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Naturharzfarben
Produkt-Code: M-DF04
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| Charakterisierung |
| Naturfarben sind Beschichtungsstoffe auf der Basis von Naturharzen (Dammar, Schellack) oder chemisch modifizierten Naturharzen (z.B. Kolophoniumderivate) als Bindemittel. Beimischungen können u.a. Methylcellulose, Naturlatex und/oder Milch-Casein sein. Zudem werden anorganische/organische Pigmente überwiegend natürlicher Herkunft sowie mineralische Füllstoffe, Wasser als Verteilungsmittel und Additive zugefügt. Als flüchtige Additive werden organische Lösemittel (Alkohole, Terpene bzw. Limonen/p-Menthadien-1,8 und Terpentinöl) sowie ätherische Öle (Eukalyptus-,Bergamott- und Rosmarinöl) in Mengen von 1g/Liter bis 70g/Liter Farbe verwendet. Diese Information (incl. Betriebsanweisung) ist auch auf Putze und Spachtelmassen mit gleichartigen Inhaltsstoffen aufgrund vergleichbarer Gefährdungen und Schutzmaßnahmen anwendbar. |
| Ersatzstoffe - Ersatzprodukte - Ersatzverfahren |
| Aufgrund des Terpengehaltes sind die lösemittelfreien Naturharzfarben den terpenhaltigen Naturharzfarben vorzuziehen. In bestimmten Fällen können auch lösemittelfreie Dispersionsfarben eingesetzt werden. |
| Grenzwerte und Einstufungen |
| Terpentinöl ehem. MAK: 560 mg/m³ bzw. 100 ml/m³ (ppm) * Gefahr der Hautresorption (H) Gefahr der Sensibilisierung (S) _______________________ *Übergangsweise werden hier die zur Gefährdungsbeurteilung mit herangezogenen 'ehemaligen MAK-Werte der TRGS 900 von 2004' aufgeführt, die jedoch gesetzlich nicht verbindlich sind. |
| Gefahrstoffmessungen / Ermittlung |
| Bei unmittelbarem Hautkontakt mit Stoffen, die durch die Haut aufgenommen werden können (H), ist die Möglichkeit einer Gesundheitsgefährdung durch Hautkontakt bei der Gefährdungsbeurteilung besonders zu berücksichtigen. Es liegen keine Gefahrstoffmessungen vor. |
| Gesundheitsgefährdung |
| Einatmen oder Aufnahme über die Haut kann zu Gesundheitsschäden führen. Sensibilisierte Personen können schon auf sehr geringe Konzentrationen an Kolophonium oder Terpentinöl reagieren und sollten deshalb keinen weiteren Kontakt mit diesen Stoffen haben. Kann zu Allergien führen. |
| Hygienemaßnahmen |
| Im Arbeitsbereich keine Lebensmittel aufbewahren sowie weder essen, trinken, schnupfen noch rauchen! Berührung mit Augen und Haut vermeiden! Vorbeugend Hautschutzsalbe auftragen, um die Hautreinigung zu erleichtern. Produktreste von der Haut entfernen! Nach Arbeitsende und vor Pausen Hände gründlich reinigen! Farbreste nur mit einem geeigneten Reinigungsmittel von der Haut entfernen. Auf keinen Fall Löse-/ Verdünnungsmittel für die Hautreinigung verwenden! Hautpflegemittel nach der Arbeit verwenden (rückfettende Creme). Stark verunreinigte Kleidung wechseln und reinigen! |
| Technische und Organisatorische Schutzmaßnahmen |
| Arbeiten bei Frischluftzufuhr (Fenster und Türen öffnen). Waschgelegenheit im Arbeitsbereich vorsehen. Augendusche oder Augenspülflasche bereitstellen. |
| Persönliche Schutzmaßnahmen |
| Augenschutz: Bei Spritzverfahren: Korbbrille! Handschutz: Handschuhe aus: Naturgummilatex, Polychloropren, Nitril, Polyvinylchlorid, Fluorkautschuk, Butylkautschuk. Beim Tragen von Schutzhandschuhen sind Baumwollunterziehhandschuhe empfehlenswert! Hautschutz: Für alle unbedeckten Körperteile fetthaltige Hautschutzsalbe verwenden! Atemschutz: Bei Spritzverfahren: Geeigneter Atemschutz z.B. an Vollmaske: Partikelfilter P2 (weiß) Körperschutz: Bei Spritzverfahren: (Einweg-)Chemikalienschutzanzug. |
| Erste Hilfe |
| Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten (z.B. Handschutz, Atemschutz); immer auch Arzt verständigen! Nach Augenkontakt: 10 Minuten unter fließendem Wasser bei gespreizten Lidern spülen oder Augenspüllösung nehmen. Immer Augenarzt aufsuchen! Nach Hautkontakt: Stark verunreinigte Kleidung ausziehen. Mit viel Wasser und Seife reinigen. Keine Verdünnungs-/Lösemittel o.ä. verwenden. Nach Einatmen: Person an die frische Luft bringen. Nach Verschlucken: Kein Erbrechen herbeiführen. In kleinen Schlucken viel Wasser trinken lassen. |
| Beschäftigungsbeschränkungen |
| Jugendliche ab 15 Jahren dürfen hiermit nur beschäftigt werden, wenn dieses zum Erreichen des Ausbildungszieles erforderlich und die Aufsicht eines Fachkundigen sowie betriebsärztliche oder sicherheitstechnische Betreuung gewährleistet ist. |
| Vorsorgeuntersuchungen |
| Beim Tragen von Atemschutz ist eine spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nach - G(26): Atemschutzgeräte zu veranlassen. |
| Gefahrguttransport |
| Die Produktgruppe ist kein Gefahrgut im Sinne der GGVSE. |
| Entsorgung |
| Nicht in Ausguss oder Mülltonne schütten. Abfälle nicht vermischen! Zur ordnungsgemäßen Beseitigung bzw. Rückgewinnung in beständigen, verschließbaren und gekennzeichneten Gefäßen getrennt sammeln. Restmengen sind unter Beachtung der örtlichen Vorschriften einer geordneten Abfallbeseitigung zuzuführen! Folgende EAK/AVV-Abfallschlüssel können in Frage kommen: Flüssige Produktreste: 080120 wässrige Suspensionen, die Farben oder Lacke enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 19 fallen Ausgetrocknete Produktreste: 080112 Farb- und Lackabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 11 fallen |
| Lagerung |
| Behälter dicht geschlossen an einem gut gelüfteten Ort lagern. Nicht im Pausen- oder Aufenthaltsraum lagern. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. |
| Schadensfall |
| Nach Verschütten mit saugfähigem Material (z.B. Kalksteinmehl, Sand, Erde) aufnehmen, wie unter Entsorgung beschrieben behandeln und Reste mit viel Wasser wegspülen. Produkt ist nicht brennbar, im Brandfall Löschmaßnahmen auf Umgebung abstimmen. Das Eindringen in Boden, Gewässer und Kanalisation muss vermieden werden (schwach wassergefährdend - WGK 1). |
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| Produkt-Code ist die Zuordnung von Produkten zu einer Produktgruppe; siehe Gebinde, Sicherheitsdatenblätter, Technische Merkblätter und Preislisten der verwendeten Produkte. Als Lösemittel werden hier alle flüchtigen organischen Verbindungen mit einem Siedepunkt bei Normaldruck bis einschließlich 250°C bezeichnet. Produkte, die dieser Produktgruppe zugeordnet sind, können im Einzelfall eine abweichende Kennzeichnung (Symbole, R/S-Sätze) oder abweichende sonstige Einstufungen (WGK, GGVSEB usw.) aufweisen. Diese Produkt-/gruppen-Information unterstützt Sie bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach §7 der neuen Gefahrstoffverordnung und kann ggf. für Dokumentationszwecke verwendet werden. Betriebsspezifische oder tätigkeitsbezogene Abweichungen oder Ergänzungen sind dann im Kapitel 'Gefährdungsbeurteilung' anzugeben. |
| Copyright |
| by GISBAU Erstellt nach Sicherheitsdatenblättern verschiedener Hersteller und sonstigen Unterlagen |
| Erläuterung: |
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| Allgemein | Handanstrich | Spritzverfahren | |
| Gefährdung durch Einatmen | |||
| Gefährdung durch Hautkontakt | |||
| Brand-/Explosionsgefährdung |
| Allgemein | Handanstrich | Spritzverfahren | |
| Handschutz | JA | NEIN | JA |
| Hautschutz | JA | JA | JA |
| Atemschutz | JA | NEIN | JA |
| Augenschutz | JA | NEIN | JA |
| Körperschutz | JA | NEIN | JA |
| Betriebsanweisung | JA | JA | JA |
| Ersatzstoff notwendig | JA | JA | JA |
| Grenzwertüberschreitung | NEIN | NEIN | NEIN |
| Vorsorgeuntersuchungen | JA | NEIN | JA |
| Beschäftigungsbeschränkungen | JA | NEIN | JA |