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Grundanstrichstoffe, farblos, lösemittelverdünnbar
Produkt-Code: M-GF05
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| Charakterisierung |
| Farblose, lösemittelverdünnbare Grundanstrichstoffe, auch Tiefgründe genannt, enthalten als Bindemittel Kunstharze (Acryl-, Styrol-Acryl- oder Polyvinylesterharze) und ca. 80-90% Lösemitteln. Die Produkte werden zur Grundierung von mineralischen Untergründen (z.B. Putze, Beton) sowie Holz verwendet. Dabei wird eine Verfestigung und Egalisierung von Anstrichuntergründen sowie eine Haftbrücke für weitere Anstriche geschaffen. Als Lösemittel dienen Alkohole (z.B. Isobutanol, n-Propanol), Ester (z.B. n-Butylacetat) und Kohlenwasserstoffgemische mit einem Siedebereich von 145-220°C (z.B. Testbenzin). Das enthaltene aromatenreiche Kohlenwasserstoffgemisch enthält >25% Aromaten. Gesundheitsgefahren gehen nach heutiger Kenntnis überwiegend von den Lösemitteln aus. Bei Zugabe von Verdünnungsmitteln verstärkt sich die Gesundheitsgefahr; die dazugehörige Produktinformation ist ggf. ebenfalls zu berücksichtigen. Das Produkt ist einer Produktgruppe zugeordnet. Die unter Grenzwerte und Einstufungen aufgeführten Stoffe müssen nicht unbedingt auch in allen dieser Produktgruppe zugeordneten Produkten enthalten sein. |
| Ersatzstoffe - Ersatzprodukte - Ersatzverfahren |
| Vor allem aufgrund des hohen Anteils an aromatischen Lösemitteln ist eine Ersatzstoffprüfung dringend zu empfehlen. Sind lösemittelverdünnbare Produkte unvermeidlich, sollten entaromatisierte lösemittelverdünnbare Tiefgründe verwendet werden. In vielen Fällen können wasserverdünnbare Tiefgründe eingesetzt werden. Informationen sind von den Herstellern zu erhalten. |
| Grenzwerte und Einstufungen |
| Kohlenwasserstoffe aromatenarm AGW: 250 mg/m³ - Der Grenzwert eines Kohlenwasserstoffgemisches hängt von seiner Zusammensetzung ab. Der hier aufgeführte Wert wurde basierend auf dem RCP-Konzept der TRGS 900 als ‚worst-case-Grenzwert’ berechnet. Kohlenwasserstoffe aromatenreich AGW: 100 mg/m³ - Der Grenzwert eines Kohlenwasserstoffgemisches hängt von seiner Zusammensetzung ab. Der hier aufgeführte Wert wurde basierend auf dem RCP-Konzept der TRGS 900 als ‚worst-case-Grenzwert’ berechnet. Isobutanol AGW: 310 mg/m³ bzw. 100 ml/m³ (ppm) Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des AGW und des BGW nicht befürchtet zu werden. n-Butylacetat AGW: 300 mg/m³ bzw. 62 ml/m³ (ppm) Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des AGW und des BGW nicht befürchtet zu werden. Xylol AGW: 440 mg/m³ bzw. 100 ml/m³ (ppm) Gefahr der Hautresorption (H) Ethylbenzol AGW: 88 mg/m³ bzw. 20 ml/m³ (ppm) Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des AGW und des BGW nicht befürchtet zu werden. Gefahr der Hautresorption (H) Isopropylbenzol AGW: 100 mg/m³ bzw. 20 ml/m³ (ppm) Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des AGW und des BGW nicht befürchtet zu werden. Gefahr der Hautresorption (H) |
| Gefahrstoffmessungen / Ermittlung |
| Bei unmittelbarem Hautkontakt mit Stoffen, die durch die Haut aufgenommen werden können (H), ist die Möglichkeit einer Gesundheitsgefährdung durch Hautkontakt bei der Gefährdungsbeurteilung besonders zu berücksichtigen. Es liegen keine Gefahrstoffmessungen vor. |
| Gesundheitsgefährdung |
| Einatmen oder Aufnahme über die Haut kann zu Gesundheitsschäden führen. Kann die Atemwege, Augen und Haut reizen: z.B. Brennen, Augentränen, Jucken. Vorübergehende Beschwerden wie Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeit, Konzentrationsstörungen können auftreten. Kann Gesundheitsstörungen wie Erbrechen, Rausch, Nervenschaden, Blutbildveränderungen, Leberschaden, Nierenschaden, Herzrhythmusstörung verursachen. Einige Inhaltsstoffe (Butanonoxim, Cobalt-Sikkative) können bei empfindlichen Personen zu Reizungen und allergischen Reaktionen führen. Entfettet die Haut. |
| Brand- und Explosionsgefahren |
| Das Produkt ist entzündlich. Dämpfe sind schwerer als Luft und bilden mit Luft explosionsfähige Gemische. Kriechende Dämpfe können in größerer Entfernung zur Entzündung führen! Bei durchtränktem Material (z.B. Kleidung, Putzlappen) besteht erhöhte Entzündungsgefahr. |
| Hygienemaßnahmen |
| Im Arbeitsbereich keine Lebensmittel aufbewahren sowie weder essen, trinken, schnupfen noch rauchen! Berührung mit Augen, Haut und Kleidung vermeiden! Vorbeugend Hautschutzsalbe auftragen, um die Hautreinigung zu erleichtern. Produktreste von der Haut entfernen! Nach Arbeitsende und vor Pausen Hände gründlich reinigen! Farbreste nur mit einem geeigneten Reinigungsmittel von der Haut entfernen. Auf keinen Fall Löse-/ Verdünnungsmittel für die Hautreinigung verwenden! Hautpflegemittel nach der Arbeit verwenden (rückfettende Creme). Verunreinigte Kleidung wechseln und reinigen! Nach Arbeitsende Kleidung wechseln! |
| Technische und Organisatorische Schutzmaßnahmen |
| Arbeiten bei Frischluftzufuhr, vor allem im Bodenbereich, da Dämpfe schwerer als Luft. Bei Arbeiten in Räumen ohne ausreichende Lüftung auftretende Dämpfe direkt an der Entstehungs- oder Austrittstelle absaugen. Nur ex-geschützte Be-/ Entlüftungsgeräte verwenden. Von Zündquellen (auch elektrische Geräte ohne Ex-Schutz) fernhalten, nicht rauchen, offene Flammen vermeiden, kriechende Dämpfe können in größerer Entfernung zur Entzündung führen! Schlag und Reibung vermeiden. Nur ex-geschützte und funkenfreie Werkzeuge verwenden. BEI ANWENDUNG IM SPRITZVERFAHREN: Arbeitsbereich abgrenzen, z.B. durch Flatterband! Schilder "Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten" und "Warnung vor explosionsfähiger Atmosphäre" aufstellen! ALLGEMEIN GILT: Vorratsmenge am Arbeitsplatz auf einen Schichtbedarf beschränken. Gefäße nicht offen stehen lassen. Waschgelegenheit im Arbeitsbereich vorsehen. Augendusche oder Augenspülflasche bereitstellen. |
| Persönliche Schutzmaßnahmen |
| Augenschutz: Bei Spritzverfahren: Korbbrille! Handschutz: Handschuhe aus: Nitril, Fluorkautschuk. Beim Tragen von Schutzhandschuhen sind Baumwollunterziehhandschuhe empfehlenswert! Hautschutz: Für alle unbedeckten Körperteile fettfreie oder fettarme (Öl-in-Wasser-Emulsion) Hautschutzsalbe verwenden! Atemschutz: Bei Handanstrich können anstelle der Kombifilter die entsprechenden Gasfilter A___(braun) getragen werden. Bei Spritzverfahren: Atemschutz bei Grenzwertüberschreitung, z.B. an Vollmaske: Kombinationsfilter A1-P2 (braun/weiß) Kombinationsfilter A2-P2 (braun/weiß) Bei unklaren Verhältnissen und in engen Räumen (z.B. Schächten und Silos) nur umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden ! Körperschutz: Bei Spritzverfahren: (Einweg-)Chemikalienschutzanzug. |
| Erste Hilfe |
| Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten (z.B. Handschutz, Atemschutz); immer auch Arzt verständigen! Nach Augenkontakt: 10 Minuten unter fließendem Wasser bei gespreizten Lidern spülen oder Augenspüllösung nehmen. Immer Augenarzt aufsuchen! Nach Hautkontakt: Verunreinigte Kleidung sofort ausziehen. Mit viel Wasser und Seife reinigen. Keine Verdünnungs-/Lösemittel o.ä. verwenden. Nach Einatmen: Person an die frische Luft bringen. Bei Bewusstlosigkeit Atemwege freihalten (Zahnprothesen, Erbrochenes entfernen, stabile Seitenlagerung), Atmung und Puls überwachen. Bei Atem- oder Herzstillstand: künstliche Beatmung und Herzdruckmassage. Nach Verschlucken: Kein Erbrechen auslösen, nichts zu trinken geben. Bei Verschlucken besteht Gefahr ernster Lungenschädigung: Stationäre Behandlung notwendig! Hinweise für den Arzt: Bei Aspiration Gefahr von Lungenödem oder Pneumonitis. Vorsicht mit Katecholamingaben (Gefahr ventrikulärer Rhythmusstörungen)! |
| Handhabung |
| Der Hand- und Hautschutz ist besonders zu beachten, weil verschiedene Inhaltsstoffe auch durch die Haut in den Körper gelangen können. |
| Beschäftigungsbeschränkungen |
| Jugendliche ab 15 J dürfen hiermit nur beschäftigt werden, wenn es zum Erreichen des Ausbildungszieles erforderlich, der Luftgrenzwert unterschritten, die Aufsicht eines Fachkundigen und ärztl./sicherheitstechn. Betreuung gewährleistet ist. Werdende oder stillende Mütter dürfen hiermit nur beschäftigt werden, wenn der Luftgrenzwert unterschritten ist. |
| Vorsorgeuntersuchungen |
| Personen, die Umgang mit diesem Stoff/Produkt haben, sind spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach Grundsatz - G(29): Benzolhomologe anzubieten. Wird der Arbeitsplatzgrenzwert nicht eingehalten, sind die Vorsorgeuntersuchungen regelmäßig zu veranlassen - entsprechendes gilt bei unmittelbarem Hautkontakt zu hautresorptiven Stoffen (H-Stoffe). Beim Tragen von Atemschutz ist eine spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nach - G(26): Atemschutzgeräte zu veranlassen.Bei Atemschutzgeräten der Gruppe 1 nach BGR 190 ist die Vorsorgeuntersuchung lediglich anzubieten. Dazu gehören zum Beispiel: Filtergeräte mit Partikelfilter der Partikelfilterklassen P1 und P2 und partikelfiltrierende Halbmasken; gebläseunterstützte Filtergeräte mit Voll- oder Halbmaske; Druckluft-Schlauchgeräte und Frischluft-Druckschlauchgeräte, jeweils mit Atemanschlüssen mit Ausatemventilen. |
| Gefahrguttransport |
| Die Produktgruppe ist der Klasse 3 mit UN-Nummer UN1263 und Verpackungsgruppe III zugeordnet. Soll der Transport unter erleichterten Bedingungen (Kleinmengentransport) durchgeführt werden, muss die transportierte Menge in Litern mit dem Faktor 1 multipliziert werden. Als Kleinmengentransporte gelten nur Transporte, bei denen bei der Aufaddierung der Multiplikationsergebnisse die Zahl 1000 nicht überschritten wird. |
| Entsorgung |
| Nicht in Ausguss oder Mülltonne schütten. Abfälle nicht vermischen! Zur ordnungsgemäßen Beseitigung bzw. Rückgewinnung in beständigen, verschließbaren und gekennzeichneten Gefäßen getrennt sammeln. Restmengen sind unter Beachtung der örtlichen Vorschriften einer geordneten Abfallbeseitigung zuzuführen! Folgende EAK/AVV-Abfallschlüssel können in Frage kommen: Flüssige Produktreste: 080111* Farb- und Lackabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten Ausgetrocknete Produktreste: 080112 Farb- und Lackabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 11 fallen |
| Lagerung |
| Explosionsgefahr durch Restanhaftungen bei entleerten Gebinden! Behälter dicht geschlossen in einem gut belüfteten sowie gut beleuchtbaren Raum lagern. Zugang nur für fachkundiges Personal. Nicht in Pausen-, Aufenthalts- oder Sanitärräumen sowie in Treppenräumen, Fluren, Flucht- und Rettungswegen, Durchgängen, Durchfahrten und engen Räumen lagern. Das Produkt fällt unter die Lagerklasse (LGK) 3 (entzündbare Flüssigkeiten) der TRGS 510. Nicht mit Stoffen der folgenden LGK zusammenlagern:1; 2A; 4.1A; 4.1B; 4.2; 4.3; 5.1A; 5.1C; 5.2; 6.1B; 6.2; 7 Die Lagerung mit Stoffen der folgenden LGK ist nur unter den in der TRGS 510 genannten Bedingungen möglich:5.1B; 6.1D; 11 Unter Verschluss aufbewahren oder lagern! Zugang dürfen nur Fachkundige haben! |
| Schadensfall |
| Nach Verschütten mit saugfähigem, unbrennbarem Material (z.B. Kieselgur, Blähglimmer, Sand) aufnehmen und wie unter Entsorgung beschrieben behandeln. Produkt ist brennbar, geeignete Löschmittel: Kohlendioxid, Schaum, Löschpulver oder Wassernebel. Nicht zu verwenden: Wasser im Vollstrahl! Bei Brand in der Umgebung Behälter mit Sprühwasser kühlen. Berst- und Explosionsgefahr durch Druckanstieg bei Erhitzung. Das Eindringen in Boden, Gewässer und Kanalisation muss vermieden werden (wassergefährdend - WGK 2). |
| Hinweise: |
| Produkt-Code ist die Zuordnung von Produkten zu einer Produktgruppe; siehe Gebinde, Sicherheitsdatenblätter, Technische Merkblätter und Preislisten der verwendeten Produkte. Als Lösemittel werden hier alle flüchtigen organischen Verbindungen mit einem Siedepunkt bei Normaldruck bis einschließlich 250°C bezeichnet. Produkte, die dieser Produktgruppe zugeordnet sind, können im Einzelfall eine abweichende Kennzeichnung (Symbole, R/S-Sätze) oder abweichende sonstige Einstufungen (WGK, GGVSEB usw.) aufweisen. Diese Produkt-/gruppen-Information unterstützt Sie bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach §6 der Gefahrstoffverordnung und kann ggf. für Dokumentationszwecke verwendet werden. Betriebsspezifische oder tätigkeitsbezogene Abweichungen oder Ergänzungen sind dann im Kapitel 'Gefährdungsbeurteilung' anzugeben. |
| by GISBAU Stand: 22.01.2013 Version: 24.0 |
| Erläuterung: |
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| Allgemein | Handanstrich | Spritzverfahren | |
| Gefährdung durch Einatmen | |||
| Gefährdung durch Hautkontakt | |||
| Brand-/Explosionsgefährdung |
| Allgemein | Handanstrich | Spritzverfahren | |
| Handschutz | JA | JA | JA |
| Hautschutz | JA | JA | JA |
| Atemschutz | JA | JA | JA |
| Augenschutz | JA | JA | JA |
| Körperschutz | JA | NEIN | JA |
| Betriebsanweisung | JA | JA | JA |
| Ersatzstoff notwendig | JA | JA | JA |
| Grenzwertüberschreitung | JA | JA | JA |
| Vorsorgeuntersuchungen | JA | JA | JA |
| Beschäftigungsbeschränkungen | JA | JA | JA |