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Lösemittelarme Dispersions-Verlegewerkstoffe, aromatenfrei
GISCODE: D 2
Charakterisierung
Lösemittelarme aromatenfreie Dispersions-Verlegewerkstoffe (GISCODE: D 2) sind aus künstlichen oder natürlichen Bindemitteln (z.B. Harzen) hergestellte Produkte auf wässriger Basis.
Sie werden unter Verwendung von Lösemitteln, gegebenenfalls von Füllstoffen und sonstigen Zusätzen (z.B. Konservierungsstoffen) hergestellt. Der Lösemittelgehalt liegt unter 5 %.
Als Lösemittel können Alkohole (z.B. Methanol, Ethanol), Ester (z.B. Methylacetat, Ethylacetat) oder Aliphaten (Cycloaliphaten, Spezialbenzine (Kohlenwasserstoffe Gr. 1, TRGS 900)) enthalten sein.
Lösemittel sind flüchtige organische Stoffe mit einem Siedepunkt bis maximal 200°C (TRGS 610).
Die im folgenden beschriebenen Gefahren und Maßnahmen beziehen sich auf die Bedingungen, unter denen das Produkt laut Herstellerangaben verarbeitet werden soll.
Die unter Grenzwerte und Einstufungen aufgeführten Stoffe sind typische Bestandteile von Verlegewerkstoffen (GISCODE D2), sie müssen aber nicht auch in diesem Produkt enthalten sein.
Ersatzstoffe - Ersatzprodukte - Ersatzverfahren
In vielen Fällen können lösemittelfreie Dispersions-Verlegewerkstoffe (GISCODE D 1-Produkte) eingesetzt werden.
Grenzwerte und Einstufungen
Kohlenwasserstoffe aromatenfrei
AGW: 600 mg/m³ - Der Grenzwert eines Kohlenwasserstoffgemisches hängt von seiner Zusammensetzung ab. Der hier aufgeführte Wert wurde basierend auf dem RCP-Konzept der TRGS 900 als ‚worst-case-Grenzwert’ berechnet.
Ethanol
AGW: 960 mg/m³ bzw. 500 ml/m³ (ppm)
Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des AGW und des BGW nicht befürchtet zu werden.
Methylacetat
AGW: 610 mg/m³ bzw. 200 ml/m³ (ppm)
Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des AGW und des BGW nicht befürchtet zu werden.
Ethylacetat
AGW: 1500 mg/m³ bzw. 400 ml/m³ (ppm)
Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des AGW und des BGW nicht befürchtet zu werden.
Gefahrstoffmessungen / Ermittlung
Meßergebnisse zeigen, dass von einer Einhaltung der Grenzwerte ausgegangen werden kann.
Gesundheitsgefährdung
Einatmen oder Aufnahme über die Haut kann zu Gesundheitsschäden führen.
Kann die Atemwege, Augen und Haut reizen: z.B. Brennen, Augentränen, Jucken.
Es können Stoffe enthalten sein, die in reiner Form z.B. die Haut reizen oder zu Allergien führen können.
Hygienemaßnahmen
Im Arbeitsbereich keine Lebensmittel aufbewahren sowie weder essen, trinken, schnupfen noch rauchen!
Berührung mit Augen und Haut vermeiden!
Produktreste von der Haut entfernen!
Nach Arbeitsende und vor Pausen Hände gründlich reinigen!
Hautpflegemittel nach der Arbeit verwenden (rückfettende Creme).
Stark verunreinigte Kleidung wechseln und reinigen!
Technische und Organisatorische Schutzmaßnahmen
Arbeiten bei Frischluftzufuhr, vor allem im Bodenbereich, da Dämpfe schwerer als Luft.
Waschgelegenheit im Arbeitsbereich vorsehen.
Augendusche oder Augenspülflasche bereitstellen.
Persönliche Schutzmaßnahmen
Hautschutz: Für alle unbedeckten Körperteile fetthaltige Hautschutzsalbe verwenden!
Erste Hilfe
Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten (z.B. Handschutz, Atemschutz); immer auch Arzt verständigen!
Nach Augenkontakt: 10 Minuten unter fließendem Wasser bei gespreizten Lidern spülen oder Augenspüllösung nehmen. Immer Augenarzt aufsuchen!
Nach Hautkontakt: Mit viel Wasser und Seife reinigen.
Nach Einatmen: Person an die frische Luft bringen.
Nach Verschlucken: Kein Erbrechen auslösen, nichts zu trinken geben.
Hinweise für den Arzt: Vorsicht mit Katecholamingaben (Gefahr ventrikulärer Rhythmusstörungen)!
Gefahrguttransport
Die Produktgruppe ist kein Gefahrgut im Sinne der GGVSE.
Entsorgung
Nicht in Ausguss oder Mülltonne schütten.
Abfälle nicht vermischen! Zur ordnungsgemäßen Beseitigung bzw. Rückgewinnung in beständigen, verschließbaren und gekennzeichneten Gefäßen getrennt sammeln.
Nicht ausgehärtete Produktreste sind Sonderabfall.
Ausgehärtete Produktreste können als hausmüllähnlicher Gewerbeabfall oder Baustellenabfall entsorgt werden.
Restentleerte Gebinde (bestimmungsgemäß ausgeschöpft, tropffrei, spachtelrein) dem Recycling zuführen.
Gebinde mit nicht ausgehärteten Produktresten sind Sonderabfall.
Restmengen sind unter Beachtung der örtlichen Vorschriften einer geordneten Abfallbeseitigung zuzuführen! Folgende EAK/AVV-Abfallschlüssel können in Frage kommen:
Produktreste:
080410 Klebstoff- und Dichtmassenabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 04 09 fallen
Ausgetrocknete Produktreste:
080410 Klebstoff- und Dichtmassenabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 04 09 fallen
080112 Farb- und Lackabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 11 fallen
Lagerung
Behälter dicht geschlossen an einem gut gelüfteten Ort lagern.
Nicht im Pausen- oder Aufenthaltsraum lagern.
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Schadensfall
Nach Verschütten mit einem Spachtel in ein Leergebinde aufnehmen, aushärten lassen und wie unter Entsorgung beschrieben behandeln. Reste z.B. mit Sand abstreuen und mechanisch entfernen.
Produkt brennt nicht; es können allerdings zündfähige Gase entstehen! Im Brandfall Löschmaßnahmen auf Umgebung abstimmen!
Bei Brand in der Umgebung Behälter mit Sprühwasser kühlen.
Das Eindringen in Boden, Gewässer und Kanalisation muss vermieden werden (schwach wassergefährdend - WGK 1).
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GISCODE ist die Zuordnung von Verlegewerkstoffen zu einer Produktgruppe; siehe Gebinde, Sicherheitsdatenblätter, Technische Merkblätter und Preislisten.
Diese Produkt-/gruppen-Information unterstützt Sie bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach §7 der neuen Gefahrstoffverordnung und kann ggf. für Dokumentationszwecke verwendet werden. Betriebsspezifische oder tätigkeitsbezogene Abweichungen oder Ergänzungen sind dann im Kapitel 'Gefährdungsbeurteilung' anzugeben.
Copyright
by GISBAU
Erstellt nach Sicherheitsdatenblättern verschiedener Hersteller und sonstigen Unterlagen

Hilfe zur Gefährdungsbeurteilung
Orientierender Überblick zur inhalativen, dermalen und chemisch/physikalischen Gefährdung:
Erläuterung:  
  Allgemein
Gefährdung durch Einatmen
Gefährdung durch Hautkontakt
Brand-/Explosionsgefährdung

Die folgenden Angaben geben Auskunft darüber, ob die jeweiligen Punkte bei der Gefährdungsbeurteilung besonders zu berücksichtigen sind.

  Allgemein
Handschutz NEIN
Hautschutz JA
Atemschutz NEIN
Augenschutz NEIN
Körperschutz NEIN
Betriebsanweisung NEIN
Ersatzstoff notwendig NEIN
Grenzwertüberschreitung NEIN
Vorsorgeuntersuchungen NEIN
Beschäftigungsbeschränkungen NEIN

Gefährdungsbeurteilung
Die Tätigkeiten mit diesem Gefahrstoff werden entsprechend der Maßnahmen dieser GISBAU-Information durchgeführt. Im folgenden sind die betriebsspezifischen oder tätigkeitsbezogenen Ergänzungen und Abweichungen dokumentiert:

Gefährliche Eigenschaften:

Herstellerinformationen:

Physikalisch-chemische Wirkungen:

Substitutionsmöglichkeiten:

Arbeitsbedingungen:

Arbeitsplatzgrenzwerte / biologische Grenzwerte:

Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen:

Schlussfolgerungen aus arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen:

Sonstiges: