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PU-Systeme, lösemittelhaltig, gesundheitsschädlich
(Injizieren in Behältern)
GISCODE: PU30
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| Charakterisierung |
| Bei lösemittelhaltigen gesundheitsschädlichen Polyurethan-Systemen handelt es sich um 1- oder 2-Komponenten-Systeme, die reaktive Isocyanatgruppen unterhalb der Kennzeichnungspflicht für sensibilisierende Eigenschaften enthalten. Weiterhin sind Lösemittel enthalten, die zu einer Kennzeichnung als gesundheitsschädlich führen. Bei 2-K-Systemen wird vor der Verarbeitung ein Härter (Polyisocyanat) mit einer Polyolkomponente vermischt. 1-K-Produkte enthalten ein Polyisocyanat, das derart modifiziert ist, daß eine Reaktion erst unter Einfluß von Luftfeuchtigkeit erfolgt. Als Lösemittel werden z.B. Kohlenwasserstoffgemische (Siedebereich ab ca. 145°C, z.B. Xylol, Ethylbenzol, Isopropylbenzol), Ester, Ketone oder Glykole verwendet. Diese Information gilt für die Verarbeitung von Polyurethan-Systemen durch Injizieren in Behältern. Die im folgenden beschriebenen Gefahren und Maßnahmen beziehen sich auf die Bedingungen, unter denen das Produkt laut Herstellerangaben verarbeitet werden soll. Gesundheitsgefahren gehen nach heutiger Kenntnis überwiegend von den Lösemitteln aus. Auf die GISCODES für Vorstriche und Bodenbelagsklebstoffe (RU1 bis RU4) sowie für Oberflächenbehandlungsmittel für Parkett und andere Holzfußböden (DD1 bis DD2) sei an dieser Stelle hingewiesen. |
| Ersatzstoffe - Ersatzprodukte - Ersatzverfahren |
| Der Einsatz von PU-Systemen ist in der Regel technisch begründet. Bei technischer Vergleichbarkeit sind nicht als sensibilisierend gekennzeichnete lösemittelfreie oder nicht als gesundheitsschädlich gekennzeichnete lösemittelhaltige PU-Systeme, z.B. GISCODE PU10 oder PU20, zu bevorzugen. |
| Grenzwerte und Einstufungen |
| Kohlenwasserstoffe aromatenreich AGW: 100 mg/m³ - Der Grenzwert eines Kohlenwasserstoffgemisches hängt von seiner Zusammensetzung ab. Der hier aufgeführte Wert wurde basierend auf dem RCP-Konzept der TRGS 900 als ‚worst-case-Grenzwert’ berechnet. Xylol AGW: 440 mg/m³ bzw. 100 ml/m³ (ppm) Gefahr der Hautresorption (H) Ethylbenzol AGW: 440 mg/m³ bzw. 100 ml/m³ (ppm) Gefahr der Hautresorption (H) Isopropylbenzol AGW: 100 mg/m³ bzw. 20 ml/m³ (ppm) Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des AGW und des BGW nicht befürchtet zu werden. Gefahr der Hautresorption (H) Ethylacetat AGW: 1500 mg/m³ bzw. 400 ml/m³ (ppm) Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des AGW und des BGW nicht befürchtet zu werden. Propylacetat DFG-MAK: 420 mg/m³ bzw. 100 ml/m³ (ppm) * Isopropylacetat DFG-MAK: 420 mg/m³ bzw. 100 ml/m³ (ppm) * n-Butylacetat DFG-MAK: 480 mg/m³ bzw. 100 ml/m³ (ppm) * 1-Methoxypropylacetat-2 AGW: 270 mg/m³ bzw. 50 ml/m³ (ppm) Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des AGW und des BGW nicht befürchtet zu werden. Butanon AGW: 600 mg/m³ bzw. 200 ml/m³ (ppm) Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des AGW und des BGW nicht befürchtet zu werden. Gefahr der Hautresorption (H) Cyclohexanon AGW: 80 mg/m³ bzw. 20 ml/m³ (ppm) Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des AGW und des BGW nicht befürchtet zu werden. Gefahr der Hautresorption (H) N-Methyl-2-pyrrolidon AGW: 82 mg/m³ bzw. 20 ml/m³ (ppm) Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des AGW und des BGW nicht befürchtet zu werden. Gefahr der Hautresorption (H) RE2 (EG) Stoffe, die als fruchtschädigend für den Menschen angesehen werden sollten. 1,4-Butandiol AGW: 200 mg/m³ bzw. 50 ml/m³ (ppm) 2-Butoxyethanol AGW: 98 mg/m³ bzw. 20 ml/m³ (ppm) Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des AGW und des BGW nicht befürchtet zu werden. Gefahr der Hautresorption (H) Isocyanate als Gesamt-NCO ELW: 0,018 mg/m³ Expositionsleitwert für die Totalkonzentration reaktiver Isocyanat-Gruppen (TRIG) nach TRGS 430. _______________________ *Übergangsweise werden hier die zur Gefährdungsbeurteilung mit herangezogenen 'aktuellen MAK-Werte der DFG' aufgeführt, die jedoch gesetzlich nicht verbindlich sind. |
| Gefahrstoffmessungen / Ermittlung |
| Es liegen keine Gefahrstoffmessungen vor. Bei unmittelbarem Hautkontakt mit Stoffen, die durch die Haut aufgenommen werden können (H), ist die Möglichkeit einer Gesundheitsgefährdung durch Hautkontakt bei der Gefährdungsbeurteilung besonders zu berücksichtigen. |
| Gesundheitsgefährdung |
| Einatmen oder Aufnahme über die Haut kann zu Gesundheitsschäden führen. Isocyanat-sensibilisierte Personen können schon auf sehr geringe Konzentrationen reagieren und sollten deshalb keinen weiteren Kontakt mit diesem Produkt haben. Ein Isocyanat-Asthma kann durch hohe Expositionen beim Einatmen aber auch durch massiven Hautkontakt entstehen. Hautkontakt kann zu einem allergischen Hautekzem führen. Reizt die Atemwege, Augen und Haut: z.B. Husten, Atemnot, Augentränen, Brennen. Vorübergehende Beschwerden wie Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeit, Konzentrationsstörungen können auftreten. |
| Brand- und Explosionsgefahren |
| Das Produkt ist entzündlich. Dämpfe sind schwerer als Luft und bilden mit Luft explosionsfähige Gemische. Kriechende Dämpfe können in größerer Entfernung zur Entzündung führen! Bei durchtränktem Material (z.B. Kleidung, Putzlappen) besteht erhöhte Entzündungsgefahr. Vorsicht bei Gebinden mit Restmengen - bei Entzündung Explosionsgefahr. |
| Hygienemaßnahmen |
| Im Arbeitsbereich keine Lebensmittel aufbewahren sowie weder essen, trinken, schnupfen noch rauchen! Berührung mit Augen, Haut und Kleidung vermeiden! Vorbeugend Hautschutzsalbe auftragen, um die Hautreinigung zu erleichtern. Produktreste mit einem geeigneten Reinigungsmittel von der Haut entfernen - auf keinen Fall Löse-/ Verdünnungsmittel für die Hautreinigung verwenden! Nach Arbeitsende und vor Pausen Hände gründlich reinigen! Hautpflegemittel nach der Arbeit verwenden (rückfettende Creme). Verunreinigte Kleidung wechseln und reinigen! Nach Arbeitsende Kleidung wechseln! Straßen- und Arbeitsbekleidung getrennt aufbewahren! |
| Technische und Organisatorische Schutzmaßnahmen |
| Bei Arbeiten in Räumen für Frischluftzufuhr sorgen da Dämpfe schwerer als Luft. Von Zündquellen (auch elektrische Geräte ohne Ex-Schutz) fernhalten, nicht rauchen, offene Flammen vermeiden, kriechende Dämpfe können in größerer Entfernung zur Entzündung führen! Gefäße nicht offen stehen lassen. Beim Ab- und Umfüllen bzw. beim Mischen der Komponenten Verspritzen vermeiden. Vorratsmenge am Arbeitsplatz auf einen Schichtbedarf beschränken. Waschgelegenheit im Arbeitsbereich vorsehen. Augendusche oder Augenspülflasche bereitstellen. Die umfangreichen Regelungen nach TRGS 507 (Oberflächenbehandlung in Räumen und Behältern) sind anzuwenden. Dazu gehören u.a. auch folgende Maßnahmen: Es muss eine aufsichtführende Person bestellt sein, die besondere Kenntnisse/Ausbildung besitzt. Bei Auftragsvergabe an andere Arbeitnehmer ist ein Koordinator zu bestellen. Bei den Arbeiten muss ein Sicherungsposten ständig anwesend sein. Es sind die Regelungen zu den Zugangsöffnungen zu beachten. Es sind ausreichend wirksame technische Lüftungsmaßnahmen und darüber hinaus Maßnahmen des Explosionsschutzes zu treffen. Es müssen Rettungs- und Feuerlöscheinrichtungen bereitgestellt sein. Bei Arbeiten in Behältern und engen Räumen ist eine schriftliche Erlaubnis erforderlich, in der die notwendigen technischen und persönlichen Schutzmaßnahmen festgelegt sind. |
| Persönliche Schutzmaßnahmen |
| Augenschutz: Korbbrille. Handschutz: GISBAU ist kein geeignetes Handschuhmaterial bekannt. Als Spritzschutz können Handschuhe aus Nitril verwendet werden. Beim Tragen von Schutzhandschuhen sind Baumwollunterziehhandschuhe empfehlenswert. Der Handschutz ist besonders zu beachten, da Inhaltsstoffe auch durch die Haut in den Körper gelangen können! Hautschutz: Für alle unbedeckten Körperteile fettfreie oder fettarme (Öl-in-Wasser-Emulsion) Hautschutzsalbe verwenden! Atemschutz: Bei Überschreitung des Grenzwertes ist Atemschutz mit umgebungsluftunabhängigem Atemschutzgerät erforderlich. Körperschutz: Arbeitsschutzkleidung tragen. |
| Erste Hilfe |
| Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten (z.B. Handschutz, Atemschutz); immer auch Arzt verständigen! Nach Augenkontakt: 10 Minuten unter fließendem Wasser bei gespreizten Lidern spülen oder Augenspüllösung nehmen. Immer Augenarzt aufsuchen! Nach Hautkontakt: Verunreinigte Kleidung sofort ausziehen. Mit viel Wasser und Seife reinigen. Keine Verdünnungs-/Lösemittel o.ä. verwenden. Nach Einatmen: Person an die frische Luft bringen. Bei Bewusstlosigkeit Atemwege freihalten (Zahnprothesen, Erbrochenes entfernen, stabile Seitenlagerung), Atmung und Puls überwachen. Bei Atem- oder Herzstillstand: künstliche Beatmung und Herzdruckmassage. Nach Verschlucken: Kein Erbrechen auslösen, nichts zu trinken geben. |
| Handhabung |
| Reagiert mit Wasser, Säuren, Laugen, Amin und Alkoholen. |
| Beschäftigungsbeschränkungen |
| Jugendliche ab 15 J dürfen hiermit nur beschäftigt werden, wenn es zum Erreichen des Ausbildungszieles erforderlich, der Luftgrenzwert unterschritten, die Aufsicht eines Fachkundigen und ärztl./sicherheitstechn. Betreuung gewährleistet ist. Werdende oder stillende Mütter dürfen hiermit nur beschäftigt werden, wenn der Luftgrenzwert unterschritten ist. Werdende oder stillende Mütter dürfen hiermit nur beschäftigt werden, wenn keine wesentliche Hautexposition besteht. |
| Vorsorgeuntersuchungen |
| Personen, die Umgang mit diesem Stoff/Produkt haben, sind spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach Grundsatz - G(29): Benzolhomologe anzubieten. Wird der Arbeitsplatzgrenzwert nicht eingehalten, sind die Vorsorgeuntersuchungen regelmäßig zu veranlassen - entsprechendes gilt bei unmittelbarem Hautkontakt zu hautresorptiven Stoffen (H-Stoffe). Beim Tragen von Atemschutz ist eine spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nach - G(26): Atemschutzgeräte zu veranlassen.Bei Atemschutzgeräten der Gruppe 1 nach BGR 190 ist die Vorsorgeuntersuchung lediglich anzubieten. Dazu gehören zum Beispiel: Filtergeräte mit Partikelfilter der Partikelfilterklassen P1 und P2 und partikelfiltrierende Halbmasken; gebläseunterstützte Filtergeräte mit Voll- oder Halbmaske; Druckluft-Schlauchgeräte und Frischluft-Druckschlauchgeräte, jeweils mit Atemanschlüssen mit Ausatemventilen. Kann ein regelmäßiger Hautkontakt zu Isocyanaten nicht vermieden werden oder ist die Luftkonzentration von 0,05 mg/m³ überschritten, ist eine spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nach - G(27): Isocyanate zu veranlassen. |
| Entsorgung |
| Restmengen möglichst verbrauchen. Nicht mehr verwertbare Einzelkomponenten im vorgeschriebenen Verhältnis vermischen und aushärten lassen. Nicht in Ausguss oder Mülltonne schütten. Abfälle nicht vermischen! Zur ordnungsgemäßen Beseitigung bzw. Rückgewinnung in beständigen, verschließbaren und gekennzeichneten Gefäßen getrennt sammeln. Restmengen sind unter Beachtung der örtlichen Vorschriften einer geordneten Abfallbeseitigung zuzuführen! Folgende EAK/AVV-Abfallschlüssel können in Frage kommen: Nicht ausgehärtete Produktreste: 080111* Farb- und Lackabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten 080199 Abfälle a. n. g. 080409* Klebstoff- und Dichtmassenabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten 080501* Isocyanatabfälle 080499 Abfälle a. n. g. 200127* Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze, die gefährliche Stoffe enthalten Ausgehärtete Produktreste: 080112 Farb- und Lackabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 11 fallen 080410 Klebstoff- und Dichtmassenabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 04 09 fallen Nicht ausgetrocknete Gebinde: 150110* Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind Ausgetrocknete Gebinde: 150102 Verpackungen aus Kunststoff 150104 Verpackungen aus Metall Aufsaugmaterialien / Wischtücher: 150202* Aufsaug- und Filtermaterialien (einschließlich Ölfilter a. n. g.), Wischtücher und Schutzkleidung, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind |
| Lagerung |
| Nicht im Pausen- oder Aufenthaltsraum lagern. Behälter dicht geschlossen an einem kühlen, gut gelüfteten Ort lagern. Nur im Originalgebinde oder in vom Hersteller empfohlenen Gebinden lagern. Nach Umfüllen Behälter wie Originalgebinde kennzeichnen. Getrennt von explosionsgefährlichen, giftigen oderbrandfördernden Stoffen lagern! Getrennte Räume oder ausreichender Sicherheitsabstand (z.B. Palettenbreite). Für Betriebsfremde unzugänglich aufbewahren. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. VbF-Klasse: A II Flüssigkeiten mit Flammpunkt 21-55°C, nicht wasserlöslich. |
| Schadensfall |
| Bei undichten Gebinden bei Eindringen von Wasser Berstgefahr. Nach Verschütten mit saugfähigem, unbrennbarem Material (z.B. Kieselgur, Blähglimmer, Sand) aufnehmen und wie unter Entsorgung beschrieben behandeln. Verunreinigte Flächen und Arbeitsgeräte sofort reinigen! Bei Auslaufen oder Verschütten großer Mengen: Gefahrenbereich absperren, unbeteiligte Personen entfernen, persönliche Schutzausrüstung anlegen und weiteres Auslaufen verhindern! Produkt ist brennbar, geeignete Löschmittel: Kohlendioxid, Löschpulver, Schaum, bei größeren Bränden auch Wasser im Sprühstrahl. Berst- und Explosionsgefahr durch Druckanstieg bei Erhitzung. Bei Brand in der Umgebung Behälter mit Sprühwasser kühlen. Brandbekämpfung nur mit persönlicher Schutzausrüstung bei größeren Bränden. Bei Brand entstehen gefährliche Gase/Dämpfe: Kohlenmonoxid und auch Salzsäure, Blausäure, Stickoxide. Das Eindringen in Boden, Gewässer und Kanalisation muss vermieden werden (wassergefährdend - WGK 2). |
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| Das Produkt ist einer Produktgruppe zugeordnet. Die unter Grenzwerte und Einstufungen aufgeführten Stoffe müssen nicht unbedingt auch in allen dieser Produktgruppe zugeordneten Produkten enthalten sein. Als Lösemittel werden hier alle flüchtigen organischen Verbindungen mit einem Siedepunkt bei Normaldruck bis einschließlich 200°C bezeichnet, die bei der Aushärtung keine chemische Reaktion eingehen. GISCODE ist die Zuordnung von Produkten zu einer Produktgruppe; siehe Gebinde, Sicherheitsdatenblätter, Technische Merkblätter und Preislisten. Die Informationen beziehen sich ausschließlich auf Arbeits- und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit den Produkten. Aussagen über die technisch chemische Anwendung, die Einsatzzwecke und die Eigenschaften werden nicht getroffen. Produkte, die dieser Produktgruppe zugeordnet sind, können im Einzelfall eine abweichende Kennzeichnung (Symbole, R/S-Sätze) oder abweichende sonstige Einstufungen (WGK, GGVSEB usw.) aufweisen. Diese Produkt-/gruppen-Information unterstützt Sie bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach §7 der neuen Gefahrstoffverordnung und kann ggf. für Dokumentationszwecke verwendet werden. Betriebsspezifische oder tätigkeitsbezogene Abweichungen oder Ergänzungen sind dann im Kapitel 'Gefährdungsbeurteilung' anzugeben. |
| Copyright |
| by GISBAU Erstellt nach Sicherheitsdatenblättern verschiedener Hersteller und sonstigen Unterlagen |
| Erläuterung: |
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| Injektion | |
| Gefährdung durch Einatmen | |
| Gefährdung durch Hautkontakt | |
| Brand-/Explosionsgefährdung |
| Injektion | |
| Handschutz | JA |
| Hautschutz | JA |
| Atemschutz | JA |
| Augenschutz | JA |
| Körperschutz | JA |
| Betriebsanweisung | JA |
| Ersatzstoff notwendig | JA |
| Grenzwertüberschreitung | - |
| Vorsorgeuntersuchungen | JA |
| Beschäftigungsbeschränkungen | JA |