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Stark lösemittelhaltige Polyurethan-Siegel, entaromatisiert
GISCODE: DD 1
Leichtentzündlich. (R11)
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. (S2)
Behälter an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren. (S9)
Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen. (S16)
Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen. (S23)
Berührung mit der Haut vermeiden. (S24)
Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. (S29)
Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen. (S33)
Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden. (S51)
Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder dieses Etikett vorzeigen. (S62)
Charakterisierung
Stark lösemittelhaltige entaromatisierte Polyurethan-Siegel (GISCODE: DD 1) bestehen im wesentlichen aus einer Harzkomponente und einem Härter.
Sowohl in der Harz- als auch in der Härter-Komponente können Lösemittel, Füllstoffe und andere Zusätze enthalten sein. Der Lösemittelgehalt liegt über 25 %.
Lösemittel sind flüchtige organische Stoffe mit einem Dampfdruck über einem Pascal bei 20°C (TRGS 617).
Als Lösemittel können aromatenfreie Kohlenwasserstoffe und Ester (z.B. Ethyl-, Butyl- und Isobutylacetat sowie 1-Methoxypropylacetat-2) eingesetzt werden.
Der Härter besteht aus einem aromatischen Polyisocyanat auf Basis Toluylendiisocyanat. Der Lösemittelgehalt bestimmt neben dem Isocyanatgehalt die von den Produkten ausgehenden Gesundheitsgefahren.
In der Regel kommen die Produkte als Zweikomponenten-Systeme zum Versiegeln von Holzfußböden oder Kork in den Handel und werden erst kurz vor der Verarbeitung vermischt.
Ersatzstoffe - Ersatzprodukte - Ersatzverfahren
Stark lösemittelhaltige entaromatisierte Polyurethan-Siegel stellen eine erhebliche Gesundheitsgefährdung dar.
Vor allem aufgrund des hohen Lösemittelgehaltes und des im Härter enthaltenen Isocyanats ist die Verarbeitung mit umfangreichen Schutzmaßnahmen verbunden und nur noch in Ausnahmefällen erlaubt (TRGS 617).
In den meisten Fällen können wäßrige 2 K-PUR-Siegel (GISCODE W3/DD) oder Wassersiegel eingesetzt werden.
Grenzwerte und Einstufungen
2,4-Toluylendiisocyanat
AGW: 0,035 mg/m³ bzw. 0,005 ml/m³ (ppm)
Gefahr der Sensibilisierung (S)
K3 (EG) Stoffe, die wegen möglicher krebserzeugender Wirkung beim Menschen Anlass zur Besorgnis geben.
2,6-Toluylendiisocyanat
AGW: 0,035 mg/m³ bzw. 0,005 ml/m³ (ppm)
Gefahr der Sensibilisierung (S)
K3 (EG) Stoffe, die wegen möglicher krebserzeugender Wirkung beim Menschen Anlass zur Besorgnis geben.
Kohlenwasserstoffe aromatenfrei
AGW: 600 mg/m³ - Der Grenzwert eines Kohlenwasserstoffgemisches hängt von seiner Zusammensetzung ab. Der hier aufgeführte Wert wurde basierend auf dem RCP-Konzept der TRGS 900 als ‚worst-case-Grenzwert’ berechnet.
Ethylacetat
AGW: 1500 mg/m³ bzw. 400 ml/m³ (ppm)
Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des AGW und des BGW nicht befürchtet zu werden.
1-Methoxypropylacetat-2
AGW: 270 mg/m³ bzw. 50 ml/m³ (ppm)
Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des AGW und des BGW nicht befürchtet zu werden.
Butylacetat, alle Isomere
ehem. MAK: 96 mg/m³ bzw. 20 ml/m³ (ppm) *
_______________________
*Übergangsweise werden hier die zur Gefährdungsbeurteilung mit herangezogenen 'ehemaligen MAK-Werte der TRGS 900 von 2004' aufgeführt, die jedoch gesetzlich nicht verbindlich sind.
Gefahrstoffmessungen / Ermittlung
Es liegen noch nicht genügend Messungen vor, um endgültige Aussagen zu Gefahrstoffkonzentrationen bei der Verarbeitung dieser Produkte machen zu können.
Vergleiche mit Produktgruppen ähnlicher Zusammensetzung lassen jedoch eine Überschreitung der Grenzwerte erwarten.
Gesundheitsgefährdung
Einatmen oder Aufnahme über die Haut kann zu Gesundheitsschäden führen.
Kann die Atemwege, Verdauungswege und Augen reizen: z.B. Brennen, Kratzen.
Vorübergehende Beschwerden wie Schwindel, Übelkeit, Kopfschmerzen können auftreten.
Kann Gesundheitsstörungen wie Rausch, Blutbildveränderungen verursachen.
Bei höheren Konzentrationen können Atem- und Herz-Kreislaufstillstand auftreten.
Kann zu Allergien führen.
Sensibilisierte Personen können schon auf sehr geringe Konzentrationen an Toluylendiisocyanat reagieren und sollten deshalb keinen weiteren Kontakt mit diesen Stoffen haben.
Brand- und Explosionsgefahren
Das Produkt ist leichtentzündlich.
Dämpfe sind schwerer als Luft und bilden mit Luft explosionsfähige Gemische.
Kriechende Dämpfe können in größerer Entfernung zur Entzündung führen!
Bei durchtränktem Material (z.B. Kleidung, Putzlappen) besteht erhöhte Entzündungsgefahr.
Vorsicht mit leeren Gebinden - bei Entzündung Explosionsgefahr.
Hygienemaßnahmen
Berührung mit Augen, Haut und Kleidung vermeiden!
Produktreste an Haut und Kleidung sofort entfernen!
Auf der Haut ausgehärtetes Polyurethanmaterial kann nur noch mechanisch entfernt werden.
Nach Arbeitsende und vor Pausen Hände gründlich reinigen!
Hautpflegemittel nach der Arbeit verwenden (rückfettende Creme).
Verunreinigte Kleidung sofort wechseln und erst nach deren Reinigung wieder benutzen!
Nach Arbeitsende Kleidung wechseln!
Vor Arbeitsbeginn und nach jeder Pause fettfreie oder fettarme Hautschutzsalbe auftragen.
Technische und Organisatorische Schutzmaßnahmen
Arbeiten bei Frischluftzufuhr, vor allem im Bodenbereich, da Dämpfe schwerer als Luft.
Auftretende Dämpfe direkt an der Entstehungs- oder Austrittstelle absaugen.
Nur ex-geschützte Be-/ Entlüftungsgeräte verwenden.
Von Zündquellen (auch elektrische Geräte ohne Ex-Schutz) fernhalten, nicht rauchen, offene Flammen vermeiden, kriechende Dämpfe können in größerer Entfernung zur Entzündung führen!
Schlag und Reibung vermeiden.
Nur ex-geschützte und funkenfreie Werkzeuge verwenden.
Arbeitsbereich abgrenzen, z.B. durch Flatterband! Schilder "Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten" und "Warnung vor explosionsfähiger Atmosphäre" aufstellen!
Beim Ab- und Umfüllen bzw. beim Mischen der Komponenten Verspritzen vermeiden.
Vorratsmenge am Arbeitsplatz auf einen Schichtbedarf beschränken.
Gefäße nicht offen stehen lassen.
Waschgelegenheit im Arbeitsbereich vorsehen.
Augendusche oder Augenspülflasche bereitstellen.
Persönliche Schutzmaßnahmen
Augenschutz: Bei Spritzgefahr: Korbbrille.
Handschutz: Handschuhe aus: Butylkautschuk.
Beim Tragen von Schutzhandschuhen sind Baumwollunterziehhandschuhe empfehlenswert!
Hautschutz: Für alle unbedeckten Körperteile fettfreie oder fettarme (Öl-in-Wasser-Emulsion) Hautschutzsalbe verwenden!
Atemschutz: Atemschutz bei Grenzwertüberschreitung, z.B. an Vollmaske:
Gasfilter A1 (braun) bis 1000 ml/m³ (ppm)
Gasfilter A2 (braun) bis 5000 ml/m³ (ppm)
Bei unklaren Verhältnissen und in engen Räumen (z.B. Schächten und Silos) nur umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden !
Körperschutz: Antistatische Schutzkleidung, z.B. Kleidung aus Baumwolle und Schuhe mit antistatischen Sohlen.
Erste Hilfe
Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten (z.B. Handschutz, Atemschutz); immer auch Arzt verständigen!
Nach Augenkontakt: 10 Minuten unter fließendem Wasser bei gespreizten Lidern spülen oder Augenspüllösung nehmen. Immer Augenarzt aufsuchen!
Nach Hautkontakt: Verunreinigte Kleidung sofort ausziehen.
Mit viel Wasser und Seife reinigen.
Kein Verdünner o.ä. verwenden.
Nach Einatmen: Person an die frische Luft bringen.
Bei Bewusstlosigkeit Atemwege freihalten (Zahnprothesen, Erbrochenes entfernen, stabile Seitenlagerung), Atmung und Puls überwachen.
Bei Atem- oder Herzstillstand: künstliche Beatmung und Herzdruckmassage.
Nach Verschlucken: Kein Erbrechen herbeiführen.
In kleinen Schlucken viel Wasser trinken lassen.
Handhabung
Härter und Harz nach den Herstellerangaben mischen, dabei unbedingt Augen- und Handschutz tragen!
Beschäftigungsbeschränkungen
Jugendliche ab 15 J dürfen hiermit nur beschäftigt werden, wenn es zum Erreichen des Ausbildungszieles erforderlich, der Luftgrenzwert unterschritten, die Aufsicht eines Fachkundigen und ärztl./sicherheitstechn. Betreuung gewährleistet ist.
Werdende oder stillende Mütter dürfen hiermit nur beschäftigt werden, wenn der Luftgrenzwert unterschritten ist.
Vorsorgeuntersuchungen
Beim Tragen von Atemschutz ist eine spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nach
- G(26): Atemschutzgeräte
zu veranlassen.
Kann ein regelmäßiger Hautkontakt zu Isocyanaten nicht vermieden werden ist eine spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nach
- G(27): Isocyanate
zu veranlassen.
Entsorgung
Nicht in Ausguss oder Mülltonne schütten.
Abfälle nicht vermischen! Zur ordnungsgemäßen Beseitigung bzw. Rückgewinnung in beständigen, verschließbaren und gekennzeichneten Gefäßen getrennt sammeln.
Flüssige, nicht ausgetrocknete Produktreste sind Sonderabfall.
Ausgetrocknete Produktreste sind hausmüllähnlicher Gewerbeabfall.
Restentleerte, nicht ausgetrocknete Gebinde (tropffrei, spachtelrein) sind Sonderabfall.
Restentleerte, ausgetrocknete Gebinde (tropffrei, spachtelrein) dem Recycling zuführen.
Lagerung
Behälter dicht geschlossen an einem kühlen, gut gelüfteten Ort lagern.
Vor Feuchtigkeit und Wasser schützen.
Nicht im Pausen- oder Aufenthaltsraum lagern.
Getrennt von explosionsgefährlichen, giftigen und brandfördernden Stoffen lagern! Getrennte Räume oder ausreichender Sicherheitsabstand (z.B. Palettenbreite).
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Schadensfall
Nach Verschütten mit saugfähigem, unbrennbarem Material (z.B. Kieselgur, Blähglimmer, Sand) aufnehmen und wie unter Entsorgung beschrieben behandeln.
Produkt ist brennbar, geeignete Löschmittel: Kohlendioxid, Löschpulver oder Schaum.
Bei Brand entstehen gefährliche Gase/Dämpfe.
Brandbekämpfung nur mit umgebungsluftunabhängigem Atemschutzgerät und voller Schutzkleidung.
Berst- und Explosionsgefahr durch Druckanstieg bei Erhitzung.
Bei Brand in der Umgebung Behälter mit Sprühwasser kühlen.
Das Eindringen in Boden, Gewässer und Kanalisation muss vermieden werden (wassergefährdend - WGK 2).
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Das Produkt ist einer Produktgruppe zugeordnet. Die unter Grenzwerte und Einstufungen aufgeführten Stoffe müssen nicht unbedingt auch in allen dieser Produktgruppe zugeordneten Produkten enthalten sein.
GISCODE ist die Zuordnung von Holzkitten und Versiegelungen zu einer Produktgruppe; siehe Gebinde, Sicherheitsdatenblätter, Technische Merkblätter und Preislisten.
Diese Produkt-/gruppen-Information unterstützt Sie bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach §7 der neuen Gefahrstoffverordnung und kann ggf. für Dokumentationszwecke verwendet werden. Betriebsspezifische oder tätigkeitsbezogene Abweichungen oder Ergänzungen sind dann im Kapitel 'Gefährdungsbeurteilung' anzugeben.
Copyright
by GISBAU
Erstellt nach Sicherheitsdatenblättern verschiedener Hersteller und sonstigen Unterlagen

Hilfe zur Gefährdungsbeurteilung
Orientierender Überblick zur inhalativen, dermalen und chemisch/physikalischen Gefährdung:
Erläuterung:  
  Allgemein
Gefährdung durch Einatmen
Gefährdung durch Hautkontakt
Brand-/Explosionsgefährdung

Die folgenden Angaben geben Auskunft darüber, ob die jeweiligen Punkte bei der Gefährdungsbeurteilung besonders zu berücksichtigen sind.

  Allgemein
Handschutz JA
Hautschutz JA
Atemschutz JA
Augenschutz JA
Körperschutz NEIN
Betriebsanweisung JA
Ersatzstoff notwendig JA
Grenzwertüberschreitung JA
Vorsorgeuntersuchungen JA
Beschäftigungsbeschränkungen JA

Gefährdungsbeurteilung
Die Tätigkeiten mit diesem Gefahrstoff werden entsprechend der Maßnahmen dieser GISBAU-Information durchgeführt. Im folgenden sind die betriebsspezifischen oder tätigkeitsbezogenen Ergänzungen und Abweichungen dokumentiert:

Gefährliche Eigenschaften:

Herstellerinformationen:

Physikalisch-chemische Wirkungen:

Substitutionsmöglichkeiten:

Arbeitsbedingungen:

Arbeitsplatzgrenzwerte / biologische Grenzwerte:

Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen:

Schlussfolgerungen aus arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen:

Sonstiges: