbarem Hautkontakt zu hautresorptiven Stoffen (H-Stoffe).
Beim Tragen von Atemschutz ist eine spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nach
- G(26): Atemschutzgeräte
zu veranlassen.
Gefahrguttransport
Die Produktgruppe ist der Klasse 3 mit UN-Nummer UN1263 und Verpackungsgruppe III zugeordnet.
Soll der Transport unter erleichterten Bedingungen (Kleinmengentransport) durchgeführt werden, muss die transportierte Menge in Litern mit dem Faktor 1 multipliziert werden. Als Kleinmengentransporte gelten nur Transporte, bei denen bei der Aufaddierung der Multiplikationsergebnisse die Zahl 1000 nicht überschritten wird.
Entsorgung
Nicht in Ausguss oder Mülltonne schütten.
Abfälle nicht vermischen! Zur ordnungsgemäßen Beseitigung bzw. Rückgewinnung in beständigen, verschließbaren und gekennzeichneten Gefäßen getrennt sammeln.
Restmengen sind unter Beachtung der örtlichen Vorschriften einer geordneten Abfallbeseitigung zuzuführen! Folgende EAK/AVV-Abfallschlüssel können in Frage kommen:
Flüssige Produktreste:
080111* Farb- und Lackabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten
Ausgetrocknete Produktreste:
080112 Farb- und Lackabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 11 fallen
Lagerung
Behälter dicht geschlossen an einem kühlen, gut gelüfteten Ort lagern.
Nicht im Pausen- oder Aufenthaltsraum lagern.
Explosionsgefahr durch Restanhaftungen bei entleerten Gebinden!
Getrennt von explosionsgefährlichen, giftigen und brandfördernden Stoffen lagern! Getrennte Räume oder ausreichender Sicherheitsabstand (z.B. Palettenbreite).
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Schadensfall
Nach Verschütten mit saugfähigem, unbrennbarem Material (z.B. Kieselgur, Blähglimmer, Sand) aufnehmen und wie unter Entsorgung beschrieben behandeln.
Produkt ist brennbar, geeignete Löschmittel: Kohlendioxid, Schaum, Löschpulver oder Wassernebel. Nicht zu verwenden: Wasser im Vollstrahl!
Bei Brand in der Umgebung Behälter mit Sprühwasser kühlen.
Berst- und Explosionsgefahr durch Druckanstieg bei Erhitzung.
Das Eindringen in Boden, Gewässer und Kanalisation muss vermieden werden (wassergefährdend - WGK 2).
______________________________
Produkt-Code ist die Zuordnung von Produkten zu einer Produktgruppe; siehe Gebinde, Sicherheitsdatenblätter, Technische Merkblätter und Preislisten der verwendeten Produkte.
Als Lösemittel werden hier alle flüchtigen organischen Verbindungen mit einem Siedepunkt bei Normaldruck bis einschließlich 250°C bezeichnet.
Produkte, die dieser Produktgruppe zugeordnet sind, können im Einzelfall eine abweichende Kennzeichnung (Symbole, R/S-Sätze) oder abweichende sonstige Einstufungen (WGK, GGVSEB usw.) aufweisen.
Diese Produkt-/gruppen-Information unterstützt Sie bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach §7 der neuen Gefahrstoffverordnung und kann ggf. für Dokumentationszwecke verwendet werden. Betriebsspezifische oder tätigkeitsbezogene Abweichungen oder Ergänzungen sind dann im Kapitel 'Gefährdungsbeurteilung' anzugeben.
Copyright
by GISBAU
Erstellt nach Sicherheitsdatenblättern verschiedener Hersteller und sonstigen Unterlagen

Hilfe zur Gefährdungsbeurteilung
Orientierender Überblick zur inhalativen, dermalen und chemisch/physikalischen Gefährdung:
Erläuterung:  
  Allgemein Handanstrich Spritzverfahren
Gefährdung durch Einatmen
Gefährdung durch Hautkontakt
Brand-/Explosionsgefährdung

Die folgenden Angaben geben Auskunft darüber, ob die jeweiligen Punkte bei der Gefährdungsbeurteilung besonders zu berücksichtigen sind.

  Allgemein Handanstrich Spritzverfahren
Handschutz JA JA JA
Hautschutz JA JA JA
Atemschutz JA JA JA
Augenschutz JA JA JA
Körperschutz JA NEIN JA
Betriebsanweisung JA JA JA
Ersatzstoff notwendig JA JA JA
Grenzwertüberschreitung JA JA JA
Vorsorgeuntersuchungen JA JA JA
Beschäftigungsbeschränkungen JA JA JA

Gefährdungsbeurteilung
Die Tätigkeiten mit diesem Gefahrstoff werden entsprechend der Maßnahmen dieser GISBAU-Information durchgeführt. Im folgenden sind die betriebsspezifischen oder tätigkeitsbezogenen Ergänzungen und Abweichungen dokumentiert:

Gefährliche Eigenschaften:

Herstellerinformationen:

Physikalisch-chemische Wirkungen:

Substitutionsmöglichkeiten:

Arbeitsbedingungen:

Arbeitsplatzgrenzwerte / biologische Grenzwerte:

Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen:

Schlussfolgerungen aus arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen:

Sonstiges: