| Betriebsanweisung Nr. | Betrieb: | DOC |
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| Gemäß §14 Gefahrstoffverordnung | GISBAU 06/2010 | |||
| Baustelle / Tätigkeit: | Druckdatum: | |||
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Wasserverdünnbare Oberflächenbehandlungsmittel, lösemittelfrei
GISCODE: W 1
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| Gefahren für Mensch und Umwelt | |
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Es können Stoffe enthalten sein, die in reiner Form z.B. die Haut reizen. Eindringen in Boden, Gewässer und Kanalisation vermeiden! |
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| Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln | |
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Arbeiten bei Frischluftzufuhr! Berührung mit Augen vermeiden! Produktreste von der Haut entfernen! Nach Arbeitsende und vor jeder Pause Hände gründlich reinigen! Hautpflegemittel verwenden! Vor Arbeitsbeginn und nach jeder Pause fetthaltige Hautschutzsalbe auftragen. Hautschutz: Für alle unbedeckten Körperteile fetthaltige Hautschutzsalbe verwenden: |
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| Verhalten im Gefahrenfall | |
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Bei Pulverprodukten: Unter Staubvermeidung aufnehmen und entsorgen! Bei Flüssigprodukten: Mit Spachtel aufnehmen, aushärten lassen und entsorgen! Reste z.B. mit Sand abstreuen und mechanisch entfernen. Produkt ist nicht brennbar. Zuständiger Arzt: Unfalltelefon: |
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| Erste Hilfe | |
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Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten und umgehend Arzt verständigen. Nach Augenkontakt: 10 Minuten unter fließendem Wasser bei gespreizten Lidern spülen oder Augenspüllösung nehmen. Immer Augenarzt aufsuchen! Nach Verschlucken: Kein Erbrechen herbeiführen. In kleinen Schlucken viel Wasser trinken lassen. Ersthelfer: |
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| Sachgerechte Entsorgung | |
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Nicht in Ausguss oder Mülltonne schütten! Flüssige Produktreste: Ausgetrocknete Produktreste: Nicht ausgetrocknete Gebinde: Ausgetrocknete Gebinde: |
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