| Betriebsanweisung Nr. | Betrieb: | DOC |
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| Gemäß §14 Gefahrstoffverordnung | GISBAU 06/2010 | |||
| Baustelle / Tätigkeit: | Druckdatum: | |||
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Öle/Wachse, lösemittelfrei
GISCODE: Ö 10
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| Gefahren für Mensch und Umwelt | |
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Kann die Haut reizen. Es können Stoffe enthalten sein, die in reiner Form z.B. die Haut reizen oder zu Allergien führen können. Ölgetränkte Putzlappen in verschließbaren Behältern sammeln. Eindringen in Boden, Gewässer und Kanalisation vermeiden! |
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| Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln | |
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Arbeiten bei Frischluftzufuhr! Gefäße nicht offen stehen lassen! Berührung mit Augen, Haut und Kleidung vermeiden! Nach Arbeitsende und vor jeder Pause Hände gründlich reinigen! Vorbeugender Hautschutz erforderlich. Hautpflegemittel verwenden! Verunreinigte Kleidung wechseln! Augenschutz: Gestellbrille! Handschutz: Handschuhe aus Nitril. Beim Tragen von Schutzhandschuhen sind Baumwollunterziehhandschuhe empfehlenswert! Hautschutz: Für alle unbedeckten Körperteile fettfreie oder fettarme Hautschutzsalbe verwenden: |
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| Verhalten im Gefahrenfall | |
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Mit saugfähigem unbrennbaren Material (z.B. Kieselgur, Sand) aufnehmen und entsorgen! Produkt ist brennbar, geeignete Löschmittel: Kohlendioxid, Löschpulver und Wasser im Sprühstrahl! Berst- und Explosionsgefahr bei Erhitzung! Bei Brand in der Umgebung Behälter mit Sprühwasser kühlen! Zuständiger Arzt: Unfalltelefon: |
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| Erste Hilfe | |
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Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten und umgehend Arzt verständigen. Nach Augenkontakt: 10 Minuten unter fließendem Wasser bei gespreizten Lidern spülen oder Augenspüllösung nehmen. Immer Augenarzt aufsuchen! Nach Hautkontakt: Verunreinigte Kleidung sofort ausziehen. Mit viel Wasser und Seife reinigen. Keine Verdünner! Nach Verschlucken: Kein Erbrechen herbeiführen. In kleinen Schlucken viel Wasser trinken lassen. Gabe von medizinischem Kohlepulver. Ersthelfer: |
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| Sachgerechte Entsorgung | |
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Nicht in Ausguss oder Mülltonne schütten! Flüssige Produktreste: Ölgetränkte Putzlappen bzw. Pads sammeln in: Ausgetrocknete Gebinde: Nicht ausgetrocknete Gebinde: |
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