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Öle/Wachse, lösemittelhaltig, entaromatisiert
GISCODE: Ö 40
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| Charakterisierung |
| Lösemittelhaltige, entaromatisierte Öle und Wachse sind farbige Flüssigkeiten mit einem milden Geruch, die zur Oberflächenbehandlung von Parkett und anderen Holzfußböden verwendet werden. Die Produkte enthalten pflanzliche Öle, Pigmente, Trockenstoffe (Cobalt- und Zirkoniumoktoat), weitere Zusatzstoffe und Lösemittel (Isoparaffine). Der Lösemittelgehalt beträgt weniger als 15 %. Gesundheitsgefahren gehen nach heutiger Kenntnis überwiegend von den Lösemitteln aus. |
| Grenzwerte und Einstufungen |
| Kohlenwasserstoffe aromatenfrei AGW: 600 mg/m³ - Der Grenzwert eines Kohlenwasserstoffgemisches hängt von seiner Zusammensetzung ab. Der hier aufgeführte Wert wurde basierend auf dem RCP-Konzept der TRGS 900 als ‚worst-case-Grenzwert’ berechnet. |
| Gefahrstoffmessungen / Ermittlung |
| Es liegen keine Gefahrstoffmessungen vor. |
| Gesundheitsgefährdung |
| Einatmen kann zu Gesundheitsschäden führen. Kann die Haut und Augen reizen, z.B. Brennen, Jucken. Entfettet die Haut. Schwindel, Kopfschmerzen oder Benommenheit können auftreten. Kann zu Herzrhythmusstörung führen. |
| Brand- und Explosionsgefahren |
| Das Produkt ist entzündlich. Bei durchtränktem Material (z.B. Kleidung, Putzlappen) besteht erhöhte Entzündungsgefahr. Vorsicht mit leeren Gebinden - bei Entzündung Explosionsgefahr. |
| Hygienemaßnahmen |
| Im Arbeitsbereich keine Lebensmittel aufbewahren sowie weder essen, trinken, schnupfen noch rauchen! Berührung mit Augen, Haut und Kleidung vermeiden! Vorbeugender Hautschutz erforderlich. Nach Arbeitsende und vor Pausen Hände gründlich reinigen! Hautpflegemittel nach der Arbeit verwenden (rückfettende Creme). Verunreinigte Kleidung wechseln und reinigen! |
| Technische und Organisatorische Schutzmaßnahmen |
| Auftretende Dämpfe direkt an der Entstehungs- oder Austrittstelle absaugen. Arbeiten bei Frischluftzufuhr, vor allem im Bodenbereich, da Dämpfe schwerer als Luft. Von Zündquellen (auch elektrische Geräte ohne Ex-Schutz) fernhalten, nicht rauchen, offene Flammen vermeiden! Nur ex-geschützte und funkenfreie Werkzeuge verwenden. Gefäße nicht offen stehen lassen. Waschgelegenheit im Arbeitsbereich vorsehen. Augendusche oder Augenspülflasche bereitstellen. |
| Persönliche Schutzmaßnahmen |
| Augenschutz: Gestellbrille. Handschutz: Handschuhe aus: Nitril, Fluorkautschuk. Beim Tragen von Schutzhandschuhen sind Baumwollunterziehhandschuhe empfehlenswert! Hautschutz: Für alle unbedeckten Körperteile fettfreie oder fettarme (Öl-in-Wasser-Emulsion) Hautschutzsalbe verwenden! Atemschutz: Atemschutz bei Grenzwertüberschreitung, z.B. an Vollmaske: Gasfilter A (braun) |
| Erste Hilfe |
| Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten (z.B. Handschutz, Atemschutz); immer auch Arzt verständigen! Nach Augenkontakt: 10 Minuten unter fließendem Wasser bei gespreizten Lidern spülen oder Augenspüllösung nehmen. Immer Augenarzt aufsuchen! Nach Hautkontakt: Verunreinigte Kleidung sofort ausziehen. Mit viel Wasser und Seife reinigen. Kein Verdünner o.ä. verwenden. Nach Einatmen: Person an die frische Luft bringen. Nach Verschlucken: Kein Erbrechen herbeiführen. In kleinen Schlucken viel Wasser trinken lassen. Gabe von medizinischem Kohlepulver, keine Hausmittel (Milch, Alkohol usw.). |
| Handhabung |
| Dämpfe sind schwerer als Luft. Ölgetränkte Putzlappen können sich an der Luft selbst entzünden. Die Putzlappen in verschließbaren Behältern sammeln. |
| Vorsorgeuntersuchungen |
| Beim Tragen von Atemschutz ist eine spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nach - G(26): Atemschutzgeräte zu veranlassen. |
| Entsorgung |
| Nicht in Ausguss oder Mülltonne schütten. Abfälle nicht vermischen! Zur ordnungsgemäßen Beseitigung bzw. Rückgewinnung in beständigen, verschließbaren und gekennzeichneten Gefäßen getrennt sammeln. Flüssige, nicht ausgetrocknete Produktreste sind Sonderabfall. Ölgetränkte Putzlappen bzw. Pads sind Sonderabfall. Restentleerte, ausgetrocknete Gebinde (tropffrei, spachtelrein) dem Recycling zuführen. Restentleerte, nicht ausgetrocknete Gebinde (tropffrei, spachtelrein) sind Sonderabfall. Restmengen sind unter Beachtung der örtlichen Vorschriften einer geordneten Abfallbeseitigung zuzuführen! Folgende EAK/AVV-Abfallschlüssel können in Frage kommen: Produktreste: 080111* Farb- und Lackabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten Ausgetrocknete Produktreste: 080112 Farb- und Lackabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 11 fallen Ölgetränkte Putzlappen bzw. Pads: 150202* Aufsaug- und Filtermaterialien (einschließlich Ölfilter a. n. g.), Wischtücher und Schutzkleidung, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind |
| Lagerung |
| Nicht im Pausen- oder Aufenthaltsraum lagern. Behälter dicht geschlossen an einem gut gelüfteten Ort lagern. Getrennt von explosionsgefährlichen oder brandfördernden Stoffen lagern! Getrennte Räume oder ausreichender Sicherheitsabstand (z.B. Palettenbreite). VbF-Klasse: A II Flüssigkeiten mit Flammpunkt 21-55°C, nicht wasserlöslich. |
| Schadensfall |
| Nach Verschütten mit saugfähigem, unbrennbarem Material (z.B. Kieselgur, Blähglimmer, Sand) aufnehmen und wie unter Entsorgung beschrieben behandeln. Produkt ist brennbar, geeignete Löschmittel: Kohlendioxid, Löschpulver und Wasser im Sprühstrahl. Berst- und Explosionsgefahr durch Druckanstieg bei Erhitzung. Bei Brand in der Umgebung Behälter mit Sprühwasser kühlen. Das Eindringen in Boden, Gewässer und Kanalisation muss vermieden werden (schwach wassergefährdend - WGK 1). |
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| GISCODE ist die Zuordnung von Ölen und Wachsen zu einer Produktgruppe; siehe Gebinde, Sicherheitsdatenblätter, Technische Merkblätter und Preislisten. Als Lösemittel werden hier alle flüchtigen organischen Verbindungen mit einem Siedepunkt bei Normaldruck bis einschließlich 250°C bezeichnet. Diese Produkt-/gruppen-Information unterstützt Sie bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach §7 der neuen Gefahrstoffverordnung und kann ggf. für Dokumentationszwecke verwendet werden. Betriebsspezifische oder tätigkeitsbezogene Abweichungen oder Ergänzungen sind dann im Kapitel 'Gefährdungsbeurteilung' anzugeben. |
| Copyright |
| by GISBAU Erstellt nach Sicherheitsdatenblättern verschiedener Hersteller und sonstigen Unterlagen |
| Erläuterung: |
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| Allgemein | |
| Gefährdung durch Einatmen | |
| Gefährdung durch Hautkontakt | |
| Brand-/Explosionsgefährdung |
| Allgemein | |
| Handschutz | NEIN |
| Hautschutz | JA |
| Atemschutz | - |
| Augenschutz | NEIN |
| Körperschutz | NEIN |
| Betriebsanweisung | JA |
| Ersatzstoff notwendig | NEIN |
| Grenzwertüberschreitung | - |
| Vorsorgeuntersuchungen | - |
| Beschäftigungsbeschränkungen | - |