| Betriebsanweisung Nr. | Betrieb: | DOC |
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| Gemäß §14 Gefahrstoffverordnung | GISBAU 06/2010 | |||
| Baustelle / Tätigkeit: | Druckdatum: | |||
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Wasserverdünnbare Oberflächenbehandlungsmittel, Lösemittelgehalt bis 5%, N-Methylpyrrolidonfrei
GISCODE: W2+
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| Gefahren für Mensch und Umwelt | |
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Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme durch die Haut kann zu Gesundheitsschäden führen. Kann die Atemwege, Augen, Verdauungsorgane reizen. Kann Schwindel und Kopfschmerzen hervorrufen. Eindringen in Boden, Gewässer und Kanalisation vermeiden! |
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| Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln | |
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Arbeiten nur bei Frischluftzufuhr (Fenster und Türen öffnen)! Von Zündquellen fernhalten! Nicht rauchen! Keine offenen Flammen! Gefäße nicht offen stehen lassen! Berührung mit Augen, Haut und Kleidung vermeiden! Produktreste von der Haut entfernen! Nach Arbeitsende und vor jeder Pause Hände gründlich reinigen! Hautpflegemittel verwenden! Stark verunreinigte Kleidung wechseln! Hautschutz: Für alle unbedeckten Körperteile fetthaltige Hautschutzsalbe verwenden: |
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| Verhalten im Gefahrenfall | |
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Mit saugfähigem unbrennbaren Material (z.B. Kieselgur, Sand) aufnehmen und entsorgen! Produkt ist nicht brennbar. Zuständiger Arzt: Unfalltelefon: |
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| Erste Hilfe | |
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Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten und umgehend Arzt verständigen. Nach Augenkontakt: 10 Minuten unter fließendem Wasser bei gespreizten Lidern spülen oder Augenspüllösung nehmen. Immer Augenarzt aufsuchen! Nach Hautkontakt: Mit viel Wasser und Seife reinigen. Nach Einatmen: Frischluft! Bei Bewusstlosigkeit Atemwege freihalten (Zahnprothesen, Erbrochenes entfernen, stabile Seitenlagerung), Atmung und Puls überwachen. Nach Verschlucken: Kein Erbrechen herbeiführen. In kleinen Schlucken viel Wasser trinken lassen. Gabe von medizinischem Kohlepulver. Ersthelfer: |
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| Sachgerechte Entsorgung | |
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Flüssige Produktreste: Ausgetrocknete Produktreste: Nicht ausgetrocknete Gebinde: Ausgetrocknete Gebinde: Produktreste: Ausgetrocknete Produktreste: |
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