Betriebsanweisung Nr. Betrieb: Download Word-Dokument
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Gemäß §14 Gefahrstoffverordnung GISBAU 06/2010  
Baustelle / Tätigkeit: Druckdatum:

 
Spachtelmassen auf Calciumsulfatbasis
GISCODE: CP1
Gefahren für Mensch und Umwelt
Einatmen kann zu Gesundheitsschäden führen. Kann die Atemwege, Augen reizen.
Eindringen in Boden, Gewässer und Kanalisation vermeiden!
Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
Arbeiten bei Frischluftzufuhr! Staubentwicklung vermeiden! Berührung mit Augen vermeiden! Nach Arbeitsende und vor jeder Pause Hände gründlich reinigen! Hautpflegemittel verwenden!
Augenschutz: Bei Spritzgefahr: Gestellbrille!
Handschutz: Bei andauerndem Handkontakt wird Handschutz empfohlen:
Handschuhe aus Polychloropren, Nitril, Fluorkautschuk, Butylkautschuk.
Beim Tragen von Schutzhandschuhen sind Baumwollunterziehhandschuhe empfehlenswert!
Hautschutz: Für alle unbedeckten Körperteile fetthaltige Hautschutzsalbe verwenden:

Verhalten im Gefahrenfall
Unter Staubvermeidung aufnehmen und entsorgen! Produkt ist nicht brennbar.
Zuständiger Arzt:
Unfalltelefon:
Erste Hilfe
Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten und umgehend Arzt verständigen.
Nach Augenkontakt: 10 Minuten unter fließendem Wasser bei gespreizten Lidern spülen oder Augenspüllösung nehmen. Immer Augenarzt aufsuchen!
Nach Einatmen: Frischluft!
Ersthelfer:
Sachgerechte Entsorgung
Nicht in Ausguss oder Mülltonne schütten! Anbruch- und Restmengen können weiter verwendet werden. Nur nicht verwertbare Reste mit Wasser mischen und aushärten lassen.
Ausgehärtete Produktreste:
Restentleerte Verpackungen (rieselfrei):
Produktreste: