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Wasserverdünnbare Oberflächenbehandlungsmittel, lösemittelfrei
GISCODE: W 1
Charakterisierung
Lösemittelfreie wasserverdünnbare Oberflächenbehandlungsmittel (GISCODE: W 1) sind aus Bindemitteln (z.B. Acrylat- oder Polyurethan-Dispersionen) hergestellte Produkte zum Kitten oder Versiegeln von Holzfußböden oder Kork.
Sie werden gegebenenfalls unter Verwendung von Füllstoffen und sonstigen Zusätzen (z.B. Konservierungsstoffen) hergestellt und enthalten keine Lösemittel.
Lösemittel sind flüchtige organische Stoffe mit einem Dampfdruck über einem Pascal bei 20°C (TRGS 617).
Zu dieser Produktgruppe gehören lösemittelfreie Holzkitte und Wassersiegel (Grund- und Decksiegel).
Es handelt sich um Pulver- (nur Holzkitte) oder Flüssigprodukte auf wäßriger Basis.
Ersatzstoffe - Ersatzprodukte - Ersatzverfahren
Die Verwendung von lösemittelfreien, wasserverdünnbaren Oberflächenbehandlungsmitteln ist grundsätzlich zu empfehlen!
Gefahrstoffmessungen / Ermittlung
Eine Belastung der Atemluft ist nicht zu erwarten. Gefahrstoffmessungen sind daher nicht notwendig.
Gesundheitsgefährdung
Es können Stoffe enthalten sein, die in reiner Form z.B. die Haut reizen.
Hygienemaßnahmen
Berührung mit Augen vermeiden!
Produktreste von der Haut entfernen!
Nach Arbeitsende und vor Pausen Hände gründlich reinigen!
Hautpflegemittel nach der Arbeit verwenden (rückfettende Creme).
Vor Arbeitsbeginn und nach jeder Pause fetthaltige Hautschutzsalbe auftragen.
Technische und Organisatorische Schutzmaßnahmen
Arbeiten bei Frischluftzufuhr!
Waschgelegenheit im Arbeitsbereich vorsehen.
Augendusche oder Augenspülflasche bereitstellen.
Erste Hilfe
Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten (z.B. Handschutz, Atemschutz); immer auch Arzt verständigen!
Nach Augenkontakt: 10 Minuten unter fließendem Wasser bei gespreizten Lidern spülen oder Augenspüllösung nehmen. Immer Augenarzt aufsuchen!
Nach Verschlucken: Kein Erbrechen herbeiführen.
In kleinen Schlucken viel Wasser trinken lassen.
Gefahrguttransport
Die Produktgruppe ist kein Gefahrgut im Sinne der GGVSE.
Entsorgung
Nicht in Ausguss oder Mülltonne schütten.
Abfälle nicht vermischen! Zur ordnungsgemäßen Beseitigung bzw. Rückgewinnung in beständigen, verschließbaren und gekennzeichneten Gefäßen getrennt sammeln.
Flüssige, nicht ausgetrocknete Produktreste sind Sonderabfall.
Ausgetrocknete Produktreste sind hausmüllähnlicher Gewerbeabfall.
Restentleerte, nicht ausgetrocknete Gebinde (tropffrei, spachtelrein) sind Sonderabfall.
Restentleerte, ausgetrocknete Gebinde (tropffrei, spachtelrein) dem Recycling zuführen.
Restmengen sind unter Beachtung der örtlichen Vorschriften einer geordneten Abfallbeseitigung zuzuführen! Folgende EAK/AVV-Abfallschlüssel können in Frage kommen:
Produktreste:
080120 wässrige Suspensionen, die Farben oder Lacke enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 19 fallen
Ausgetrocknete Produktreste:
080112 Farb- und Lackabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 11 fallen
Lagerung
Nicht im Pausen- oder Aufenthaltsraum lagern.
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Schadensfall
Bei Pulverprodukten:
Verschüttetes Produkt unter Staubvermeidung aufnehmen und wie unter 'Entsorgung' beschrieben behandeln.
Bei Flüssigprodukten:
Nach Verschütten mit einem Spachtel in ein Leergebinde aufnehmen, aushärten lassen und wie unter Entsorgung beschrieben behandeln. Reste z.B. mit Sand abstreuen und mechanisch entfernen.
Produkt ist nicht brennbar, im Brandfall Löschmaßnahmen auf Umgebung abstimmen.
Das Eindringen in Boden, Gewässer und Kanalisation muss vermieden werden (schwach wassergefährdend - WGK 1).
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GISCODE ist die Zuordnung von Holzkitten und Versiegelungen zu einer Produktgruppe; siehe Gebinde, Sicherheitsdatenblätter, Technische Merkblätter und Preislisten.
Diese Produkt-/gruppen-Information unterstützt Sie bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach §7 der neuen Gefahrstoffverordnung und kann ggf. für Dokumentationszwecke verwendet werden. Betriebsspezifische oder tätigkeitsbezogene Abweichungen oder Ergänzungen sind dann im Kapitel 'Gefährdungsbeurteilung' anzugeben.
Copyright
by GISBAU
Erstellt nach Sicherheitsdatenblättern verschiedener Hersteller und sonstigen Unterlagen

Hilfe zur Gefährdungsbeurteilung
Orientierender Überblick zur inhalativen, dermalen und chemisch/physikalischen Gefährdung:
Erläuterung:  
  Allgemein
Gefährdung durch Einatmen
Gefährdung durch Hautkontakt
Brand-/Explosionsgefährdung

Die folgenden Angaben geben Auskunft darüber, ob die jeweiligen Punkte bei der Gefährdungsbeurteilung besonders zu berücksichtigen sind.

  Allgemein
Handschutz NEIN
Hautschutz NEIN
Atemschutz NEIN
Augenschutz NEIN
Körperschutz NEIN
Betriebsanweisung NEIN
Ersatzstoff notwendig NEIN
Grenzwertüberschreitung NEIN
Vorsorgeuntersuchungen NEIN
Beschäftigungsbeschränkungen NEIN

Gefährdungsbeurteilung
Die Tätigkeiten mit diesem Gefahrstoff werden entsprechend der Maßnahmen dieser GISBAU-Information durchgeführt. Im folgenden sind die betriebsspezifischen oder tätigkeitsbezogenen Ergänzungen und Abweichungen dokumentiert:

Gefährliche Eigenschaften:

Herstellerinformationen:

Physikalisch-chemische Wirkungen:

Substitutionsmöglichkeiten:

Arbeitsbedingungen:

Arbeitsplatzgrenzwerte / biologische Grenzwerte:

Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen:

Schlussfolgerungen aus arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen:

Sonstiges: