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Wasserverdünnbare Oberflächenbehandlungsmittel, Lösemittelgehalt bis 5%
GISCODE: W 2
Charakterisierung
Wasserverdünnbare Oberflächenbehandlungsmittel mit einem Lösemittelgehalt bis 5 % (GISCODE: W 2) sind aus Bindemitteln (z.B. Acrylat- oder Polyurethan-Dispersionen) hergestellte Flüssigprodukte auf wäßriger Basis.
Sie werden unter Verwendung von Lösemitteln, gegebenenfalls von Füllstoffen und sonstigen Zusätzen (z.B. Konservierungsstoffen) hergestellt und zum Kitten oder Versiegeln von Holzfußböden oder Kork eingesetzt.
Lösemittel sind flüchtige organische Stoffe mit einem Dampfdruck über einem Pascal bei 20°C (TRGS 617).
Als Lösemittel können N-Methylpyrrolidon, Butanol, Ethylacetat, Texanol oder Glykolverbindungen eingesetzt werden - Aromaten finden keine Verwendung. Gesundheitsgefahren gehen nach heutiger Kenntnis von den enthaltenen Lösemitteln aus.
Das in den Produkten enthaltene Lösemittel N-Methy-2-pyrrolidon ist als fruchtschädigend der Kat.2 (R61: "Kann das Kind im Mutterleib schädigen") eingestuft.
Ersatzstoffe - Ersatzprodukte - Ersatzverfahren
Die Verwendung von wasserverdünnbaren Oberflächenbehandlungsmitteln mit einem Lösemittelgehalt bis 5 % ist - aufgrund des geringeren Lösemittelgehaltes im Vergleich zu den stark lösemittelhaltigen Produkten (TRGS 617) zu empfehlen!
Das Lösemittel N-Methypyrrolidon ist als fruchtschädigend (Kat. 2) eingestuft. Deshalb sollten N-Methylpyrrolidonfreie Wassersiegel verwendet werden.
Grenzwerte und Einstufungen
N-Methyl-2-pyrrolidon
AGW: 82 mg/m³ bzw. 20 ml/m³ (ppm)
Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des AGW und des BGW nicht befürchtet zu werden.
Gefahr der Hautresorption (H)
RE2 (EG) Stoffe, die als fruchtschädigend für den Menschen angesehen werden sollten.
2-Butoxyethanol
AGW: 98 mg/m³ bzw. 20 ml/m³ (ppm)
Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des AGW und des BGW nicht befürchtet zu werden.
Gefahr der Hautresorption (H)
Gefahrstoffmessungen / Ermittlung
Aufgrund der vorliegenden Gefahrstoffmessungen kann von einer Einhaltung der Grenzwerte für die im Abschnitt Charakterisierung genannten Lösemittel ausgegangen werden.
Bei unmittelbarem Hautkontakt mit dem Produkt kann N-Methylpyrrolidon über die Haut aufgenommen werden und zu Gesundheitschäden führen.
Gesundheitsgefährdung
Kann die Augen reizen: z.B. Brennen, Augentränen.
Kann die Haut reizen: z.B. Brennen, Jucken.
N-Methyl-2-pyrrolidon kann das Kind im Mutterleib schädigen!
Hygienemaßnahmen
Berührung mit Augen und Haut vermeiden!
Produktreste von der Haut entfernen!
Nach Arbeitsende und vor Pausen Hände gründlich reinigen!
Hautpflegemittel nach der Arbeit verwenden (rückfettende Creme).
Stark verunreinigte Kleidung wechseln und reinigen!
Vor Arbeitsbeginn und nach jeder Pause fetthaltige Hautschutzsalbe auftragen.
Technische und Organisatorische Schutzmaßnahmen
Arbeiten bei Frischluftzufuhr!
Gefäße nicht offen stehen lassen.
Waschgelegenheit im Arbeitsbereich vorsehen.
Augendusche oder Augenspülflasche bereitstellen.
Persönliche Schutzmaßnahmen
Handschutz: Handschuhe aus: Butylkautschuk.
Beim Tragen von Schutzhandschuhen sind Baumwollunterziehhandschuhe empfehlenswert!
Hautschutz: Für alle unbedeckten Körperteile fetthaltige Hautschutzsalbe verwenden!
Erste Hilfe
Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten (z.B. Handschutz, Atemschutz); immer auch Arzt verständigen!
Nach Augenkontakt: 10 Minuten unter fließendem Wasser bei gespreizten Lidern spülen oder Augenspüllösung nehmen. Immer Augenarzt aufsuchen!
Nach Verschlucken: Kein Erbrechen herbeiführen.
In kleinen Schlucken viel Wasser trinken lassen.
Beschäftigungsbeschränkungen
Jugendliche ab 15 J dürfen hiermit nur beschäftigt werden, wenn es zum Erreichen des Ausbildungszieles erforderlich, der Luftgrenzwert unterschritten, die Aufsicht eines Fachkundigen und ärztl./sicherheitstechn. Betreuung gewährleistet ist.
Werdende oder stillende Mütter dürfen hiermit nur beschäftigt werden, wenn der Luftgrenzwert unterschritten ist.
Werdende oder stillende Mütter dürfen hiermit nur beschäftigt werden, wenn keine wesentliche Hautexposition besteht.
Gefahrguttransport
Die Produktgruppe ist kein Gefahrgut im Sinne der GGVSE.
Entsorgung
Nicht in Ausguss oder Mülltonne schütten.
Abfälle nicht vermischen! Zur ordnungsgemäßen Beseitigung bzw. Rückgewinnung in beständigen, verschließbaren und gekennzeichneten Gefäßen getrennt sammeln.
Flüssige, nicht ausgetrocknete Produktreste sind Sonderabfall.
Ausgetrocknete Produktreste sind hausmüllähnlicher Gewerbeabfall.
Restentleerte, nicht ausgetrocknete Gebinde (tropffrei, spachtelrein) sind Sonderabfall.
Restentleerte, ausgetrocknete Gebinde (tropffrei, spachtelrein) dem Recycling zuführen.
Restmengen sind unter Beachtung der örtlichen Vorschriften einer geordneten Abfallbeseitigung zuzuführen! Folgende EAK/AVV-Abfallschlüssel können in Frage kommen:
Produktreste:
080120 wässrige Suspensionen, die Farben oder Lacke enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 19 fallen
Ausgetrocknete Produktreste:
080112 Farb- und Lackabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 11 fallen
Lagerung
Nicht im Pausen- oder Aufenthaltsraum lagern.
Behälter dicht geschlossen lagern.
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Schadensfall
Nach Verschütten mit einem Spachtel in ein Leergebinde aufnehmen, aushärten lassen und wie unter Entsorgung beschrieben behandeln. Reste z.B. mit Sand abstreuen und mechanisch entfernen.
Produkt ist nicht brennbar, im Brandfall Löschmaßnahmen auf Umgebung abstimmen.
Das Eindringen in Boden, Gewässer und Kanalisation muss vermieden werden (schwach wassergefährdend - WGK 1).
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Das Produkt ist einer Produktgruppe zugeordnet. Die unter Grenzwerte und Einstufungen aufgeführten Stoffe müssen nicht unbedingt auch in allen dieser Produktgruppe zugeordneten Produkten enthalten sein.
GISCODE ist die Zuordnung von Holzkitten und Versiegelungen zu einer Produktgruppe; siehe Gebinde, Sicherheitsdatenblätter, Technische Merkblätter und Preislisten.
Diese Produkt-/gruppen-Information unterstützt Sie bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach §7 der neuen Gefahrstoffverordnung und kann ggf. für Dokumentationszwecke verwendet werden. Betriebsspezifische oder tätigkeitsbezogene Abweichungen oder Ergänzungen sind dann im Kapitel 'Gefährdungsbeurteilung' anzugeben.
Copyright
by GISBAU
Erstellt nach Sicherheitsdatenblättern verschiedener Hersteller und sonstigen Unterlagen

Hilfe zur Gefährdungsbeurteilung
Orientierender Überblick zur inhalativen, dermalen und chemisch/physikalischen Gefährdung:
Erläuterung:  
  Allgemein
Gefährdung durch Einatmen
Gefährdung durch Hautkontakt
Brand-/Explosionsgefährdung

Die folgenden Angaben geben Auskunft darüber, ob die jeweiligen Punkte bei der Gefährdungsbeurteilung besonders zu berücksichtigen sind.

  Allgemein
Handschutz JA
Hautschutz JA
Atemschutz NEIN
Augenschutz NEIN
Körperschutz NEIN
Betriebsanweisung JA
Ersatzstoff notwendig JA
Grenzwertüberschreitung NEIN
Vorsorgeuntersuchungen NEIN
Beschäftigungsbeschränkungen JA

Gefährdungsbeurteilung
Die Tätigkeiten mit diesem Gefahrstoff werden entsprechend der Maßnahmen dieser GISBAU-Information durchgeführt. Im folgenden sind die betriebsspezifischen oder tätigkeitsbezogenen Ergänzungen und Abweichungen dokumentiert:

Gefährliche Eigenschaften:

Herstellerinformationen:

Physikalisch-chemische Wirkungen:

Substitutionsmöglichkeiten:

Arbeitsbedingungen:

Arbeitsplatzgrenzwerte / biologische Grenzwerte:

Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen:

Schlussfolgerungen aus arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen:

Sonstiges: