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PU-Systeme, lösemittelfrei
(Verfugen in Räumen)
GISCODE: PU10
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| Charakterisierung |
| Bei lösemittelfreien Polyurethan-Systemen handelt es sich um 1- oder 2-Komponenten-Systeme, die reaktive Isocyanatgruppen unterhalb der Kennzeichnungspflicht für sensibilisierende Eigenschaften enthalten. Bei 2-K-Systemen wird vor der Verarbeitung ein Härter (Polyisocyanat) mit einer Polyolkomponente vermischt. 1-K-Produkte enthalten ein Polyisocyanat, das derart modifiziert ist, daß eine Reaktion erst unter Einfluß von Luftfeuchtigkeit erfolgt. Als Lösemittel können z.B. Kohlenwasserstoffgemische (Siedebereich ab ca. 145°C), Ester, Ketone oder Glykole bis maximal 0,5-% enthalten sein. Alternativ gilt: Produkte gelten als lösemittelfrei, wenn sie innerhalb eines Tages nach dem Vermischen und Verarbeiten einen Massenverlust von maximal 1 % aufweisen. Nach weiteren 24 Stunden bei 80 °C darf der Massenverlust insgesamt maximal 2 % betragen. Diese Information gilt für die Verarbeitung von Polyurethan-Systemen durch Verfugen in Räumen. Die im folgenden beschriebenen Gefahren und Maßnahmen beziehen sich auf die Bedingungen, unter denen das Produkt laut Herstellerangaben verarbeitet werden soll. Auf die GISCODES für Vorstriche und Bodenbelagsklebstoffe (RU1-RU4) sowie für Oberflächenbehandlungsmittel für Parkett und andere Holzfußböden (DD1-DD2) sei an dieser Stelle hingewiesen. |
| Ersatzstoffe - Ersatzprodukte - Ersatzverfahren |
| Der Einsatz von PU-Systemen ist in der Regel technisch begründet. Wenn der Einsatz von PU-Systemen erforderlich ist, sind diese lösemittelfreien, nicht als sensibilisierend gekennzeichneten Systeme zu bevorzugen. |
| Gefahrstoffmessungen / Ermittlung |
| Eine Grenzwertüberschreitung ist nicht zu erwarten. |
| Gesundheitsgefährdung |
| Isocyanat-sensibilisierte Personen können schon auf sehr geringe Konzentrationen reagieren und sollten deshalb keinen weiteren Kontakt mit diesem Produkt haben. Ein Isocyanat-Asthma kann durch hohe Expositionen beim Einatmen aber auch durch massiven Hautkontakt entstehen. Hautkontakt kann zu einem allergischen Hautekzem führen. Kann die Haut und Augen reizen, z.B. Brennen, Jucken. |
| Brand- und Explosionsgefahren |
| Das Produkt ist brennbar. |
| Hygienemaßnahmen |
| Im Arbeitsbereich keine Lebensmittel aufbewahren sowie weder essen, trinken, schnupfen noch rauchen! Berührung mit Augen, Haut und Kleidung vermeiden! Vorbeugend Hautschutzsalbe auftragen, um die Hautreinigung zu erleichtern. Produktreste mit einem geeigneten Reinigungsmittel von der Haut entfernen - auf keinen Fall Löse-/ Verdünnungsmittel für die Hautreinigung verwenden! Nach Arbeitsende und vor Pausen Hände gründlich reinigen! Hautpflegemittel nach der Arbeit verwenden (rückfettende Creme). Verunreinigte Kleidung wechseln und reinigen! Nach Arbeitsende Kleidung wechseln! Straßen- und Arbeitsbekleidung getrennt aufbewahren! |
| Technische und Organisatorische Schutzmaßnahmen |
| Arbeiten bei Frischluftzufuhr! Gefäße nicht offen stehen lassen. Beim Ab- und Umfüllen bzw. beim Mischen der Komponenten Verspritzen vermeiden. Vorratsmenge am Arbeitsplatz auf einen Schichtbedarf beschränken. Waschgelegenheit im Arbeitsbereich vorsehen. Augendusche oder Augenspülflasche bereitstellen. |
| Persönliche Schutzmaßnahmen |
| Augenschutz: Gestellbrille. Handschutz: Handschuhe aus: Butylkautschuk. Beim Tragen von Schutzhandschuhen sind Baumwollunterziehhandschuhe empfehlenswert! Der Handschutz ist besonders zu beachten, da Inhaltsstoffe auch durch die Haut in den Körper gelangen können! Für Tätigkeiten mit lösemittelfreien Isocyanaten sind geeignete Handschuhfabrikate ermittelt worden. Klicken Sie hier, um diese anzuzeigen. Hautschutz: Für alle unbedeckten Körperteile fettfreie oder fettarme (Öl-in-Wasser-Emulsion) Hautschutzsalbe verwenden! Körperschutz: Arbeitsschutzkleidung tragen. |
| Erste Hilfe |
| Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten (z.B. Handschutz, Atemschutz); immer auch Arzt verständigen! Nach Augenkontakt: 10 Minuten unter fließendem Wasser bei gespreizten Lidern spülen oder Augenspüllösung nehmen. Immer Augenarzt aufsuchen! Nach Hautkontakt: Stark verunreinigte Kleidung ausziehen. Mit viel Wasser und Seife reinigen. Keine Verdünnungs-/Lösemittel o.ä. verwenden. Nach Einatmen: Person an die frische Luft bringen. Nach Verschlucken: Kein Erbrechen herbeiführen. In kleinen Schlucken viel Wasser trinken lassen. |
| Handhabung |
| Reagiert mit Wasser, Säuren, Laugen, Amin und Alkoholen. |
| Beschäftigungsbeschränkungen |
| Jugendliche ab 15 Jahren dürfen hiermit nur beschäftigt werden, wenn dieses zum Erreichen des Ausbildungszieles erforderlich und die Aufsicht eines Fachkundigen sowie betriebsärztliche oder sicherheitstechnische Betreuung gewährleistet ist. |
| Vorsorgeuntersuchungen |
| Beim Tragen von Atemschutz ist eine spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nach - G(26): Atemschutzgeräte zu veranlassen. Kann ein regelmäßiger Hautkontakt zu Isocyanaten nicht vermieden werden oder ist die Luftkonzentration von 0,05 mg/m³ überschritten, ist eine spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nach - G(27): Isocyanate zu veranlassen. |
| Gefahrguttransport |
| Die Produktgruppe ist kein Gefahrgut im Sinne der GGVSE. |
| Entsorgung |
| Restmengen möglichst verbrauchen. Nicht mehr verwertbare Einzelkomponenten im vorgeschriebenen Verhältnis vermischen und aushärten lassen. Nicht in Ausguss oder Mülltonne schütten. Abfälle nicht vermischen! Zur ordnungsgemäßen Beseitigung bzw. Rückgewinnung in beständigen, verschließbaren und gekennzeichneten Gefäßen getrennt sammeln. Restmengen sind unter Beachtung der örtlichen Vorschriften einer geordneten Abfallbeseitigung zuzuführen! Folgende EAK/AVV-Abfallschlüssel können in Frage kommen: Nicht ausgehärtete Produktreste: 080112 Farb- und Lackabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 11 fallen 080199 Abfälle a. n. g. 080410 Klebstoff- und Dichtmassenabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 04 09 fallen 080499 Abfälle a. n. g. 200128 Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 27 fallen Ausgehärtete Produktreste: 080112 Farb- und Lackabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 11 fallen 080410 Klebstoff- und Dichtmassenabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 04 09 fallen Nicht ausgetrocknete Gebinde: 150110* Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind Ausgetrocknete Gebinde: 150102 Verpackungen aus Kunststoff 150104 Verpackungen aus Metall Aufsaugmaterialien / Wischtücher: 150202* Aufsaug- und Filtermaterialien (einschließlich Ölfilter a. n. g.), Wischtücher und Schutzkleidung, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind |
| Lagerung |
| Nicht im Pausen- oder Aufenthaltsraum lagern. Behälter dicht geschlossen an einem kühlen, gut gelüfteten Ort lagern. Nur im Originalgebinde oder in vom Hersteller empfohlenen Gebinden lagern. Nach Umfüllen Behälter wie Originalgebinde kennzeichnen. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. |
| Schadensfall |
| Bei undichten Gebinden bei Eindringen von Wasser Berstgefahr. Nach Verschütten mit einem Spachtel in ein Leergebinde aufnehmen, aushärten lassen und wie unter Entsorgung beschrieben behandeln. Reste z.B. mit Sand abstreuen und mechanisch entfernen. Verunreinigte Flächen und Arbeitsgeräte sofort reinigen! Produkt ist brennbar, geeignete Löschmittel: Kohlendioxid, Löschpulver, Schaum, bei größeren Bränden auchWasser im Sprühstrahl. Berst- und Explosionsgefahr durch Druckanstieg bei Erhitzung. Bei Brand in der Umgebung Behälter mit Sprühwasser kühlen. Brandbekämpfung nur mit persönlicher Schutzausrüstung bei größeren Bränden. Bei Brand entstehen gefährliche Gase/Dämpfe: Kohlenmonoxid und auch Salzsäure, Blausäure, Stickoxide. Das Eindringen in Boden, Gewässer und Kanalisation muss vermieden werden (schwach wassergefährdend - WGK 1). |
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| Das Produkt ist einer Produktgruppe zugeordnet. Als Lösemittel werden hier alle flüchtigen organischen Verbindungen mit einem Siedepunkt bei Normaldruck bis einschließlich 200°C bezeichnet, die bei der Aushärtung keine chemische Reaktion eingehen. GISCODE ist die Zuordnung von Produkten zu einer Produktgruppe; siehe Gebinde, Sicherheitsdatenblätter, Technische Merkblätter und Preislisten. Die Informationen beziehen sich ausschließlich auf Arbeits- und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit den Produkten. Aussagen über die technisch chemische Anwendung, die Einsatzzwecke und die Eigenschaften werden nicht getroffen. Produkte, die dieser Produktgruppe zugeordnet sind, können im Einzelfall eine abweichende Kennzeichnung (Symbole, R/S-Sätze) oder abweichende sonstige Einstufungen (WGK, GGVSEB usw.) aufweisen. Diese Produkt-/gruppen-Information unterstützt Sie bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach §7 der neuen Gefahrstoffverordnung und kann ggf. für Dokumentationszwecke verwendet werden. Betriebsspezifische oder tätigkeitsbezogene Abweichungen oder Ergänzungen sind dann im Kapitel 'Gefährdungsbeurteilung' anzugeben. |
| Copyright |
| by GISBAU Erstellt nach Sicherheitsdatenblättern verschiedener Hersteller und sonstigen Unterlagen |
| Erläuterung: |
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| Verfugen | |
| Gefährdung durch Einatmen | |
| Gefährdung durch Hautkontakt | |
| Brand-/Explosionsgefährdung |
| Verfugen | |
| Handschutz | JA |
| Hautschutz | JA |
| Atemschutz | NEIN |
| Augenschutz | JA |
| Körperschutz | JA |
| Betriebsanweisung | JA |
| Ersatzstoff notwendig | JA |
| Grenzwertüberschreitung | NEIN |
| Vorsorgeuntersuchungen | JA |
| Beschäftigungsbeschränkungen | JA |