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Wasserverdünnbare Oberflächenbehandlungsmittel, Lösemittelg. bis 15%, N-Methylpyrrolidonfrei
GISCODE: W3+
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| Charakterisierung |
| Wasserverdünnbare Oberflächenbehandlungsmittel mit einem Lösemittelgehalt bis 15 % (GISCODE: W 3) sind aus Bindemitteln (z.B. Acrylat- oder Polyurethan-Dispersionen) hergestellte Flüssigprodukte auf wäßriger Basis. Sie werden unter Verwendung von Lösemitteln, gegebenenfalls von Füllstoffen und sonstigen Zusätzen (z.B. Konservierungsstoffen) hergestellt und zum Kitten oder Versiegeln von Holzfußböden oder Kork eingesetzt. Lösemittel sind flüchtige organische Stoffe mit einem Dampfdruck über einem Pascal bei 20°C (TRGS 617). Als Lösemittel können Butanol, Ethylacetat, Texanol oder Glykolverbindungen eingesetzt werden - Aromaten finden keine Verwendung. Gesundheitsgefahren gehen nach heutiger Kenntnis von den enthaltenen Lösemitteln aus. |
| Ersatzstoffe - Ersatzprodukte - Ersatzverfahren |
| Die Verwendung von wasserverdünnbaren Oberflächenbehandlungsmitteln mit einem Lösemittelgehalt bis 15 % ist - aufgrund des geringeren Lösemittelgehaltes im Vergleich zu den stark lösemittelhaltigen Produkten (TRGS 617) zu empfehlen! Es existieren wasserverdünnbare Oberflächenbehandlungsmittel mit einem Lösemittelgehalt bis 5 %; im Falle von Holzkitten sind lösemittelfreie Produkte erhältlich! |
| Grenzwerte und Einstufungen |
| 2-Butoxyethanol AGW: 98 mg/m³ bzw. 20 ml/m³ (ppm) Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des AGW und des BGW nicht befürchtet zu werden. Gefahr der Hautresorption (H) |
| Gefahrstoffmessungen / Ermittlung |
| Aufgrund der vorliegenden Gefahrstoffmessungen kann von einer Einhaltung der Grenzwerte für die im Abschnitt Charakterisierung genannten Lösemittel ausgegangen werden. |
| Gesundheitsgefährdung |
| Aufnahme über die Haut kann zu Gesundheitsschäden führen. Kann die Atemwege, Augen und Haut reizen: z.B. Brennen, Augentränen, Jucken. |
| Hygienemaßnahmen |
| Berührung mit Augen und Haut vermeiden! Produktreste von der Haut entfernen! Nach Arbeitsende und vor Pausen Hände gründlich reinigen! Hautpflegemittel nach der Arbeit verwenden (rückfettende Creme). Stark verunreinigte Kleidung wechseln und reinigen! Vor Arbeitsbeginn und nach jeder Pause fetthaltige Hautschutzsalbe auftragen. |
| Technische und Organisatorische Schutzmaßnahmen |
| Arbeiten bei Frischluftzufuhr! Gefäße nicht offen stehen lassen. Waschgelegenheit im Arbeitsbereich vorsehen. Augendusche oder Augenspülflasche bereitstellen. |
| Persönliche Schutzmaßnahmen |
| Hautschutz: Für alle unbedeckten Körperteile fetthaltige Hautschutzsalbe verwenden! |
| Erste Hilfe |
| Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten (z.B. Handschutz, Atemschutz); immer auch Arzt verständigen! Nach Augenkontakt: 10 Minuten unter fließendem Wasser bei gespreizten Lidern spülen oder Augenspüllösung nehmen. Immer Augenarzt aufsuchen! Nach Hautkontakt: Mit viel Wasser und Seife reinigen. Nach Verschlucken: Kein Erbrechen herbeiführen. In kleinen Schlucken viel Wasser trinken lassen. |
| Gefahrguttransport |
| Die Produktgruppe ist kein Gefahrgut im Sinne der GGVSE. |
| Entsorgung |
| Nicht in Ausguss oder Mülltonne schütten. Abfälle nicht vermischen! Zur ordnungsgemäßen Beseitigung bzw. Rückgewinnung in beständigen, verschließbaren und gekennzeichneten Gefäßen getrennt sammeln. Flüssige, nicht ausgetrocknete Produktreste sind Sonderabfall. Ausgetrocknete Produktreste sind hausmüllähnlicher Gewerbeabfall. Restentleerte, nicht ausgetrocknete Gebinde (tropffrei, spachtelrein) sind Sonderabfall. Restentleerte, ausgetrocknete Gebinde (tropffrei, spachtelrein) dem Recycling zuführen. Restmengen sind unter Beachtung der örtlichen Vorschriften einer geordneten Abfallbeseitigung zuzuführen! Folgende EAK/AVV-Abfallschlüssel können in Frage kommen: Produktreste: 080120 wässrige Suspensionen, die Farben oder Lacke enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 19 fallen Ausgetrocknete Produktreste: 080112 Farb- und Lackabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 11 fallen |
| Lagerung |
| Behälter dicht geschlossen lagern. Nicht im Pausen- oder Aufenthaltsraum lagern. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. |
| Schadensfall |
| Nach Verschütten mit einem Spachtel in ein Leergebinde aufnehmen, aushärten lassen und wie unter Entsorgung beschrieben behandeln. Reste z.B. mit Sand abstreuen und mechanisch entfernen. Produkt ist nicht brennbar, im Brandfall Löschmaßnahmen auf Umgebung abstimmen. |
| Copyright |
| by GISBAU Erstellt nach Sicherheitsdatenblättern verschiedener Hersteller und sonstigen Unterlagen |
| Erläuterung: |
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| Allgemein | |
| Gefährdung durch Einatmen | |
| Gefährdung durch Hautkontakt | |
| Brand-/Explosionsgefährdung |
| Allgemein | |
| Handschutz | NEIN |
| Hautschutz | JA |
| Atemschutz | NEIN |
| Augenschutz | NEIN |
| Körperschutz | NEIN |
| Betriebsanweisung | JA |
| Ersatzstoff notwendig | NEIN |
| Grenzwertüberschreitung | NEIN |
| Vorsorgeuntersuchungen | NEIN |
| Beschäftigungsbeschränkungen | NEIN |