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Lösemittelfreie Dispersions-Verlegewerkstoffe
GISCODE: D 1
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| Charakterisierung |
| Lösemittelfreie Dispersions-Verlegewerkstoffe (GISCODE: D 1) sind aus künstlichen oder natürlichen Bindemitteln (z.B. Harzen) hergestellte Produkte auf wäßriger Basis. Sie werden gegebenenfalls unter Verwendung von Füllstoffen und sonstigen Zusätzen (z.B. Konservierungsstoffen) hergestellt und können noch geringe Spuren Lösemittel enthalten. Lösemittel sind flüchtige organische Stoffe mit einem Siedepunkt bis maximal 200°C (TRGS 610). Die im folgenden beschriebenen Gefahren und Maßnahmen beziehen sich auf die Bedingungen, unter denen das Produkt laut Herstellerangaben verarbeitet werden soll. |
| Ersatzstoffe - Ersatzprodukte - Ersatzverfahren |
| Die Verarbeitung von lösemittelfreien Dispersions-Verlegewerkstoffen ist grundsätzlich zu empfehlen! |
| Gefahrstoffmessungen / Ermittlung |
| Messungen der in Spuren enthaltenen Lösemittel zeigen eine dauerhaft sichere Einhaltung der Grenzwerte. |
| Gesundheitsgefährdung |
| Es können Stoffe enthalten sein, die in reiner Form z.B. die Haut reizen oder zu Allergien führen können. |
| Hygienemaßnahmen |
| Im Arbeitsbereich keine Lebensmittel aufbewahren sowie weder essen, trinken, schnupfen noch rauchen! Berührung mit Augen vermeiden! Produktreste von der Haut entfernen! Nach Arbeitsende und vor Pausen Hände gründlich reinigen! Hautpflegemittel nach der Arbeit verwenden (rückfettende Creme). Vor Arbeitsbeginn und nach jeder Pause fetthaltige Hautschutzsalbe auftragen. |
| Technische und Organisatorische Schutzmaßnahmen |
| Arbeiten bei Frischluftzufuhr! Waschgelegenheit im Arbeitsbereich vorsehen. Augendusche oder Augenspülflasche bereitstellen. |
| Persönliche Schutzmaßnahmen |
| Hautschutz: Für alle unbedeckten Körperteile fetthaltige Hautschutzsalbe verwenden! |
| Erste Hilfe |
| Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten (z.B. Handschutz, Atemschutz); immer auch Arzt verständigen! Nach Augenkontakt: 10 Minuten unter fließendem Wasser bei gespreizten Lidern spülen oder Augenspüllösung nehmen. Immer Augenarzt aufsuchen! Nach Verschlucken: Kein Erbrechen herbeiführen. In kleinen Schlucken viel Wasser trinken lassen. |
| Gefahrguttransport |
| Die Produktgruppe ist kein Gefahrgut im Sinne der GGVSE. |
| Entsorgung |
| Nicht in Ausguss oder Mülltonne schütten. Abfälle nicht vermischen! Zur ordnungsgemäßen Beseitigung bzw. Rückgewinnung in beständigen, verschließbaren und gekennzeichneten Gefäßen getrennt sammeln. Nicht ausgehärtete Produktreste sind Sonderabfall. Ausgehärtete Produktreste können als hausmüllähnlicher Gewerbeabfall oder Baustellenabfall entsorgt werden. Restentleerte Gebinde (bestimmungsgemäß ausgeschöpft, tropffrei, spachtelrein) dem Recycling zuführen. Gebinde mit nicht ausgehärteten Produktresten sind Sonderabfall. Restmengen sind unter Beachtung der örtlichen Vorschriften einer geordneten Abfallbeseitigung zuzuführen! Folgende EAK/AVV-Abfallschlüssel können in Frage kommen: Produktreste: 080410 Klebstoff- und Dichtmassenabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 04 09 fallen Ausgetrocknete Produktreste: 080112 Farb- und Lackabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 11 fallen 080410 Klebstoff- und Dichtmassenabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 04 09 fallen |
| Lagerung |
| Nicht im Pausen- oder Aufenthaltsraum lagern. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. |
| Schadensfall |
| Nach Verschütten mit einem Spachtel in ein Leergebinde aufnehmen, aushärten lassen und wie unter Entsorgung beschrieben behandeln. Reste z.B. mit Sand abstreuen und mechanisch entfernen. Produkt ist nicht brennbar, im Brandfall Löschmaßnahmen auf Umgebung abstimmen. Das Eindringen in Boden, Gewässer und Kanalisation muss vermieden werden (schwach wassergefährdend - WGK 1). |
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| GISCODE ist die Zuordnung von Verlegewerkstoffen zu einer Produktgruppe; siehe Gebinde, Sicherheitsdatenblätter, Technische Merkblätter und Preislisten. Diese Produkt-/gruppen-Information unterstützt Sie bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach §7 der neuen Gefahrstoffverordnung und kann ggf. für Dokumentationszwecke verwendet werden. Betriebsspezifische oder tätigkeitsbezogene Abweichungen oder Ergänzungen sind dann im Kapitel 'Gefährdungsbeurteilung' anzugeben. |
| Copyright |
| by GISBAU Erstellt nach Sicherheitsdatenblättern verschiedener Hersteller und sonstigen Unterlagen |
| Erläuterung: |
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| Allgemein | |
| Gefährdung durch Einatmen | |
| Gefährdung durch Hautkontakt | |
| Brand-/Explosionsgefährdung |
| Allgemein | |
| Handschutz | NEIN |
| Hautschutz | JA |
| Atemschutz | NEIN |
| Augenschutz | NEIN |
| Körperschutz | NEIN |
| Betriebsanweisung | NEIN |
| Ersatzstoff notwendig | NEIN |
| Grenzwertüberschreitung | NEIN |
| Vorsorgeuntersuchungen | NEIN |
| Beschäftigungsbeschränkungen | NEIN |