| Betriebsanweisung Nr. | Betrieb: | DOC |
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| Gemäß §14 Gefahrstoffverordnung | GISBAU 06/2010 | |||
| Baustelle / Tätigkeit: | Druckdatum: | |||
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Spachtelmassen auf Calciumsulfatbasis
GISCODE: CP1
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| Gefahren für Mensch und Umwelt | |
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Einatmen kann zu Gesundheitsschäden führen. Kann die Atemwege, Augen reizen. Eindringen in Boden, Gewässer und Kanalisation vermeiden! |
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| Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln | |
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Arbeiten bei Frischluftzufuhr! Staubentwicklung vermeiden! Berührung mit Augen vermeiden! Nach Arbeitsende und vor jeder Pause Hände gründlich reinigen! Hautpflegemittel verwenden! Augenschutz: Bei Spritzgefahr: Gestellbrille! Handschutz: Bei andauerndem Handkontakt wird Handschutz empfohlen: Handschuhe aus Polychloropren, Nitril, Fluorkautschuk, Butylkautschuk. Beim Tragen von Schutzhandschuhen sind Baumwollunterziehhandschuhe empfehlenswert! Hautschutz: Für alle unbedeckten Körperteile fetthaltige Hautschutzsalbe verwenden: |
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| Verhalten im Gefahrenfall | |
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Unter Staubvermeidung aufnehmen und entsorgen! Produkt ist nicht brennbar. Zuständiger Arzt: Unfalltelefon: |
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| Erste Hilfe | |
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Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten und umgehend Arzt verständigen. Nach Augenkontakt: 10 Minuten unter fließendem Wasser bei gespreizten Lidern spülen oder Augenspüllösung nehmen. Immer Augenarzt aufsuchen! Nach Einatmen: Frischluft! Ersthelfer: |
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| Sachgerechte Entsorgung | |
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Nicht in Ausguss oder Mülltonne schütten! Anbruch- und Restmengen können weiter verwendet werden. Nur nicht verwertbare Reste mit Wasser mischen und aushärten lassen. Ausgehärtete Produktreste: Restentleerte Verpackungen (rieselfrei): Produktreste: |
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