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Stark lösemittelhaltige Säurehärtende Siegel
GISCODE: SH 1
Tätigkeiten mit Stoffen, die im Verdacht stehen, Krebs erzeugen zu können!
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| Charakterisierung |
| Stark lösemittelhaltige Säurehärtende Siegel (GISCODE: SH 1) bestehen im wesentlichen aus einer Harzkomponente und einem Härter. Überlicherweise ist die Harzkomponente modifiziert. Sie kann Lösemittel, Bindemittel (z.B. formaldehydhaltige Harnstoffharze) und sonstige Zusätze enthalten. Als Lösemittel werden Glykolether (z.B. Butoxyethanol), Alkohole (z.B. Butanol, Ethanol, Isopropanol) oder Ester (z.B. Butylacetat) eingesetzt. Der Härter besteht aus Salzsäure und 4-Methyl-Benzolsulfonsäure. Der Lösemittelgehalt liegt über 25 % und bestimmt, neben dem beim Aushärten entweichenden Formaldehyd (Krebsverdacht), die von den Produkten ausgehenden Gesundheitsgefahren. In der Regel kommen die Produkte als Zwei-Komponenten-Systeme zum Versiegeln von Holzfußböden in den Handel und werden erst kurz vor der Verarbeitung vermischt. |
| Ersatzstoffe - Ersatzprodukte - Ersatzverfahren |
| Stark lösemittelhaltige Säurehärtende Siegel stellen eine erhebliche Gesundheitsgefährdung dar. Vor allem aufgrund des hohen Lösemittelgehaltes, des enthaltenen hautresorptiven Butylglykols und des beim Aushärtungsprozess freiwerdenden Formaldehyds (Krebsverdacht) ist die Verarbeitung mit umfangreichen Schutzmaßnahmen verbunden. In den meisten Fällen können wäßrige 2 K-PUR-Siegel (GISCODE W_/DD+) oder Wassersiegel eingesetzt werden. |
| Grenzwerte und Einstufungen |
| Formaldehyd DFG-MAK: 0,37 mg/m³ bzw. 0,3 ml/m³ (ppm) * Gefahr der Hautresorption (H) Gefahr der Sensibilisierung (S) K3 (EG) Stoffe, die wegen möglicher krebserzeugender Wirkung beim Menschen Anlass zur Besorgnis geben. 2-Butoxyethanol AGW: 49 mg/m³ bzw. 10 ml/m³ (ppm) Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des AGW und des BGW nicht befürchtet zu werden. Gefahr der Hautresorption (H) 1-Methoxy-2-propanol AGW: 370 mg/m³ bzw. 100 ml/m³ (ppm) Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des AGW und des BGW nicht befürchtet zu werden. Dipropylenglykolmethylether AGW: 310 mg/m³ bzw. 50 ml/m³ (ppm) Ethanol AGW: 960 mg/m³ bzw. 500 ml/m³ (ppm) Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des AGW und des BGW nicht befürchtet zu werden. Isopropanol AGW: 500 mg/m³ bzw. 200 ml/m³ (ppm) Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des AGW und des BGW nicht befürchtet zu werden. Butanol, alle Isomere AGW: 62 mg/m³ bzw. 20 ml/m³ (ppm) Salzsäure AGW: 3 mg/m³ bzw. 2 ml/m³ (ppm) Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des AGW und des BGW nicht befürchtet zu werden. _______________________ *Übergangsweise werden hier die zur Gefährdungsbeurteilung mit herangezogenen 'aktuellen MAK-Werte der DFG' aufgeführt, die jedoch gesetzlich nicht verbindlich sind. |
| Gefahrstoffmessungen / Ermittlung |
| Aufgrund der vorliegenden Gefahrstoffmessungen ist eine deutliche Überschreitung der Grenzwerte zu erwarten. Auch die Kurzzeitwerte sind überschritten. Bei unmittelbarem Hautkontakt mit Stoffen, die durch die Haut aufgenommen werden können (H), ist die Möglichkeit einer Gesundheitsgefährdung durch Hautkontakt bei der Gefährdungsbeurteilung besonders zu berücksichtigen. |
| Gesundheitsgefährdung |
| Einatmen kann zu Gesundheitsschäden führen. Kann die Atemwege, Augen und Haut reizen: z.B. Brennen, Augentränen, Jucken. Vorübergehende Beschwerden wie Schwindel, Übelkeit, Kopfschmerzen, Magenschmerzen, Konzentrationsstörungen, Verwirrtheit können auftreten. Kann Gesundheitsstörungen wie Rausch, Blutbildveränderungen, Krämpfe, Nierenschaden, Nervenschaden verursachen. Bei höheren Konzentrationen können Atem- und Herz-Kreislaufstillstand auftreten. Eine krebserzeugende Wirkung von Formaldehyd wird vermutet! Kann zu Allergien der Haut führen. Sensibilisierte Personen können schon auf sehr geringe Konzentrationen an Formaldehyd reagieren und sollten deshalb keinen weiteren Kontakt mit diesen Stoffen haben. |
| Brand- und Explosionsgefahren |
| Das Produkt ist leichtentzündlich. Dämpfe sind schwerer als Luft und bilden mit Luft explosionsfähige Gemische. Kriechende Dämpfe können in größerer Entfernung zur Entzündung führen! Bei durchtränktem Material (z.B. Kleidung, Putzlappen) besteht erhöhte Entzündungsgefahr. Vorsicht mit leeren Gebinden - bei Entzündung Explosionsgefahr. |
| Hygienemaßnahmen |
| Berührung mit Augen, Haut und Kleidung vermeiden! Produktreste sofort von den Händen entfernen! Nach Arbeitsende und vor Pausen Hände gründlich reinigen! Hautpflegemittel nach der Arbeit verwenden (rückfettende Creme). Verunreinigte Kleidung sofort wechseln und erst nach deren Reinigung wieder benutzen! Nach Arbeitsende Kleidung wechseln! |
| Technische und Organisatorische Schutzmaßnahmen |
| Arbeiten bei Frischluftzufuhr, vor allem im Bodenbereich, da Dämpfe schwerer als Luft. Auftretende Dämpfe direkt an der Entstehungs- oder Austrittstelle absaugen. Nur ex-geschützte Be-/ Entlüftungsgeräte verwenden. Von Zündquellen (auch elektrische Geräte ohne Ex-Schutz) fernhalten, nicht rauchen, offene Flammen vermeiden, kriechende Dämpfe können in größerer Entfernung zur Entzündung führen! Schlag und Reibung vermeiden. Nur ex-geschützte und funkenfreie Werkzeuge verwenden. Arbeitsbereich abgrenzen, z.B. durch Flatterband! Schilder "Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten" und "Warnung vor explosionsfähiger Atmosphäre" aufstellen! Beim Ab- und Umfüllen bzw. beim Mischen der Komponenten Verspritzen vermeiden. Vorratsmenge am Arbeitsplatz auf einen Schichtbedarf beschränken. Gefäße nicht offen stehen lassen. Waschgelegenheit im Arbeitsbereich vorsehen. Augendusche oder Augenspülflasche bereitstellen. |
| Persönliche Schutzmaßnahmen |
| Augenschutz: Bei Spritzgefahr: Gestellbrille. Handschutz: Handschuhe aus: Butylkautschuk. Beim Tragen von Schutzhandschuhen sind Baumwollunterziehhandschuhe empfehlenswert! Hautschutz: Für alle unbedeckten Körperteile fettfreie oder fettarme (Öl-in-Wasser-Emulsion) Hautschutzsalbe verwenden! Atemschutz: Immer Atemschutz tragen: Nur umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden ! |
| Erste Hilfe |
| Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten (z.B. Handschutz, Atemschutz); immer auch Arzt verständigen! Nach Augenkontakt: 10 Minuten unter fließendem Wasser bei gespreizten Lidern spülen oder Augenspüllösung nehmen. Immer Augenarzt aufsuchen! Nach Hautkontakt: Verunreinigte Kleidung sofort ausziehen. Mit viel Wasser und Seife reinigen. Kein Verdünner o.ä. verwenden. Nach Einatmen: Person an die frische Luft bringen. Bei Bewusstlosigkeit Atemwege freihalten (Zahnprothesen, Erbrochenes entfernen, stabile Seitenlagerung), Atmung und Puls überwachen. Bei Atem- oder Herzstillstand: künstliche Beatmung und Herzdruckmassage. Nach Verschlucken: Kein Erbrechen herbeiführen. In kleinen Schlucken viel Wasser trinken lassen. |
| Handhabung |
| Greift folgende Werkstoffe an: Metallen. Härter und Harz nach den Herstellerangaben mischen, dabei unbedingt Augen- und Handschutz tragen! |
| Beschäftigungsbeschränkungen |
| Jugendliche dürfen hiermit nicht beschäftigt werden. Werdende oder stillende Mütter dürfen hiermit nicht beschäftigt werden. |
| Vorsorgeuntersuchungen |
| Beim Tragen von Atemschutz ist eine spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nach - G(26): Atemschutzgeräte zu veranlassen.Bei Atemschutzgeräten der Gruppe 1 nach BGR 190 ist die Vorsorgeuntersuchung lediglich anzubieten. Dazu gehören zum Beispiel: Filtergeräte mit Partikelfilter der Partikelfilterklassen P1 und P2 und partikelfiltrierende Halbmasken; gebläseunterstützte Filtergeräte mit Voll- oder Halbmaske; Druckluft-Schlauchgeräte und Frischluft-Druckschlauchgeräte, jeweils mit Atemanschlüssen mit Ausatemventilen. Personen, die Umgang mit diesem Stoff/Produkt haben, sind spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach Grundsatz - G(24): Hauterkrankungen (mit Ausnahme von Hautkrebs) anzubieten. |
| Entsorgung |
| Nicht in Ausguss oder Mülltonne schütten. Abfälle nicht vermischen! Zur ordnungsgemäßen Beseitigung bzw. Rückgewinnung in beständigen, verschließbaren und gekennzeichneten Gefäßen getrennt sammeln. Flüssige, nicht ausgetrocknete Produktreste sind Sonderabfall. Ausgetrocknete Produktreste sind hausmüllähnlicher Gewerbeabfall. Restentleerte, nicht ausgetrocknete Gebinde (tropffrei, spachtelrein) sind Sonderabfall. Restentleerte, ausgetrocknete Gebinde (tropffrei, spachtelrein) dem Recycling zuführen. |
| Lagerung |
| Behälter dicht geschlossen in einem gut belüfteten sowie gut beleuchtbaren Raum lagern. Zugang nur für fachkundiges Personal. Nicht in Pausen-, Aufenthalts- oder Sanitärräumen sowie in Treppenräumen, Fluren, Flucht- und Rettungswegen, Durchgängen, Durchfahrten und engen Räumen lagern. Das Produkt fällt unter die Lagerklasse (LGK) 3 (entzündbare Flüssigkeiten) der TRGS 510. Nicht mit Stoffen der folgenden LGK zusammenlagern:1; 2A; 4.1A; 4.1B; 4.2; 4.3; 5.1A; 5.1C; 5.2; 6.1B; 6.2; 7 Die Lagerung mit Stoffen der folgenden LGK ist nur unter den in der TRGS 510 genannten Bedingungen möglich:5.1B; 6.1D; 11 |
| Schadensfall |
| Nach Verschütten mit saugfähigem, unbrennbarem Material (z.B. Kieselgur, Blähglimmer, Sand) aufnehmen und wie unter Entsorgung beschrieben behandeln. Produkt ist brennbar, geeignete Löschmittel: Kohlendioxid, Löschpulver, Schaum oder Wasser im Sprühstrahl. Bei Brand in der Umgebung Behälter mit Sprühwasser kühlen. Bei Brand entstehen gefährliche Gase/Dämpfe. Berst- und Explosionsgefahr durch Druckanstieg bei Erhitzung. Das Eindringen in Boden, Gewässer und Kanalisation muss vermieden werden (wassergefährdend - WGK 2). |
| Hinweise: |
| Das Produkt ist einer Produktgruppe zugeordnet. Die unter Grenzwerte und Einstufungen aufgeführten Stoffe müssen nicht unbedingt auch in allen dieser Produktgruppe zugeordneten Produkten enthalten sein. GISCODE ist die Zuordnung von Holzkitten und Versiegelungen zu einer Produktgruppe; siehe Gebinde, Sicherheitsdatenblätter, Technische Merkblätter und Preislisten. Diese Produkt-/gruppen-Information unterstützt Sie bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach §6 der Gefahrstoffverordnung und kann ggf. für Dokumentationszwecke verwendet werden. Betriebsspezifische oder tätigkeitsbezogene Abweichungen oder Ergänzungen sind dann im Kapitel 'Gefährdungsbeurteilung' anzugeben. |
| by GISBAU Stand: 22.01.2013 Version: 24.0 |
| Erläuterung: |
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| Allgemein | |
| Gefährdung durch Einatmen | |
| Gefährdung durch Hautkontakt | |
| Brand-/Explosionsgefährdung |
| Allgemein | |
| Handschutz | JA |
| Hautschutz | JA |
| Atemschutz | JA |
| Augenschutz | JA |
| Körperschutz | NEIN |
| Betriebsanweisung | JA |
| Ersatzstoff notwendig | JA |
| Grenzwertüberschreitung | JA |
| Vorsorgeuntersuchungen | JA |
| Beschäftigungsbeschränkungen | JA |