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Öle/Wachse, lösemittelarm, terpentinhaltig
GISCODE: Ö 80
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| Charakterisierung |
| Lösemittelarme, terpentinhaltige Öle und Wachse sind farbige Flüssigkeiten mit einem milden Geruch, die zur Oberflächenbehandlung von Parkett und anderen Holzfußböden verwendet werden. Die Produkte enthalten pflanzliche Öle, Pigmente, Trockenstoffe (Cobalt- und Zirkoniumoktoat), weitere Zusatzstoffe und als Lösemittel ein Terpengemisch. Der Lösemittelgehalt beträgt weniger als 5%. Gesundheitsgefahren gehen nach heutiger Kenntnis überwiegend von den Lösemitteln aus. |
| Grenzwerte und Einstufungen |
| Terpentinöl DNEL: 0,77 mg/m³ Da für diesen Stoff weder AGW- noch MAK-Werte existieren, ist hier der kleinste der inhalativen DNEL-Werte aufgeführt. Gefahr der Hautresorption (H) Gefahr der Sensibilisierung (S) D-Limonen AGW: 110 mg/m³ bzw. 20 ml/m³ (ppm) Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des AGW und des BGW nicht befürchtet zu werden. Gefahr der Sensibilisierung (S) |
| Gefahrstoffmessungen / Ermittlung |
| Es liegen keine Gefahrstoffmessungen vor. Bei unmittelbarem Hautkontakt mit Stoffen, die durch die Haut aufgenommen werden können (H), ist die Möglichkeit einer Gesundheitsgefährdung durch Hautkontakt bei der Gefährdungsbeurteilung besonders zu berücksichtigen. |
| Gesundheitsgefährdung |
| Einatmen oder Aufnahme über die Haut kann zu Gesundheitsschäden führen. Kann die Haut reizen: z.B. Brennen, Jucken. Entfettet die Haut. Kann zu Allergien der Haut führen. Sensibilisierte Personen können schon auf sehr geringe Konzentrationen an Terpentinöl reagieren und sollten deshalb keinen weiteren Kontakt mit diesen Stoffen haben. |
| Brand- und Explosionsgefahren |
| Das Produkt ist entzündlich. Bei durchtränktem Material (z.B. Kleidung, Putzlappen) besteht erhöhte Entzündungsgefahr. |
| Hygienemaßnahmen |
| Im Arbeitsbereich keine Lebensmittel aufbewahren sowie weder essen, trinken, schnupfen noch rauchen! Berührung mit Augen, Haut und Kleidung vermeiden! Vorbeugender Hautschutz erforderlich. Hautpflegemittel nach der Arbeit verwenden (rückfettende Creme). Nach Arbeitsende und vor Pausen Hände gründlich reinigen! Verunreinigte Kleidung wechseln und reinigen! |
| Technische und Organisatorische Schutzmaßnahmen |
| Arbeiten bei Frischluftzufuhr (Fenster und Türen öffnen). Von Zündquellen (auch elektrische Geräte ohne Ex-Schutz) fernhalten, nicht rauchen, offene Flammen vermeiden! Gefäße nicht offen stehen lassen. Waschgelegenheit im Arbeitsbereich vorsehen. Augendusche oder Augenspülflasche bereitstellen. |
| Persönliche Schutzmaßnahmen |
| Augenschutz: Bei Spritzgefahr: Gestellbrille. Handschutz: Handschuhe aus: Nitril, Fluorkautschuk. Beim Tragen von Schutzhandschuhen sind Baumwollunterziehhandschuhe empfehlenswert! Hautschutz: Für alle unbedeckten Körperteile fettfreie oder fettarme (Öl-in-Wasser-Emulsion) Hautschutzsalbe verwenden! Atemschutz: Atemschutz bei Grenzwertüberschreitung, z.B. an Vollmaske: Gasfilter A (braun) |
| Erste Hilfe |
| Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten (z.B. Handschutz, Atemschutz); immer auch Arzt verständigen! Nach Augenkontakt: 10 Minuten unter fließendem Wasser bei gespreizten Lidern spülen oder Augenspüllösung nehmen. Immer Augenarzt aufsuchen! Nach Hautkontakt: Verunreinigte Kleidung sofort ausziehen. Mit viel Wasser und Seife reinigen. Kein Verdünner o.ä. verwenden. Nach Einatmen: Person an die frische Luft bringen. Nach Verschlucken: Kein Erbrechen herbeiführen. In kleinen Schlucken viel Wasser trinken lassen. Gabe von medizinischem Kohlepulver, keine Hausmittel (Milch, Alkohol usw.). |
| Handhabung |
| Dämpfe sind schwerer als Luft. Ölgetränkte Putzlappen können sich an der Luft selbst entzünden. Die Putzlappen in verschließbaren Behältern sammeln. |
| Vorsorgeuntersuchungen |
| Beim Tragen von Atemschutz ist eine spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nach - G(26): Atemschutzgeräte zu veranlassen.Bei Atemschutzgeräten der Gruppe 1 nach BGR 190 ist die Vorsorgeuntersuchung lediglich anzubieten. Dazu gehören zum Beispiel: Filtergeräte mit Partikelfilter der Partikelfilterklassen P1 und P2 und partikelfiltrierende Halbmasken; gebläseunterstützte Filtergeräte mit Voll- oder Halbmaske; Druckluft-Schlauchgeräte und Frischluft-Druckschlauchgeräte, jeweils mit Atemanschlüssen mit Ausatemventilen. |
| Entsorgung |
| Nicht in Ausguss oder Mülltonne schütten. Abfälle nicht vermischen! Zur ordnungsgemäßen Beseitigung bzw. Rückgewinnung in beständigen, verschließbaren und gekennzeichneten Gefäßen getrennt sammeln. Flüssige, nicht ausgetrocknete Produktreste sind Sonderabfall. Ölgetränkte Putzlappen bzw. Pads sind Sonderabfall. Restentleerte, ausgetrocknete Gebinde (tropffrei, spachtelrein) dem Recycling zuführen. Restentleerte, nicht ausgetrocknete Gebinde (tropffrei, spachtelrein) sind Sonderabfall. Restmengen sind unter Beachtung der örtlichen Vorschriften einer geordneten Abfallbeseitigung zuzuführen! Folgende EAK/AVV-Abfallschlüssel können in Frage kommen: Produktreste: 080111* Farb- und Lackabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten Ausgetrocknete Produktreste: 080112 Farb- und Lackabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 11 fallen Ölgetränkte Putzlappen bzw. Pads: 150202* Aufsaug- und Filtermaterialien (einschließlich Ölfilter a. n. g.), Wischtücher und Schutzkleidung, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind |
| Lagerung |
| Nicht im Pausen- oder Aufenthaltsraum lagern. Behälter dicht geschlossen an einem kühlen, gut gelüfteten Ort lagern. Getrennt von explosionsgefährlichen oder brandfördernden Stoffen lagern! Getrennte Räume oder ausreichender Sicherheitsabstand (z.B. Palettenbreite). VbF-Klasse: A II Flüssigkeiten mit Flammpunkt 21-55°C, nicht wasserlöslich. |
| Schadensfall |
| Nach Verschütten mit saugfähigem, unbrennbarem Material (z.B. Kieselgur, Blähglimmer, Sand) aufnehmen und wie unter Entsorgung beschrieben behandeln. Produkt ist brennbar, geeignete Löschmittel: Kohlendioxid, Löschpulver, Schaum oder Wasser im Sprühstrahl. Berst- und Explosionsgefahr durch Druckanstieg bei Erhitzung. Bei Brand in der Umgebung Behälter mit Sprühwasser kühlen. |
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| GISCODE ist die Zuordnung von Ölen und Wachsen zu einer Produktgruppe; siehe Gebinde, Sicherheitsdatenblätter, Technische Merkblätter und Preislisten. Als Lösemittel werden hier alle flüchtigen organischen Verbindungen mit einem Siedepunkt bei Normaldruck bis einschließlich 250°C bezeichnet. Diese Produkt-/gruppen-Information unterstützt Sie bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach §7 der neuen Gefahrstoffverordnung und kann ggf. für Dokumentationszwecke verwendet werden. Betriebsspezifische oder tätigkeitsbezogene Abweichungen oder Ergänzungen sind dann im Kapitel 'Gefährdungsbeurteilung' anzugeben. |
| Copyright |
| by GISBAU Erstellt nach Sicherheitsdatenblättern verschiedener Hersteller und sonstigen Unterlagen |
| Erläuterung: |
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| Allgemein | |
| Gefährdung durch Einatmen | |
| Gefährdung durch Hautkontakt | |
| Brand-/Explosionsgefährdung |
| Allgemein | |
| Handschutz | JA |
| Hautschutz | JA |
| Atemschutz | - |
| Augenschutz | NEIN |
| Körperschutz | NEIN |
| Betriebsanweisung | JA |
| Ersatzstoff notwendig | JA |
| Grenzwertüberschreitung | - |
| Vorsorgeuntersuchungen | - |
| Beschäftigungsbeschränkungen | - |