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Klarlacke/Holzlasuren, wasserverdünnbar
Produkt-Code: M-KH01
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. (S2)
Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen. (S23)
Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. (S46)
Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden. (S51)
Charakterisierung
Wasserverdünnbare Klarlacke/Holzlasuren bestehen aus Harzdispersionen mit Bindemitteln aus wasserverdünnbaren Alkydharzen, Polyurethanharzen, Copolymerisaten (z.B. Polyacrylate), sowie Füllstoffen und Additiven.
Klarlacke sind unpigmentiert und werden zum Schutz von Oberflächen gegen mechanische Beanspruchung vorwiegend im Innenbereich eingesetzt.
Holzlasuren sind transparent und enthalten anorgische Pigmente wie z.B. Eisenoxid. Sie werden für die Beschichtung von Holz im Innen-u. Außenbereich eingesetzt (physikalischer Schutz der Holzoberfläche und dekorative Gestaltung).
Die Produkte enthalten zudem ca. 35-80% Wasser und 5-10% Gemische aus organischen Lösemitteln.
Lösemittel können sein: Glykolether (2-Butoxyethanol, 1-Methoxy-2-propanol, Butyldiglykol), Glykole (überwiegend Propylenglykol), Ester (Texanol) und Kohlenwasserstoffe.
Das enthaltene aromatenarme Kohlenwasserstoffgemisch enthält 1-25% Aromaten und <1% Summe Hexane.
Gesundheitsgefahren gehen nach heutiger Kenntnis überwiegend von den Lösemitteln aus.
Einige wenige Produkte enthalten das Lösemittel N-Methy-2-pyrrolidon, das als fruchtschädigend der Kat.2 (RE2 mit R61) eingestuft werden soll. Die Verwendung von Produkten mit diesem Inhaltsstoff ist deshalb als kritisch zu betrachten.
Die im folgenden beschriebenen Gefahren und Maßnahmen beziehen sich auf die Bedingungen, unter denen das Produkt laut Herstellerangaben verarbeitet werden soll.
Das Produkt ist einer Produktgruppe zugeordnet. Die unter Grenzwerte und Einstufungen aufgeführten Stoffe müssen nicht unbedingt auch in allen dieser Produktgruppe zugeordneten Produkten enthalten sein.
Ersatzstoffe - Ersatzprodukte - Ersatzverfahren
Die Verwendung dieser Klarlacke/Holzlasuren ist grundsätzlich nach Prüfung der Anwendung lösemittelverdünnbaren Produkten vorzuziehen.
Grenzwerte und Einstufungen
Butyldiglykol
AGW: 67 mg/m³ bzw. 10 ml/m³ (ppm)
Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des AGW und des BGW nicht befürchtet zu werden.
2-Butoxyethanol
AGW: 98 mg/m³ bzw. 20 ml/m³ (ppm)
Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des AGW und des BGW nicht befürchtet zu werden.
Gefahr der Hautresorption (H)
1-Methoxy-2-propanol
AGW: 370 mg/m³ bzw. 100 ml/m³ (ppm)
Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des AGW und des BGW nicht befürchtet zu werden.
Kohlenwasserstoffe aromatenfrei
AGW: 600 mg/m³ - Der Grenzwert eines Kohlenwasserstoffgemisches hängt von seiner Zusammensetzung ab. Der hier aufgeführte Wert wurde basierend auf dem RCP-Konzept der TRGS 900 als ‚worst-case-Grenzwert’ berechnet.
Kohlenwasserstoffe aromatenarm
AGW: 250 mg/m³ - Der Grenzwert eines Kohlenwasserstoffgemisches hängt von seiner Zusammensetzung ab. Der hier aufgeführte Wert wurde basierend auf dem RCP-Konzept der TRGS 900 als ‚worst-case-Grenzwert’ berechnet.
Gefahrstoffmessungen / Ermittlung
Bei unmittelbarem Hautkontakt mit Stoffen, die durch die Haut aufgenommen werden können (H), ist die Möglichkeit einer Gesundheitsgefährdung durch Hautkontakt bei der Gefährdungsbeurteilung besonders zu berücksichtigen.
Orientierende Messungen zeigen, dass bei Anwendung der Produkte im Handanstrich mit einer Überschreitung der Grenzwerte nicht zu rechnen ist.
Über die Anwendung im Spritzverfahren liegen keine Gefahrstoffmessungen vor.
Gesundheitsgefährdung
Einatmen oder Aufnahme über die Haut kann zu Gesundheitsschäden führen.
Kann die Atemwege, Augen und Haut reizen: z.B. Brennen, Augentränen, Jucken.
Vorübergehende Beschwerden wie Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeit, Konzentrationsstörungen können auftreten.
Einige Inhaltsstoffe (Harze, Konservierungsstoffe u.a.) können bei empfindlichen Personen zu Reizungen und allergischen Reaktionen führen.
Hygienemaßnahmen
Im Arbeitsbereich keine Lebensmittel aufbewahren sowie weder essen, trinken, schnupfen noch rauchen!
Berührung mit Augen und Haut vermeiden!
Vorbeugend Hautschutzsalbe auftragen, um die Hautreinigung zu erleichtern.
Produktreste von der Haut entfernen!
Nach Arbeitsende und vor Pausen Hände gründlich reinigen!
Farbreste nur mit einem geeigneten Reinigungsmittel von der Haut entfernen. Auf keinen Fall Löse-/ Verdünnungsmittel für die Hautreinigung verwenden!
Hautpflegemittel nach der Arbeit verwenden (rückfettende Creme).
Stark verunreinigte Kleidung wechseln und reinigen!
Nach Arbeitsende Kleidung wechseln!
Technische und Organisatorische Schutzmaßnahmen
Arbeiten nur bei Frischluftzufuhr (Fenster und Türen öffnen).
Gefäße nicht offen stehen lassen.
Waschgelegenheit im Arbeitsbereich vorsehen.
Augendusche oder Augenspülflasche bereitstellen.
Persönliche Schutzmaßnahmen
Augenschutz: Bei Spritzverfahren: Korbbrille!
Handschutz: Handschuhe aus: Naturgummilatex, Polychloropren, Nitril, Polyvinylchlorid, Fluorkautschuk, Butylkautschuk.
Beim Tragen von Schutzhandschuhen sind Baumwollunterziehhandschuhe empfehlenswert!
Hautschutz: Für alle unbedeckten Körperteile fetthaltige Hautschutzsalbe verwenden!
Atemschutz: Bei Spritzverfahren:
Geeigneter Atemschutz z.B. an Vollmaske:
Partikelfilter P2 (weiß)
Körperschutz: Bei Spritzverfahren: Einwegschutzanzug.
Erste Hilfe
Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten (z.B. Handschutz, Atemschutz); immer auch Arzt verständigen!
Nach Augenkontakt: 10 Minuten unter fließendem Wasser bei gespreizten Lidern spülen oder Augenspüllösung nehmen. Immer Augenarzt aufsuchen!
Nach Hautkontakt: Stark verunreinigte Kleidung ausziehen.
Mit viel Wasser und Seife reinigen.
Keine Verdünnungs-/Lösemittel o.ä. verwenden.
Nach Einatmen: Person an die frische Luft bringen.
Nach Verschlucken: Kein Erbrechen auslösen, nichts zu trinken geben.
Handhabung
Der Hand- und Hautschutz ist besonders zu beachten, weil verschiedene Inhaltsstoffe auch durch die Haut in den Körper gelangen können.
Beschäftigungsbeschränkungen
Jugendliche ab 15 Jahren dürfen hiermit nur beschäftigt werden, wenn dieses zum Erreichen des Ausbildungszieles erforderlich und die Aufsicht eines Fachkundigen sowie betriebsärztliche oder sicherheitstechnische Betreuung gewährleistet ist.
Vorsorgeuntersuchungen
Beim Tragen von Atemschutz ist eine spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nach
- G(26): Atemschutzgeräte
zu veranlassen.Bei Atemschutzgeräten der Gruppe 1 nach BGR 190 ist die Vorsorgeuntersuchung lediglich anzubieten. Dazu gehören zum Beispiel: Filtergeräte mit Partikelfilter der Partikelfilterklassen P1 und P2 und partikelfiltrierende Halbmasken; gebläseunterstützte Filtergeräte mit Voll- oder Halbmaske; Druckluft-Schlauchgeräte und Frischluft-Druckschlauchgeräte, jeweils mit Atemanschlüssen mit Ausatemventilen.
Gefahrguttransport
Die Produktgruppe ist kein Gefahrgut im Sinne der GGVSE.
Entsorgung
Nicht in Ausguss oder Mülltonne schütten.
Abfälle nicht vermischen! Zur ordnungsgemäßen Beseitigung bzw. Rückgewinnung in beständigen, verschließbaren und gekennzeichneten Gefäßen getrennt sammeln.
Restmengen sind unter Beachtung der örtlichen Vorschriften einer geordneten Abfallbeseitigung zuzuführen! Folgende EAK/AVV-Abfallschlüssel können in Frage kommen:
Flüssige Produktreste:
080120 wässrige Suspensionen, die Farben oder Lacke enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 19 fallen
Ausgetrocknete Produktreste:
080112 Farb- und Lackabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 11 fallen
Lagerung
Behälter dicht geschlossen an einem kühlen, gut gelüfteten Ort lagern.
Nicht im Pausen- oder Aufenthaltsraum lagern.
Behälter vor Frost schützen.
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Schadensfall
Nach Verschütten mit saugfähigem Material (z.B. Kalksteinmehl, Sand, Erde) aufnehmen, wie unter Entsorgung beschrieben behandeln und Reste mit viel Wasser wegspülen.
Produkt ist nicht brennbar, im Brandfall Löschmaßnahmen auf Umgebung abstimmen.
Das Eindringen in Boden, Gewässer und Kanalisation muss vermieden werden (schwach wassergefährdend - WGK 1).
______________________________
Produkt-Code ist die Zuordnung von Produkten zu einer Produktgruppe; siehe Gebinde, Sicherheitsdatenblätter, Technische Merkblätter und Preislisten der verwendeten Produkte.
Als Lösemittel werden hier alle flüchtigen organischen Verbindungen mit einem Siedepunkt bei Normaldruck bis einschließlich 250°C bezeichnet.
Produkte, die dieser Produktgruppe zugeordnet sind, können im Einzelfall eine abweichende Kennzeichnung (Symbole, R/S-Sätze) oder abweichende sonstige Einstufungen (WGK, GGVSEB usw.) aufweisen.
Diese Produkt-/gruppen-Information unterstützt Sie bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach §7 der neuen Gefahrstoffverordnung und kann ggf. für Dokumentationszwecke verwendet werden. Betriebsspezifische oder tätigkeitsbezogene Abweichungen oder Ergänzungen sind dann im Kapitel 'Gefährdungsbeurteilung' anzugeben.
Copyright
by GISBAU
Erstellt nach Sicherheitsdatenblättern verschiedener Hersteller und sonstigen Unterlagen

Hilfe zur Gefährdungsbeurteilung
Orientierender Überblick zur inhalativen, dermalen und chemisch/physikalischen Gefährdung:
Erläuterung:  
  Allgemein Handanstrich Spritzverfahren
Gefährdung durch Einatmen
Gefährdung durch Hautkontakt
Brand-/Explosionsgefährdung

Die folgenden Angaben geben Auskunft darüber, ob die jeweiligen Punkte bei der Gefährdungsbeurteilung besonders zu berücksichtigen sind.

  Allgemein Handanstrich Spritzverfahren
Handschutz JA JA JA
Hautschutz JA JA JA
Atemschutz JA NEIN JA
Augenschutz JA JA JA
Körperschutz JA NEIN JA
Betriebsanweisung JA JA JA
Ersatzstoff notwendig NEIN NEIN NEIN
Grenzwertüberschreitung - NEIN -
Vorsorgeuntersuchungen JA NEIN JA
Beschäftigungsbeschränkungen JA JA JA

Gefährdungsbeurteilung
Die Tätigkeiten mit diesem Gefahrstoff werden entsprechend der Maßnahmen dieser GISBAU-Information durchgeführt. Im folgenden sind die betriebsspezifischen oder tätigkeitsbezogenen Ergänzungen und Abweichungen dokumentiert:

Gefährliche Eigenschaften:

Herstellerinformationen:

Physikalisch-chemische Wirkungen:

Substitutionsmöglichkeiten:

Arbeitsbedingungen:

Arbeitsplatzgrenzwerte / biologische Grenzwerte:

Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen:

Schlussfolgerungen aus arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen:

Sonstiges: