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Öle/Wachse, lösemittelfrei
GISCODE: Ö 10
Charakterisierung
Lösemittelfreie Öle und Wachse sind farbige Flüssigkeiten mit einem milden Geruch, die zur Oberflächenbehandlung von Parkett und anderen Holzfußböden verwendet werden.
Die Produkte enthalten pflanzliche Öle, Pigmente, Trockenstoffe (Cobalt- und Zirkoniumoktoat), weitere Zusatzstoffe. Sie enthalten keine Lösemittel.
Gesundheitsgefährdung
Kann die Haut reizen: z.B. Brennen, Jucken.
Entfettet die Haut.
Es können Stoffe enthalten sein, die in reiner Form z.B. die Haut reizen oder zu Allergien führen können.
Brand- und Explosionsgefahren
Das Produkt ist brennbar.
Hygienemaßnahmen
Im Arbeitsbereich keine Lebensmittel aufbewahren sowie weder essen, trinken, schnupfen noch rauchen!
Berührung mit Augen, Haut und Kleidung vermeiden!
Nach Arbeitsende und vor Pausen Hände gründlich reinigen!
Vorbeugender Hautschutz erforderlich.
Hautpflegemittel nach der Arbeit verwenden (rückfettende Creme).
Verunreinigte Kleidung wechseln und reinigen!
Technische und Organisatorische Schutzmaßnahmen
Arbeiten bei Frischluftzufuhr (Fenster und Türen öffnen).
Gefäße nicht offen stehen lassen.
Waschgelegenheit im Arbeitsbereich vorsehen.
Augendusche oder Augenspülflasche bereitstellen.
Persönliche Schutzmaßnahmen
Augenschutz: Gestellbrille.
Handschutz: Handschuhe aus: Nitril.
Beim Tragen von Schutzhandschuhen sind Baumwollunterziehhandschuhe empfehlenswert!
Hautschutz: Für alle unbedeckten Körperteile fettfreie oder fettarme (Öl-in-Wasser-Emulsion) Hautschutzsalbe verwenden!
Erste Hilfe
Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten (z.B. Handschutz, Atemschutz); immer auch Arzt verständigen!
Nach Augenkontakt: 10 Minuten unter fließendem Wasser bei gespreizten Lidern spülen oder Augenspüllösung nehmen. Immer Augenarzt aufsuchen!
Nach Hautkontakt: Verunreinigte Kleidung sofort ausziehen.
Mit viel Wasser und Seife reinigen.
Kein Verdünner o.ä. verwenden.
Nach Verschlucken: Kein Erbrechen herbeiführen.
In kleinen Schlucken viel Wasser trinken lassen.
Gabe von medizinischem Kohlepulver, keine Hausmittel (Milch, Alkohol usw.).
Handhabung
Ölgetränkte Putzlappen können sich an der Luft selbst entzünden. Die Putzlappen in verschließbaren Behältern sammeln.
Gefahrguttransport
Die Produktgruppe ist kein Gefahrgut im Sinne der GGVSE.
Entsorgung
Nicht in Ausguss oder Mülltonne schütten.
Abfälle nicht vermischen! Zur ordnungsgemäßen Beseitigung bzw. Rückgewinnung in beständigen, verschließbaren und gekennzeichneten Gefäßen getrennt sammeln.
Flüssige, nicht ausgetrocknete Produktreste sind Sonderabfall.
Ölgetränkte Putzlappen bzw. Pads sind Sonderabfall.
Restentleerte, ausgetrocknete Gebinde (tropffrei, spachtelrein) dem Recycling zuführen.
Restentleerte, nicht ausgetrocknete Gebinde (tropffrei, spachtelrein) sind Sonderabfall.
Restmengen sind unter Beachtung der örtlichen Vorschriften einer geordneten Abfallbeseitigung zuzuführen! Folgende EAK/AVV-Abfallschlüssel können in Frage kommen:
Produktreste:
080112 Farb- und Lackabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 11 fallen
Ausgetrocknete Produktreste:
080112 Farb- und Lackabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 11 fallen
Ölgetränkte Putzlappen bzw. Pads:
150202* Aufsaug- und Filtermaterialien (einschließlich Ölfilter a. n. g.), Wischtücher und Schutzkleidung, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
Lagerung
Nicht im Pausen- oder Aufenthaltsraum lagern.
Behälter dicht geschlossen an einem gut gelüfteten Ort lagern.
Schadensfall
Nach Verschütten mit saugfähigem, unbrennbarem Material (z.B. Kieselgur, Blähglimmer, Sand) aufnehmen und wie unter Entsorgung beschrieben behandeln.
Produkt ist brennbar, geeignete Löschmittel: Kohlendioxid, Löschpulver und Wasser im Sprühstrahl.
Berst- und Explosionsgefahr durch Druckanstieg bei Erhitzung.
Bei Brand in der Umgebung Behälter mit Sprühwasser kühlen.
Das Eindringen in Boden, Gewässer und Kanalisation muss vermieden werden (schwach wassergefährdend - WGK 1).
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GISCODE ist die Zuordnung von Ölen und Wachsen zu einer Produktgruppe; siehe Gebinde, Sicherheitsdatenblätter, Technische Merkblätter und Preislisten.
Als Lösemittel werden hier alle flüchtigen organischen Verbindungen mit einem Siedepunkt bei Normaldruck bis einschließlich 250°C bezeichnet.
Diese Produkt-/gruppen-Information unterstützt Sie bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach §7 der neuen Gefahrstoffverordnung und kann ggf. für Dokumentationszwecke verwendet werden. Betriebsspezifische oder tätigkeitsbezogene Abweichungen oder Ergänzungen sind dann im Kapitel 'Gefährdungsbeurteilung' anzugeben.
Copyright
by GISBAU
Erstellt nach Sicherheitsdatenblättern verschiedener Hersteller und sonstigen Unterlagen

Hilfe zur Gefährdungsbeurteilung
Orientierender Überblick zur inhalativen, dermalen und chemisch/physikalischen Gefährdung:
Erläuterung:  
  Allgemein
Gefährdung durch Einatmen
Gefährdung durch Hautkontakt
Brand-/Explosionsgefährdung

Die folgenden Angaben geben Auskunft darüber, ob die jeweiligen Punkte bei der Gefährdungsbeurteilung besonders zu berücksichtigen sind.

  Allgemein
Handschutz NEIN
Hautschutz JA
Atemschutz NEIN
Augenschutz NEIN
Körperschutz NEIN
Betriebsanweisung NEIN
Ersatzstoff notwendig NEIN
Grenzwertüberschreitung NEIN
Vorsorgeuntersuchungen NEIN
Beschäftigungsbeschränkungen NEIN

Gefährdungsbeurteilung
Die Tätigkeiten mit diesem Gefahrstoff werden entsprechend der Maßnahmen dieser GISBAU-Information durchgeführt. Im folgenden sind die betriebsspezifischen oder tätigkeitsbezogenen Ergänzungen und Abweichungen dokumentiert:

Gefährliche Eigenschaften:

Herstellerinformationen:

Physikalisch-chemische Wirkungen:

Substitutionsmöglichkeiten:

Arbeitsbedingungen:

Arbeitsplatzgrenzwerte / biologische Grenzwerte:

Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen:

Schlussfolgerungen aus arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen:

Sonstiges: