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Stark lösemittelhaltige Grundsiegel und Holzkitte, aromaten- und niedrigsiederhaltig
GISCODE: G 3
Leichtentzündlich. (R11)
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. (S2)
Behälter an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren. (S9)
Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen. (S16)
Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen. (S23)
Berührung mit der Haut vermeiden. (S24)
Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. (S29)
Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen. (S33)
Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden. (S51)
Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder dieses Etikett vorzeigen. (S62)
Charakterisierung
Stark lösemittelhaltige aromaten- und niedrigsiederhaltige Grundsiegel und Holzkitte (GISCODE: G 3) sind aus Lösemitteln, Bindemitteln und sonstigen Zusätzen hergestellte Produkte zum Kitten oder Versiegeln von Holzfußböden oder Kork.
Als Bindemittel werden Nitrocellulose oder Polymerisatharze eingesetzt. Der Lösemittelgehalt liegt über 25 %.
Lösemittel sind flüchtige organische Stoffe mit einem Dampfdruck über einem Pascal bei 20°C (TRGS 617).
Es werden Kohlenewasserstoffgemisch (u.a. Xylole, Toluol), Alkohole (Ethanol, Isopropanol, Butanol), Ester (Methylacetat, Ethylacetat, Isopropylacetat, Butylacetat) und Ketone (Aceton) eingesetzt.
Methylacetat und Aceton sind Niedrigsieder, Verbindungen mit einem Siedepunkt unter 65°C, gegen die bei Grenzwertüberschreitungen nur umgebungsluftunabhängige Atemschutzgeräte schützen.
Gesundheitsgefahren gehen nach heutiger Kenntnis von den enthaltenen Lösemittel aus.
Ersatzstoffe - Ersatzprodukte - Ersatzverfahren
Stark lösemittelhaltige aromaten- und niedrigsiederhaltige Grundsiegel und Holzkitte stellen eine erhebliche Gesundheitsgefährdung dar.
Die Verarbeitung ist mit umfangreichen Schutzmaßnahmen verbunden und nur noch in Ausnahmefällen erlaubt (TRGS 617).
In den meisten Fällen können Wassersiegel oder lösemittelfreie Holzkitte eingesetzt werden.
Grenzwerte und Einstufungen
Aceton
AGW: 1200 mg/m³ bzw. 500 ml/m³ (ppm)
Ethanol
AGW: 960 mg/m³ bzw. 500 ml/m³ (ppm)
Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des AGW und des BGW nicht befürchtet zu werden.
Isopropanol
AGW: 500 mg/m³ bzw. 200 ml/m³ (ppm)
Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des AGW und des BGW nicht befürchtet zu werden.
Methylacetat
AGW: 610 mg/m³ bzw. 200 ml/m³ (ppm)
Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des AGW und des BGW nicht befürchtet zu werden.
Ethylacetat
AGW: 1500 mg/m³ bzw. 400 ml/m³ (ppm)
Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des AGW und des BGW nicht befürchtet zu werden.
Butylacetat, alle Isomere
ehem. MAK: 96 mg/m³ bzw. 20 ml/m³ (ppm) *
Toluol
AGW: 190 mg/m³ bzw. 50 ml/m³ (ppm)
Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des AGW und des BGW nicht befürchtet zu werden.
Gefahr der Hautresorption (H)
RE3 (EG) Stoffe, die wegen möglicher fruchtschädigender Wirkung beim Menschen Anlass zur Besorgnis geben.
Xylol
AGW: 440 mg/m³ bzw. 100 ml/m³ (ppm)
Gefahr der Hautresorption (H)
Kohlenwasserstoffe aromatenreich
AGW: 100 mg/m³ - Der Grenzwert eines Kohlenwasserstoffgemisches hängt von seiner Zusammensetzung ab. Der hier aufgeführte Wert wurde basierend auf dem RCP-Konzept der TRGS 900 als ‚worst-case-Grenzwert’ berechnet.
_______________________
*Übergangsweise werden hier die zur Gefährdungsbeurteilung mit herangezogenen 'ehemaligen MAK-Werte der TRGS 900 von 2004' aufgeführt, die jedoch gesetzlich nicht verbindlich sind.
Gefahrstoffmessungen / Ermittlung
Aufgrund der vorliegenden Gefahrstoffmessungen ist eine deutliche Überschreitung der Grenzwerte zu erwarten. Auch die Kurzzeitwerte werden überschritten.
Gesundheitsgefährdung
Einatmen kann zu Gesundheitsschäden führen.
Kann die Atemwege, Augen und Haut reizen: z.B. Brennen, Augentränen, Jucken.
Vorübergehende Beschwerden wie Schwindel, Übelkeit, Kopfschmerzen, Magenschmerzen, Konzentrationsstörungen, Verwirrtheit können auftreten.
Kann Gesundheitsstörungen wie Rausch, Blutbildveränderungen, Augenschaden, Krämpfe, Nierenschaden, Nervenschaden verursachen.
Bei höheren Konzentrationen können Atem- und Herz-Kreislaufstillstand auftreten.
Brand- und Explosionsgefahren
Das Produkt ist leichtentzündlich.
Dämpfe sind schwerer als Luft und bilden mit Luft explosionsfähige Gemische.
Kriechende Dämpfe können in größerer Entfernung zur Entzündung führen!
Bei durchtränktem Material (z.B. Kleidung, Putzlappen) besteht erhöhte Entzündungsgefahr.
Vorsicht mit leeren Gebinden - bei Entzündung Explosionsgefahr.
Hygienemaßnahmen
Berührung mit Augen, Haut und Kleidung vermeiden!
Produktreste von der Haut entfernen!
Nach Arbeitsende und vor Pausen Hände gründlich reinigen!
Hautpflegemittel nach der Arbeit verwenden (rückfettende Creme).
Verunreinigte Kleidung wechseln und reinigen!
Nach Arbeitsende Kleidung wechseln!
Technische und Organisatorische Schutzmaßnahmen
Arbeiten bei Frischluftzufuhr, vor allem im Bodenbereich, da Dämpfe schwerer als Luft.
Auftretende Dämpfe direkt an der Entstehungs- oder Austrittstelle absaugen.
Nur ex-geschützte Be-/ Entlüftungsgeräte verwenden.
Von Zündquellen (auch elektrische Geräte ohne Ex-Schutz) fernhalten, nicht rauchen, offene Flammen vermeiden, kriechende Dämpfe können in größerer Entfernung zur Entzündung führen!
Schlag und Reibung vermeiden.
Nur ex-geschützte und funkenfreie Werkzeuge verwenden.
Arbeitsbereich abgrenzen, z.B. durch Flatterband! Schilder "Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten" und "Warnung vor explosionsfähiger Atmosphäre" aufstellen!
Vorratsmenge am Arbeitsplatz auf einen Schichtbedarf beschränken.
Gefäße nicht offen stehen lassen.
Waschgelegenheit im Arbeitsbereich vorsehen.
Augendusche oder Augenspülflasche bereitstellen.
Persönliche Schutzmaßnahmen
Augenschutz: Bei Spritzgefahr: Gestellbrille.
Handschutz: Handschuhe aus: Butylkautschuk.
Beim Tragen von Schutzhandschuhen sind Baumwollunterziehhandschuhe empfehlenswert!
Hautschutz: Für alle unbedeckten Körperteile fettfreie oder fettarme (Öl-in-Wasser-Emulsion) Hautschutzsalbe verwenden!
Atemschutz: Immer Atemschutz tragen:
Nur umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden !
Körperschutz: Antistatische Schutzkleidung, z.B. Kleidung aus Baumwolle und Schuhe mit antistatischen Sohlen.
Erste Hilfe
Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten (z.B. Handschutz, Atemschutz); immer auch Arzt verständigen!
Nach Augenkontakt: 10 Minuten unter fließendem Wasser bei gespreizten Lidern spülen oder Augenspüllösung nehmen. Immer Augenarzt aufsuchen!
Nach Hautkontakt: Verunreinigte Kleidung sofort ausziehen.
Mit viel Wasser und Seife reinigen.
Kein Verdünner o.ä. verwenden.
Nach Einatmen: Person an die frische Luft bringen.
Bei Bewusstlosigkeit Atemwege freihalten (Zahnprothesen, Erbrochenes entfernen, stabile Seitenlagerung), Atmung und Puls überwachen.
Bei Atem- oder Herzstillstand: künstliche Beatmung und Herzdruckmassage.
Nach Verschlucken: Kein Erbrechen herbeiführen.
In kleinen Schlucken viel Wasser trinken lassen.
Beschäftigungsbeschränkungen
Jugendliche dürfen hiermit nicht beschäftigt werden.
Werdende oder stillende Mütter dürfen hiermit nicht beschäftigt werden.
Vorsorgeuntersuchungen
Personen, die Umgang mit diesem Stoff/Produkt haben, sind spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach Grundsatz
- G(29): Benzolhomologe
anzubieten. Wird der Arbeitsplatzgrenzwert nicht eingehalten, sind die Vorsorgeuntersuchungen regelmäßig zu veranlassen - entsprechendes gilt bei unmittelbarem Hautkontakt zu hautresorptiven Stoffen (H-Stoffe).
Beim Tragen von Atemschutz ist eine spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nach
- G(26): Atemschutzgeräte
zu veranlassen.
Gefahrguttransport
Die Produktgruppe ist der Klasse 3 mit UN-Nummer UN1263 und Verpackungsgruppe II zugeordnet.
Soll der Transport unter erleichterten Bedingungen (Kleinmengentransport) durchgeführt werden, muss die transportierte Menge in Litern mit dem Faktor 3 multipliziert werden. Als Kleinmengentransporte gelten nur Transporte, bei denen bei der Aufaddierung der Multiplikationsergebnisse die Zahl 1000 nicht überschritten wird.
Entsorgung
Nicht in Ausguss oder Mülltonne schütten.
Abfälle nicht vermischen! Zur ordnungsgemäßen Beseitigung bzw. Rückgewinnung in beständigen, verschließbaren und gekennzeichneten Gefäßen getrennt sammeln.
Flüssige, nicht ausgetrocknete Produktreste sind Sonderabfall.
Ausgetrocknete Produktreste sind hausmüllähnlicher Gewerbeabfall.
Restentleerte, nicht ausgetrocknete Gebinde (tropffrei, spachtelrein) sind Sonderabfall.
Restentleerte, ausgetrocknete Gebinde (tropffrei, spachtelrein) dem Recycling zuführen.
Restmengen sind unter Beachtung der örtlichen Vorschriften einer geordneten Abfallbeseitigung zuzuführen! Folgende EAK/AVV-Abfallschlüssel können in Frage kommen:
Produktreste:
080199 Abfälle a. n. g.
080399 Abfälle a. n. g.
080111* Farb- und Lackabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten
Ausgetrocknete Produktreste:
080112 Farb- und Lackabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 11 fallen
080410 Klebstoff- und Dichtmassenabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 04 09 fallen
Lagerung
Behälter dicht geschlossen an einem kühlen, gut gelüfteten Ort lagern.
Nicht im Pausen- oder Aufenthaltsraum lagern.
Getrennt von explosionsgefährlichen, brandfördernden oder giftigen Stoffen lagern! Getrennte Räume oder ausreichender Sicherheitsabstand (z.B. Palettenbreite).
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Schadensfall
Nach Verschütten mit einem Spachtel in ein Leergebinde aufnehmen, aushärten lassen und wie unter Entsorgung beschrieben behandeln. Reste z.B. mit Sand abstreuen und mechanisch entfernen.
Produkt ist brennbar, geeignete Löschmittel: Kohlendioxid, Löschpulver oder Schaum.
Bei Brand in der Umgebung Behälter mit Sprühwasser kühlen.
Berst- und Explosionsgefahr durch Druckanstieg bei Erhitzung.
Das Eindringen in Boden, Gewässer und Kanalisation muss vermieden werden (wassergefährdend - WGK 2).
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Das Produkt ist einer Produktgruppe zugeordnet. Die unter Grenzwerte und Einstufungen aufgeführten Stoffe müssen nicht unbedingt auch in allen dieser Produktgruppe zugeordneten Produkten enthalten sein.
GISCODE ist die Zuordnung von Holzkitten und Versiegelungen zu einer Produktgruppe; siehe Gebinde, Sicherheitsdatenblätter, Technische Merkblätter und Preislisten.
Diese Produkt-/gruppen-Information unterstützt Sie bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach §7 der neuen Gefahrstoffverordnung und kann ggf. für Dokumentationszwecke verwendet werden. Betriebsspezifische oder tätigkeitsbezogene Abweichungen oder Ergänzungen sind dann im Kapitel 'Gefährdungsbeurteilung' anzugeben.
Copyright
by GISBAU
Erstellt nach Sicherheitsdatenblättern verschiedener Hersteller und sonstigen Unterlagen

Hilfe zur Gefährdungsbeurteilung
Orientierender Überblick zur inhalativen, dermalen und chemisch/physikalischen Gefährdung:
Erläuterung:  
  Allgemein
Gefährdung durch Einatmen
Gefährdung durch Hautkontakt
Brand-/Explosionsgefährdung

Die folgenden Angaben geben Auskunft darüber, ob die jeweiligen Punkte bei der Gefährdungsbeurteilung besonders zu berücksichtigen sind.

  Allgemein
Handschutz JA
Hautschutz JA
Atemschutz JA
Augenschutz JA
Körperschutz NEIN
Betriebsanweisung JA
Ersatzstoff notwendig JA
Grenzwertüberschreitung JA
Vorsorgeuntersuchungen JA
Beschäftigungsbeschränkungen JA

Gefährdungsbeurteilung
Die Tätigkeiten mit diesem Gefahrstoff werden entsprechend der Maßnahmen dieser GISBAU-Information durchgeführt. Im folgenden sind die betriebsspezifischen oder tätigkeitsbezogenen Ergänzungen und Abweichungen dokumentiert:

Gefährliche Eigenschaften:

Herstellerinformationen:

Physikalisch-chemische Wirkungen:

Substitutionsmöglichkeiten:

Arbeitsbedingungen:

Arbeitsplatzgrenzwerte / biologische Grenzwerte:

Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen:

Schlussfolgerungen aus arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen:

Sonstiges: