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Grundanstrichstoffe, farblos, wasserverdünnbar
Produkt-Code: M-GF01
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| Charakterisierung |
| Die wasserverdünnbaren, farblosen Grundanstrichstoffe werden z.B. zur Grundierung von mineralischen Untergründen (z.B. Putze, Beton) verwendet. Dabei wird eine Verankerungsmöglichkeit für die nachfolgende Beschichtung geschaffen. Diese Grundanstrichstoffe sind unpigmentierte Beschichtungsstoffe auf der Basis von Harzdispersionen mit einem hohen Anteil an Wasser; Als Filmbildehilfsmittel werden meist bis ca. 3 % Lösemittel eingesetzt. Die verwendeten organischen Lösemittel können z.B. Glykolether, Glykole, Ester und Kohlenwasserstoffe sein. Für die Verarbeitung dieser Produkte von Hand ist keine Betriebsanweisung erforderlich, wenn sie laut Herstellerangaben verwendet werden. Die nachfolgenden Angaben beziehen sich auf die Verarbeitung im Spritzverfahren. |
| Ersatzstoffe - Ersatzprodukte - Ersatzverfahren |
| Die Verwendung der wasserverdünnbaren, farblosen Grundanstrichstoffen ist grundsätzlich lösemittelverdünnbaren Produkten vorzuziehen. |
| Gefahrstoffmessungen / Ermittlung |
| Über die Anwendung im Spritzverfahren liegen keine Arbeitsplatzmessungen vor. |
| Gesundheitsgefährdung |
| Einatmen kann zu Gesundheitsschäden führen. Einige Inhaltsstoffe (z.B. Konservierungsstoffe) können bei empfindlichen Personen zu Reizungen und allergischen Reaktionen führen. |
| Hygienemaßnahmen |
| Im Arbeitsbereich keine Lebensmittel aufbewahren sowie weder essen, trinken, schnupfen noch rauchen! Berührung mit Augen und Haut vermeiden! Vorbeugend Hautschutzsalbe auftragen, um die Hautreinigung zu erleichtern. Produktreste von der Haut entfernen! Nach Arbeitsende und vor Pausen Hände gründlich reinigen! Farbreste nur mit einem geeigneten Reinigungsmittel von der Haut entfernen. Auf keinen Fall Löse-/ Verdünnungsmittel für die Hautreinigung verwenden! Hautpflegemittel nach der Arbeit verwenden (rückfettende Creme). Stark verunreinigte Kleidung wechseln und reinigen! |
| Technische und Organisatorische Schutzmaßnahmen |
| Arbeiten bei Frischluftzufuhr (Fenster und Türen öffnen). Waschgelegenheit im Arbeitsbereich vorsehen. Augendusche oder Augenspülflasche bereitstellen. |
| Persönliche Schutzmaßnahmen |
| Augenschutz: Bei Spritzverfahren: Korbbrille! Handschutz: Handschuhe aus: Naturgummilatex, Polychloropren, Nitril, Polyvinylchlorid, Fluorkautschuk, Butylkautschuk. Beim Tragen von Schutzhandschuhen sind Baumwollunterziehhandschuhe empfehlenswert! Hautschutz: Für alle unbedeckten Körperteile fetthaltige Hautschutzsalbe verwenden! Atemschutz: Geeigneter Atemschutz z.B. an Vollmaske: Partikelfilter P2 (weiß) Bei unklaren Verhältnissen und in engen Räumen (z.B. Schächten und Silos) nur umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden ! Körperschutz: (Einweg-)Chemikalienschutzanzug tragen. |
| Erste Hilfe |
| Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten (z.B. Handschutz, Atemschutz); immer auch Arzt verständigen! Nach Augenkontakt: 10 Minuten unter fließendem Wasser bei gespreizten Lidern spülen oder Augenspüllösung nehmen. Immer Augenarzt aufsuchen! Nach Hautkontakt: Stark verunreinigte Kleidung ausziehen. Mit viel Wasser und Seife reinigen. Keine Verdünnungs-/Lösemittel o.ä. verwenden. Nach Einatmen: Person an die frische Luft bringen. Nach Verschlucken: Kein Erbrechen herbeiführen. In kleinen Schlucken viel Wasser trinken lassen. Keine Gabe von Hausmitteln (Milch, Alkohol usw.). |
| Beschäftigungsbeschränkungen |
| Jugendliche ab 15 Jahren dürfen hiermit nur beschäftigt werden, wenn dieses zum Erreichen des Ausbildungszieles erforderlich und die Aufsicht eines Fachkundigen sowie betriebsärztliche oder sicherheitstechnische Betreuung gewährleistet ist. |
| Vorsorgeuntersuchungen |
| Beim Tragen von Atemschutz ist eine spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nach - G(26): Atemschutzgeräte zu veranlassen. |
| Gefahrguttransport |
| Die Produktgruppe ist kein Gefahrgut im Sinne der GGVSE. |
| Entsorgung |
| Nicht in Ausguss oder Mülltonne schütten. Abfälle nicht vermischen! Zur ordnungsgemäßen Beseitigung bzw. Rückgewinnung in beständigen, verschließbaren und gekennzeichneten Gefäßen getrennt sammeln. Restmengen sind unter Beachtung der örtlichen Vorschriften einer geordneten Abfallbeseitigung zuzuführen! Folgende EAK/AVV-Abfallschlüssel können in Frage kommen: Flüssige Produktreste: 080120 wässrige Suspensionen, die Farben oder Lacke enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 19 fallen Ausgetrocknete Produktreste: 080112 Farb- und Lackabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 11 fallen |
| Lagerung |
| Behälter dicht geschlossen an einem gut gelüfteten Ort lagern. Behälter vor Frost schützen! Nicht im Pausen- oder Aufenthaltsraum lagern. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. |
| Schadensfall |
| Nach Verschütten mit saugfähigem Material (z.B. Kalksteinmehl, Sand, Erde) aufnehmen, wie unter Entsorgung beschrieben behandeln und Reste mit viel Wasser wegspülen. Produkt ist nicht brennbar, im Brandfall Löschmaßnahmen auf Umgebung abstimmen. Das Eindringen in Boden, Gewässer und Kanalisation muss vermieden werden (schwach wassergefährdend - WGK 1). |
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| Produkt-Code ist die Zuordnung von Produkten zu einer Produktgruppe; siehe Gebinde, Sicherheitsdatenblätter, Technische Merkblätter und Preislisten der verwendeten Produkte. Als Lösemittel werden hier alle flüchtigen organischen Verbindungen mit einem Siedepunkt bei Normaldruck bis einschließlich 250°C bezeichnet. Produkte, die dieser Produktgruppe zugeordnet sind, können im Einzelfall eine abweichende Kennzeichnung (Symbole, R/S-Sätze) oder abweichende sonstige Einstufungen (WGK, GGVSEB usw.) aufweisen. Diese Produkt-/gruppen-Information unterstützt Sie bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach §7 der neuen Gefahrstoffverordnung und kann ggf. für Dokumentationszwecke verwendet werden. Betriebsspezifische oder tätigkeitsbezogene Abweichungen oder Ergänzungen sind dann im Kapitel 'Gefährdungsbeurteilung' anzugeben. |
| Copyright |
| by GISBAU Erstellt nach Sicherheitsdatenblättern verschiedener Hersteller und sonstigen Unterlagen |
| Erläuterung: |
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| Allgemein | Handanstrich | Spritzverfahren | |
| Gefährdung durch Einatmen | |||
| Gefährdung durch Hautkontakt | |||
| Brand-/Explosionsgefährdung |
| Allgemein | Handanstrich | Spritzverfahren | |
| Handschutz | JA | NEIN | JA |
| Hautschutz | JA | JA | JA |
| Atemschutz | JA | NEIN | JA |
| Augenschutz | JA | NEIN | JA |
| Körperschutz | JA | NEIN | JA |
| Betriebsanweisung | JA | NEIN | JA |
| Ersatzstoff notwendig | NEIN | NEIN | NEIN |
| Grenzwertüberschreitung | NEIN | NEIN | NEIN |
| Vorsorgeuntersuchungen | JA | NEIN | JA |
| Beschäftigungsbeschränkungen | JA | NEIN | JA |