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Wasserverdünnbare Oberflächenbehandlungsmittel mit isocyanathaltigem Härter, Lösemittelg. bis 15%
GISCODE: W3/DD
Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. (R43)
Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen. (S23)
Berührung mit der Haut vermeiden. (S24)
Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. (S26)
Charakterisierung
Wasserverdünnbare Oberflächenbehandlungsmittel mit einem Lösemittelgehalt bis 15 % sind aus Bindemitteln (z.B. Acrylat- oder Polyurethan-Dispersionen) hergestellte Flüssigprodukte auf wäßriger Basis.
Sie werden unter Verwendung von Lösemitteln, gegebenenfalls von Füllstoffen und sonstigen Zusätzen (z.B. Konservierungsstoffen) hergestellt und zum Versiegeln von Holzfußböden oder Kork eingesetzt.
Den Produkten wird vor der Verarbeitung ein Vernetzer zugesetzt. Dieser Vernetzer enthält Isocyanate und Lösemittel.
Lösemittel sind flüchtige organische Stoffe mit einem Dampfdruck über einem Pascal bei 20°C (TRGS 617).
Als Lösemittel können N-Methylpyrrolidon, Butanol, Ethylacetat, Texanol oder Glykolverbindungen eingesetzt werden - Aromaten finden keine Verwendung.
Das in den Produkten enthaltene Lösemittel N-Methy-2-pyrrolidon ist als fruchtschädigend der Kat.2 (R61: "Kann das Kind im Mutterleib schädigen") eingestuft.
Gesundheitsgefahren gehen nach heutiger Kenntnis von den im Vernetzer enthaltenen Isocyanaten und den Lösemitteln aus.
Ersatzstoffe - Ersatzprodukte - Ersatzverfahren
Bei der Verwendung des Vernetzers besteht die Gefahr einer Hautsensibilisierung.
Der Einsatz von wasserverdünnbaren Oberflächenbehandlungsmitteln (Lösemittelgehalt < 15%) ohne Vernetzer ist daher zu empfehlen, wenn die technischen Anforderungen dies zu lassen.
Das Lösemittel N-Methylpyrrolidon ist als fruchtschädignd (Kat. 2) eingestuft. Deshalb sollten N-Methylpyrrolidonfreie Wassersiegel verwendet werden.
Grenzwerte und Einstufungen
2-Butoxyethanol
AGW: 49 mg/m³ bzw. 10 ml/m³ (ppm)
Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des AGW und des BGW nicht befürchtet zu werden.
Gefahr der Hautresorption (H)
N-Methyl-2-pyrrolidon
AGW: 82 mg/m³ bzw. 20 ml/m³ (ppm)
Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des AGW und des BGW nicht befürchtet zu werden.
Gefahr der Hautresorption (H)
RE2 (EG) Stoffe, die als fruchtschädigend für den Menschen angesehen werden sollten.
Isocyanate als Gesamt-NCO
ELW: 0,018 mg/m³ Expositionsleitwert für die Totalkonzentration reaktiver Isocyanat-Gruppen (TRIG) nach TRGS 430.
Gefahrstoffmessungen / Ermittlung
Aufgrund der vorliegenden Gefahrstoffmessungen kann von einer Einhaltung der Grenzwerte für die im Abschnitt Charakterisierung genannten Lösemittel ausgegangen werden.
Bei unmittelbarem Hautkontakt mit dem Produkt kann N-Methylpyrrolidon über die Haut aufgenommen werden und zu Gesundheitschäden führen.
Gesundheitsgefährdung
Einatmen oder Aufnahme über die Haut kann zu Gesundheitsschäden führen.
Reizt die Atemwege, Augen und Haut: z.B. Husten, Atemnot, Augentränen, Brennen.
Kann zu Allergien der Atemwege und der Haut führen.
Sensibilisierte Personen können schon auf sehr geringe Konzentrationen an Isocyanaten reagieren und sollten deshalb keinen weiteren Kontakt mit diesen Stoffen haben.
N-Methyl-2-pyrrolidon kann das Kind im Mutterleib schädigen!
Brand- und Explosionsgefahren
Das Produkt ist brennbar.
Hygienemaßnahmen
Im Arbeitsbereich keine Lebensmittel aufbewahren sowie weder essen, trinken, schnupfen noch rauchen!
Berührung mit Augen, Haut und Kleidung vermeiden!
Produktreste von der Haut entfernen!
Vorbeugend Hautschutzsalbe auftragen, um die Hautreinigung zu erleichtern.
Nach Arbeitsende und vor Pausen Hände gründlich reinigen!
Hautpflegemittel nach der Arbeit verwenden (rückfettende Creme).
Verunreinigte Kleidung wechseln und reinigen!
Technische und Organisatorische Schutzmaßnahmen
Arbeiten bei Frischluftzufuhr!
Gefäße nicht offen stehen lassen.
Waschgelegenheit im Arbeitsbereich vorsehen.
Augendusche oder Augenspülflasche bereitstellen.
Beim Ab- und Umfüllen bzw. beim Mischen der Komponenten Verspritzen vermeiden.
Persönliche Schutzmaßnahmen
Augenschutz: Bei Spritzgefahr: Gestellbrille.
Handschutz: Handschuhe aus: Butylkautschuk.
Beim Tragen von Schutzhandschuhen sind Baumwollunterziehhandschuhe empfehlenswert!
Hautschutz: Für alle unbedeckten Körperteile fettfreie oder fettarme (Öl-in-Wasser-Emulsion) Hautschutzsalbe verwenden!
Erste Hilfe
Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten (z.B. Handschutz, Atemschutz); immer auch Arzt verständigen!
Nach Augenkontakt: 10 Minuten unter fließendem Wasser bei gespreizten Lidern spülen oder Augenspüllösung nehmen. Immer Augenarzt aufsuchen!
Nach Hautkontakt: Mit viel Wasser und Seife reinigen.
Kein Verdünner o.ä. verwenden.
Nach Verschlucken: Kein Erbrechen herbeiführen.
In kleinen Schlucken viel Wasser trinken lassen.
Keine Gabe von Hausmitteln (Milch, Alkohol usw.).
Beschäftigungsbeschränkungen
Jugendliche ab 15 J dürfen hiermit nur beschäftigt werden, wenn es zum Erreichen des Ausbildungszieles erforderlich, der Luftgrenzwert unterschritten, die Aufsicht eines Fachkundigen und ärztl./sicherheitstechn. Betreuung gewährleistet ist.
Werdende oder stillende Mütter dürfen hiermit nur beschäftigt werden, wenn der Luftgrenzwert unterschritten ist.
Werdende oder stillende Mütter dürfen hiermit nur beschäftigt werden, wenn keine wesentliche Hautexposition besteht.
Vorsorgeuntersuchungen
Kann ein regelmäßiger Hautkontakt zu Isocyanaten nicht vermieden werden oder ist die Luftkonzentration von 0,05 mg/m³ überschritten, ist eine spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nach
- G(27): Isocyanate
zu veranlassen.
Entsorgung
Nicht in Ausguss oder Mülltonne schütten.
Abfälle nicht vermischen! Zur ordnungsgemäßen Beseitigung bzw. Rückgewinnung in beständigen, verschließbaren und gekennzeichneten Gefäßen getrennt sammeln.
Flüssige, nicht ausgetrocknete Produktreste sind Sonderabfall.
Ausgetrocknete Produktreste sind hausmüllähnlicher Gewerbeabfall.
Restentleerte, nicht ausgetrocknete Gebinde (tropffrei, spachtelrein) sind Sonderabfall.
Restentleerte, ausgetrocknete Gebinde (tropffrei, spachtelrein) dem Recycling zuführen.
Lagerung
Vor Feuchtigkeit und Wasser schützen.
Behälter dicht geschlossen in einem gut belüfteten sowie gut beleuchtbaren Raum lagern. Zugang nur für fachkundiges Personal.
Nicht in Pausen-, Aufenthalts- oder Sanitärräumen sowie in Treppenräumen, Fluren, Flucht- und Rettungswegen, Durchgängen, Durchfahrten und engen Räumen lagern.
Die 1. Komponente fällt unter die Lagerklasse (LGK) 12 (nicht brennbare Flüssigkeiten) der TRGS510.
Nicht mit Stoffen der folgenden LGK zusammenlagern:1; 6.2; 7
Die Lagerung mit Stoffen der folgenden LGK ist nur unter den in der TRGS 510 genannten Bedingungen möglich:4.1A; 4.3; 5.1C
Die 2. Komponente fällt unter die Lagerklasse (LGK) 10 (brennbare Flüssigkeiten) der TRGS510.
Nicht mit Stoffen der folgenden LGK zusammenlagern:1; 2A; 5.1A; 6.2; 7
Die Lagerung mit Stoffen der folgenden LGK ist nur unter den in der TRGS 510 genannten Bedingungen möglich:4.1A; 4.2; 4.3; 5.1B; 5.1C; 5.2
Schadensfall
Nach Verschütten mit einem Spachtel in ein Leergebinde aufnehmen, aushärten lassen und wie unter Entsorgung beschrieben behandeln. Reste z.B. mit Sand abstreuen und mechanisch entfernen.
Für den Wassersiegel gilt:
Produkt ist nicht brennbar, im Brandfall Löschmaßnahmen auf Umgebung abstimmen.
Für den Vernetzer gilt:
Produkt ist brennbar, geeignete Löschmittel: Kohlendioxid, Löschpulver oder Wasser im Sprühstrahl.
Bei Brand entstehen gefährliche Gase/Dämpfe.
Berst- und Explosionsgefahr durch Druckanstieg bei Erhitzung.
Das Eindringen in Boden, Gewässer und Kanalisation muss vermieden werden (wassergefährdend - WGK 2).
Hinweise:
GISCODE ist die Zuordnung von Holzkitten und Versiegelungen zu einer Produktgruppe; siehe Gebinde, Sicherheitsdatenblätter, Technische Merkblätter und Preislisten.
Das Produkt ist einer Produktgruppe zugeordnet. Die unter Grenzwerte und Einstufungen aufgeführten Stoffe müssen nicht unbedingt auch in allen dieser Produktgruppe zugeordneten Produkten enthalten sein.
Diese Produkt-/gruppen-Information unterstützt Sie bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach §6 der Gefahrstoffverordnung und kann ggf. für Dokumentationszwecke verwendet werden. Betriebsspezifische oder tätigkeitsbezogene Abweichungen oder Ergänzungen sind dann im Kapitel 'Gefährdungsbeurteilung' anzugeben.
by GISBAU
Stand: 22.01.2013
Version: 24.0

Hilfe zur Gefährdungsbeurteilung
Orientierender Überblick zur inhalativen, dermalen und chemisch/physikalischen Gefährdung:
Erläuterung:  
  Allgemein
Gefährdung durch Einatmen
Gefährdung durch Hautkontakt
Brand-/Explosionsgefährdung

Die folgenden Angaben geben Auskunft darüber, ob die jeweiligen Punkte bei der Gefährdungsbeurteilung besonders zu berücksichtigen sind.

  Allgemein
Handschutz JA
Hautschutz JA
Atemschutz NEIN
Augenschutz JA
Körperschutz NEIN
Betriebsanweisung JA
Ersatzstoff notwendig JA
Grenzwertüberschreitung NEIN
Vorsorgeuntersuchungen JA
Beschäftigungsbeschränkungen JA

Gefährdungsbeurteilung
Die Tätigkeiten mit diesem Gefahrstoff werden entsprechend der Maßnahmen dieser GISBAU-Information durchgeführt. Im folgenden sind die betriebsspezifischen oder tätigkeitsbezogenen Ergänzungen und Abweichungen dokumentiert:

Gefährliche Eigenschaften:

Herstellerinformationen:

Physikalisch-chemische Wirkungen:

Substitutionsmöglichkeiten:

Arbeitsbedingungen:

Arbeitsplatzgrenzwerte / biologische Grenzwerte:

Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen:

Schlussfolgerungen aus arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen:

Sonstiges: