| Betriebsanweisung Nr. | Betrieb: | DOC |
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| Gemäß §14 Gefahrstoffverordnung | GISBAU 06/2010 | |||
| Baustelle / Tätigkeit: | Druckdatum: | |||
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Lösemittelarme Dispersions-Verlegewerkstoffe, aromatenfrei
GISCODE: D 2
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| Gefahren für Mensch und Umwelt | |
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Einatmen oder Aufnahme durch die Haut kann zu Gesundheitsschäden führen. Kann die Atemwege, Augen, Haut reizen. Es können Stoffe enthalten sein, die in reiner Form z.B. die Haut reizen oder zu Allergien führen können. Eindringen in Boden, Gewässer und Kanalisation vermeiden! |
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| Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln | |
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Produktreste von der Haut entfernen! Berührung mit Augen und Haut vermeiden! Nach Arbeitsende und vor jeder Pause Hände gründlich reinigen! Arbeiten bei Frischluftzufuhr, vor allem im Bodenbereich! Hautpflegemittel verwenden! Stark verunreinigte Kleidung wechseln! Hautschutz: Für alle unbedeckten Körperteile fetthaltige Hautschutzsalbe verwenden: |
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| Verhalten im Gefahrenfall | |
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Mit Spachtel aufnehmen, aushärten lassen und entsorgen! Reste z.B. mit Sand abstreuen und mechanisch entfernen. Bei Brand in der Umgebung Behälter mit Sprühwasser kühlen! Zuständiger Arzt: Unfalltelefon: |
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| Erste Hilfe | |
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Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten und umgehend Arzt verständigen. Nach Augenkontakt: 10 Minuten unter fließendem Wasser bei gespreizten Lidern spülen oder Augenspüllösung nehmen. Immer Augenarzt aufsuchen! Nach Hautkontakt: Mit viel Wasser und Seife reinigen. Nach Einatmen: Frischluft! Nach Verschlucken: Kein Erbrechen auslösen, nichts zu trinken geben. Ersthelfer: |
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| Sachgerechte Entsorgung | |
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Nicht in Ausguss oder Mülltonne schütten! Nicht ausgehärtete Produktreste: Ausgehärtete Produktreste: Restentleerte Gebinde: Gebinde mit nicht ausgehärteten Produktresten: |
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